[PDF] Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern





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Beratungslehrkräfte an Berufsschulen in Oberfranken

Beratungslehrkräfte an Berufsschulen in Oberfranken im Schuljahr 2021/22. Schule/ Ort. DBez Name Vorname. Telefon. Fax. eMail. Staatliches Berufliches.



Beratungslehrkräfte an Wirtschaftsschulen in Oberfranken im

Beratungslehrkräfte an Wirtschaftsschulen in Oberfranken im Schuljahr 2021/2022. PLZ Ort. Schule. Strasse Berufsschule II mit. Wirtschaftsschule Coburg.



Oberfränkischer Schulanzeiger

Jun 19 2008 Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken ... Stellen für Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkräfte.



Sie suchen Hilfe bei psychischen Beeinträchtigungen und Krisen

Stand: 28.11.2019; Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken in Zusammenarbeit von links: Christoph Pöhlmann (Beratungslehrkraft Berufsschule) ...



Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

ligten weshalb sie im Fokus der JaS an Berufsschulen stehen. Beratungslehrkräfte



Anlage zur Pressemitteilung 91/2019

Sep 6 2021 Schuljahresbeginn in der Bildungsregion Oberfranken 2021/2022: ... 8.5 Förderkonzepte und Berufsvorbereitung an Berufsschulen und ...



Einsatz der Beratungslehrer und Schulpsychologen im Bereich der

Zuständigkeit Beratungslehrkraft. Dienstorte / Stammschulen Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg. Beratungsrektorin. Martin Susanne.



Oberfränkischer Schulanzeiger

Dec 15 2016 Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken ... ursprünglich prognostizierte Schülerrückgang an den Berufsschulen hat sich.



Bayerns Schulen in Zahlen 2020/2021

Klasse. Verteilung der Schüler an beruflichen Schulen im Schuljahr 2020/2021. Berufsschule und. Berufsschule z. sp. F. 66%. Berufl. Oberschule. (FOS/BOS).



Hilfsangebote-BSZ-MAK-WUN aktualisiert 22.04.2020

Beratungslehrkraft. Joachim Schütte OStR. Staatliche Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel

Gabriela Lerch-Wolfrum

Annemarie Renges

Handbuch zur Jugendsozialarbeit

an Schulen in Bayern Aufgaben, Strukturen und KooperationsfelderBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales,

Familie und Integration

Winzererstraße 9

80797 München

Zu den Autorinnen:

Gabriela Lerch-Wolfrum

Stv. Leiterin des Referats Jugendpolitik, Jugendhilfe im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration,

Annemarie Renges

Diplom-Psychologin in einer Erziehungsberatungsstelle, und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe beim Bayerischen

