30.11.2022 ... Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2020 ... 01.12.2011 ist das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im. Rahmen des ...
24.10.2011 01.12.2011 Gruppenabend: »Geschichten und Gedichte« mit Horst ... Stadt einen weiteren Fall von tierquälerischen Handlungen. Das angeb ...
1 déc. 2011 (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet der Stadt Schwerte. (2) Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist ...
im SAAL des RATHAUSES in
Am stärksten betroffen sind Unna und Bergkamen gefolgt von Schwerte. Seit dem 01.12.2011 war die CSP GmbH darüber hinaus Pächterin einer ca. 3.070.
27 nov. 2019 ‚Am 01.12.2011 ist das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen ... Büro APS aus Schwerte wurde im Frühjahr 2011 mit der Begutachtung zur ...
31 déc. 2012 Inhaltsverzeichnis Gesamtabschluss der Stadt Oberhausen zum 31.12.2012 ... wie z.B. Vergnügungssteuer Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Schwerte vom 01 12 2011 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung - der Bekanntmachung vom 14 Juli 1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1 bis 3 und 20 Absatz 2 Buchstabe b des Kommunalabgabenge setzes für das Land
der Uneinsichtigkeit vieler Hundehalter wird die Stadt Schwerte neben der Verhängung von Bußgeldern künftig auch Zwangsgelder ab 20000 Euro aufwärts festsetzen um die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes durchzusetzen
Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Leinefelde-Worbis beschlossen 2 Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 15 12 2011 Geschäftszeichen: genehmigt Leinefelde-Worbis 19 12 2011 Gerd Reinhardt Bürgermeister (Siegel) Bekanntmachungsvermerk: Die 2 Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Leinefelde-Worbis wurde im
Hunde für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird werden mitgezählt
Hundesteuersatzung der Seite3 Stadt Eberswalde vom 17 12 2010 § 4 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich für Hunde die im Stadtgebiet der Stadt Eberswalde gehalten werden a) für den ersten Hund 6000 EURO b) für den zweiten Hund 7500 EURO c) für den dritten und jeden weiteren Hund 10000 EURO
Hunde für die die Steuer nach den § 3 oder 4 ermäßigt wird sowie Kampfhunde gelten für die Beurteilung mehrfa- cher Hundehaltung als erste Hunde (2) In den Fällen des § 9 Abs 2 und 3 wird die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr entsprechenden Teilbetrag festgesetzt § 8 Kampfhunde
1032/top_22_anlage_hundesteuersatzung.pdf
Hundesteuersatzung Auf Grund des Art 3 Abs 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Starnberg folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) § 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung