Haftpfl ichtrechtliche Ersatzpfl icht für Autoschäden
Ersatzpflicht für Selbstversorgungsleistungen?
III A Haftpflichtrechtliche Ersatzpflicht für Selbstversorgungsleistungen Allgemeines Im Haftpflichtrecht ist anerkannt dass entgeltliche und |
Grundbegriffe des Haftpflichtrechts
Zugleich limitiert er die Höhe der Ersatzpflicht indem die ausserver- tragliche Pflicht zur Leistung von Schadenersatz betragsmässig nicht über den zu |
Kurzkommentar
24 mar 2000 · In einem engeren Sinn regelt es die Ersatzpflicht die sich nicht aus einem Vertrag ergibt (ausservertragliches Haftpflichtrecht) Das |
Haftpfl ichtrechtliche Ersatzpfl icht für Autoschäden
Haftpflichtrechtliche Ersatzpflicht für Autoschäden Rechtsprechung erachtet nutzlos gewordene Aufwendungen im Zusam- menhang mit Ferien- und |
Autonomes Einparkieren
30 août 2022 · (zit Haftpflichtrechtliche Ersatzpflicht für Auto- schäden) – Versicherungsrechtliche Ersatzpflicht für Autoschäden – Unter besonderer |
Obergericht des Kantons Zürich
(Haftpflichtrechtliche) Voraussetzung für eine Umschulung ist die dauerhafte aus dass die Ersatzpflicht eingeschränkt werden kann (Oftinger/ Stark S |
VII Haftpflichtrecht
Ein haftpflichtrechtlich relevanter Schaden liegt nur dann vor wenn durch das schädigende Ereignis ein Vermögenswert d h wirtschaftlich messbare Güter |
Was versteht man unter Haftpflichtrecht?
Es regelt den Ersatz von Schäden, die anderen Personen von Privaten zugefügt werden.
Ist der Staat der Schädiger, gelten die Regeln über Staatshaftung des betroffenen Gemeinwesens (des Bundes und der Kantone).
Die Grundlagen des Haftpflichtrechts sind in den Art. 41–61 OR (Obligationenrecht, SR 220) geregelt.Er wird haftpflichtig, wenn der Geschädigte folgendes beweisen kann: Vorliegen eines Schadens. adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der schädigenden Handlung. widerrechtliches Verhalten des Schädigers.
Haftpfl ichtrechtliche Ersatzpfl icht für Autoschäden
eine Ersatzpflicht für eingesparte Repara- eine Reparatur verzichtet und sein be- er ein neues Fahrzeug bestellt als An- der fiktive Reparaturkosten abrechnet |
377 HAVE W IS S E N S C H A FT / T H É O R IE J U R ID IQ U E Der
29 Siehe dazu HARDY LANDOLT Haftpflichtrechtliche Ersatzpflicht für. Autoschäden |
Ve rsicheru ngs rechtl ich e Ersatzpfl icht fü r Autoschäden
Vgl. Urteil BGer vom 16.03.2000 (2C.311998): Assistalex 2000 Nr. 7842E.3. Die drei verkehrstypischen Autoversicherungen (Haftpflicht- |
Ersatzpflicht für «Schockschäden»
2) Sozialversicherungsrechtliche Adäquanz. 369. 3) Haftpflichtrechtliche Adäquanz. 370. C. Ersatzpflicht für den Schockschaden des Verletzten. |
Haftpflichtrecht
Gegenstand der Haftpflicht. Loacker/Portmann. Folie Nr. 13 Bsp: Auto während Reparatur nicht nutzbar ... Ersatzpflicht des vertraglichen. Schuldners. |
Die Behandlung von „Reflexschäden“ und „Schock- schäden“ im
Auto wendet und beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht nur den Gartenzaun be- fen per se etwas für oder gegen ihre haftpflichtrechtliche oder ... |
Die Haftungslage bei einer Beschädigung der Leasingsache durch
