KLNP HSK _2020.cdr
Hochsauerlandkreis. Liniennetz. Büemke. 367. 444. 444. Reiste. $70. 465. 444. 55 www.hochsauerlandkreis.de. Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH.
Integrationsprofil Hochsauerlandkreis. Daten zu Zuwanderung und
Quelle: Bundesagentur für Arbeit Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Übersicht Hochsauerlandkreis
Pflegeberatung. Information und Beratung zu: • Finanzierung von Pflege durch. Leistungen gem. SGBXI (Pflegekasse) und SGBXII (Sozialhilfe).
Lokales Planungsdokument Jobcenter Hochsauerlandkreis
03.11.2022 Ebenso sind die Beauftragte für Chancengleichheit (§ 18e SGB II) und der. Außendienst zentral angedockt. Im Hochsauerlandkreis sind bei den ...
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01.01.2021 Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB II / SGB XII ab 01.01.2021 aufgrund neu erstelltem Schlüssigen Konzept.
Hochsauerlandkreis - Fortschreibung 2022 des Konzeptes zur
10.11.2022 Vor diesem Hintergrund hat sich der Hochsauerlandkreis entschieden die aktuellen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft auch in diesem Jahr ...
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Führungsstelle. ➢ Beratung und Unterstützung der Direktionsleitung und Beratung weiterer Führungskräfte nachgeordne- ter Organisationseinheiten und anderer
Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan
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Die Museen im Hochsauerlandkreis
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Pflegebedarfsplan Hochsauerlandkreis
Dadurch würde durch den Hochsauerlandkreis die Anzahl der benötigten voll- und teilstationären Plätze je Kommune bzw. ggf. je Sozialraum verbindlich festgelegt.
Schulamt für den Hochsauerlandkreis Schulfachlicher Dienstbereich
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen. Raum 158 im Schulaufsichtsbezirk II (Frau Nolte). Telefon: 02931-94 4107. Lehrerfortbildung (
003 TAB Ansprechpartner Hochsauerlandkreis
Ansprechpartner für den Hochsauerlandkreis. Ansprechpartner der Leitstelle für Brandschutz Hilfeleistung
Einwohner des Hochsauerlandkreises
Arnsberg. 73.628. 73.456. -172. -023. 193
Allgemeine Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises vom
5 mars 2016 (siehe Tarifstelle. 1.3 Gebührentarif) für Schulabgänger der Berufskollegs und Förderschulen des. Hochsauerlandkreises; e) Verwaltungsleistungen ...
Schulamt für den Hochsauerlandkreis Schulfachlicher Dienstbereich
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Sehr geehrte Damen und Herren im Zuge Ihrer Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung in der Regionalen Schulberatungs- stelle für den Hochsauerlandkreis
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der z.Zt. gültigen
Fassung, der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am04.03.2016 durch die 9. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Hoch-
sauerlandkreises vom 17.12.1992 die nachfolgende Fassung der allgemeinen Gebührensat- zung des Hochsauerlandkreises beschlossen:§ 1
Gegenstand der Gebühr
Der Gebührentarif zu dieser Satzung ist Bestandteil der Satzung. Soweit nicht andere Gebührenregelungen gelten, werden Gebühren nach diesem Gebührentarif erhoben für grund eines Antrages erbracht werden oder eine unmittelbare Begünstigung für eine ein- zelne Person oder Personengruppe darstellen (Verwaltungsgebühren), teil einer einzelnen Person oder Personengruppe dienen (Benutzungsgebühren). gebühren)§ 2
Gebührenbemessung
Einzelfall zu berücksichtigen
a) der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, soweit Aufwendungen nicht als Auslagen gesondert berechnet werden und b) die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshand- nisse. zen. (3) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlung maßgebend, soweit die Gebührensatzung nichts anderes bestimmt. überschreiten darf, Pauschgebühren zugelassen werden. Die Pauschgebühren sind an- tragsgebunden und im voraus festzusetzen. - 2 - (5) Für die Gebührenbemessung ist es unerheblich, ob eine Verwaltungsleistung in Teilen oder ausschließlich unter Zuhilfenahme von elektronischen Hilfsmitteln oder auf elektro- nischem Wege erbracht wird.§ 3
a) Verwaltungsgebühren die Antragsteller oder die Person oder Personengruppe, zu deren Gunsten die Verwaltungsleistung vorgenommen wird, c) Sondernutzungsgebühren der Erlaubnisnehmer und sein Rechtsnachfolger oder (2) Sollten mehrere Gebührenpflichtige gemeinsam eine Gebühr schulden, so sind sie Ge- samtschuldner.§ 4
(1) Von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren sind befreit Leistungen nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betreffen oder auf dem Gebiet der Bauleitplanung des Kultur-, Tief- oder Straßenbaues erbracht werden, tungen unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 Abga- benordnung dienen. meinen Gebührensatzung erbrachte Leistungen des Gesundheitsamtes. (2) Über die Befreiungsvorschrift des Abs. 1 hinaus werden keine Gebühren erhoben für b) Verwaltungsleistungen auf dem Gebiet der Sozial- und Jugendhilfe sowie Kriegsop- ferfürsorge; c) Verwaltungsleistungen, die aufgrund der Durchführung des Heimgesetzes gegen- - 3 - d) Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Zeugnisse usw. (siehe TarifstelleHochsauerlandkreises;
e) Verwaltungsleistungen, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass vonAbgaben betreffen;
selbe gilt bei Rücknahme eines Antrages, wenn mit der sachl. Bearbeitung noch nicht begonnen ist; h) Niederschriften über die Erhebung von Widersprüchen; i) Abhilfeentscheidungen, die aufgrund gebührenfreier Verwaltungsakte ergehen, ge- gen die Widerspruch eingelegt wurde; k) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisschlauchpflegereien und ses; tungsgesellschaft e.V., soweit sie ihren Sitz im Hochsauerlandkreis haben; m) die Versendung von Akten in Selbstverwaltungsangelegenheiten im Rahmen der Amtshilfe, der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht sowie im Rahmen von Petitions-, strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, soweit gesetzliche Sonderrege- lungen nichts anderes bestimmen. a) Widerspruchsbescheide: festzusetzenden Gebühr. digkeit abgelehnt oder zurückgenommen werden: lassen werden.§ 5
(1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei lung. - 4 - testens jedoch innerhalb eines Monats zu zahlen, c) § 1 Buchst. c) bei erlaubter wie auch unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung (3) Verwaltungsleistungen auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Stra- (4) Werden gegen die gebührenpflichtigen Handlungen oder die Gebührenfestsetzung Rechtsbehelfe eingelegt, so wird dadurch die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr nicht aufgeschoben.§ 6
Auslagen
(1) Werden im Zusammenhang mit gebührenpflichtigen Leistungen besondere bare Ausla- gen erforderlich, die nicht bereits in die Gebühr ein bezogen sind, so sind diese Auslagen den Gebührenpflichtigen neben der Gebühr aufzuerlegen. Dies gilt auch für Leistungen, die nach § 4 Abs. 1 und 2 nicht der Gebührenpflicht unterliegen. (2) Erstattungspflichtige Auslagen sind insbesondere a) im Einzelfall besonders hohe Telefon-, Datenübertragungs- und Zustellungskosten,Reisekostenvergütungen,
(3) §§ 3, 4 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.§ 7
Inkrafttreten
Die Allgemeine Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises ist am 01.01.1993 in Kraft getre- ten. Die 9. Änderungssatzung ist am 01.05.2016 in Kraft getreten. - 5 - Gebührentarif zur Allgemeinen Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises vom 17.12.1992 in der Fassung der 9. Änderungssatzung derAllgemeinen Gebührensatzung
vom 05.03.2016INHALTSÜBERSICHT
Lfd. Nr. Gegenstand
1 Allgemeiner Teil
2 Gutachten
3 Prüfungen
4 Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
5 Architektenleistungen durch das Hochbauamt
6 Kultur- und Tiefbau
7 Wasserrechtliche Angelegenheiten
und -übungsstrecken9 Sondernutzung an den Kreisstraßen außerhalb der
Ortsdurchfahrten
10 Durchführung des Landespflegegesetzes und der
dazu erlassenen Rechtsverordnungen11 Wohnungswesen
12 Archivangelegenheiten
14 Wildbrethygiene
15 Sonstige privatrechtliche Entgelte und Kostenerstattungen
- 6 -Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr
1. Allgemeiner Teil
1.1 Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache
für jede angefangene Seite Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind, wird die doppelte Gebühr erhoben.1.2.1 Fotokopien und Ausdrucke, schwarz-weiß
bis zum Format DIN A4 je Seite1.2.2 Farbkopien und ausdrucke
bis zum Format DIN A 4 je Seite im Format DIN A 3 je Seite im Format DIN A 2 je Seite1.2.3 für die Anfertigung einer Ozalidpause je qm
1.2.4 für die Anfertigung einer Transparentpause je qm
Für Kopien und Ausdrucke im Duplex-Verfahren wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.1.2.5 Anfertigung und Herausgabe von Kopien digitaler
1.3 Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise und
Zeugnisse
1.3.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
1.3.2 Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw.
