[PDF] 8.230 Wohnungseigentümer schlagen Alarm: Wir brauchen ein





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Intellectuels et politique en Allemagne

30 déc. 2014 blik der ausgehenden Adenauer-Ära auch der Ort des Intellektuellen in der ... Bayern sollte zeit seines Lebens lebensweltlicher Anker-.



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Ministerium für Heimat Kommunales

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JAHRESBERICHT 2021

03 Max Weber-Programm Bayern. 64. 04 Preisträgerinnen und Preisträger. 68. Vier Daidalos-Münzen verliehen. 69. Promotions- und Engagementpreise der 



Modul A Förderung an Schulen (Stand: November 2011) Förderung

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Institute Report 2014-2015

of The Ministry for Environment of Baden-Württemberg Galaboff



8.230 Wohnungseigentümer schlagen Alarm: Wir brauchen ein

10 mai 2020 Gesetzentwurf ist die Eigentümergemeinschaft kein zentraler Ort der ... 386 Sandra Zielinger ... 2318 Hans-Jürgen Hennig Baden-Baden.



Leistungsbericht 2015-2021 Gemeinsam stark. mobil.

DRK-Landesverbänden wie Hessen Baden-Würt- temberg

Zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

8.230 Wohnungseigentümer

schlagen Alarm: Wir brauchen ein klares, unsere Rechte sicherndes Gesetz!

Online-Unterschriftensammlung

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 2 von 353

Impressum

Wohnen im Eigentum.

Die Wohneigentümer e.V.

Thomas-Mann-Straße 5

53111 Bonn

Tel: 0228 / 30 41 26 70, Fax: 0228 / 72 15 87 3

E-Mail: info@wohnen-im-eigentum.de

Internet: wohnen-im-eigentum.de

Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Bonn im Vereinsregister unter der

Vereinsregisternummer 20 VR 8187.

USt-Id.-Nr.: DE231773259

Vertretungsberechtigt:

Gabriele Heinrich (Vorstand)

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Gabriele Heinrich (Vorstand)

Urheberrecht / Haftungsausschluss

Diese Publikation ist einschließlich aller ihrer Teile urheberrechtlich geschützt. Über den privaten Eigenbedarf

hinaus ist jede Verwertung der Inhalte, auch auszugsweise, ohne schriftlich erfolgte Zustimmung des Herausge-

die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen aller Art (einschließlich Internet). Alle in die-

wertung. Die Nutzung der Inhalte und Daten der Publikation erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Ver-

sichtigte Zwecke erreicht werden.

Stand: Mai 2020

Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und

für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE for-

dert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt.

Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreien Telefonauskünften durch Rechts-

Kaufen, Wohnungseigentum, Modernisierung und Vermietung.

Weitere Informationen: wohnen-im-eigentum.de

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 3 von 353

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Deutschen Bundesrats, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wird von den Wohnungseigentümern und ih- chen Umfrage hatte WiE auf den konkreten Reformbedarf hinwiesen. Im Entwurf des Woh- nungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) wird jedoch die Chance verpasst, wich- lung bei gleichzeitig unzureichenden Kontroll- und Eingriffsrechten sowie durch die Neurege- wechsels werfen noch viele offene Fragen auf. Wohnen im Eigentum (WiE) hat am 03.04.2020 eine Online-Petition für Änderungen im Ge- setzentwurf auf den Weg gebracht, die (aufgrund des verkürzten Gesetzgebungsverfahrens) nur bis zum 10.05.2020 lief. In diesen 5 Wochen haben 8.230 Wohnungseigentümer unter- zeichnet ʹ inmitten der Corona-Krise, in der das die große Mehrheit der Wohnungseigentümer noch gar nichts von den sie betreffen- den gravierenden Änderungen erfahren hat und die Menschen mit anderen Sorgen belastet sind. Weit über 2.000 Kommentare der Betroffenen zum Gesetzvorhaben geben Ihnen darüber hinaus ein sehr gutes Stimmungsbild davon, wie Eigentümer, die von den geplanten Ände- rungen erfahren haben, dazu stehen. Die Kommentare drücken viel Frust, Ärger und Ent-

Angesichts dieser Reaktionen fragen wir:

