Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung Schlüsselverzeichnis Seite 1 von
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung Schlüsselverzeichnis Seite 1 von 87
1 avr 2020 · Fortschreibung § 301-Vereinbarung Schlüssel 20: EBM-Ziffern siehe Anhang D zu Anlage 2 Bei Erweiterungen im Katalog „EBM“ wird der Schlüssel |
Nachtrag vom 29032023 mit Wirkung zum 01042023 01052023
29 mar 2023 · 1 SGB V werden spezielle Materialien (siehe Schlüssel 3 der Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung) nach Einzelaufwand erstattet soweit sie 1250625 |
Datenübermittlung nach § 301 Abs 3 SGB V
28 mar 2019 · Vereinbarung nach § 120 Abs 3 SGB V Page 2 2 Datenübermittlung Anlage 2 – Entgeltarten (stationär) 351 Stand |
Festlegung des GKV-Spitzenverbandes über die näheren
1 jan 2023 · der Schlüsselausprägung BEF00 (Schlüssel 30 der Anlage 2 der § 301-Vereinbarung) (VFDE) Für Fälle mit Krankenhausaufnahme ab dem 01 01 2022 |
Was ist der 301 Datensatz?
Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Krankenhäusern.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren das Verfahren der Datenübermittlung zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen nach § 301 Abs. 1 SGB V (TP 4a).- Der §21- Datensatz beschreibt ein standardisiertes Datenformat, das nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG von den Krankenhäusern an das InEK zu übermitteln ist.