je Seite1.3.3 Sonstige Bescheinigungen
1.3.4 Zeugnisse (z.B. Führungs- und Ursprungszeugnisse)
1.4 Übersetzungen aus dem Deutschen in eine Fremd-
sprache und umgekehrt: a) einfache Texte je Zeile b) schwierige Texte je Zeile c) sehr schwierige Texte je Zeile - 7 - Wird zu einer gebührenpflichtigen Amtshandlung eine Übersetzung durch einen Dolmetscher erforderlich, so sind dessen Gebühren als bare Auslagen zu erheben. für jede angefangene SeiteMindestgebühr
im Amtsblatt des Hochsauerlandkreises je ½ gespalteneDie Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet,
je angefangene halbe Stunde1.8 Herausgabe von und Einsicht in Akten auf Antrag
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand insb. für vorgelagerteArbeiten berechnet, je angefangene halbe Stunde
Sofern die Anfertigung von Kopien erforderlich ist, wird erhoben.2. Gutachten
Bemessungsgrundlage:
a) Verkehrswert des Gegenstandes, mit dem sich dasGutachten befasst 2% des Wertes
b) je angefangene Stunde der Inanspruchnahme Ist die Gebühr zu b) geringer, wird diese erhoben.3. Prüfungen
Prüfungen der Kassen-, Buch- und BetriebsführungStiftungen und dergleichen, an denen der Kreis
beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung interessiert istDie Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet,
je angefangene Stunde 66,00 - 8 - Die Gebühr entsteht nicht, wenn im PrüfungsauftragGebührenfreiheit festgelegt ist.
4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
4.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten
4.1.1 Amtliche Bescheinigungen
4.1.2 Zeugnisse, Gutachten
bis 44.2 Bescheinigungen nach dem Bestattungsgesetz
psychotherapeutischer, kinder- und jugendlichenpsycho- amtlichen Gebührenordnungen gebührenpflichtig sind (die Gebühren der Tarifstellen 4.1.1 und 4.1.2 zu erheben) cher Natur, die nach der Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung derBekanntmachung vom 09.02.1996 (BGBl.
I S. 210) i.d. jeweils geltenden Fassung
gebührenpflichtig sindSonderleistungen gem. Ab-
schnitten A, E und O, 0,7-Sonderleistungen gem. Ab-
schnitt M des Gebühren- verzeichnisses, 0,7- bis 2,3 tungen gem. den übrigenAbschnitten des Gebüh-
renverzeichnisses zur GOÄ4.4.2 Amtshandlungen oder Leistungen psycho-
logisch-psychotherapeutischer Natur, die nach der Gebührenordnung Psychologi- sche Psychotherapeuten und Kinder- undJugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
vom 08.06.2000 (BGBl. I S. 818) i.d. je- weils geltenden Fassung gebührenpflichtig sindSonderleistungen nach der
Gebührenordnung
4.4.3 Amtshandlungen oder Leistungen zahn-
22.10.1987 (BGBl. I S. 2316)) i.d. jeweils
geltenden Fassung gebührenpflichtig sindSonderleistungen nach der
Gebührenordnung
- 9 - cher, psychologisch-psychotherapeu- den amtlichen Gebührenordnungen (GOÄ,GOP oder GOZ) gebührenpflichtig sind
ne des § 12 des Ersten Buches des Sozi- leistet (§ 11 GOÄ/§ 1 GOP/§ 3 GOZ) leistungen nach der Ge- bührenordnung5. Architektenleistungen durch das Hochbauamt
Für Leistungen, die im Hochbauamt anstelle eines den, gilt die Verordnung über die Honorare fürLeistungen der Architekten und der Ingenieure
(HOAI) vom 17.09.1976 (BGBl. I S. 2805, ber.S. 3616) in der jeweils geltenden Fassung oder
die an deren Stelle tretenden Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Mindestsatz der jeweiligen Honorarzone unter Berücksichtigung der anrechen- baren Kosten zugrunde zu legen ist.6. Kultur- und Tiefbau
6.1 Planung
einschließlich Mehrwertsteuer berechnet und be- tragen für bb) Entwurfsbearbeitung 35% bc) Zeichnerische Unterlagen 25% bd) Kostenanschlag und Massenberechnung 10% d) Überarbeitung von Entwürfen 25% der nach den nachstehenden Bemessungsgrundlagen ermittelten Gebühren. Dabei sind Zwischenwerte zu interpolieren.6.1.1 Wirtschaftswege 1,0%
