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Organigramme und Strukturen
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Die Wege zum Bundesgericht Kurzer Überblick über die
die Organisation ihrer Gerichte; deshalb herrscht hier immer noch eine grosse Vielfalt. Im Verwaltungsrecht legen der Bund und die einzelnen Kantone jeweils
Newsletter Gemeinden 2030_11
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Schweizer Erhebung zur Integrierten Versorgung 2015-2016
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3 Organisation
3.4.3 Ebenen der Organisationsdiagnose – 49 suchen wie Organisationen funktionieren und wie sie mit der Umwelt interagieren
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
Die Wege zum Bundesgericht
Kurzer Überblick über die Organisation
der Rechtspflege in der SchweizDie Wege zum Bundesgericht
Kurzer Überblick über die Organisation
der Rechtspflege in der SchweizEinleitung 7
I.Verfahren und Gerichte 8
AAuf kantonaler Ebene 8
1Zivilrechtspflege 8
a Allgemeines 8 c Das erstinstanzliche Zivilgericht 9 d Das zweitinstanzliche Zivilgericht 10 2Strafrechtspflege 10
a Allgemeines 10 b Das erstinstanzliche Strafgericht 12 c Das zweitinstanzliche Strafgericht 12 3Verwaltungsrechtspflege 13
BAuf Bundesebene 14
1Das Bundesgericht 14
a Allgemeines 14 b Beschwerde in Zivilsachen 15 c Beschwerde in Strafsachen 15Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
2 Das Bundesverwaltungsgericht 17
3 Das Bundesstrafgericht 17
4 Das Bundespatentgericht 18
5 18 II. ARichter 19
B CKosten 22
III. Schematische Übersicht 24
Inhaltsverzeichnis
7Einleitung
Ziel dieser Broschüre ist eine kurze Darstellung des Gerichtswesens in der Schweiz. Es soll dabei unvermeidlich. die Zi vilrechtspflege - die Stra frechtspflege - die Ve rwaltungsrechtspflege Die Gesetzgebung im Zivil- und im Strafrecht ist seit Langem Sache des Bundes. Aller- dings gelten erst seit 2011 auch in der ganzen Schweiz die gleichen Regeln für die Durch- führung eines Zivil- oder Strafprozesses. Diese Verfahren laufen also nunmehr in allen die Organisation ihrer Gerichte; deshalb herrscht hier immer noch eine grosse Vielfalt. Im Verwaltungsrecht legen der Bund und die einzelnen Kantone jeweils selber fest, welcheEinleitung
8Verfahren und Gerichte, kantonale Ebene
1 Zivilrechtspflege
a Allgemeines "aus Fleisch und Blut» und andererseits die sogenannten "juristischen Personen», wie Vereine oder Aktiengesellschaften. Das Zivilrecht umfasst etwa das Ehe- und Familienrecht, das Erbrecht und das Arbeits-, Miet- oder Aktienrecht. Gericht erheben. Vor Gericht müssen die Streitparteien darlegen, was sie fordern und weshalb sie dies tun. Sie haben die Beweise für die von ihnen behaupteten Tatsachen zu entscheidwesentlichen Tatsachen an. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es in einem Scheidungsverfahren um die Belange der Kinder geht. Je nach Streitsache und dem Wert, um den sich die zivilrechtliche Auseinandersetzung kantonale Gericht anzurufen. Beispiel die Miet- und Arbeitsgerichte oder die in einigen Kantonen (ZH, BE, SG, AG) bestehenden Handelsgerichte.I. Verfahren und Gerichte
A Auf kantonaler Ebene
9 Bevor sich ein Gericht der Streitsache annimmt, muss in der Regel eine Schlichtungsver- für den Schlichtungsversuch ist je nach Kanton ein Friedensrichter 1 , ein Vermittler oder auch ein erstinstanzlicher Richter. Dreht sich der Streit um weniger als 2000 Franken und
c Das erstinstanzliche Zivilgericht Wer seine zivilrechtliche Forderung durchsetzen will, muss nach dem Schlichtungsversuch beim erstinstanzlichen Gericht Klage erheben. Die beklagte Partei wird darüber vom Ge- richt in Kenntnis gesetzt und zum Einreichen ihrer Klageantwort aufgefordert. Je nach den Bei seinem Entscheid über den Fall heisst das Gericht die erhobene Klage ganz oder teilweise gut oder es weist sie ab. Zum Urteil gelangt das Gericht aufgrund seiner Würdigung der vorgelegten Beweise und der rechtlichen Beurteilung des Falles. Die erstinstanzlichen Gerichte tragen je nach Kanton andere Bezeichnungen, zum Beispiel Beschwerde an das obere kantonale Gericht weitergezogen werden.Verfahren und Gerichte, kantonale Ebene
1Im Folgenden wird für Funktionsbe-
zeichnungen zur sprachlichen Ver- einfachung das generische Mas kulinum verwendet. Die Funktionsbezeich- nungen gelten gleicher massen für Per-Geschlechts.
