[PDF] Handbuch Validierungsverfahren Teil 1





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Dieses Handbuch gilt für Cochlear™ Nucleus® Implantate. Es richtet sich an: CI622 Cochlea-Implantate: MRT-Untersuchungen mit 15 T ..... 15.



Handbuch Validierungsverfahren Teil 1

Kanton Zürich. Bildungsdirektion. Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Version 1.8. 3. Februar 2020. Handbuch. Validierungsverfahren. Teil 1 



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Einstieg ins Handbuch. 1. Vorwort. 1.1. Orientierungshilfen. 1.2. Grundlagen. 2. Einführung. 2.1. Häufig gestellte Fragen.



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Handbuch der waldbezogenen Umweltbildung 1. Wald und Gesellschaft. 1.1. Wälder der Erde. Das Wald-FAQ ... 1.6.1 Bedürfnisse und Ansprüche.

Kanton Zürich

Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Version 1.8

3. Februar 2020

Handbuch Validierungsverfahren Teil 1

Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

2/40

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

................................................................................................................................. 4

Das Validierungsverfahren

...................................................................................................... 6

Phase 1

- Beratung und Information ...................................................................................... 7

Obligatorischer Informationsanlass I und II ......................................................................... 7

Selbstcheck / Freiwilliger Sprachtest .................................................................................. 8

Einstieg ins Verfahren ......................................................................................................... 9

Phase 2

- Bilanzierung ......................................................................................................... 10

Zulassung .......................................................................................................................... 10

Zuweisung und Kostengutsprache (bei ausserkantonalen Teilnehmenden und

Teilnehmenden mit Wohnsitz im Ausland) ........................................................................ 11

Berufserfahrung ................................................................................................................. 11

Anrechenbare Vorbildung .................................................................................................. 12

Erstellung des Dossiers ..................................................................................................... 13

Qualifikationsprofil - Modulstruktur ............................................................................... 13

Selbstbeurteilung ........................................................................................................... 14

Fremdbeurteilung ........................................................................................................... 15

Kompetenznachweise .................................................................................................... 15

Schriftlicher Erfahrungsbericht ....................................................................................... 16

Mündlicher Erfahrungsbericht ........................................................................................ 19

Praxisbesuch

23

Projekt- und Auftragsdokumentation ............................................................................. 27

Belege zu den Kompetenznachweisen ......................................................................... 31

Zwingende Belege ......................................................................................................... 31

Phase 3

- Beurteilung ........................................................................................................... 32

Beurteilung durch die Experten / Expertinnen .................................................................. 32

Beurteilungsbericht ............................................................................................................ 34

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

3/40

Phase 4

- Validierung ........................................................................................................... 35

Prüfungskommission und Erwahrung

............................................................................... 35

Lernleistungsausweis ........................................................................................................ 35

Akteneinsicht ..................................................................................................................... 36

Erneute Einreichung des Antrags zur Validierung (Wiederholung des

Qualifikationsverfahrens) ...................................................................................................... 37

Zweiter und dritter Antrag zur Validierung (Wiederholung des Qualifikationsverfahrens) 38

Phase 5

- Zertifizierung ........................................................................................................ 40

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

4/40

Einleitung

Sie haben sich entschieden, mit dem Validierungsverfahren einen in der Schweiz aner- kannten Berufsabschluss zu erlangen Das Validierungsverfahren im Kanton Zürich wurde 2010 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, ehemals Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT) genehmigt. Die Genehmigung und die Umsetzung folgender Verfahren basieren auf dem altrechtlichen Leitfaden des BBT (siehe www.sbfi.admin.ch Assistent / Assistentin Gesundheit und Soziales EBA: AGS EBA 2010 Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ: FaBe EFZ 2011 (FaBe EFZ 2005) Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ 2009: FaGe EFZ 2009 Logistiker / Logistikerin EFZ 2007 (Logistiker / Logistikerin EFZ)

