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Das sind horizontale Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Gruppen über die Bildung eines Staates Sobald ein Staat existiert, schließt er vertikale Vereinbarungen mit den ver- schiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die dann oft zum vor- herrschenden Element des Gesellschaftsvertrags werden



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Zusammenfassung Der Gesellschaftsvertrag ist ein Schlüsselbegriff in der sozial- wissenschaftlichen Literatur, der auf die Beziehungen zwi- schen Staat und Gesellschaft fokussiert. Er bezeichnet die Gesamtheit expliziter oder impliziter Vereinbarungen zwischen (d.h. der Regierung oder einem anderen Machthaber) über (i) warum einige Gesellschaftsgruppen sozial, politisch oder wirtschaftlich besser gestellt sind als andere, (ii) warum es abgleiten. Zudem zeigt das Konzept, dass externe Akteure die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft beeinflus- geworden sind. Trotzdem ist der Begriff Gesellschaftsvertrag bisher weder klar definiert noch operationalisiert worden W zum Nachteil von Forschung Politik. Ein strukturierter Ansatz zur Ana- lyse der Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft ist genden Papier schlagen wir einen Analyserahmen, der auf (i) Geltungsbereich, (ii) Inhalt und (iii) zeitliche Dimension Bürgern, die auf der Umverteilung von Renteneinnahmen aus natürlichen Ressourcen, Entwicklungshilfegeldern und ande- ren Transfers basierten. Sie versorgten die Bürger mit Lebens- fast keine politische Partizipation gab. Aufgrund von wach- ten die Regierungen ihre Aufgaben aber immer weniger er- ker auf strategisch wichtige Gesellschaftsgruppen und standen werden, die keine politische Partizipation, für große gen vorsahen. dene Richtungen. Tunesien ist auf gutem Weg zu inklusiver Entwicklung und mehr politischer Partizipation. Marokko Ressourcenumverteilung ohne nennenswerte Partizipation W wiederherzustellen. Im neuen Gesellschaftsvertrag Ägyp- tens verspricht die Regierung wenig mehr als individuelle und kollektive Sicherheit, und auch das nur gegen umfas- sende politische Zustimmung. In Libyen, dem Jemen und Syrien sind Bürgerkriege ausgebrochen, und es besteht keine Aussicht auf einen neuen landesweiten Gesellschafts- über den Stand der konzeptionellen Überlegungen zur Neu- Nahen Osten und in Nordafrika (MENA) Analysen und Stellungnahmen 1/2019 geln für die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft und deren jeweilige Rechte und Pflichten und machen Politik schenden, indem sie gesellschaftliche Mitsprache bei der Zutei- lung staatlicher Ressourcen und bei staatlichen Entscheidun- gen regeln. Das herrschende Regime muss dadurch weniger Re- pression einsetzen, um seine Macht zu sichern. (i) wie sich die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft in der Vergangenheit entwickelt haben und in Zukunft weiterent- bleiben, in anderen hingegen nicht, (iii) wie sie verbessert wer- (z.B. durch Entwicklungshilfe) auf die Beziehungen zwischen Jeder Gesellschaftsvertrag ist gekennzeichnet durch (i) seinen lichen Einflussbereiche), (ii) seinen Inhalt (die zwischen den Ver- tragsparteien ausgetauschten Leistungen) und (iii) seine zeitli- che Dimension (Beginn, Dauer und Ende). In Bezug auf den Geltungsbereich unterscheiden sich Gesell- parteien, die die Bedingungen des Gesellschaftsvertrags ak- zeptieren? Und wie weit reicht ihr Einfluss, auf welchem Ge- biet ist der Vertrag also gültig? Vertragsparteien sind (i) der Staat und (ii) die (wichtigsten Gruppen der) Gesellschaft. Oft basieren Gesellschaftsver- PU¿JH MXI eGesellschaftsbündenq social covenants). Das sind horizontale Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Gruppen über die Bildung eines Staates. Sobald ein Staat existiert, schließt er vertikale Vereinbarungen mit den ver- schiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die dann oft zum vor- che Konditionen haben und dadurch manche gesellschaftli- chen Gruppen deutlich besserstellen als andere. Derweil sind weder der Staat noch die gesellschaftlichen GrupSHQ ORPRJHQH $NPHXUHB 0LP GHP %HJULII e6PMMPq PXVV nicht notwendigerweise eine international anerkannte Re- gierung gemeint sein. Vielmehr kann es sich um jede Macht handeln, die de facto ein Gewaltmonopol in einem bestimm- ten Gebiet hat W auch wenn sich dieses gelegentlich verschiebt auch halbstaatliche Organisationen und Milizen, die ein Territo- rium kontrollieren (etwa die kurdisch dominierten Demokrati- NXU]HP LP HUMN XQG 6\ULHQ MOV e4XMVL-6PMMPHQq *HVHOOVŃOMIPV pen, soziale Klassen oder Interessengruppen, aber auch die Gesellschaft insgesamt Vertragsparteien sein. Anders als die Staatsphilosophen des 17.-18. Jahrhunderts (Grotius, Hob- bes, Locke, Rousseau) suggerieren, müssen nicht alle Bewoh- ner eines Staats dem Gesellschaftsvertrag zustimmen. Wer untersuchen. Relevant sind diejenigen Gruppen, die über die Mittel verfügen, den Inhalt eines bestimmten Gesellschafts- vertrags zu beeinflussen: Hierbei kann es sich um ethnische, Folglich wird der Geltungsbereich jedes Gesellschaftsver- trags durch den Einflussbereich seiner Vertragsparteien de- Grenzen eines Landes. Es gibt aber auch trans- und subnatio- bis vor kurzem der Islamische (Quasi-)Staat in Teilen Syriens und des Ir ak. Bezug auf das Was: Was haben die Vertragspartner aus- drü cklich oder stillschweigend zum Austausch vereinbart? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag? Der Staat kann bis zu drei ePqs erbringen (siehe Abb. 2): Protection Schutz: kollektive Sicherheit vor Bedrohungen von chen terroristischen Bedrohungen, kriminellen Handlun- gen und staatlicher Willkür, sowie ggf. Rechtssicherheit (u.a. die Einhaltung von Menschen- und Bürgerrechten). Provision: Bereitstellung von Dienstleistungen wie den Zu- gang zu Ressourcen, Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Participation: Teilhabe der Gesellschaft an politischen Ent- scheidungsprozessen auf verschiedenen Ebenen. Dadurch wird ein Anreiz für die gesellschaftlichen Gruppen geschaffen, die amtierende Regierung nicht nur aus Angst vor Unterdrückung als legitim anzuerkennen, Steuern zu zahlen oder andere Verpflichtungen einzugehen. Erbringt der Staat eines oder mehrere der drei ePqs nur un-