10 d Das zweitinstanzliche Zivilgericht Bei einer "Berufung» überprüft die zweite Instanz das angefochtene Urteil umfassend. Bei der "Beschwerde» kann vom Gericht einzig die korrekte Anwendung des Rechts frei geprüft gericht, Obergericht, Cour de justice). In bestimmten Rechtsbereichen, etwa bei Streitig- keiten betreffend unlauteren Wettbewerb oder das geistige Eigentum, gibt es nur eine einzige kantonale Beurteilungsinstanz.Bundesgericht weitergezogen werden.
2 Strafrechtspflege
a Allgemeines Verfahren eingestellt. Die Einstellung kann unter gewissen Voraussetzungen von den Partei- en oder von anderen Verfahrensbeteiligten angefochten werden. Kommt die Staatsanwalt- schaft zum Schluss, dass genügend Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen, erhebt sie Anklage beim Gericht. Dabei gilt für die Staatsanwaltschaft der Grundsatz: "Im Zweifelsfall ist Anklage zu erheben» ("in dubio pro duriore»).Verfahren und Gerichte, kantonale Ebene
11 schaft per Strafbefehl erledigt werden. Das Strafbefehlsverfahren bezweckt eine effizi ente Erledigung von Massen- und Bagatelldelikten (z.B. von Strassenverkehrsdelikten). Nur wenn die betroffene Person dagegen Einsprache erhebt, nimmt sich ein Gericht der Beurteilung der Sache an. Heute werden mehr als 90 % aller Strafverfahren mittels Strafbefehls erledigt. entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, einigen sich die beschuldigte Person und die Staatsanwaltschaft über den konkreten Tatvorwurf und die Strafe. Das auf diese Weise ist ausgeschlossen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als fünfJahren verlangt.