- 10 -6.1.2 Straßenbau bei einem Kostenanschlag
bis 5,0% " 4,5% " 4,0% " 3,5% " 3,0% " 2,8% " 2,6%über 2,4%
6.2 Ausschreibung und Bauleitung
Die Gebühren werden nach der Abrechnungssumme
einschließlich Mehrwertsteuer berechnet und betragen für a) Ausarbeitung der Vergabeunterlagen einschließlichOberbauleitung 15%
c) Anfertigung der Ausführungszeichnung 20% der nach den nachstehenden Bemessungsgrundlagen ermittelten Gebühren. Dabei sind Zwischenwerte zu interpolieren. anlagen, Brücken, Stauanlagen und sonstige Wasser- bauwerke sowie Wasserleitungen bei einer Abrechnungs- summe einschließlich Mehrwertsteuer bis 2,3% " 2,0%über 1,7%
6.2.2 Wirtschaftswege 2,5%
6.2.3 Straßenbau bei einer Abrechnungssumme
bis 3,0% " 2,5% " 2,3% " 2,0% " 1,8% " 1,7% " 1,6%über 2.500 1,5%
7. Wasserrechtliche Angelegenheiten
7.1 Anfertigung von Unterlagen für wasserrechtliche
Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen
Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand berechnet, je angefangene Stunde - 11 -7.2 Ausarbeitung des Mitgliederverzeichnisses der ding-
lichen Mitglieder nach § 5 WasserverbandsgesetzMindestgebühr
7.3 Ausarbeitung des Beitragskatasters der dinglichen
Mitglieder nach §§ 28 ff. WasserverbandsgesetzMindestgebühr
und -übungsstrecken8.1 Kreisschlauchpflegereien
probe und Trocknen jeB-Druckschlauch
C-Druckschlauch
D-Druckschlauch
8.1.2 Vulkanisieren je Flicken
8.1.3 Einbinden von Kupplungen
A-Kupplungen (Druckschlauch)
B-Kupplungen
C-Kupplungen
D-Kupplungen
8.2.1 Reinigung, Desinfektion, Prüfung und ggf. Reparatur von
benutzten Atemschutzmasken je Maske 18.2.2 Prüfung von Pressluftatmern,
8.2.3 Prüfung von Atemschutzmasken
je Maske8.2.4 Hauptuntersuchung eines Druckminderers
(6-Jahres-Untersuchung, ohne Materialaufwand) - 12 -8.2.5 Reinigung, Desinfektion, Prüfung und ggf. Reparatur
eines benutzten Vollschutzanzuges, je angefangene Arbeitsstunde8.2.6 Füllen von Pressluftflaschen
mit 200 bar je Flasche mit 300 bar je Flasche8.2.7 Benutzung der Atemschutzübungsstrecke
bis einschl. 2 Stunden je weitere angefangene 1 Stunde8.3.1 Gebühren für einen B-Druckschlauch ab Lager
je TagGebühren für einen C-Druckschlauch ab Lager
je TagGebühren für einen Pressluftatmer ab Lager
je Tag *) Hinzu kommen die Gebühren für Wartung, Pflege und evtl. notwendige Instandsetzung entsprechend den Tarifstellen dieser Gebührensatzung.8.4 Sonstige Reparatur-, Wartungs- und Prüfarbeiten
Für sonstige Reparatur-, Wartungs- und Prüfarbeiten Sprechfunkanlagen), die durch diese Gebührensatz- ung nicht erfasst werden, wird eine Gebühr von je angefangene ½ Stunde in Rechnung gestellt.8.5 Die im Zusammenhang mit den nach den Tarif-
stehenden Auslagen (insbes. Materialkosten,Kosten für die Inanspruchnahme Dritter) werden
in Rechnung gestellt.9. Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb der
Ortsdurchfahrten
A. Sondernutzungsgebühren
9.1.1 von land- und forstwirtschaftlich genutzten
Grundstücken gebührenfrei
- 13 -9.1.2 von bebauten oder in der Bebauung befindlichen,
für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken,9.1.3 von gewerblich genutzten Grundstücken, z.B. In-
dustriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen, Kies- und Baumschulbetrieben, Weihnachtsbaumkulturen bei Zufahrten für den Betrieb der Anlage pro Betreiber bei Baustellenzufahrten für die Errichtung derAnlagen pro Betreiber
für eine AnlageSatz um
tigt werden kann disch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,Hausanschlüssen
9.2.1.2 bei Leitungsbündelungen von mehr als einer Lei-
dergleichen9.2.2.1 vorübergehend je angefangenen Monat
9.2.3 Über- und Unterführungen privater Wege
- 14 -9.3.1 Leitungen
irdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, den Hausanschlüssen9.3.1.2 bei Leitungsbündelungen von mehr als einer Lei-