zureichend, so droht gesellschaftliche Unzufriedenheit und Abb.1: Parteien eines Gesellschaftsvertrags

Quelle: Loewe & Zintl ()

Markus Loewe / Bernhard Trautner / Tina Zintl

SROLPLVŃOH HQVPMNLOLP¿P GLH MXŃO MOV eVPMMPOLŃOH )UMJLOLP¿Pq NH Einige Staaten versagen v.a. beim Schutz (insbesondere der physischen Sicherheit der Bürger) aufgrund eines Man- in der MENA-Region existiert hierfür kein Beispiel). Einige Staaten versagen v.a. bei der Bereitstellung von sozi- kina Faso; ebenfalls kein Beispiel in der MENA-Region). Einige Staaten versagen v.a. bei der politischen Teilhabe (so

Jordanien und Saudi-Arabien).

Und einige Staaten versagen hinsichtlich aller drei ePqs (Im- Die ersten drei Kategorien fragiler Staaten besitzen noch einen keinen landesweiten Gesellschaftsvertrag mehr W hier erfüllen nichtstaatliche Akteure manche Staatsfunktionen und etablie- In ihrer zeitlichen Dimension unterscheiden sich Gesell- sie respektiert, und wann fordern die Vertragsparteien eine Neuverhandlung oder kündigen den bestehenden Gesell- schaftsvertrag in der Hoffnung, einen besseren Deal zu er- Zeit zu Zeit aus den folgenden Gründe neu verhandelt wer- den: (i) die relative Machtverteilung zwischen den Vertrags- andere ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht (mehr) zessive aber auch die Monarchien, errichteten ihre Herrschaft Dienstleistungen) und protection (Schutz der Bürger). Auf (Energie- und Nahrungsmittelsubventionen, kostenlose Ge- sundheitsversorgung und Bildung, sozialer Wohnungsbau, um den Mangel an politischer Teilhabe (nur über manipu- lierte Wahlen, Scheinparlamente und neokorporatistische Massenorganisationen) auszugleichen. Auch mittels Re- digkeit und physischen Schutz (aber keine Rechtssicherheit) zu garantieren. Renteneinnahmen z.B. aus natürlichen Ressourcen, politisch motivierten Transfers aus dem Ausland, Gastarbeiterüberwei- sie ihre Ausgaben immer mehr auf die loyalsten Gesellschafts- geringer politischer Teilhabe. Die Demonstranten hatten je- doch nicht alle die gleichen Ziele. Einige forderten v.a. mehr so- ziale Gerechtigkeit und politische Freiheit, andere hingegen die Rückkehr zu den Sozialleistungen der früheren Gesellschafts- Tunesien ist auf gutem Weg zu einem inklusiveren und parti- klaren politischen Kurs. Jordanien und Marokko versuchen, sie ein wenig mehr politische Teilhabe hier und ein wenig Repression. Ägypten kehrte nach massivem Aufruhr zu einer rück, bei der Sicherheit an Stelle von sozialer Inklusion die