Informatiker / Informatikerin EFZ 2005

Medizinische Praxisassistent / -in EFZ 2010: MPA EFZ 2010 Folgende Verfahren basieren auf dem Handbuch berufliche Grundbildung für Erwachsene des SBFI und den entsprechenden neurechtlichen Regelungen der Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen: Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ 2017: FaGe EFZ 2017

Informatiker / Informatikerin EFZ 2014

drei Jahre - ein anspruchsvoller, aber lohnenswerter Weg. Ein Berufsabschluss bedeutet

Ihre Chancen bei einem Stellenwechsel.

für Sie. Sie finden darin alle wichtigen Informationen, Checklisten und Anleitungen zum Va- lidierungsverfahren. Es besteht aus drei Teilen:

Teil 1 Generelle Information

Teil 2 berufsspezifische Informationen

Teil 3 Benutzeranleitung Validierungstool

Hand zu haben. Sie finden Sie im Validierungstool in der Box "Dokumente". Schauen Sie rein!

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5/40 Beachten Sie bitte, dass im Validierungsverfahren Ihre Ansprechpersonen wechseln, je nachdem in welcher Phase Sie sind. In der "Kontakt- und Adressliste" im Handbuch Teil 2 finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen und Institutionen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Validierungsverfahren.

Ihr Team Validierung

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6/40

Das Validierungsverfahren

Das Validierungsverfahren ist in fünf Phasen gegliedert. Im nachfolgenden werden die verschiedenen Phasen mit ihren Elementen ausführlich be- schrieben.

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7/40

Phase 1 - Beratung und Information

Ziel der Phase 1 ist es, alle Informationen zu erhalten, um - herauszufinden, ob das Validierungsverfahren für einen selbst der richtige Weg ist, einen Berufsabschluss zu erlangen, - zu wissen, welche Schritte gemacht werden müssen, - zu wissen, wie das Dossier zusammengestellt und eingereicht wird. Beratung in Anspruch zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen (Wohn ort Kanton Zü- rich, kein Sekundarstufe II - Abschluss oder bei vorliegender Kostengutsprache des Woh- nortkantons) ist diese Beratung kostenlos. Detailinformationen erhalten Sie unter www.vali- dierung.zh.ch.

Obligatorischer Informationsanlass I und II

Der erste Schritt ins Validierungsverfahren ist der Besuch eines obligatorischen Informati- onsanlasses. Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, Der obligatorische Informationsanlass ist zweiteilig. Für den ersten Teil, den obligatori- schen Informationsanlass I (OIA I) melden Sie sich über die Homepage der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene des biz Oerlikon, www.validierung.zh.ch Durch die Anmeldung haben Sie sich mit den wichtigsten Daten im Validierungstool schon registriert. Anhand der AHV-Nummer wird im Validierungstool geprüft, ob Sie sich schon schen Informationsanlass I per E-Mail zugesandt. Am obligatorischen Informationsanlass I erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ein - es werden die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss aufgezeigt. Darüber hinaus erfah- sen tun müssen. Im Anschluss an den Besuch des obligatorischen Informationsanlasses I erhalten Sie ein

Mail mit Ihren Login

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8/40 Im Validierungstool müssen sie den sogenannten Selbstcheck durchführen. Der Selbst- check ist Voraussetzung für eine Anmeldung an den obligatorischen Informationsanlass II (OIA II) - sofern Sie sich für die Fortsetzung des Validierungsverfahrens entschliessen.

Für die Anmeldung zum obligato

Im Rahmen des obligatorischen Informationsanlass II geht es darum, mit Ihnen zu schauen, wie Sie Ihr Dossier am besten zusammenstellen. Der Bilanzierungsprozess, die verschiedenen Kompetenznachweise, der Zulassungsprozess sowie das Validierungstool werden detailliert besprochen, um Ihnen das Validierungsverfahren vertrauter zu machen.

Hierzu bekommen Sie verschied

ene Hilfsmittel und es stehen Ihnen Fachleute der Fach- stelle Berufsabschluss für Erwachsene zur Seite. Nach dem obligatorischen Informationsanlass II entscheiden Sie definitiv, ob Sie ins Vali-

ühr von CHF 90.-, da-

mit Sie den vollen Zugang im Validierungstool bekommen.