je angefangenen m9.4.1 Verladestellen, Anlagen zur Holzabfuhr,
9.4.2 Vorübergehende Baustelleneinrichtungen, z.B.
pro Monat9.4.3 Werbeanlagen, Schilder, Transparente, Fahnen
einschl. Pfosten und Masten9.4.3.1.1 vorübergehend pro Monat
9.5 Besondere Veranstaltungen im Sinne der StVO,
werden kann9.5.1 motorsportliche Veranstaltungen, Testfahrten,
Dreharbeiten
9.5.2 Verkaufs- und Werbeveranstaltungen,
bis9.6 Besondere Gebührenfestsetzungen
9.6.1 Auf Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis oder
Genehmigung vor Inkrafttreten dieser Satzung er-
teilt worden ist, finden die vorstehenden Tarife nach Ziff. 9.1 9.5 mit Inkrafttreten dieser Satzung Anwend- gebühren nach den Tarifen 9.1 9.5 auch rückwirkend - 15 - erhoben werden. ungsgebühren auch rückwirkend erhoben werden.9.6.3 Soweit festgesetzte, wiederkehrende Gebühren von den
vorstehenden Tarifen nach Ziffer 9.1 9.5 abweichen, sind sie mit Inkrafttreten dieser Satzung anzupassen.B. Verwaltungsgebühren
9.7 Für die Entscheidung über die Sondernutzung (§ 18
StrWG Einzelentscheidung - , § 20 StrWG gebun- dene Entscheidung im Rahmen eines sonstigen Ge- nehmigungsverfahrens : -) wird eine einmalige Ver-9.1 9.5 dieses Gebührentarifs festzusetzenden
Sondernutzungsgebühr, mindestens aber
erhoben.9.8 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen
im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren gem. §§ 37 b Abs. 3 u. 40 Abs. 4 StrWG NRW9.8.1 bei Hochbauten und baulichen Anlagen je ange-
mindestens9.8.2 bei übrigen Maßnahmen
9.9 Sonstige Entscheidungen über Genehmigungen
anbaurechtlichen Angelegenheiten (z.B. gem.§ 25 Abs. 4 StrWG NRW)
mindestens (TKG) pro Zustimmung - 16 -10. Durchführung des Alten- und Pflegegesetzes (APG) und
der dazu erlassenen Rechtsverordnungen (APG-DVO)10.1 Beratung und Überprüfung der Anforderungen an die
und den hierauf beruhenden Rechtsverordnungen bei Neu- und Umbaumaßnahmen für Pflegeeinrichtungen mit um- fassenden Leistungsangeboten sowie bei Gasteinrichtungen mit Ausnahmen der Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zur Feststellung, dass die Einrichtung die Anforderungen erfüllt (Bescheinigung im Sinne des § 11 Abs. 3 APG). 1.310.2 Beratung und Überprüfung der Anforderungen an die
Neu- und Umbaumaßnahmen für Tages- und Nacht- pflegeeinrichtungen als Gasteinrichtungen zur Feststellung, dass die Einrichtung die Anforderungen erfüllt (Bescheinigung im Sinne des § 11 Abs. 3 APG) 611. Wohnungswesen
11.1 Für die Entscheidung über die Genehmigung der
Zweckentfremdung von Wohnraum
11.1.1 je Einzelwohnraum (Teile einer Wohnung)
11.1.2 Wohnungen
11.1.2.1 für eine einzelne Wohnung
11.1.2.2 für mehrere Wohnungen je Wohnung
bis zur maximalen Gesamtgebühr von11.2 Bei allg. Bescheinigungen, Negativbescheinigungen,
dem Tarif 11 auch rückwirkend erhoben werden.12. Archivangelegenheiten
12.1 Für familiengeschichtliche Auskünfte wird die Gebühr
nach dem Zeitaufwand erhoben je angefangene halbe Stunde12.2 Anfertigen von Abschriften und Auszügen von Archiv-
Übersetzungen
- 17 - je angefangene Schreibmaschinenseite je nachSchwierigkeit mindestens
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