23 ???. 2016 ?. rechts für den Fall des Untergangs oder der nicht ... zur Abwicklung von Haftpflicht- und Kaskoschäden DAR 1987 |
Erläuternder Bericht: Revision und Vereinheitlichung des
Verhältnis zwischen Haftpflicht und Versicherung . nen gleichzeitig dazu die Ersatzpflicht zu rechtfertigen und sie in ... Nach Ansicht der Auto-. |
Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz seiner Anwaltskosten
Bundesprivatrechtliche Haftpflicht des Ersatzpflichtigen des Anwaltes "nützlich" war28 womit aber die Ersatzpflicht schon unter. |
Der Ersatz immateriellen Schadens im schweizeri- schen
Haftpflichtrechtliche Grundbegriffe wie jene des Schadens7 |
Haftpfl ichtrechtliche Ersatzpfl icht für Autoschäden - Alexandria
Der aorliegende Beitrng befasst sich mit der haftpflichtrechtlichen Ersatzpflicht für Autoschäden In einem ersten Teil werden die Haftungsgrundlagen im Überblick |
Haftpflichtrecht
Zur Vertiefung – auf Haftpflichtrecht spezialisierte Periodika ▫ HAVE Bsp: Auto während Reparatur nicht nutzbar Freiwillig Ersatzpflicht des vertraglichen |
Haftungs- und Versicherungsfragen
13 mai 2020 · Grundbegriffe des Haftpflichtrechts Stein auf eine verkehrsreiche Strasse wirft und ein Auto trifft, denn ein Steinwurf auf eine Um eine Ersatzpflicht des Schädigers hervorzurufen muss also ein widerrechtlicher Schaden |
VII Haftpflichtrecht
VII 124) Das Haftpflichtrecht umfasst die Gesamtheit der Normen, welche die Er- gung oder gar das Entfallen der Ersatzpflicht rechtfertigen können Insbe- ger vorsätzlich vor ein fahrendes Auto stösst und dieser vom Auto überfahren und |
„Reflexschäden“ und „Schock- schäden“ im schweizerischen
Für eine detaillierte Darstellung des haftpflichtrechtlichen Schadensbegriffs, siehe Auto wendet und beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht nur den men 1 eine Ersatzpflicht des Bauern ab, da bei ihm als Sekundärschaden aus- |
Immateriellen Schadens - Université de Fribourg
Dem ist indes nicht so Haftpflichtrechtliche Grundbegriffe, wie jene des Schadens7, der Wider- satzrelevant betrachtet und eine Ersatzpflicht auslösen, so wäre diese Rechtsordnung fügt ausserdem über ein Auto im Werte von Fr 25'000 |
Kurzkommentar - Bundesamt für Justiz
In einem engeren Sinn regelt es die Ersatzpflicht, die sich nicht aus Das ausservertragliche Haftpflichtrecht ist heute im Obligationenrecht (OR) 1 , im schädigten Person nützlich sind, z B ein Auto, das für die Ferien benutzt wird Der- |
Erläuternder Bericht: Revision und Vereinheitlichung des
Im alten Obligationenrecht von 1881 (aOR) war das Haftpflichtrecht in den Arti- keln 50 - 69 eine Ersatzpflicht zu rechtfertigen, brauche es einen zusätzlichen Grund zur blossen Sache weiterhin anfallen, wie dies für das Auto der Fall ist |
Haftpflichtrecht – Wichtige Urteile - Arnold Rusch
Sachverhalt: Ein Motorradfahrer erlitt Verletzungen, als er mit einem Auto nach Art 58 SVG vor; der Richter muss sodann die Ersatzpflicht unter Wür- |
377 HAVE W IS S E N S C H A FT / T H É O R IE J U R ID IQ U E Der
29 Siehe dazu HARDY LANDOLT, Haftpflichtrechtliche Ersatzpflicht für Autoschäden, in: Schaffhauser (Hrsg ), Jahrbuch zum Strassenver- kehrsrecht 2008, St |