Hinweise zur Ermittlung des Einkommens der
Was ist der erste Schritt der Einkommensermittlung?
Diese werden sodann nach dem Dogma der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG, § 8 Abs. 1 KStG) zum Steuerbilanzergebnis transformiert. Der erste Schritt der Einkommensermittlung gilt folglich der Rekonstruktion des Gewinns aus der Handelsbilanz aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis und dessen (geringfügiger) Modifikation durch die Steuerbilanz.
Was ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer?
Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen eines Veranlagungszeitraumes. Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen eines Jahres und nicht das Totaleinkommen am Ende des Lebens des Steuerpflichtigen. Die erste Stufe lässt dabei alle Aufwendungen zum Abzug zu, die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind.
Was ist die Einkommensermittlung?
Stand: 16. Dezember 2022 Die Einkommensermittlung ist ein Begriff des Steuerrechts für die Berechnung… und Körperschaftsteuer. Einkommenssteuer: Die Berechnungsgrundlage ist gesetzlich bestimmt und nicht beliebig, da Zwischensummen das Gesamtergebnis verzerren könnten.
Was bleibt bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht?
Erträge und Aufwendungen, die mit Beteiligungen an anderen → Kapitalgesellschaften zusammenhängen, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht (vgl. insb. § 8b Abs. 1–5 KStG). Bezüge, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht (§ 8b Abs. 1 KStG).
Begrifflichkeiten
Die Einkommensermittlung ist ein Begriff des Steuerrechts für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. smartsteuer.de
Einkommensteuer
Die maßgebliche Größe für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (z.v.E). Die Vorgehensweise, in der dieses berechnet werden muss, ist gesetzlich genormt. Diese gesetzliche Regelung hat den Grund, dass sich bei unterschiedlicher Reihenfolge der Abzugspositionen andere Ergebnisse einstellen könnten, denn teilweise kann die Höhe bestim
Körperschaftsteuer
Das zu versteuernde Einkommen bildet auch körperschaftsteuerlich die Bemessungsgrundlage. Auch hier ist die Berechnungsweise genormt, allerdings ist das Berechnungsschema hier in vielen Punkten anders als bei der Einkommensteuer, da insbesondere die Abzugspositionen mit subjektivem Bezug (z.B. außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben etc.) bei
Schema Zur Ermittlung Des zu versteuernden Einkommens
Abb.: Zu versteuerndes Einkommen bei Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften) [Anm.: Die fett gedruckten Ziffern enthalten besonders häufige Prüfungsstationen.] Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nur Änderungen auf der 1. Stufe in die Steuerbilanz eingreifen. Die – in der Praxis und einer Körperschaftsteuerklausur – wesent
Der Erste Schritt: Ermittlung Des Steuerbilanz-Gewinns
5.1. Rekonstruktion des § 268 HGB Nachfolgend wird der Weg aufgezeigt, wie ein üblicher Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft zur Ausgangsgröße »Steuerbilanz-Gewinn« führt. Abb.: Ableitung des StB-Gewinns aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis Gem. § 268 Abs. 1 HGB wird die Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, s.a. → Gewinnermittlung. Als Ergebnis dieser Vorgehensweise steht sodann in der Handelsbilanz ein »Bilanzgewinn« oder »Bilanzverlust«. Das Gliederungs- und A
Der Zweite Schritt: Ermittlung Des zu versteuernden Einkommens
6.1. Überblick Die Grenzziehung zwischen den einzelnen Abschnitten verläuft nicht so offensichtlich wie im Einkommensteuerrecht (insbes. bei → Kapitalgesellschaften) und bedarf zusätzlich der Modifikation, wie sich aus den §§ 9, 10 KStG ergibt. Dies führt z.B. dazu, dass die abziehbaren Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG) den Gewinn mindern (bzw. einen abzugsfähigen Verlust erhöhen), während die nicht-abziehbaren Aufwendungen (→ Nichtabziehbare Aufwendungengem. § 10 KStG) den Gewinn erhöhen (bzw. umgekehrt eine
Literaturhinweise
Dötsch u.a., Finanz und Steuern Bd. 5, 14. A.; Dötsch u.a., KSt (Loseblatt); Gosch, Körperschaftsteuergesetz, 2014; Frotscher u.a., KStG, UmwStG (Loseblatt); Blümich, EStG, KStG, UmwStG (Loseblatt); Herrmann u.a., Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz: Kommentar (Loseblatt);. Maurer in Preißer, Die Steuerberaterprüfung 2018, 17. A., Teil C. smartsteuer.de
Verwandte Lexikonartikel
→ Dividende → Gewinnermittlung → Gewinnausschüttung → Verdeckte Gewinnausschüttung Redaktioneller Hinweis:© Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft, Steuern, Recht, Stuttgart. smartsteuer.de
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