Quelle: Loewe & Zintl (

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Allerdings ist das Streben nach neuen, nachhaltigeren Gesell- dern hat eigentlich erst begonnen. Deren Inhalt muss neu ver- handelt werden W und zum Teil auch der Geltungsbereich. Viele MENA-Regierungen liefern derzeit wenig mehr als das erste ePq ren die Bürger dies, weil ihnen Sicherheit dringlicher erscheint als eine bessere Leistungserbringung, geschweige denn mehr verlangen und erneut rebellieren, wenn die Regierungen ihre ren Folgen als 2011. Andererseits werden die Regierungen kaum bereit sein, volle politische Partizipation und Rechen- schaftspflicht anzubieten, da sie sich dadurch selbst entmach- die das Wohlergehen vieler Bürger verbessern und doch für die Regierungen akzeptabel sind. Dies kann der Ersatz ineffizienter Energiesubventionen durch direkte Geldtransfers, die Verbes- und Justiz, etwa durch e-governance, oder die Steigerung von Regierungen nicht einmal mehr den grundlegendsten Teil ei- beruhen, aber ebenfalls die Unterwerfung der Bürger unter tiger gesellschaftlichen Gruppen gegenüber den Überresten der früheren, repressiven Regierungen und gegenüber den anderen Gruppen. Um die Eigendynamik von Gewalt und Entfremdung zwischen den Gruppen zu überwinden, der durch den Aufstieg eORUL]RQPMOHq *HVHOOVŃOMIPVN×QGH JHVŃOORVVHQ RHUGHQ XP HLQH Perspektiven für die internationale Zusammenarbeit Externe Akteure sollten sich darüber bewusst sein, wie sensibel diese Prozesse auf externe Interventionen reagieren. Selbst wohlmeinende Beratung von außen kann die Machtverteilung zwischen Gesellschaft und Staat und damit die bestehenden (zumindest ihre Reputation) und kann den gesellschaftlichen Druck zur Umsetzung von Reformen verringern. Die Devise Kontexten gilt. Man muss also stets beobachten, wie sich eine Intervention auf die Inklusion verschiedener Gruppen auswirkt. Einige Akteure der internationalen Zusammenarbeit haben da- z.B. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung (BMZ) seit 2017. Neue Projekte sollen sich positiv oder zumindest nicht negativ auf die Gesellschafts- sammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine MENA Resi- lience Task Force eingerichtet, um die Neuverhandlung von Ge- ein entsprechendes Pilotvorhaben in Mosul (Irak) durchgeführt.

Literatur

36(7), 1281-1298.

Khan, M. (2017). Political settlements and the analysis of institutions. African Affairs 117(469), 636-655.

Loewe, M., & Zi

QPO 7B

B 7OH VRŃLMO ŃRQPUMŃP MV M PRRO RI MQMO\VLVB HQPURGXŃPRU\ ŃOMSPHU PR M VSHŃLMO LVVXH oIn quest of a new social contract: How to reconcile stability and development in the Middle East and North Africa?p

McCandless, E., et al. (2018). Forging resilient social contracts: A pathway to preventing violent conflict and sustaining peace. Oslo: UNDP.

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

DOI: 10.23661/as13.2019 Dr. Markus Loewe

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

eTransformation der Wirtschafts- und Sozialsystemeq Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) Prof. Dr. Bernhard Trautner

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

eTransformation politischer (Un-)Ordnungq Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) Dr. Tina Zintl

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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