[PDF] Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und ...





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Anerkennung IB-Diploma KMK-Beschluss Anerkennung IB-Diploma KMK-Beschluss

24.03.2022 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils geltenden. Fassung) mit der nachstehenden auf das IB bezogenen ...



KMK - Vereinbarung über die Anerkennung des „International KMK - Vereinbarung über die Anerkennung des „International

10.03.1986 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils geltenden. Fassung) mit der nachstehenden auf das IB bezogenen ...



Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die

16.10.2008 ... in der Wissenschaft in ihren. 2 Siehe „Bildung in der digitalen Welt – Strategie der Kultusministerkonferenz“ (Beschluss der ...



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen

(Beschluss der KMK vom 26.04.2002 i.d.F. vom 21.03.2007). Die Kultusministerkonferenz beschließt den Abschluss des Modellversuchs zum.



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen

26.04.2002 Dieser Beschluss tritt am Tage der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz in. Kraft und gilt für die im Anhang aufgeführten Schulen ...



KMK - Vereinbarung über die Anerkennung des „International

10.03.1986 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils geltenden. Fassung) mit der nachstehenden auf das IB bezogenen ...



Anerkennung IB-Diploma KMK-Beschluss

24.03.2022 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils geltenden. Fassung) mit der nachstehenden auf das IB bezogenen ...



Demokratie als Ziel Gegenstand und Praxis historisch-politischer

11.10.2018 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 i. d. F. vom ... • Europabildung in der Schule – Beschluss der KMK vom 08.06.1978 i. d. F.



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen

26.04.2002 Dieser Beschluss tritt am Tage der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz in. Kraft und gilt für die im Anhang aufgeführten Schulen ...



KMK - Vereinbarung über die Anerkennung des „International

„International Baccalaureate Diploma/. Diplôme du Baccalauréat International“. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 24.03.2022) 



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen

R:IIC-HardenDatenWINWORDIICIB-Beschluss.doc (Beschluss der KMK vom 26.04.2002 i.d.F. vom 21.03.2007). Die Kultusministerkonferenz beschließt den ...



Vereinbarung über die Anerkennung des „International

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 07.03.2019) loma/Diplôme du Baccalauréat International" (IB) müssen folgende nach.



Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die

für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019) 



Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2019) Die Kultusministerkonferenz hat bereits in den vergangenen Jahren immer wieder die.



Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und ...

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 i. d. F. vom 16.12.2020 - der KMK vom 25.06.2004 in der jeweils geltenden Fassung).



Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule

Oct 25 1996 Hierzu wird auf die Ausführungen in den „Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Fremdsprachenkompe- tenz“ (Beschluss der KMK ...



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen

Apr 26 2002 Dieser Beschluss tritt am Tage der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz in. Kraft und gilt für die im Anhang aufgeführten Schulen.



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen

Apr 26 2002 Dieser Beschluss tritt am Tage der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz in. Kraft und gilt für die im Anhang aufgeführten Schulen.



Anerkennung IB-Diploma KMK-Beschluss

„International Baccalaureate Diploma/. Diplôme du Baccalauréat International“. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 26.11.2020) 



Anerkennung des International Baccalaureate (IB

1 Die Kultusministerkonferenz stimmt einer Anerkennung der von der International Baccalaureate Organization (IBO) für den Prüfungsjahrgang Mai 2022 ausgefertigten Bildungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss des zweijährigen IB-Programms auf der Grundlage der die IB-Prüfungen



Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15 03 1991 in der jeweils geltenden Fassung) mit der nachstehenden auf das IB bezogenen spezifischen Regelung zugrundegelegt Bei der Berechnung der Durchschnittsnote (N) wird von der im "International Bac-calaureate Diploma/Diplome du Baccalauréat International" ausgewiesenen Ge-



Vereinbarung über die Anerkennung des International

Die IBO unterrichtet die Kultusministerkonferenz kontinuierlich über eventuelle Ände- rungen der Abschlussprüfung (Anforderungen Inhalte Organisation) und gibt der deut- schen Schulaufsicht Gelegenheit Einblick in die Arbeit der Schulen zu nehmen



„International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat

c) Alle Fächer müssen im „IB-Diploma Programme“ durchgängig d h zwei- jährig aufsteigend belegt worden sein d) Die geforderten sechs Fächer müssen mindestens mit der IB-Note 4 be- notet sein8 Sofern in nur einem Fach die IB-Note 3 vorliegt kann diese ausgeglichen



Gemischtsprachiges International Baccalaureate an

Dieser Beschluss tritt am Tage der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz in Kraft und gilt für die im Anhang aufgeführten Schulen Die Aufnahme weiterer Schulen erfolgt durch Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA)



