26.11.2014 für „Annex I Luftfahrzeuge“ die nicht unter den Geltungsbereich der Verord- nung (EU) 2018/1139 fallen
dass es weder möglich noch sinnvoll ist in der EU registrierte Luftfahrzeuge anzumieten. Luftfahrt-Bundesamt. Referat B1
Luftfahrt-Bundesamt. Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Änderungen und Reparaturen an Luftfahrzeugen müssen gemäß Verordnung (EU). Nr. 748/2012 ...
Handgepäck - Liste der verbotenen Gegenstände gemäß Verordnung (EU) 2015/1998 Anlage 4-C. Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende
Luftfahrt-Bundesamt. Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesminis - Auf Verlangen der Behörde kann das Luftfahrzeug nach Verordnung (EU) Nr. 748 ...
14.02.2020 Allgemeine Luftfahrt bzw. nicht technisch komplizierte motorgetriebene ... Für Segelflugzeuge Einsatz nach VO (EU) 2018/1976 Teil-. SAO ...
01.08.2019 Für Lufttransporte mit nicht EU-registrierten Luftfahrzeugen ... Luftfahrt-Bundesamt (s. Nr. 4.1) anzuzeigen. Gefahrgutunfälle sind ...
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt auf Antrag eine Erweiterung des Berechtigungs- umfangs um Luftfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus
08.01.2016 Luftfahrt-Bundesamt. CAMO: Continuing Airworthiness Management ... im Fall eines in die EU importierten gebrauchten ELA1-Luftfahrzeugs notwendig.).
16.03.2020 Luftfahrt-Bundesamt die aktuellen Halteradressen zu sämtlichen Luftfahrzeugen vorliegen. ... Für Anhang-I-Luftfahrzeuge nach Verordnung (EU) 2018 ...