1 mars 2018 Betreiber von Anlagen und Geräten für. Forschungszwecke und damit verant- wort lich für deren Betriebssicherheit sind die Geschäftsführungen ...
Geräte und Anlagen die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind
Bei der Beschaffung und Herstellung von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke ist nach den in Anhang 8 und Abschnitt 6 genannten Grundsätzen zu verfahren.
Bei Versuchsaufbauten selbstgebauten Anlagen oder Geräten ist zu beachten: Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für. Forschungszwecke“.
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten Ge- f) Gefahren
10 avr. 2014 für die Baustelle soweit erforderlich
Ausführliche Information hierzu: BGI/GUV-I 5139 „Herstellen und Betreiben von. Geräten und Anlagen für Forschungszwecke“.
14 mars 2012 Kosten für Vorhalten Unterhalten und Betreiben der. Geräte ... Baustelle von allen Geräten
d) Gefahren die sich aus dem Betreiben elektrischer Betriebsmittel und. Anlagen ergeben an elektrischen Anlagen
Die erforderlichen festen Anlagen herstellen für die Baustelle soweit erforderlich