Vereinbarung über die Anerkennung des „International

c) Alle Fächer müssen im „IB-Diploma Programme“ durchgängig d h zwei- jährig aufsteigend belegt worden sein d) Die geforderten sechs Fächer müssen mindestens mit der IB-Note 4 be- notet sein 8 Sofern in nur einem Fach die IB-Note 3 vorliegt kann diese ausgeglichen werden wenn in einem weiteren Fach auf mindestens demselben An-



International Baccalaureate Diploma - ISD Counselling Department

bzw dem einschlägigen KMK-Beschluss Der KMK-Beschluss nennt verbindlich alle Fächer die für eine spätere Anerkennung als Hochschulreife in Deutschland gefordert werden Fächervoraussetzungen im ‚Diploma Programme’ für die Anerkennung des International Baccalaureate (Prüfungsdurchgänge vor Mai 201 6 ): 1 Fach:



Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule

sich die Kultusministerkonferenz den Herausforderungen und Fragen gestellt die sich aus diesen Entwicklungen und Ereignissen für Bildung und Erziehung in der Schule ergaben und 1996 erstmals „Empfehlungen zur Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule“ formuliert



Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Bildungsstandards im

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) (vorbehaltlich redaktioneller Änderungen) Seite Vereinbarung über Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15 10 2004) 3 Bildungsstandards im Fach Deutsch für den



Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Bildungsstandards im

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) (vorbehaltlich redaktioneller Änderungen) Seite Vereinbarung über Bildungsstandards für den Hauptschulab-schluss (Jahrgangsstufe 9) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15 10 2004) 3



Yes the “Vereinbarung über die Anerkennung des

The IB worked closely with the KMK including an in-depth review of the new curriculum documents multiple meetings and IB World school visits to support the recognition and develop a furthered understanding of IB education programmes Our IBWS Learning and Teaching and Recognition departments work closely with recognition bodies



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Erwerb des IB Diplomas bis einschließlich Prüfungstermin November 2020: Ein IB Diploma welches die vorstehenden Bedingungen vollumfänglich erfüllt kann als allgemeine Hochschulzugangsqualifikation zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten anerkannt werden

Was ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz?

  • Der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungs- abschlüssen (an militärischen oder zivilen Einrichtungen erworbene Abschlüsse von Ausbildun­ gen zum Berufsoffizier der ehemaligen Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der DDR, der

Was ist der Unterschied zwischen IQB und Kultusministerkonferenz?

  • Bei der Auswertung der Daten konzentriert sich das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) hauptsächlich auf die von der Kultusministerkonferenz festgelegten Bildungsstandards, die die Schüler bis zu einem gewissen Zeitpunkt ihrer Schulkarriere in den einzelnen Fächern erreicht haben sollen.

Was ist die Konferenz der Kultusminister?

  • Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz, Abk. KMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder.

Was sind die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz?

  • Ein Überblick über die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zu den Bildungsstandards für einzelne Fächer im Primarbereich (Jahrgangsstufe 4), für den Hauptschulabschluß (Jahrgangsstufe 9), den Mittleren Schulabschluß (Jahrgangsstufe 10) und die Allgemeine Hochschulreife.
zum Studium an deutschen Hochschulen:

Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 i. d. F. vom 16.12.2020 - der Absolventinnen und Absolventen zu einem Studium an deutschen Hochschulen wird durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz geregelt. Die Zulassung zum Hochschulstudium setzt den Nachweis der für das Studienbewerbern außerdem, dass sie einen Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erbringen. Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erwerben. Soweit eine Gelegenheit besteht, sollten sie dort auch einen Nachweis dieser

Sprachkenntnisse erlangen.

3. Die für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen deutschen

Sprachkenntnisse werden durch das Deutsche

Sprachdiplom der

Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe - oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachgewiesen. Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe - sind gleichwertig: - das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT), Beschluss der HRK vom 08.06.2004 und der KMK vom 25.06.2004 in der jeweils geltenden Fassung) Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist (§ 4 der RO-DT) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung) (§ 5 der RO-DT) - Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden - das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom, das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP), sofern das Prüfungsdatum zum Stichtag 31.12.2016 nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, sowie das Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts - die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts

München

4.1 Die Prüfungen für das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -

Zweite Stufe - werden an Schulen im Ausland, insbesondere an deutschen Schulen im Ausland, die zum Sekundarschulabschluss des Landes führen, in der obersten Klasse der Sekundarschule abgehalten. Die Prüfungen orientieren sich an den Anforderungen, die an Gymnasien in Deutschland beim Abitur in der fortgeführten Fremdsprache gestellt werden. Für die Vorbereitung und die Leitung der Prüfungen, die Festlegung der Prüfungsaufgaben, die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Zuerkennung der Diplome ist der von der Kultusministerkonferenz berufene Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) richtet sich an Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die zwar über einen Nachweis Deutschland noch den Nachweis der erforderlichen deutschen

Sprachkenntnisse erbringen müssen.

Die Deutsche Sprachprüfung wird in der Regel von der Hochschule, an der die

Zulassung zum Studium beantragt wird, abgenommen.