Selbstcheck / Freiwilliger Sprachtest

Das Validierungsverfahren zur Erlangung eines Berufsabschlusses setzt neben beruflicher Erfahrung, gute mündliche wie schriftliche Deutschken ntnisse sowie ein hohes Mass an Motivation und Durchhaltewillen voraus. Nach dem Besuch des obligatorischen Informati- zum Selbstcheck. Der Selbstcheck muss zwingend ausge füllt werden. Bereichen Berufserfahrung, Kompetenznachweise und Ressourcen erfüllen. Nach Ausfül- len des Fragebogens bekommen Sie direkt die Auswertung zum Herunterlade n zur Verfü- gung gestellt. Die Ergebnisse des Selbstchecks sollen Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob das Va- lidierungsverfahren der richtige Weg für Sie ist, einen Berufsabschluss nachzuholen. Die den Selbstcheck. Insbesondere wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, empfehlen wir, einen Sprachni- veautest durchzuführen. Sie finden im Internet verschiedene kostenlose Einstufungstests. Für ein erfolgreiches Verfahren ist mindestens die Qualifikation B1 erforderlich.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

9/40 Nach der Durchführung des Selbstchecks und gegebenenfalls des freiwilligen Sprachtests,

Einstieg ins Verfahren

Sie haben nach dem Besuch des obligatorischen Informationsanlass II den Entscheid ge- troffen, ins Validierungsverfahren einzusteigen. - Sie überweisen den Betrag per ebanking mit der IBAN-Nummer - Sie bezahlen online mit Kreditkarte - Sie fordern einen Einzahlungsschein an, welcher Ihnen per Post zugestellt wird. Nach Eingang und Verbuchung des Betrages wird Ihr Zugang zum Validierungstool vollum-

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10/40

Phase 2 - Bilanzierung

Die Phase 2 besteht aus mehreren Schritten:

- Der Zulassung zum Validierungsverfahren, d.h. dem Antrag und der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen zum Validierungsverfahren und der Überprü- fungen der anrechenbaren Vorbildung - der Erstellung des Dossiers; - und dem Antrag zur Validierung, was dem Einreichen des Dossiers entspricht.

Im Folgenden sind alle Aspekte,

welche die Phase 2 betreffen, beschrieben.

Zulassung

Zu Beginn der Bilanzierung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsver- fahren. Hierzu müssen Sie folgenden Unterlagen in Ihrem Dossier zusammenstellen und ins Validierungstool hochladen: tengutsprache (Wohnort ausserhalb Kanton Zürich). Bei Wohnsitz ausserhalb der - Ausweiskopie - Nachweis Anrechenbare Vorbildung (berufliche und allgemeinbildende Vorbildung) Allenfalls hat es in einem Verfahren zwingende Belege, die zum Zeitpunkt der Zulassung eingereicht werden müssen. Dies finden Sie im Dokument "zwingende Belege" im Hand- buch Teil 2. zum Validierungsverfahren stellen.

Ihre Unterlagen werden vom

Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich ge- prüft. Falls Sie die Voraussetzungen bezogen auf die Zulassung erfüllen, werden Sie zum Verfahren zugelassen. Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie eine formation, was Ihnen noch fehlt. Die Überprüfung gen Ablehnung einen definitiven Bescheid, welche beruflichen Ha ndlungskompetenzen und allgemeinbildende Vorbildung Ihnen angerechnet werden. Das ist entscheidend für die Pla- nung der Dossiererstellung und die Planung der erforderlichen Kompetenznachweise.

Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

11/40

Zuweisung und Kostengutsprache

(bei ausserkantonalen Teilnehmenden un d Teilnehmen- den mit Wohnsitz im Ausland) Teilnehmende, welche nicht Wohnsitz im Kanton Zürich haben, melden sich beim Eingang- sportal Ihres Wohnkantons für die Zuweisung zum Validierungsverfahren sowie eine Kos- tengutsprache. Die Ansprechpartner Ihres Wohnortkantons finden Sie in der Übersicht "Eingangsportale

Deutschschweiz" im Handbuch Teil 2

. Sie werden offiziell für das Validierungsverfahren an den Kanton Zürich zuge wiesen und erhalten je nachdem, wie die kantonalen Regelungen aussehen, eine Kostengutspra che. Diese legen Sie Ihrem Dossier bei der Zulassung bei. Falls Sie keine Zuweisung vom Wohnortkanton erhalten oder das Validierungsverfahren chen. Bei Wohnsitz im Ausla tig sein

Berufserfahrung

Ein Teil dieser Berufserfahrung muss im angestrebten Beruf selbst erworben worden sein (sogenannte spezifische Berufserfahrung ), die in den jeweiligen Bildungsverordnungen ge- regelt ist. Die Bildungsverordnungen der einzelnen Berufe finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) www.sbfi.admin.ch im Berufsverzeichnis. Die Kriterien zur Anerkennung der Berufserfahrung finden Sie im An- hang "Berufserfahrung" im Handbuch Teil 2.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

12/40

Anrechenbare Vorbildung

Aufgrund Ihrer Vorbildung wird im Rahmen der Zulassung zum Validierungsverfahren ent- schieden, we lche beruflichen bzw. allgemeinbildenden

Handlungskompetenzen

(Module) Sie bereits erfüllt haben und Sie im Dossier nicht mehr nachweisen müssen.

Anrechnung b

eruflicher Handlungskompetenzen lichen Handlungskompetenzen Sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung bzw.

Weiterbildung erworben haben.

gen, bei der Anrechnung von Handlungskompetenzen berücksichtigt. Was in den einzelnen Berufen als Vorbildung angerechnet wird, wird von den Organisatio- nen der Arbeitswelt des Kantons Zürichs in Zusammenarbeit mit dem Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt gem. einer Liste festgelegt (vgl. Liste " Anrechenbare Vorbildung" im

Handbuch Teil 2

Anrechnung Allgemeinbildender Vorbildung

/ Berufsattesten ei- ner gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis einer der SBBK/SDBB Kommission QV im Handbuch Teil 2 Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU war und der Inhaber eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch nach- weisen kann.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

13/40 bei Bedarf nach Absprache mit dem Chefexperten Validierung Allgemeinbildung abschlies- send über die Anerkennung . Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulassung zum Vali- dierungsverfahren ins Tool zu laden das entsprechende Abschlussdiplom (Semesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten einen Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern Die anerkannten Vorbildungen mit den konkret anzurechnenden Handlun gskompetenzen sind in der Liste "Anrechenbare Vorbildung" und "Anerkennung der Allgemeinbildung" (siehe Handbuch Teil 2) aufgeführt. lidierungstool zu erfassen. Sobald der Entscheid zur Zulassung und Anrechnung der Vorbil- Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht, wird die Zulassung zum Validie- keinen Antrag zur Validierung stellen, bevor Sie die fehlenden

Sobald Sie die

Zulassungsvoraussetzungen - 5 Jahre Berufserfahrung wie auch die spezifi- sche Berufserfahrung stellen. Dieser wird geprüft und falls nun alles erfüllt ist, bekommen Sie eine Zulassung und

Erstellung des Dossiers

Qualifikationsprofil - Modulstruktur

Jeder Beruf in der beruflichen Grundbildung ist in einer Bildungsverordnun g, in einem Qua- lifikationsprofil und einem Bildungsplan beschrieben. Die Bildungsverordnung regelt u.a.

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14/40 die Dauer der Grundbildung, die Lernorte und das Qualifikationsverfahren. Im Qualifikati- onsprofil sind das Berufsbild, die Handlungskompetenzbereiche so wie die Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen dargestellt. Der Bildungsplan ist noch eine Stufe detaillierter und beschreibt ausführlich die einzelnen beruflichen Handlungskompetenzen.