richt beurteilt. In bestimmten Kantonen gibt es zudem für Wirtschaftsdelikte (Betrug, den von sich aus nach der Wahrheit suchen und nicht an die Vorbringen der am Verfahren auch entlastendes Material zu suchen.Verfahren und Gerichte, kantonale Ebene
12 b Das erstinstanzliche Strafgericht Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, entscheidet ein Gericht im Hauptverfahren darüber, ob sich die betroffene Person der vorgeworfenen Straftat schuldig gemacht hat. Kommt sind eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen oder Freiheitsstra - werden, z.B. der Verpflichtung zum Besuch einer Therapie. Der Strafrichter entscheidet werten, die dadurch erlangt wurden. Kommt das Gericht zum Schluss, dass sich die beschuldigte Person keiner Straftat schuldig gemacht hat, spricht es sie frei. Für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft kann der c Das zweitinstanzliche Strafgericht teilte selber, die Staatsanwaltschaft und unter gewissen Bedingungen das Opfer oderVerfahren und Gerichte, kantonale Ebene
133 Verwaltungsrechtspflege
In einer verwaltungsrechtlichen Streitigkeit auf kantonaler Ebene wehren sich Private gegen bewilligungen, Steuern, den Entzug des Führerausweises oder um die Erhebung von Gebüh- gericht gelangen. Es gibt in jedem Kanton nur ein einziges Verwaltungsgericht. In den meisten Kantonen (16) ist das Verwaltungsgericht in das Kantons- oder Obergericht integriert.Verfahren und Gerichte, kantonale Ebene
141 Das Bundesgericht
a Allgemeines strafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. Betroffen sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Gerügt werden kann die liegenden Fakten - kann nur beanstandet werden, wenn er von den unteren Instanzen offen- sichtlich unrichtig oder in Verletzung von Bundesrecht festgestellt worden ist. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu des - Ein Verfahren vor Bundesgericht beginnt mit der Einreichung einer Beschwerdeschrift; anschlies-B Auf Bundesebene
Verfahren und Gerichte, Bundesebene
15 In den seltenen Klageverfahren (Streitigkeiten zwischen Kantonen unter sich oder zwischen einem Kanton und dem Bund) entscheidet das Bundesgericht als erste und einzige Instanz. b Beschwerde in Zivilsachen Bevor eine Zivilsache ans Bundesgericht gelangt, wurde sie in der Regel bereits von zwei schwerde vorausgesetzt, dass der Streitwert mindestens 30 nahme bildet das Arbeits- und Mietrecht, wo ein niedrigerer Streitwert von 15000 Franken
Konkurssachen angefochten werden, sowie verwaltungsrechtliche Entscheide, die in un - c Beschwerde in Strafsachen Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden in Strafsachen, die gegen letztinstanzliche kantonale Urteile und gegen Urteile des Bundesstrafgerichts erhoben werden. Gleich wie in Zivilsachen kann der von der Vorinstanz als erwiesen angesehene Sachverhalt vom Bun- gleichen Beschwerdeschrift geltend gemacht werden.Verfahren und Gerichte, Bundesebene
16 Urteile der kantonalen Verwaltungsgerichte, der kantonalen Sozialversicherungsgerichte und Das Bundesgericht beurteilt im Rahmen der ihm unterbreiteten Beschwerden auch Rügen angefochten werden. Bundesgesetze müssen vom Bundesgericht auch dann angewendet werden, wenn sie gegen die Unvereinbarkeit mit der Verfassung festzustellen. Kantonales Recht darf das Bundesge- richt dagegen in vollem Umfang auf seine Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht prüfen.Verfahren und Gerichte, Bundesebene
172 Das Bundesverwaltungsgericht
Es hat seinen Sitz seit Mitte 2012 in St. Gallen. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt es um rechtliche Fragen aus verschiedensten Bereichen wie Umwelt, Verkehr, Energie oder Steuern, Bildung und Wirtschaft, Wettbewerb, Sozialversicherung oder dem Gesund- an das Bundesgericht weitergezogen werden.3 Das Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona ist in eine Straf-, eine Beschwerde- und eine Berufungs- kammer gegliedert. Die Strafkammer urteilt in erster Instanz über Straf taten, welche in die weitergezogen werden.Verfahren und Gerichte, Bundesebene
18 Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Rechtshilfeent-4 Das Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht beurteilt in erster Instanz zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.Verfahren und Gerichte, Bundesebene
19 Richter führen den Vorsitz an einer Gerichtsverhandlung. Nach dem Studium der Akten digen beurteilen sie die vorgebrachte Klage, Beschwerde oder Anklage. Je nach Art der zu beurteilenden Sache und der Instanz urteilt ein Einzelrichter oder einRichterkollegium.
In der Schweiz gibt es keine obligatorische Grundausbildung für Richter. Ein Rechtsstudi- um ist zwar nicht Pflicht, bildet aber die Regel. Friedensrichter sind oftmals Personen, die keine juristische Ausbildung haben, wegen ihres gesunden Menschenverstandes aber richter sind durchwegs versierte Juristen, die auf eine lange Berufskarriere zurückbli cken Auf kantonaler Ebene werden die Richter je nach Kanton und Art ihres Amtes vom Volk verwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts werden von der Vereinigten Bundesver- 20 Richter mit einer Verfahrenspartei befreundet ist, muss er von sich aus oder auf Begehren der anderen Partei in den Ausstand treten. 21In der Schweiz kann ein Rechtsuchender seine Sache vor allen Gerichten s elbst vertreten; es besteht also kein Zwang zum Beizug eines Anwalts. Eine Ausnahme gilt einzig in gewissen sich eine Streitsache als nicht einfach erweist. haben. Um Klienten zu vertreten, ist ein Eintrag im kantonalen Anwaltsregister notwendig, der gebiet oder mehrere Rechtsgebiete spezialisiert wie zum Beispiel Wirtschafts-, Straf-, Famili- 22
Beim Gang vors Gericht fallen Kosten an. Sie bestehen in den Gerichtskosten - der Gebühr für die Arbeit des Gerichts - und den Anwaltskosten. Im Zivilprozess hat bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei einer Scheidung) diejenige Partei die gesamten Kosten zu tragen, welche den Prozess verliert. Wer einen Prozess einleitet, kann zur Leistung eines Kosten- vorschusses verpflichtet werden. Die Gerichtskosten bestimmen sich nach kantonalem Recht oder Bundesrecht und variieren je nach dem Wert, um den gestritten wird und der ken eines Prozesses kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Besitzt eine Partei nicht genügende Mittel zur Führung eines Prozesses, so kann sie um unentgeltliche Rechtspflege ersuchen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person diesem Fall die Gerichtskosten erlassen. Wenn eine anwaltliche Vertretung als erforderlich erscheint, kann der Person zudem ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zur Seite gestellt den, wenn die ehemals bedürftige Partei in die Lage kommt, diese zu bezahlen. C
Kosten
23Im Strafverfahren muss die beschuldigte Person im Fall eines Schuldspruchs die Kosten des Verfahrens und die eigenen Anwaltskosten bezahlen. Selbst bei einem Freispruch Verfahrens rechtswidrig und schuldhaft bewirkt oder dessen Durchführung erschwert spruch Anspruch darauf, dass ihr die Aufwendungen für die angemessene und notwendige für ihre wirtschaftlichen Einbussen als Folge des Strafverfahrens sowie gegebenenfalls eine
Genugtuung verlangen.
24Zivilstreitigkeiten
III. Schematische Übersicht
Rechtsmittelwege ans Bundesgericht
Zweitinstanzliches Zivilgericht
(Kantonsgericht | Obergericht) oderoderBundesgericht
Erstinstanzliches
Zivilgericht
(Bezirksgericht, Amts- gericht, Kreisgericht etc.) - Mietgericht - ArbeitsgerichtHandelsgerichtEinzige kantonaleInstanz
(Kantonsgericht,Obergericht)Bundespatentgericht
25StrafprozessRechtsmittelwege ans Bundesgericht
Kantonales Strafgericht zweiter Instanz
(Kantonsgericht | Obergericht)BundesstrafgerichtBerufungskammer
oder oderBundesgericht
Bundesstrafgericht
StrafkammerKantonales Strafgericht erster Instanz
(Bezirksgericht etc.)Besondere Gerichte: - für Kinder und Jugendliche - für Wirtschaftsdelikte26Rechtsmittelwege ans Bundesgericht
Verwaltungsstreitigkeiten
Bundesgericht
für Radio und Fernsehen (UBI)BundesverwaltungsgerichtKantonales VerwaltungsgerichtBesondere Gerichte
(z.B. Rekurskommissionen,Versicherungsgericht)
Verwaltungsinterner Beschwerdezug
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