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Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister. § 62 Personenstandsgesetz. Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister. § 62 Personenstandsgesetz. Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62

Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im Folgenden als „Kind“ bezeichnet) beantragt werden sowie von seinem Ehegatten 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beträgt sie EUR 15–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister gem. § 62

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister gem. § 62 PStG. Urkunde. Anzahl. Geburtsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.



Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister