Rechtsanwaltskammer vorgegeben Das Berichtsheft ist unverzüglich, spätestens einen Monat nach Beendigung der Rechtsanwaltsstation, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts vorzulegen 5 Wahlstation (§ 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 36 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen)
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1 Prüfungsordnung - Rechtsanwaltskammer Sachsen
1 Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen-und Abschlussprüfungen für den Beruf der/ des Rechtsanwaltsfachangestellten Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Sachsen vom 02 06 2004 erlässt die Rechtsanwaltskammer Sachsen als zuständige Stelle nach § 47 Abs I, § 71 Abs IV Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23 März 2005
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PRÜFUNGSORDNUNG für die Durchführung von - RAK Sachsen
PRÜFUNGSORDNUNG für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur „Geprüften Rechtsfachwirtin“ und zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ Auf Grund des Beschlusses der Rechtsanwaltskammer Sachsen vom 24 03 2004 gemäß der Richtli-nien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 18 April 1973 und des Beschlusses des Berufs-bildungsausschusses vom
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) Vom 22 August 1991 Aufgrund § 8 und § 9 Abs 2 und 3 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz – SächsJAG) vom 27 Juni 1991 (SächsGVBI S 224) wird im Einvernehmen mit den Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für
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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen - Sachsen
Freistaates Sachsen (VwV Rechtsreferendare) Vom 12 März 2015 A Allgemeine Bestimmungen Ausbildungsgrundsätze Die Ausbildung hat das Ziel, den Rechtsreferendar mit den Aufgaben der Rechtsprechung, der Verwaltung, der Rechtsberatung, der Rechtsgestaltung und der Prozessführung vertraut zu machen (§ 33 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen
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2015-04-01 Fassung VwV - Sachsen
Freistaates Sachsen (VwV Rechtsreferendare) Vom 12 März 2015 A Allgemeine Bestimmungen I Ausbildungsgrundsätze Die Ausbildung hat das Ziel, den Rechtsreferendar mit den Aufgaben der Rechtsprechung, der Verwaltung, der Rechtsberatung, der Rechtsgestaltung und der Prozessführung vertraut zu machen (§ 33 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO)
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über die Ausbildung der Rechtsreferendare im - Sachsen
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen [ SächsJAPO]) Der dort hervorgehobenen eigenverantwortlichen Tätigkeit kommt dabei besondere Bedeutung zu II Ausbildung an der Ausbildungsstelle 1 Der Ausbilder ist gehalten, die praktische Ausbildung so zu gestalten, dass der Rechtsreferendar im Hinblick auf das Ziel der Ausbildung intensiv gefördert wird Dazu
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Abschlussprüfung Sommer 2019 zum/zur - sbk-sachsende
Beitrag Rechtsanwaltskammer 500 EUR Juris-Zugang (Rechtsdatenbank) 750 EUR Beitrag Berufshaftpflichtversicherung 1 000 EUR In 2018 zahlte er für seine Berufskleidung (Robe, Nutzungsdauer 5 Jahre) 750 EUR und 230 EUR für weiße Hemden und schwarze Hosen Am 27 Dez 2017 erwarb er einen ausschließlich beruflich genutzten Laptop für
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Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) Vom 11
Prüfungsordnung der Hochschule abgelegt, die im Rahmen der Absätze 2 bis 5 ergeht und abweichend von § 108 Absatz 1 Satz 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) der Genehmigung durch die zuständige Behörde bedarf ₃ Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Prüfungsordnung nicht gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder andere Rechtsvorschriften verstößt (2) Die Gegenstände
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Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG)
1 Inhalt Vorwort7 Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 § 1: Ziele und Begriffe der Berufsbildung
fungsordnungen durch 1 eine 1 einer jeden Rechtsanwaltskammer in 2 der Justizverwaltung und 3 der juristischen Fakultäten in Nieder- sachsen
Broschuere Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen Vorschriften Ausbildungsplaene und Pruefungshinweise nicht barrierefrei