vom Verwaltungsrat festgelegten Bewertungsregeln. Beiträge: siehe Tabelle ETAC („Echange de tableaux de cotisations“) in der Anlage 1 zur Satzung. Artikel 48 –
die Änderungen müssen bei der folgenden Generalversammlung rückwirkend in der Anlage zur Satzung aufgenommen werden. Diese Vergütung ist pro Nutznießer auf
Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen Anlage 4: Liste der Therapeuten für Fußreflexzonenmassage (Artikel 55).
Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen dessen Satzung Anlage 3: Liste der diplomierten Fußpfleger (Artikel 54).
Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen dessen Satzung Die Liste wird in der Anlage zur Satzung beigefügt.
die Änderungen müssen bei der folgenden Generalversammlung rückwirkend in der Anlage zur Satzung aufgenommen werden. Diese Vergütung ist pro Nutznießer auf
Die Anlagen in dieser koordinierten Fassung der Satzung sind: Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen dessen Satzung.
Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen Anlage 4: Liste der Therapeuten für Fußreflexzonenmassage (Artikel 55).
Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen Anlage 4: Liste der Therapeuten für Fußreflexzonenmassage (Artikel 55).
Die Krankenkasse ist dem Landesbund der Freien Krankenkassen angeschlossen Anlage 5: Liste der Therapeuten für Psychomotorik-Therapie (Artikel 63).