Kennen Sie Wohnungseigentümer, 80 oder 800, die den Gesetzentwurf gutheißen? Bis auf sehr, sehr wenige Stimmen scheint es unter den Wohnungseigentümern keine positiven Stimmen zu dem Gesetzentwurf zu geben! Gelobt wird der Entwurf hingegen von der Wirtschaft, vor allem den Verwalterver- ordnung ins Gesellschaftsrecht das Wichtigste zu sein scheint. Doch selbst der Bun- herren-Schutzbund, Verband Wohneigentum und Verband der deutschen Woh- nungseigentümer). Bei der ersten Debatte zur Reform im Deutschen Bundestag am 6. Mai 2020 sagten unter

Applaus:

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position. Wir müssen uns daher noch einmal sehr genau anschauen, Herr Dr. Fechner (SPD): ͣWir wollen ein Gesetz für die Wohnungseigentü- mer und nicht gegen die Wohnungseigentümer͊͞ Der Gesetzentwurf ist von diesen Anliegen noch weit entfernt! Doch die Wohnungseigentü- mer werden Sie, die Abgeordneten, alle beim Wort nehmen. Wir appellieren an Sie, die Stim- men der Eigentümer ernst zu nehmen und sich für die Änderungen einzusetzen, die die Wohnungseigentümer durch ihre Unterschriften gefordert und mit eigenen Kommentaren noch untersetzt haben ʹ damit die Reform die Interessen der Wohnungseigentümer doch noch ins Zentrum stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Heinrich

Vorstand Wohnen im Eigentum

Wohnungseigentümer schlagen Alarm: Wir brauchen ein klares, unsere Rechte sicherndes Gesetz! den. Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern, dass die Interessen der Wohnungsei- gentümer in den Kern der Reform gerückt werden. Wir erwarten, dass die Vorgaben für die Organisation der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verbrauchergerecht verbes- Aufgabenkataloge und etwa eine Muster-Jahresabrechnung im Anhang zum Gesetz.

Wir fordern unter anderem:

Die Entscheidungs-, Kontroll- und Eingriffsrechte der einzelnen Wohnungseigentü- mer bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums müssen zwingend beibehalten und erweitert werden. Es sind die Eigentümer, die alle Risiken tragen und haften. Der Verwaltungsbeirat muss zwingend zum starken Kontrollgremium der externen Verwalter aufgewertet werden, insbesondere wenn Verwalter zu einer Art

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 5 von 353

den Reihen der Eigentümer einzuführen. Im Gesetz muss ein Katalog der Verwalteraufgaben stehen mit eigenen Entschei- legt werden muss! Im Gesetz müssen konkrete Vorgaben stehen, wie eine Jahresabrechnung für die

Wohnungseigentümergemeinschaft auszusehen hat.

gehungen verpflichtet werden. Es reicht nicht aus, nur den Anspruch auf Bildung ei- ner Erhaltungsrücklage vorzuschreiben. resse hat.

Begründung

anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes betrifft rund 10 Millionen Eigentums- wohnungen in Deutschland ʹ das sind fast 25 % aller Wohnungen überhaupt. Nach dem Ent- wurf aus dem Bundesjustizministerium ist eine radikale Umgestaltung vorgesehen. Diese ger Rechte und mehr Risiken bescheren. Der Entwurf begünstigt die Interessen der Wirt- Wohnungseigentümergemeinschaften in eine deutliche Schieflage geraten zugunsten der ex- ternen Verwalter und auf Kosten der Eigentümer. Das Wohnungseigentum würde zu einem Missbrauch fremder Gelder erleichtern. Mehr dazu: www.wohnen-im-eigentum.de/re- formentwurf. Christine Lambrecht (www.wohnen-im-eigentum.de/brief-lambrecht.pdf).

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Der Deutsche Anwaltverein kritisiert: Der mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Än- Links unter: www.wohnen-im-eigentum.de/wemodg-stellungnahmen Daher appellieren die Unterzeichner dieser Petition an den Bundestag und den Bundesrat, die Reform durch verbrauchergerechte Änderungen im Ge- setzentwurf noch zu retten.

Ergebnisse der Petition

1) 39 Kurzkommentare zum Reformentwurf, gesammelt auf der WiE-Website

(ab Seite 7)

2) 8.230 gesammelte Unterschriften und 2.126 Kommentare der Unterzeichner der Petition

(ab Seite 14; nachzulesen auch auf der Website von OpenPetion.de)

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1) 39 Kurzkommentare zum Reformentwurf (WiE-Website)

Mitbestimmungsrechten der Eigentümer zum "Durchbruch" verholfen werden. Nach diesem Gesetzentwurf ist die Eigentümergemeinschaft kein zentraler Ort der Entscheidung mehr Der 3.Satz muss gestrichen und durch eine Regelung ersetzt werden, die die Mitbestim- Bundestag. Ebenso sinnvoll ist ein Quorum bei Eigentümerversammlungen.

