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Großkommentare der Praxis

Sittenwidrigkeitskontrolle nach § 138 BGB wird grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme des. Rechtsgeschäfts abgestellt; siehe BGH 6.4.2009 – II ZR 



Die Allokation von Rettungsmitteln

Rettungsdienstes formulierte der BGH 1992 prägnant: Nach diesem be- freigestellt BGH