2 août 2013 Hundehaltung in der Stadt Basel. 2013. © Eigene Fotos. Leinenpflichtbeschilderung / Hundebadezone / Hundehaltende in den Langen Erlen /.
mehreren Hunden z B in der Stadt Basel bedeutet dies konkret: Für den ersten Hund müssen CHF 160 für jeden weiteren Hund zusätzlich CHF 320 bezahlt werden Wer beabsichtigt mehr als zwei Hunde zu halten benötigt zusätzlich eine kostenpflichtige Bewilligung des Veterinäramtes Die Bewilligung in Höhe von CHF 40 wird jährlich gemeinsam
für alle Hundehalterinnen und Hundehalter allgemeine Einschränkungen der Hundehaltung Massnahmen bei auffälligen oder gefährlichen Hunden sowie Änderung der Bestimmungen über die Hundesteuer
Hundepopulation und Hunderassen in der Schweiz 219 Zusammenfassung Ziel der Studie ist es eine Zusammenstellung der Hun- depopulation und der Rasseverteilung in der Schweiz von 1955 bis 2008 als Grundlage für ein populations- basiertes Register von Tumoren bei Hunden zu er- arbeiten
Der womöglich älteste Fund eines Hundes stammt aus Oberkassel nahe Bonn und wird auf ein Alter von 14 000 Jahren datiert Der Zeitraum der ersten Domestikation des Wolfes ist aber nach wie vor umstritten Der früheste gesicherte Fund weist ein Alter von ca 9500 Jahren auf (vgl HERRE und RÖHRS 1990 99)
zu geben Das Thema Hundehaltung in der Stadt erhitzt regelmäßig die Gemüter --- die einen rufen nach mehr Freiheiten für den geliebten Vierbei-ner die anderen wünschen seine weitmöglichste Verbannung aus dem öffentlichen Raum Die emotionalen Kontroversen die sich am Thema Hundehaltung ent-
freund!” Er fordert dass die Hundehaltung in Städten generell verboten wird „Hunde leiden in Städten Sie können sich nicht richtig austoben werden dadurch aggressiv und tragen außerdem zur Verschmutzung der Stadt bei” so seine Position Frau Richter ist über diese Forderung entsetzt Für sie gehören Hunde einfach zum Leben dazu
MERKBLATT ZUR HUNDEHALTUNG IN DER STADT CELLE Auszug aus der Hundesteuersatzung der Stadt Celle vom 12 07 2007 § 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen so ist davon auszu-gehen dass er älter als drei Monate ist § 2
Dieses Reglement regelt die polizeilichen Belange der Hundehaltung in der Gemeinde § 2 Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat vollzieht dieses Reglement in Abstimmung mit der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt 2 Er sorgt für die Information und Beratung der Hundehalterinnen und Hundehalter
Dieses Reglement regelt die polizeilichen Belange der Hundehaltung in der Gemeinde Bennwil §2 Zuständigkeit 1Der Gemeinderat vollzieht dieses Reglement in Abstimmung mit dem Kantonstierarzt 2Er sorgt für die Information und Beratung der Hundehalter II Öffentliche Sicherheit und Ordnung §3 Überwachung