[PDF] Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“





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(Dieses Übereinkommen wurde nur in englisch und französisch

(Dieses Übereinkommen wurde nur in englisch und französisch erstellt; bitte hier klicken für die deutsche · Übersetzung.) 11. CONVENTION ON THE CONFLICTS OF 



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(Dieses Übereinkommen wurde nur in englisch und französisch erstellt; bitte hier klicken für die · deutsche Übersetzung.) 18. CONVENTION ON THE RECOGNITION 



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(Dieses Übereinkommen wurde nur in englisch und französisch erstellt; bitte hier klicken für die · deutsche Übersetzung.) 13. CONVENTION ON JURISDICTION 



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(Dieses Übereinkommen wurde nur in englisch und französisch erstellt; bitte hier klicken für die · deutsche Übersetzung.) 30. CONVENTION ON THE LAW 



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Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“

hier <Funkrufname>. <Standort>. <Lage>. Gesprächsabschluss: m a y d a y – kommen! 8 Instandhalten der Atemschutzgeräte. Atemschutzgeräte einschließlich der 



Diese Vorschrift ist ausschließlich für den Dienstgebrauch durch die

Beratung des Einsatzleiters über die Einsatzmöglichkeiten der IuK-. Technik. - Planung Koordinierung und Durchführung des IuK-Einsatzes auf Ba-.

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Ausgabe August 2004

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FwDV 7

Feuerwehr-Dienstvorschrift 7

Ausgabe August 2004

Atemschutz

Diese Dienstvorschrift (Ausgabe 2002) wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 9. Sitzung am 18./19.09.2002 Die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21.12.1989 ("PSA-Richtlinie") wurde bei der Ü- berarbeitung dieser Dienstvorschrift (Ausgabe August 2004) berücksichtigt.

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines

2 Bedeutung des Atemschutzes

4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung

5.2 Zuordnung des Atemanschlusses

6 Aus- und Fortbildung

7.4 Atemschutzüberwachung

7.5 Notsignalgeber

7.6 Notfallmeldung

9 Dokumentation

9.1 Atemschutznachweis

Anhang

Anlage 1 Begriffsbestimmungen

Anlage 2 Auszüge aus der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (GUV 7.13) mit Durchführungsanweisungen Anlage 3 Übersicht über atemschutzspezifische Regeln und Hinweise Anlage 4 Muster einer Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung von

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1 Allgemeines

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Atemschutz sicherstellen sowie die Vorausset- zu beachten sind. Neben der Feuerwehr-Dienstvorschrift sind insbesondere zu beachten: • Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" sowie die hierzu ergangenen Durchführungs- anweisungen • Technische Unterlagen der Hersteller (Gebrauchsanleitungen)

2 Bedeutung des Atemschutzes

• das 18. Lebensjahr vollendet haben;

• erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den besondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderun- gen nicht mehr gewachsen zu sein; setzt werden. grund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz

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4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung

berwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt. Der Leiter der Feuerwehr kann die ihm obliegenden Pflichten, insbesondere hinsichtlich der dere Personen (vergleiche Tabelle 1) übertragen, zum Beispiel an Beauftragte innerhalb der

Feuerwehr oder an eine sonstige geeignete Stelle.

ge Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird. Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen:

Funktion Verantwortungsbereich Voraussetzungen

Leiter des Atemschutzes • Beraten des Leiters der Feuerwehr im Aufgabengebiet Atemschutz schutznachweise

• Überwachen des Aufgabengebie-

tes Atemschutz einschließlich der

Aus- und Fortbildung Ausbildung als Atem-

Ausbildung als Gruppen-

führer im Atemschutz Ausbildung als Ausbilder ger

Verantwortliche Führungskraft

im Einsatz (in der Regel Gruppenführer, Staffelführer) • Sicherstellen der Einhaltung der

• Sicherstellen der

Atemschutzüberwachung Ausbildung als Gruppen-

führer; mindestens Kenntnisse

über den Atemschutzein-

satz (insbesondere der

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prüfung vor dem Einsatz des Einsatzes

• Beginn und Ende des Atem-

schutzeinsatzes bei der verant- wortlichen Führungskraft melden

• Veranlassen der Wartung des

des Atemanschlusses) nach

Gebrauch in Abstimmung mit dem

Fahrzeugführer

• Terminüberwachung

wart

• Prüfen, Warten und Instandsetzen

• Mitwirken bei der Aus- und Fortbil-

dung im Atemschutz Ausbildung als Atem-

Tabelle 1: Funktionen im Atemschutz

geteilt:

Atemanschluss

mit

Filter

Atemanschluss

mit

Luftversorgungssystem

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anschluss wird bei der Feuerwehr eine Vollmaske oder eine Masken/Helmkombination verwendet.

Hersteller.

5.2 Zuordnung des Atemanschlusses

Fahrzeugbeladung sein.

bei Übungen getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlus- Zuordnung in geeigneter Weise kenntlich zu machen. zur Verfügung steht.

6 Aus- und Fortbildung

(FwDV 2/1) "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" durchgeführt. Die Ausbildung findet weiteren geeigneten Personen unterstützt werden. onen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.

• Durchführen der Einsatzkurzprüfung

Orientierung • Begehen von abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen Objekten • Absuchen von verrauchten und abgedunkelten Objek- ten

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• Tragen von Lasten

• Begehen und Besteigen von Hindernissen

• Besteigen von Leitern

baren Ereignissen

• Einsteigen über Leitern

• Vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen • Ausführen technischer/handwerklicher Arbeiten ohne Sicht

• Abgeben von Meldungen über Funk

chischer Belastung • Beachten der Maßnahmen der Atemschutzüberwa- chung Notfalltraining • Suchen, Befreien und In-Sicherheit-bringen von in Not

• Abgeben von Notfallmeldungen

Tabelle 2: Ausbildungsinhalte

• eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz-

Übungsanlage und

• eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die unter Atemschutz im Einsatz waren. lich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines

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tens eine Übung unter Einsatzbedingungen mit dem Chemikalienschutzanzug durchgeführt werden, sofern kein Einsatz unter Chemikalienschutzanzug erfolgt ist. Die Übung kann im Rahmen der einsatzbezogenen Atemschutzübung erfolgen. • Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden. ten. insbesondere beim Anschließen des Atemanschlusses und kontrollieren gegenseitig den der Begurtung. Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an. Vom Grundsatz des truppweisen Vorgehens darf nur bei besonderen La- • An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Si- ) zum Einsatz bereit stehen. Je nach Risiko und per- Tunnelanlagen und in Tiefgaragen. Der Sicherheitstrupp muss ein entsprechend der zu cherheitstrupps verzichtet werden. • Gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vor, soll für j e d e n dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung der Lage durch den Einsatzleiter. Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere

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Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden, dass der Atemanschluss noch nicht angelegt, sondern nur griffbereit ist. • Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen. • Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft inner- sein. An Einsatzstellen, an denen eine Atemschutzüberwachung nicht durchgeführt wird, • Nach Anschluss des Atemanschlusses an das Luftversorgungssystem, bei Erreichen des Einsatzzieles und bei Antritt des Rückweges muss sich der Atemschutztrupp über Funk bei der Atemschutzüberwachung melden. Weitere Meldungen sollen lagebedingt abge- geben werden. • Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung be- steht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen. • Hat der vorgehende Trupp keine Schlauchleitung vorgenommen, so ist das Auffinden des Rückweges beziehungsweise des vorgegangenen Trupps auf andere Weise sicherzu- stellen (beispielsweise durch eine Feuerwehrleine oder durch ein Leinensicherungssys- netes Mittel zur Sicherung des Rückweges. zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum vorhanden ist. Atemgifte unbekannt sind, wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Kon- zentration das Filter nicht schützt oder wenn starke Flocken- oder Staubbildung vorliegt.

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zu verwenden. stoff ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten. • Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z.B. Trennschleifen, Brennschnei- den) oder offenes Feuer zu achten (Brandgefahr).

Übungszwecken verwendet werden.

7.4 Atemschutzüberwachung

Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden temschutzeinsatzes. Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung ver- schutzüberwachung kennen. Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutz-

Die Registrierung soll enthalten:

• Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit

• Erreichen des Einsatzzieles

• Beginn des Rückzugs

Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

7.5 Notsignalgeber

durch optische und/oder akustische Signale. Deshalb ist die Ausstattung jeder unter Atemschutz eingesetzten Einsatzkraft mit einem Not- signalgeber zu empfehlen. Die Handhabung der Notsignalgeber richtet sich nach den Gebrauchsanleitungen der Her- steller.

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