Aus dem Qualifikationsprofil

und Bildungsplan wurden die Modulstruktur und die Selbstbe- urteilung erstellt. Die Zahlen in der Klammer hinter dem Modulnamen verweise n auf die entsprechende berufliche Handlungskompetenz im Qualifikationsprofil. Weiterführende Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten: - Bildungsverordnung (BiVO), Bildungsplan, Qualifikationsprofil und die Bestehensre- geln bzw. Regelung des Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleis- tungen finden Sie im Handbuch Teil 2 und im Berufsverzeichnis auf www.sbfi.admin.ch/bvz - "Selbstbeurteilung" und "Modulstruktur" im Handbuch Teil 2 tert, die Sie in Ihrem Dossier nachweisen müssen. dung Berufsattests (EBA) muss neben den beruflichen Handlungskompetenzen auch die Allge- meinbildung erfüllt sein.

Das Anforderu

ngsprofil der Allgemeinbildung des Kanton Zürich beruht auf den Vorgaben des SBFI im Handbuch Teil 2. Ohne entsprechende Vorbildung kann die Allgemeinbildung im Rahmen des Validierungs- verfahrens mittels schriftlichen Erfahrungsberichten und aufgrund von zu gen anerkannt werden. Das Anforderungsprofil der Allgemeinbildung des Kanton Zürich im Handbuch Teil 2), die belegt werden müssen. Es müssen mindestens d rei schriftliche Erfahrungsberichte geschrieben werden, in denen die Kompetenzen sinnvoll zusammenge-

Selbstbeurteilung

beschrieben. Das sind Wenn Sie mit der Modulbearbeitung beginnen, dann beurteilen Sie sich für jedes Modul Sie haben eine vierstufige Skala zur Verfügung:

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15/40 Trifft zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft nicht zu Nachdem Sie die Selbstbeurteilung im Modul gemacht haben, schliessen Sie sie ab. Je

Ist sie positiv, bedeutet

Ihre Kompetenzen nachweisen. Ist die Selbstbeurteilung negativ, bedeutet das in der Re-

Fremdbeurteilung

Im Rahmen der Fremdbeurteilung beantwortet ein Dritter, z.B. der Arbeitgeber, die Fragen, welche Sie im Rahmen der Selbstbeurteilung beantworten mussten. Die Fremdbeurteilung ist freiwillig. einem oder mehreren Module eine Fremdbeurteilung vorzunehmen. Ihre Vorgesetzte / ihr Vorgesetzter wird über das Validierungstool aufgefordert, innert 3 Wochen die Fremdbeur- leg dazulegen. zuholen.

Kompetenznachweise

Im Rahmen der Dossiererstellung sind die erforderlichen beruflichen und allgemeinbilden- den Handlungskompetenze wenn Sie sich in der Selbstbeurteilung die entsprechenden Handlungskompetenzen auch zutrauen. Um die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen, gibt es im Zürcher Validie-

Schriftlicher Erfahrungsbericht

Mündlicher Erfahrungsbericht

Praxisbesuch

Projekt- und Auftragsdokumentation

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16/40 schriftlicher Erfahrungsberichte nachgewiesen werden. sind. D.h. es gibt eine Übersicht, mit den Kompetenznachweisen, die in den einzelnen Mo- dulen zugelassen sind.

Die Übersicht ist im Handbuch Teil 2

"Kompetenznachweise je Mo- dul" ersichtlich.

Schriftlicher Erfahrungsbericht

Beschreibung

Der schriftliche Erfahrungsbericht ist ein Bericht zum Nachweisen Ihrer Handlungs-kompe- tenz. Zum Erfüllen eines Modules werden ein oder mehrere Erfahrungsberichte be Der schriftliche Erfahrungsbericht bezieht sich immer auf ein konkretes Modul. Jeder schriftliche Erfahrungsbericht hat einen oder mehrere konkrete, schriftliche Aufga-

Konkrete Aufgabenstellung mit Inhaltsvorgaben

Anhand eines konkreten Beispiels beschreiben Sie, dass Sie über die geforderten Hand- lungskompetenzen verfügen. Sie beschreiben Ihr Handeln, begründen Ihr Handeln und Sie reflektieren sich und ihr Handeln (Dreisprung). Im Validierungstool finden Sie eine Word Vorlage zum Schreiben des schriftlichen Erfahrungsberichtes. Benutzen Sie beim Formu- lieren die übliche

Fachsprache.