Durch die Prüfung sollen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sind, das geplante Fachstudium aufzunehmen. Eine mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestandene DSH entspricht dem Deutschen Sprachdiplom der

Kultusministerkonferenz Zweite Stufe.

4.3 TestDaF richtet sich vorrangig an Studienbewerberinnen und Studienbewerber,

die den Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Heimatland erbringen wollen. Ein Ergebnis von TestDaF, das in den vier Teilprüfungen jeweils die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist, entspricht dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe. Es ist von allen Hochschulen als ausreichender Sprachnachweis anzuerkennen. Auf auch geringere sprachliche Eingangsvoraussetzungen festgelegt werden. Beschlusslage der Kultusministerkonferenz keinen direkten Zugang zu einem Die Feststellungsprüfung wird an den Studienkollegs abgenommen. In der Prüfung im Fach Deutsch im Rahmen der Feststellungsprüfung sollen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie die sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium an deutschen Hochschulen in der von ihnen angestrebten Studienrichtung erfüllen. Abkommen bzw. Vereinbarungen (vgl. Ziffer 3) als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt werden. Auf diese Weise anerkannte Nachweise sind im Anhang aufgeführt. Er wird bei

4.6 Die Prüfungen für die genannten Sprachzeugnisse des Goethe-Instituts werden

Studienbewerber abgehalten, die den Nachweis der deutschen Bildungsnachweis für die Aufnahme eines Studiums an deutschen Hochschulen noch erforderlich ist, dort erlangen wollen.

4.7 Die "Deutsche Sprachprüfung II" richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten,

Lehrgangs der Abteilung Deutsch als Fremdsprache des Sprachen- und

Dolmetscher-Instituts München.

5. Die für die Aufnahme in ein Studienkolleg erforderlichen deutschen Sprach-

kenntnisse werden durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkon- ferenz - Erste Stufe - oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachgewiesen. Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe - sind gleichwertig: - das Zeugnis über die Prüfung zum Nachweis der Deutschkenntnisse bei der

Aufnahme in ein Studienkolleg,

- das Zeugnis über die Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP) oder das Zertifikat B 1 des Goethe-Instituts, sofern die Prüfung im Ausland abgelegt wurde.

6. Folgende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz werden durch diesen

zusammenfassenden Beschluss aufgehoben: - Beschluss vom 8.7.1983 betr. Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-

Instituts;

- Beschluss vom 26.4.1985 betr. Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-

Instituts;

- Beschluss vom 28.1.1994 betr. Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-

Instituts.

Anhang zum Beschluss der KMK vom 02.06.1995 i.d.F. vom 16.12.20201 Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen deutschen

Sprachkenntnisse anerkannt:

Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung zwischen der Regierung der vom 10.7.1980) deutschen Abteilungen (Abkommen zwischen der der Regierung der über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich vom 17.08.1994, AZ: 2014-11-D-11-de-3, AZ: 2015-05-D-12-de-6, in den jeweils geltenden Fassungen)

4. US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss

der KMK vom 10./11.9.1992)

5. Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der

6. Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg

7. Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der

Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)

8. Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am

Liceo Gimnasiale in Bologna, Italien (Beschluss der KMK vom

06.03.2002)

9. Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am

Liceo Gimnasio Statale in Piacenza, Italien (Beschluss der KMK vom

27.09.2005)

10. Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am

Statale Collegio in Udine, Italien (Beschluss der KMK vom 28.03.2006)

1 Mit redaktionellen Änderungen vom 01.09.2021.

11. Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen

Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Irland(Abkommen vom 29.05.2006)

12. Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale

in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari, Italien (Beschluss der KMK vom 11.12.2007)

13. Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache an der

Scuola Internazionale Europea in Turin, Italien (Beschluss der KMK vom 17.03.2010)

14. Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am

Liceo Classico in Neapel, Italien (Beschluss der KMK vom

10./11.12.2013)

15. Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am

Liceo Classico Statale in Palermo, Italien (Beschluss der KMK vom

23./24.03.2016)

16. Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am

Liceo Scienze Umane / Artistico olzano/Bozen, Italien (Beschluss der KMK vom 16.12.2020)

17. Die polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch an allgemeinbildenden Lyzeen

mit bilingualem Bildungszweig mit dem Fach Deutsch als zweiter der polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch, abgelegt von Absolventinnen und Absolventen des bilingualen Bildungszweigs am allgemeinbildenden Lyzeum mit dem Fach Deutsch als zweite Unterrichtssprache als Sprachnachweis für den Hochschulzugang in Deutschland zwischen dem vom 27.08.2009 und Beschluss der KMK vom 17.09.2008) zum Gemischtsprachigen International Baccalaureat2 führen Beschluss der KMK vom 26.04.2002 in der jeweils geltenden Fassung)

Auslandsschulwesen (BVA/ZfA) und der International Baccalaureate Organization (IBO) in der jeweils geltenden

Fassung.

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