60 Jahre DSR Aufgaben des Chefinspektors In der Dienstordnung für das seefahrende Personal der DSR steht unter Punkt 4 3 Stellung und Hauptaufgaben des Chefinspektors: „Der Chefinspektor ist der Leiter der Hauptabteilung Flottenkoordinierung und Sicherheit Er ist dem Generaldirektor direkt unterstellt “
gleichzeitig die Aufgaben einer Prüfgesellschaft nach den Finanzmarktgesetzen wahrnimmt Die Amtsdauer der Revisionsstelle beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem auf die Wahl folgenden Geschäftsjahr Wiederwahl ist möglich 2 Die Revisionsstelle prüft, ob die Buchführung, die Jahres- rechnung und die Gewinnverteilung den gesetzlichen
wagen des Chefinspektors: einem fünf Jahre alten Moskwitsch, keinem eleganten Wolga, wie Pribluda einen fuhr Pascha war ein halber Tatar, muskulös mit einem dunklen Haarschopf »Drei Leichen, zwei Männer und eine Frau « Arkadi stieg in den Wagen »Steifgefroren Vielleicht eine Woche alt, vielleicht einen Monat oder ein Vierteljahr
2 Die Amtsdauer beträgt vier Jahre Wiederwahl ist möglich Die gesamte Amtszeit darf zwölf Jahre nicht überschreiten und endet in jedem Fall mit der Vollendung des 70 Altersjahres Für den Rest der Amtsdauer erfolgt eine Ersatzwahl 3 Die Mitglieder müssen einen guten Ruf haben und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten
ner Aufgaben steht Jesús Alberto Már-quez Navarro eine Assistentin zur Seite, die Nationalpolizi-stin Anna Rodriguez Zum Schutz der Vertretungsbehör-den und des Botschaftsperso-nals ist dem Standort Wien auch ein Sicherheitsteam von vier Nationalpolizisten zuge-teilt, das jedoch nicht dem Attaché, sondern dem Bot-schafter direkt
auch die conlastic gmbh gehört, neue Aufgaben in der Geschäftsleitung Herr Roland Störing war über vier Jahre für die conlastic gmbh tätig und hat in dieser Zeit zahlreiche Projekte erfolgreich begleitet Daneben war er Mitglied im Vorstand des BSFH und Obmann der Fallschu tzgruppe des BSFH Zum 1 April 2011 übernimmt Herr Markus
diums und erledigt alle Aufgaben, die nicht durch Gesetz, Organisa-tions- oder Spezialreglement anderen Organen übertragen sind 7 Sie ist zuständig für die Ernennung und Entlassung des Kaders, mit Ausnahme desjenigen des Inspektorats Im Bankrat und im Bankpräsidium haben die Mitglieder der Gene - raldirektion beratende Stimme