Das Layout Ihres schriftlichen Erfahrungsberichtes ist innerhalb des vorgegebenen Rasters - 4 Seiten. Der schriftliche Erfahrungsbericht wird in Word erstellt und dann als Word- oder als PDF- laden. Sowohl im Validierungstool als auch im Handbuch Teil 2 finden Sie einen "Mustererfah- rungsbericht" zu Ihrer Unterstützung.

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Beurteilungskriterien

Ihre schriftlichen Erfahrungsberichte werden von den Expertinnen / Experten nach den folgenden Kriterien beurteilt.

Erfüllt Nicht erfüllt

Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Ausreichend Mangelhaft ungenügend lassen sich die Kompetenzen lassen sich die Kompetenzen nicht beurteilen.

2 Durchführung der

Handlung In der Beschreibung der Handlung sind die erforder- lichen Elemente ausführ- lich beschrieben. In der Beschreibung der

Handlung fehlen unbedeu-

tende Elemente. In der Beschreibung der Handlung fehlen wesentliche Elemente. In der Beschreibung der Handlung fehlen grundle- gende Elemente.

3 Ablauf der Handlung Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar. Der Ablauf der Handlung ist

unlogisch und/oder unklar. Der Ablauf der Handlung ist nicht ersichtlich und nachvoll- ziehbar.

4 Fachlich und metho-disch Die Begründung ist fach-

lich und methodisch ein- wandfrei. Die Begründung weist nur un- bedeutende fachliche oder tende fachliche oder methodi- und/oder methodisch falsch.

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Erfüllt Nicht erfüllt

Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Ausreichend Mangelhaft ungenügend lauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren sinnvollen Hand-

lungsablauf, muss dies begründet werden. Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt

und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt.

6 Reflexion Das Ergebnis der Hand-

Verhalten sind reflektiert

und die entsprechenden

Schlüsse aus der bisheri-

gen Erfahrung wurden/wer- den abgeleitet.

Das Ergebnis der Handlung

ist reflektiert und die entspre- chenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wur- den/werden abgeleitet.

Das Ergebnis der Handlung

ist reflektiert und es wurden keine Schlüsse abgeleitet.

Das Ergebnis der Handlung

ist nicht reflektiert und es wur- den keine Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung abgelei- tet.

Bestehensnorm

4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / "Wahl der Handlung" muss zwingend erfüllt sein

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Mündlicher Erfahrungsbericht

Beschreibung

mündlichen Erfahrungsbericht müssen Sie die Aufgabenstellungen aus dem schriftlichen Erfahrungsbericht nehmen. Hat ein Modul mehrere Aufgabenstellungen, dann müssen Sie auch mehrere mündliche Erfahrungsberichte einplanen. rungsbericht):

Beschreibung

Begründung

Reflexion

sentation dauert max. 20 Minuten pro gezeigter Aufgabenstellung (Ha ndlungs-kompetenz). über das Validierungstool reservieren. Es sind zwei Expertinnen / Experten anwesend. Die bleiben gilt als durchgeführter, nicht bestandener Kompetenznachweis.

Beurteilung und Beurteilungskriterien

rotokoll gegeben.

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20/40 Die beiden Expertinnen / Experten machen einen Beurteilungsvorschlag, der in die defini- tive Beurteilung in Phase 3 (Beurteilung) einfliesst. Die Expertin / der Experte des mündli- chen Erfahrungsberichtes kann konkrete Hinweise / Fragestellungen mit ins Beurteilungs-

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Der mündliche Erfahrungsbericht wird mit den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt.

Erfüllt Nicht erfüllt

Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Ausreichend Mangelhaft ungenügend lassen sich die Kompetenzen nicht beurteilen.

2 Durchführung der

quotesdbs_dbs14.pdfusesText_20
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