Lars H., Oldenburg

Die Wohnungseigentümer haben zu wenig Rechte im neuen Gesetztes Entwurf.

Elisabeth K., Nürnberg

keit zu veranlassen, als dass dieser handeln will, aber nicht kann!

Ute Bernheim, Hamburg

Im § 14 Abs. 1 Nr. 1 ist als Pflicht des WE aufgelistet, "die gesetzlichen Regelungen" einzuhal- ten. Auf welche gesetzlichen Regelungen bezieht sich das? Auf das WEG? Also eine doppelte Bejahung zum WEG? Steht das auch im BGB oder im Strafgesetzbuch? Der Bürger ist ver- pflichtet die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Welchen Grund hat diese ungenaue For- mulierung im WEG? Welche Folge hat eine Pflichtverletzung für den WE?

Jochen W., Wiesbaden

mehr aus diesem "Filz" heraus.

Martin O., Berlin

sen nicht zukommt. Verlierer sind die WohnungseigentümerInnen, denen jahrelang von poli- tischer Seite nahegelegt wurde, Eigentum als Altersvorsorge und zur Begrenzung ihrer Le- benshaltungskosten zu erwerben. Dieser politische "Rat" wird nun ad absurdum geführt:

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 8 von 353

zwanzig Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren! Vertrauen Sie den Empfehlungen braucherInnen.

Karin F., Berlin

"kleinen" Eigentümer, die mit viel Engagement Werte geschaffen haben und erhalten.

Fred Breinersdorfer, Berlin

ein solcher Gesetzentwurf trotz aller konstruktiven Gegenpositionen (z.B. WiE) diese Ent- wicklung nehmen konnte. Welche Interessengruppen sind hier am Werk? Wie kann man nur auf die Idee kommen, Machtpositionen eines Verwalters (mit niedrigen Anforderungen an

Günther Fiedel, Berlin

Die Verfügung über das verbriefte Eigentum muß auch beim Eigentümer verbleiben.

Sigrid O., Nürnberg

Der bisherige Entwurf zum Wohnungseigentumsgesetz geht von einer praxisfremden Sicht- arbeit mit anderen reinen Dienstleistern (z. B. Hausverwaltung), die auf deren Weisungen werden, davon darf max. 1 Vermieter des WE sein. Es sei denn, der Anteil liegt über 50%, dann max. 2 Vermieter des WE.

Norbert M., Bremerhaven

unsere WEG zum April 2020 geschafft, den Verwalter zu wechseln. Unser neuer Verwalter nachfordern. sind die Eigentümer und fordern die Parlamentarier auf die Forderungen des Verbraucher- schutzverbandes zur Reform des Gesetzes von Wohnen im Eigentum zu integrieren. Nur dann ist das Gesetz von uns Eigentümern zu akzeptieren. Denn wir sind die Eigentümer und wollen auf keinen Fall eine Entmachtung unserer Interessen hinnehmen, d.h. keine Entmach-

Norbert Schmid, München

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Eigentümer müssen Alles bezahlen. Wer bezahlt darf auch bestimmen was ER bezahlt!

Horst K., Gelsenkirchen

Seit geraumer Zeit beziehe ich Ihren Newsletter. Ich muss sagen, Ihr aktuelles Engagement wirkt, gelinde gesagt, etwas deplatziert. Ich denke, in der aktuellen Situation gibt es wirklich wichtigeres zu tun, als sich auf diese alarmistische Weise für die Interessen von Wohnungsei- gentümer stark zu machen. Der Bundestag und die politischen Vertreter haben derzeit be- stimmt andere Aufgaben, auf die sie sich konzentrieren müssen - und zwar Aufgaben, bei de- was mehr zurückhielten und warteten, bis sich die Krise wieder abgemildert hat.

Martin W., München

2. Der Beirat wird nicht als Kontrollorgan der Verwaltung etabliert. Der Anspruch "Der Ver-

Gerhard H., München

Tonne geworfen, vorgelegt von einem Ministerium für Verbraucherschutz, wie es im Namen des Justizministeriums am Haus-Eingang steht. Wichtige Dinge wie Beschlusssammlung und Mitspracherecht von Vertragsabschlüssen und Handwerkerbeauftragungen an eine Person zuzulassen, welche die Sache gar nicht zu zahlen hat und dabei die Zahler außen vor zu las- sen, ist weltfremd und total danebengegriffen. Diese Personen mit solchen schlechten Ent- würfen verdienen keine Entlohnung.

Anton Frank, Öhringen

vorgaben in unübersichtlichem Maß erlassen. Die mittlerweile überforderten Profis sollen aus der wirtschaftlichen und rechtlichen Verantwortung genommen werden und der Bürger in die entstandene Bresche springen. der und künftiger Gesetze und Verordnungen nach vorgegebenen Schemata. Dies bedeutet mokratisch. Es muss eine Aufteilung der Entscheidungs- und Durchführungsbefugnis geben. fürchtet.

Michael P., Berlin

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 10 von 353 Was denkt sich die Regierung bzw. die Ministerin bei diesem Entwurf? Soll Wohnungseigen-

Jürgen D., Wachtberg

Für mich (Rentner) als Eigentümer einer kleinen, selbstgenutzten Wohnung in einer großen Als Rentner ist eine Kompensation solcher finanziellen Belastungen praktisch nicht mehr

Harald K., Nittendorf

So einen Entwurf umzusetzen geht gar nicht. Mag unstrittig seine eine Reform auf den Weg Willkür einer Hausverwaltung zu unterwerfen das ist ein Unding. Zweifel werden ja auch von Institutionen vorgebracht die sich mit der Materie hauptberuflich auseinandersetzen. Man sollte diese Leute auch ernst nehmen. Sollte die Reform wirklich so durchkommen, stellt sich ernsthaft die Frage: Warum soll ich Eigentum erwerben, oder das jemanden empfehlen, schauen über den Tellerrand nicht die schlechteste alternative. WiE weiter So. Ich halte die geplanten Änderungen im WEGGesetz für eine Enteignung in kleinen Raten (o- Missbrauch und Fehlwirtschaft der Verwalter zu wehren. Ist es doch so, dass viele Gemein- schaften es jetzt schon nicht schaffen an einem Strang zu ziehen und das ist die Vorausset-

zung dafür, Missbrauch zukünftig zu ahnden. Da ist klar zu erkennen, was Lobbyarbeit für die

Wohnraum bereitstellen soll, denn niemand wird bereit sein, nur die Zeche zu zahlen und wirklich verbraucherfreundlich!), bevor die Gemeinschaft hoffnungslos zerstritten oder über- derer.

Heike A., Wentorf

Justiz damit befassen muss.

Gerhardt O., Mülheim an der Ruhr

Das Gesetz ist nicht für die Eigentümer (Verbraucher), sondern für die Verwalter! Es ist be-

dauerlich, dass ausgerechnet das SPD-geführte Ministerium für Verbraucherschutz solche © 2020 Wohnen im Eigentum Seite 11 von 353 beschnitten, Entscheidungsbefugnisse der Eigentümer ausgehebelt, Aufgaben der Verwalter die Eigentümer verlagert, unwirtschaftliches Handeln oder gar Vetternwirtschaft der Verwal- Hinsicht dem Handeln der Verwaltung ʹ ohne effektive Kontrollmechanismen der Eigentü- mer ʹ ausgeliefert sein. Die (teuer bezahlten) Verwalter müssen weiterhin Dienstleister der meinschaften werden!

Marc O., Bonn

Der Entwicklung von kleinen Eigentümergemeinschaften mit Selbstnutzern zu Eigentümerge- meinschaften bestehend aus Immobiliengesellschaften oft zusammen mit Kleininvestoren und Selbstnutzern wird das WEG in keiner Weise gerecht. Eine WEG oftmals mit mehreren allen Bereichen der Verwaltung und Bautechnik besitzen; ansonsten Zusammenwirken nicht Fehlentwicklungen (Schrott Immobilien; Einschüchterung Restbestand Selbstnutzer) verhin- dert und das Miteinander regelt. Übergangszeit über 10 Jahre.

Heinz Wemken, Hamburg

Sind sich unsere Politiker eigentlich bewusst, dass noch immer keine Berufsausbildung für diesen Beruf erforderlich ist und Verwalter nur eine Berufszulassungsregelung nach § 34c Gewerbeordnung vorweisen müssen und diese basierend im schlimmsten Fall auf einem 14 anvertrauen? Das Ganze Vorhaben ist ein schlechter Scherz und kann in keinem Fall unter- stützt werden.

Michael H., Esslingen

Als Wohnungseigentümer und aktiver Verwaltungsbeirat bin ich entsetzt darüber, dass das sollte zu einem wirksamen Kontrollorgan zwischen den ETV's aufgewertet werden und nicht der Barmherzigkeit des Verwalters anheimfallen.

Ekkehard Goebel, Nürnberg

Als Wohnungseigentümer begrüße ich prinzipiell die Vereinfachung des Wohnungseigen- matisch halte: © 2020 Wohnen im Eigentum Seite 12 von 353 Gemeinschaftseigentum verursachen, die sich auf mein Sondereigentum auswirken.

Petra Z., Leipzig

Die Macht der etablierten Volksparteien schwindet immer mehr. Dieses Gesetz gegen die Wohnungseigentümer wird den Trend weiter fortsetzen!

Michael P., Hannover

Handlungen auch noch hafte. Mit welchem RECHT werde ich entmündigt/enteignet oder eventuell in den RUIN getrieben. Meinen Ruhestand habe ich mir erarbeitet und leide noch nicht an Demenz wie die POLITIKER.

Monika B., Gelsenkirchen

Mit diesem Gesetz will die SPD, die das Justizministerium führt, offenbar die Immobilienwirt- sind wieder mal die Kleinen. Damit zeigt die SPD ihr wahres Gesicht.

Christian B., Berlin

Es kann nicht sein, dass die Wohngeldabrechnung keine ordentliche Rechnungsprüfung mehr haben soll, der Beirat in seinen Kompetenzen beschnitten werden soll. Schließlich ist er die Vertrauensperson der Eigentümer. Außerdem wollen wir Eigentümer über die Kosten sowie die Handwerker bestimmen, die die Instandsetzungen ausführen sollen. Wer bezahlt, bestimmt auch die Musik.

Dieter Kozuch, Bergisch Gladbach

Ich bin entsetzt, wie solch ein weitreichendes Reform-Vorhaben vom Bundesjustizministe- rium (BJM) so still und leise ohne Information für die Öffentlichkeit und die betroffenen Wohnungseigentümer (WE) in der Regierung beraten werden konnte und nun vor der Verab- die nicht durch Beschluss der WE zustande gekommen sind, für die diese jedoch verantwort-

Gisela D., Fehmarn

Sabine K., Neu-Ulm/Pfuhl

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 13 von 353 Wie soll in Zeiten von "Covid-19" ein vernünftiges Gesetz zustande kommen?

Oder soll es zu einer "Enteignung" kommen?

Günther Z., Bonn

Ich finde es unglaublich das ein SPD geführtes Justizministerium die Verbraucherrechte der- art beschneiden will. Man fragt sich wirklich welche starken Lobbyisten (vermutlich große setzt.

Christiane H., Berlin

Das beabsichtigte WEModG ist nicht nur eine Entmachtung der Eigentümer, sondern eventu- ell eine teilweise Enteignung - ggfs. ein Fall für das Bundesverfassungsgericht - muss das sein?

Gerhard Steinle, München

Der Gesetzentwurf für die Änderung des WEG ist eine Katastrophale! Wissen die Macher ei- fessionelle Verwalter bevorzugen Besitzer gegenüber anderen, arbeiten ohne Prüfung, an- klagen kann sie meist niemand, weil es sich dann immer um bereits laufende Rechtsbrüche mehr Rechte für Eigentümer geben, mehr KONTROLLE für Verwalter. Mit Ihrem Gesetzesvor-

Gerda Maria Pflock, Tübingen

Dieser Gesetzentwurf hat eine Enteignung aller Rechte als Wohnungseigentümer zur Folge. rem Geld eine Hausverwaltung, und diese soll dann weitgehende Entscheidungsrechte und len lassen. So geht das ja wohl nicht. Den Hausverwaltungen würden Rechte verliehen wer- den, die Ihnen nicht zustehen. Sie sind Dienstleister für die Wohnungseigentümer, und ha- ben das umzusetzen, was die Eigentümer wünschen, und nicht umgekehrt.

Karl-Heinz Müller, Berlin

© 2020 Wohnen im Eigentum Seite 14 von 353

2) 8.230 gesammelte Unterschriften und 2.126 Kommentare

der Unterzeichner der Petition

Nr.: Unterzeichner/in: Ort: Optional:

Warum ist Ihnen diese Petition wichtig?

1 Gerhard Steinle München

8 Udo Franke Berlin

9 Henrik Losch Oberursel

10 Gerhardt Otto Mülheim Weil ich nicht glaube, dass alle über das Gesetz Ab-

mit dem Für und Wider befasst haben bzw. befassen werden. gentumswohnung selbst bestimmen und in der Ei- gentumsanlage selbst bestimmen was und wie ge- staltet wird.

12 Oliver Leuze Stuttgart

13 Annegret Hillinger München Ich vermag nicht einzusehen, dass ich nicht mehr

sein soll und halte das für verfassungswidrig. Eine hausverwaltung ist nichts al ein Dienstleister, dem ich gegen Bezahlung bestimmte Ausgaben bei der Veraltung meines Eigentums übertragen kann, ohne dass ich meine Rechte als Eigentümer verliere. Wenn mehrere Eigentümer für gemeinschaftliches Eigen- einigen und nicht eine am Eigentum nicht beteilgte

Hausverwaltung bestimmend sein..

14 Backer Klaus München Weil der Schutz von Eigentum ein grundliegendes

Anliegen unseres Rechtssystems ist und bleiben

muß. walde © 2020 Wohnen im Eigentum Seite 15 von 353

17 Hans Beyer Peißenberg

ter

Berlin

ter von selbstherrlichen, inkompetenten, unenga- gierten bis hin zu betrügerisch handelnden WEG- Verwaltern hatte ich gehofft, dass eine WEG-Reform endlich eine Verbesserung meiner rechtlichen Stel- lung bringt. Aber das Gegenteil scheint nun der Fall zu sein.

21 Felix Brunn Bonn

Verwalter.

27 Andreas List Hamburg

31 Andreas Weirauch Scharbeutz

33 Astrid Hoeren Essen

34 Angelika Ludwig Neu-Ulm

35 Bruno Baumann Ahrensburg

37 Andreas Baumunk Hattersheim

38 Bernd Schmalhorst Künzell Die Rechte der Eigentümer beibehalten.

39 Brigitte Maaß Hamburg

40 André Bujara Hamburg Ich bin Wohnungseigentümer und nicht gewillt,

mein Eigentum ohne Mitspracherechte verwalten zu lassen.

Der Wohnungsverwalter darf immer nur die Aufga-

ben erledigen, die ihm von der WEG aufgetragen werden.

Ausnahmen sind Notstandssituationen.

vergreift sich viel zu viel und zu gern am Eigentum der Bürger ! © 2020 Wohnen im Eigentum Seite 16 von 353

47 Claudia Brebach Hannover

48 Gisela Wolf Fürstenfeld-

bruck

49 Ulrich Behrend Stuttgart Die Rechte sollen bei den Eigentümern bleiben.

Beschneidungen, oder nicht rechtssichere Gesetze

verschlechtern den Stand der Eigentümer. ter

Rosenheim

57 Benedikt Krewett Immenstadt

58 Dietmar Loewendorf Berlin Als Wohnungseigentümer finde ich mich in meinen

Rechten durch den neuen Gesetzentwurf erheblich

WEG

59 Martin Bauer Syke

61 Birgit Englert Mannheim

62 Christina Koch Worms

Verwalter kümmern sich bevorzugt um sich und ihre

Kostenoptimierung.

65 Arno Sprenger Bonn Das geplante Gesetz bewirkt eine deutliche Ver-

schlechterung der Rechtsposition der Eigentümer, die überhaupt nicht notwendig ist. Demgegenüber soll die Position des Verwaltung ohne Not ausgebaut werden, dies zu Lasten von Eigentümern und Mie- tern. Das ist wenig wünschenswert. für mich und es nicht in der Hand des Verwalters geben. © 2020 Wohnen im Eigentum Seite 17 von 353

69 Bernhard Hobohm Berlin Weil iich den Eindruck habe, dass Weg Eigentümer

entrechtet werden, der Eigentumsbesitz vehement

Und HVen entgegen von Kompetenz und Sachver-

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