[PDF] Informationen zum Bauinventar



Informationen zum Bauinventar - Denkmalpflege des Kantons Bern

Das kantonale Bauinventar erfasst beschreibt und bewertet. Baudenkmäler. Es bildet eine fundierte Grundlage für die prakti-.



Luzerner Bauinventar und Denkmalverzeichnis online Das

26 mars 2013 Das Kantonale Denkmalverzeichnis und das Bauinventar sind ab sofort auf ei- ... Weitere Informationen zum Bauinventar unter:.



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Entwurf August 2022

Bauinventar der Gemeinde Ferenbalm. Teilrevision 2021/22. Inhalt. Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision des Bauinventars.



Bauinventar der Gemeinde Rapperswil (BE) Teilrevision 2021

Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar. Vorbemerkungen II – Erarbeitung und Revision des Bauinventars (Übersicht).



Entwurf August 2022

Bauinventar der Gemeinde Bolligen. Teilrevision 2021/22. Inhalt. Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision des Bauinventars.



Bauinventar der Gemeinde Därligen Teilrevision 2021

Bauinventar der Gemeinde Därligen. Teilrevision 2021. Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar*. Gestützt auf die am 1.



Bauinventar der Gemeinde Meikirch Teilrevision 2021

Bauinventar der Gemeinde Meikirch. Teilrevision 2021. Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar*. Gestützt auf die am 1.



Entwurf August 2022

Bauinventar der Gemeinde Lenk. Teilrevision 2021/22. Inhalt. Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision des Bauinventars.



Entwurf 2021

2 févr. 2021 Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar ... Aktualisierung des Bauinventars um Objekte die im Rahmen eines ...



Bauinventar - Wilderswil

Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar 2020 (Baugruppen und Strukturgruppen)* Gestützt auf die am 1 April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten



Baudenkmäler: Die Inventare der städtischen Denkmalpflege - Stadt Bern

Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar 2020 (Baugruppen und Strukturgruppen)* Gestützt auf die am 1 April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten



Bauinventar der Gemeinde Oberbipp Teilrevision 2021/22

Bauinventar der Gemeinde Oberbipp Teilrevision 2021/22 Einstufungskategorien Bei der Erstellung des Bauinventars wurde im Rahmen der Erstinventarisierung der gesamte Bau-bestand auf Gemeindegebiet gesichtet * Ins Bauinventar aufgenommen wurde eine signifikante Auswahl



Entwurf Bauinventar August 2022 - Meinisberg

April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes vom 9 Juni 1985 (BauG BSG 721 0) hat die kantonale Denkmalpflege das Bauinventar überarbeitet und insbesondere die Anzahl der darin verzeichneten Baudenkmäler und Baugruppen reduziert



Kantonales Bauinventar - DA

kantonale Behörden stellt das Bauinventar ein notwendiges Instrument dar welches wertvolle Informationen für eine opti-mierte Zusammenarbeit und einen effizienten Verfahrensablauf liefert Die Eigentümer erhalten durch das Bauinventar eine erhöhte Rechtssicherheit bei zukünftigen Planungen Für die bewerteten Objekte gibt es kein Bauverbot



Bauinventar der Gemeinde Iseltwald Teilrevision 2021

Bauinventar der Gemeinde Iseltwald Teilrevision 2021 Inhalt Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar Vorbemerkungen II – Erarbeitung und Revision des Bauinventars (Übersicht) Hinweis zum Bearbeitungsperimeter Einstufungskategorien «Objekte des kantonalen Inventars» (K -Objekte) Register



Nachführung des Bauinventars im Rahmen der laufenden Teilrevision

Das Bauinventar ist ein Fachinventar das die schützens- oder erhaltenswerten Baudenkmäler im Kanton Bern verzeichnet Gestützt auf die am 1 April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes überarbeitet die kanto-nale Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zurzeit das Bauinventar Über den Stand



Bauinventar - boenigench

Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar 2020 (Baugruppen und Strukturgruppen)* Gestützt auf die am 1 April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten



Brienz (BE)

Vorbemerkungen I – Allgemeine Informationen zur Teilrevision Bauinventar 2020 (Baugruppen und Strukturgruppen)* Gestützt auf die am 1 April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten



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Bauinventar der Gemeinde Lenk Teilrevision 2021/22 Einstufungskategorien Bei der Erstellung des Bauinventars wurde im Rahmen der Erstinventarisierung der gesamte Bau-bestand auf Gemeindegebiet gesichtet * Ins Bauinventar aufgenommen wurde eine signifikante Auswahl

Was sind die Vorteile eines Bauinventars?

  • Für Eigentümerschaften von Gebäuden in der Stadt Bern bieten die Inventare Rechtssicherheit. Ziel ist es, den wichtigsten Teil der Baukultur zu erkennen, um Umbauten und Sanierungen fachgerecht begleiten zu können. Im öffentlich einsehbaren Bauinventar ist der denkmalpflegerische Status eines Gebäudes unmissverständlich festgehalten.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für das Bauinventar?

  • Die gesetzlichen Grundlagen für das Bauinventar sind im Bau-und im Denkmalpflegegesetz des Kantons Bern sowie in den dazugehörenden Verordnungen festgehalten. In der Regel werden die Inventare der einzelnen Gemeinden behördenverbindlich in Kraft gesetzt. Hier finden Sie die Links auf die Gesetzestexte, welche das Bauinventar betreffen.

Wie viele Objekte gibt es im Bauinventar?

  • Das entspricht rund 11’000 Objekten. Die Reduktion fällt in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich aus. Der prozentuale Anteil der im Bauinventar verzeichneten Objekte wird sich auch weiterhin von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Was ist im Inventar zu beachten?

  • Frage: Gemäß § 34 Abs. 1 SächsKomHVO -Doppik sind im Inventar alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, der Betrag des bares Geldes sowie die sonstigen Vermögensgegenstände unter Angabe des Wertes der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden auszuweisen.
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