ENTWÄSSERUNGSSATZUNG. DER. LANDESHAUPTSTADT MAGDEBURG. Auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-.
Der Landeshauptstadt Magdeburg (im folgenden „Stadt“ genannt) obliegt die Personen die nach der Entwässerungssatzung der Stadt dem Anschluss- und Benut ...
re den Abwasserentsorgungsbedingungen der Abwassergesellschaft Magdeburg. mbH und der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg den allge-.
re den Abwasserentsorgungsbedingungen der Abwassergesellschaft Magdeburg. mbH und der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg den allge-.
Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlagen sind die Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg die Abwasserentsorgungsbedingungen der Abwassergesellschaft.
Danach übernimmt die Stadt Magdeburg von der Gemeinde Hohenwarthe die der Einleitungswerte die Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt.
Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 41 vom 30.12.2005 Personen die nach der Entwässerungssatzung der Stadt dem Anschluss- und Be-.