Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister. § 62 Personenstandsgesetz. Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im
Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister. § 62 Personenstandsgesetz. Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im
Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im Folgenden als „Kind“ bezeichnet) beantragt werden sowie von seinem Ehegatten
Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beträgt sie EUR 15–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde
Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister gem. § 62 PStG. Urkunde. Anzahl. Geburtsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister