[PDF] Regelung des Verfahrens im neuen Kindes- und - KOKES





Previous PDF Next PDF



Immobilienverkauf unter neuen KESR

18-Nov-2013 UTA Immobilien AG. 1. Immobilienverkauf unter neuen. Kindes- und Erwachsenen- schutzrecht (KESR). Thomas Hager. Dipl. Immobilientreuhänder.



Immobilienverkauf unter dem neuen Kindes- und

Immobilienverkauf unter dem neuen Kindes- und. Erwachsenenschutzrecht (KESR). An den traditionellen Herbstveranstal- tungen der UTA-GRUPPE informierten.



Empfehlungen zur Übertragung und Übernahme einer Massnahme

06-Dec-2019 Volljährige unter umfassender Beistandschaft haben ihren Wohnsitz am ... Verzug zu übertragen bzw. von der neu zuständigen KESB zu über-.



Umsetzung des Kindes- und Erwachsenen- schutzrechts

17-Nov-2010 Amtsärzten angeordnet neu sind die KESB anstelle der ... 7.4 Bewegungseinschränkende Massnahmen unter FU (§ 67f nEG ZGB)................58.



Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen

verfahren Vaterschaftsprozesse und Unterhaltsklagen. Neu übernehmen die Abteilungen. Familiengericht als KESB die Aufgaben des neuen Kindes- und 



Leitfaden -Mandatsführung -Vermögensverwaltung

31-Dec-2013 Sämtliche Vermögenswerte (Aktiven und Passiven) die gemäss Errichtungsentscheid der KESB unter die Verwaltung der Beistandsperson fallen



Handbuch priMa

KESB/Fachstelle für private Beiständinnen und Beistände Entscheide werden bei Errichtung einer neuen Beistandschaft i.d.R. gleichzeitig gefasst.



Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

28-Aug-2013 Die vom neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) geforderte ... Vermehrte Partnerschaftskonflikte und Gewalt unter Eltern mit ...



zum Vorentwurf über die Änderung des Einführungsgesetzes zum

Risiko dem Personen unter einem Schutzmandat ausgesetzt sind



Handbuch priMa

20-Jul-2014 Die neue Version 2014 orientiert sich inhaltlich und im Aufbau ... Bevor die zuständige priMa-Fachstelle (KESB Berufsbeistandschaft oder ...



Immobilienverkauf unter neuen KESR - UTA

Immobilienverkauf unter neuen Kindes- und Erwachsenen-schutzrecht (KESR) Thomas Hager Dipl Immobilientreuhänder UTA Immobilien AG Baden © UTA Immobilien AG 2 Übersicht • Einleitung • Immobilienverkauf mit KESR • Möglichkeiten und Grenzen • Zusammenfassung © UTA Immobilien AG 3 Einleitung • Immobilienverkauf bei UTA Immobilien AG



In zwölf Schritten zum Immobilienverkauf Neuer Ratgeber

Der Ratgeber „Immobilienverkauf Haus oder Wohnung – mit oder ohne Makler Das große Praxis-Handbuch“ hat 392 Seiten und kostet 3490 Euro Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www ratgeber-verbraucherzentrale de oder unter 0211 / 38 09-555 Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich Hinweis für Redaktionen:



Tipps vom Verkaufsprofi Immobilienverkauf unter dem neuen

Immobilienverkauf unter dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) An den traditionellen Herbstveranstal-tungen der UTA-GRUPPE informierten Referenten dieses Jahr über die Steuer-entlastungen für KMU und Mittelstand die Folgen des neuen Raumplanungs-gesetzes sowie den Immobilienverkauf unter dem neuen Kindes- und Erwach-



Leitfaden Kindes- und Erwachsenenschutz für Spitäler

Mit dem Inkrafttreten des neuen KESR werden gleichzeitig zahlreiche Bestimmungen des Patientinnen- und Patientengesetzes des Kantons Zürich aufgehoben oder abgeändert Zudem tritt das neue Einführungsgesetz zum Kindes - und Erwachsenenschutzrecht



Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und

Auftrag: Mit dem am 1 Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kindes- und Erwachsenen-schutzrecht wurde das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1907 ersetzt und moderni-siert Die neuen Regelungen sowie die Institution der Kindes- und Erwachsenenschutzbe-hörde (KESB) sind seither teilweise heftig kritisiert worden In der Folge hat das Parlament



Zwei Jahre neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - VBBRB

Erwachsenenschutzrecht (KESR) 1 Generelles Verhältnis Die Intention einer Prozessordnung ist die Umsetzung des materiellen Rechts Das Verfahrensrecht hat im Verhältnis zum materiellen Recht eine dienende Funktion8 Sowohl die Vereinheitlichung der ZPO als auch die Revision des KESR wur­ den als sogenannte Jahrhundertmeilensteine gepriesen9



Regelung des Verfahrens im neuen Kindes- und - KOKES

Verfahren im neuen KESR Daniel Steck 5 B Grundsätzliche Regelung der Organisation des KESR im ZGB (4) 2 Verfahren: nArt 443 ff ZGB Grundsatz: Kantonalrechtliche Verfahrensordnung aber bundesrechtliche Vorgaben nämlich Bundesrechtliche Verfahrensbestimmungen: (= punktuelle rudimentäre bundesrechtliche Verfahrensordnung) 9



Übernahme einer Massnahme des Kindes- und - VBBRB

Die Übernahme einer Massnahme ist unter Umständen auch bereits vor einem formell - auch registertechnisch - vollzogenen Wohnsitzwechsel möglich: Eine unter umfassender Beistandschaft stehende Person hat ihren Wohnsitz von Gesetzes wegen am Sitz der KESB (Art 26 ZGB)



Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer

März 2017 in seinem Bericht «Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenen-schutzrecht» festgehalten dass die VBVV überarbeitet und die bestehenden Mängel besei-tigt werden sollen Zudem hat er in Aussicht gestellt über den überarbeiteten Entwurf eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen 3 1 2 Ziele der Revision



Ein Jahr neues Kindes- und E chezrcht wsnut nechr eas

Die Anforderungen an die Kooperation haben mit dem neuen KESR rundum zugenommen In der Klientarbeit ist mehr Partizipation möglich und gefordert das ist aufwendig Mit den differenzierte - ren Strukturen wird die Zusammenarbeit anspruchsvoller Wird das neue KESR auch in dieser Hinsicht zum Prüfstand für die So-ziale Arbeit?



Searches related to immobilienverkauf unter neuen kesr filetype:pdf

neuen KESB übernommen wird – E ine zusätzliche Problemstellung ergibt sich wenn ein Wohnsitzwechsel zwi-schen zwei Kantonen mit unterschiedlicher Anknüpfung (zivilrechtlich oder sozialhilferechtlich) stattfindet und der zivilrechtliche mit dem sozialhilfe-rechtlichen Wohnsitz nicht identisch ist Dies kann insbesondere bei Aufent-

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - konkrete Umsetzungsfragen

Fachtagung vom 11./

12. September 2012 in Freiburg

Arbeitskreis 7

Regelung des Verfahrens im neuen Kindes- und

Erwachsenenschutzrecht

Steck Daniel, Dr. iur., ehemaliger Richter am Obergericht Zürich

Abstract:

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf eine Regelung im Rahmen der Schweizerischen ZPO wurde verzichtet, ebenso der Erlass eines bundesrechtlichen Verfahrensgesetze s abgelehnt. bundesrechtliche Ordnung erlassen. Für weite Teile des Verfahrens bleibt deshalb das kantonale Recht vorbehalten. Nach nArt. 450f ZGB sind die Bestimmungen der ZPO Damit wird im Gesetz eine kaskadenartige Ordnung verankert. Die wichtigsten Verfahrensbestimmungen befinden sich im ZGB. verweisen, oder auf eine bereits bestehende Verfahrensord nung hinweisen oder punktuell Fehlt eine kantonale Regelung, ist nArt. 450f ZGB anwendbar. auf www.kokes.ch ĺĺgung 2012 zum Download bereit.

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck1

1

KOKES Fachtagung 11./12. September 2012

Arbeitskreis 7

Regelung des Verfahrens im neuen Kindes- und

Erwachsenenschutzrecht

Dr. iur. Daniel Steck, ehemaliger Richter am Obergericht Zürich

Übersicht

A. Ursprüngliches Konzept der Expertenkommission für die Organisation des KESR

KESR im ZGB

C. Die bundesrechtlichen Bestimmungen über die

Organisation des KESR im ZGB

beim Verfahren im KESR

E. Praktische Übungen

2

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck2

3 A. Ursprüngliches Konzept der Expertenkommission für die

Organisation des KESR:

(im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich abgelehnt) • Die KESB ist von Bundesrechts wegen ein

Fachgericht

• Das Verfahren wird durch ein BG über das Verfahren geregelt. 4

ZGB (1)

a) KESB.Kantonale Organisationshoheit, aber bundesrechtliche

Vorgaben:

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck3

ZGB (2)

5

ZGB (3)

Betrifft die administrative (allgemeine) Aufsicht.

Wird von den Kantonen bestimmt.

Bundesrat kann Bestimmungen erlassen (nArt. 441 Abs. 2 ZGB) 6

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck4

ZGB (4)

c) Gerichtliche Beschwerdeinstanz: nArt. 450 ff. und nArt. 439 ZGB. 7

ZGB (5)

konstituiert werden. •Die ABkann ein- oder zweistufig und sowohl als Gericht als •Die Beschwerdeinstanzmuss zwingend als Gericht (i.S. von

Art. 6 EMRK) konstituiert werden. Kantonaler

8

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck5

ZGB (4)

2. Verfahren: nArt. 443 ff. ZGB

Grundsatz:

Kantonalrechtliche Verfahrensordnung, aber

Bundesrechtliche Verfahrensbestimmungen:

Verfahrensordnung)

9 C. Die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Organisation des KESR im ZGB (1).

1. Gesetzessystematik:

12. Titel: Organisation

(nArt. 440-442 ZGB) 10

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck6

C. Die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Organisation des

KESR im ZGB (2).

2. Abschnitt: Verfahren

443- 449c ZGB)

2. Unterabschnitt: Vor der gerichtlichen Beschwerdeinstanz

(nArt. 450-450e ZGB)

3. Unterabschnitt: Gemeinsame Bestimmung (nArt. 450f

ZGB)

4. Unterabschnitt: Vollstreckung (nArt. 450g ZGB)

11

Zusammenarbeitspflicht

(nArt. 451-453 ZGB)

4. Abschnitt: Verantwortlichkeit (nArt. 454-456ZGB)

12

KOKES-Fachtagung 2012 Arbeitskreis 7

Verfahren im neuen KESR

Daniel Steck7

quotesdbs_dbs3.pdfusesText_6
[PDF] Immobilier - AGEFOS PME Ile-de

[PDF] immobilier - Association Flainoise - Anciens Et Réunions

[PDF] IMMOBILIER - Bordeaux Montaigne

[PDF] immobilier - CCI Formation Lorraine

[PDF] immobilier - Chambre des notaires

[PDF] immobilier - Chambre Immobilière du Valais

[PDF] Immobilier - Dans un quartier résidentiel arboré (Baron d™Huart),

[PDF] immobilier - Dernières Nouvelles d`Alsace - Anciens Et Réunions

[PDF] immobilier - ESM-IAE de Metz - Gestion De Projet

[PDF] IMMOBILIER - Etude Wargny Lelong et associés

[PDF] Immobilier - GPL Assurance inc.

[PDF] Immobilier - Groupe Maranatha

[PDF] Immobilier - MAISON D`IVOIRE

[PDF] immobilier - MeilleursAgents - L'Achat Et La Vente De Maisons

[PDF] immobilier - Provence Secrète