Landesjugendamt

3

Inhalt

Vorwort 11

Einleitung 13

1 Jugendsozialarbeit an Schulen 17

1.1 JaS 1000 - das Programm 17

1.2 Definition und Abgrenzungen 20

1.2.1 Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS 20

1.2.2 Abgrenzungen 23

1.2.2.1 Schulsozialarbeit 25

1.2.2.2 Schulbezogene Jugendarbeit 25

1.2.2.3 Ganztagsschule und Mittagsbetreuung 26

1.2.2.4 Praxisklasse 26

1.2.2.6 Schulbegleitung und Berufseinstiegsbegleitung 28

1.3 Grundlagen der Jugendsozialarbeit an Schulen 29

1.3.1 Rechtliche Ausgangslage - Gebot der Zusammen-

arbeit von Jugendhilfe und Schule 29

1.3.2 Rechtliche Grundlagen der JaS 30

an Schulen - JaS 31

1.4 Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule im

Arbeitsfeld der JaS 43

1.4.1 Grundlagen und Erfordernisse der Kooperation 43

1.4.2 Kooperationsvereinbarung 45

1.4.3 Fachbeirat 51

1.4.4 Prinzipien der Kooperation 52

1.4.6 Zusammenarbeit im Tandem 54

1.5 Jugendsozialarbeit an Schulen konkret 55

1.5.1 Vorstellung der JaS, Öffentlichkeitsarbeit,

Publikationspflichten 57

1.5.2 Kontaktaufnahme und Beobachtung in Treffpunkten,

offenen Angeboten und Veranstaltungen 59

1.5.3 Beratung und Hilfe im Einzelfall 60

1.5.5 Arbeit mit Schulklassen 64

1.5.6 Migrationsspezifische Aspekte 65

1.5.7 Elternarbeit - Elternberatung 68

und Schulvermeidung 71 4

1.5.8.2 Schulvermeidung 72

1.5.9 Krisenintervention 75

1.5.10 Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohl-

Verantwortungs gemeinschaft 79

1.5.10.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohl-

1.5.10.3 Aufgaben des Jugendamtes als zentrale Steuerungs-

instanz beim Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII 83

1.5.10.4 Handlungspflicht zur Einbindung des Jugendamtes

bei gewich tigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-

1.5.10.5 Verfahren der JaS bei gewichtigen Anhaltspunkten

1.5.10.6 Einbindung der JaS-Fachkraft als insoweit

erfahrene Fachkraft 87

1.5.11 Anregung von weiteren Hilfen beim Jugendamt;

Mit wirkung im Hilfeplanverfahren; Begleitung von

Hilfe prozessen 88

theoretische Aspekte 90

1.5.13 Übergang Schule - Arbeitswelt 95

1.5.14 Kooperation mit Diensten in der Schule 97

1.5.15 Kooperation mit dem Jugendamt sowie Stellen,

Einrichtungen und Diensten außerhalb der Schule 98

1.5.15.1 Jugendamt 98

1.5.15.2 Andere Stellen, Einrichtungen und Dienste 99

1.5.16 Vernetzung im Gemeinwesen 100

1.5.17 Besonderheiten von JaS in den Schultypen 100

1.5.17.1 Mittelschule 100

1.5.17.3 Berufsschule 104

1.5.17.4 Grundschule 106

1.6 Planungs-, Steuerungs- und Leitungsaufgaben 110

1.6.1 Planungs- und Steuerungsverantwortung des

Jugendamtes 110

1.6.1.1 Ermittlung und Feststellung des Bedarfs 111

1.6.2 Leitungsaufgaben 117

1.6.2.1 Allgemeine Leitungsaufgaben 117

Leitungsebene 117

1.6.3 Organisationsentwicklung 118

5

1.6.3.1 Organisationsinterne Schnittstellen 118

1.6.3.2 Schnittstellen zwischen JaS und den

Sozialen Diensten des Jugendamtes 119

1.6.4 Personalmanagement 119

1.6.4.1 Stellenbeschreibung 120

1.6.4.2 Anforderungsprofil 120

1.6.4.3 Stellenbewertung 121

1.6.4.4 Stellenausschreibung 122

Jugendhilfefachkraft 124

1.6.4.6 Systematische Einarbeitung der JaS-Fachkraft 125

1.6.4.7 Aufsichtspflicht und versicherungsrechtliche Fragen 126

1.6.5 Ausstattung der JaS-Stelle 128

1.6.5.2 Technische Ausstattung 128

1.6.5.3 Sachkostenbudget 128

1.7.1 Begriffsbestimmungen 130

1.7.3.1 Fortbildung als Steuerungsinstrument zur

Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS 138

1.7.3.2 Supervision und Praxisberatung 144

1.7.3.3 Evaluation 148

1.7.3.4 Wirksamkeitsanalyse 151

1.7.4 JaS-Berichtswesen 154

1.8 Datenschutz in der Zusammenarbeit von JaS und Schule 156

1.8.1 Datenschutz und Schweigepflicht in JaS und Schule 156

1.8.1.1 Datenschutz und Schweigepflicht in der JaS 157

1.8.1.2 Datenschutz und Schweigepflicht in der Schule 162

1.8.1.3 Datenschutz und Schweigepflicht bei der

Zusammenarbeit von JaS und Schule 163

1.8.1.4 Datenschutz und Schweigepflicht bei Kindeswohl-

1.8.1.5 Sanktionen bei Verletzung des Datenschutzes und

der Schweigepflicht 168

1.8.2 Allgemeine Schlussfolgerungen 169

1.8.2.1 Information über Existenz und Arbeitsweise der JaS 169

Einzelfall 169

1.8.2.3 Anforderungen an den Arbeitsplatz und bei

Personalwechsel 170

1.8.2.4 Nutzung sozialer Netzwerke 171

6

2 Überblick über das System Jugendhilfe 173

2.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben 173

2.2.1 Parteilichkeit - Einmischung - Partizipation 176

2.2.2 Lebenswelt- und Sozialraumorientierung 176

Leistungsangebot 177

2.2.6 Methodenvielfalt 179

2.2.7 Kooperation 179

2.2.8 Freiwilligkeit - Beteiligung - Wunsch- und Wahlrecht - Hilfeplan - Selbstbeschaffung - niedrigschwelliger

Zugang zu Beratungsleistungen 180

2.2.9 Vertrauensschutz 181

2.2.11 Anzeigepflicht 184

2.3 Struktur der Jugendhilfe 185

2.4 Überblick und einzelne Bereiche: Leistungen und

andere Aufgaben (Auswahl) 187

2.4.1 Leistungen 189

2.4.1.1 Erster Abschnitt: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,

erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 - 15 SGB VIII) 189 in der Familie (§§ 16 - 21 SGB VIII) 190

Tages einrichtungen und in Kinder tagespflege

(§§ 22 - 26 SGB VIII) 190

2.4.1.4 Vierter Abschnitt: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungs -

hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,

2.4.2 Andere Aufgaben (Auswahl) 195

2.4.2.1 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

(§ 42 SGB VIII) 196

2.4.2.2 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten

(§ 50 SGB VIII) 197

2.4.2.3 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichts -

gesetz (§ 52 SGB VIII) 198

2.4.2.4 Datenschutz (§§ 61 - 68 SGB VIII) 199

keiten in der Jugendhilfe 201 7

3 Überblick über das System Schule 203

3.1 Auftrag und gesetzliche Aufgaben der Schule 205

3.2 Schulpflicht 207

3.2.1 Inhalt der Schulpflicht 207

3.2.2 Dauer der Schulpflicht 208

3.2.3 Durchsetzung der Schulpflicht 209

Schulwesens 212

3.3.2 Organisationsstruktur des bayerischen Schulsystems 213

3.3.3 Gliederung des Schulwesens 214

3.3.3.1 Grundschule 216

3.3.3.2 Mittelschule 217

3.3.3.4 Realschule 224

3.3.3.5 Berufliche Schulen 225

3.3.3.6 Gymnasium 232

3.3.3.7 Schulische Ganztagsbetreuung 232

3.4 Beratungsdienste 236

3.4.1 Staatliche Schulberatungsstelle 236

3.4.3 Schulpsychologische Beratung 238

3.4.6 Krisenintervention 240

bayerischer Schulpsychologinnen und Schul - psychologen 240

3.4.6.2 Angebote der Kirchen 242

3.5 Besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit

schwierigen oder noch nicht ausbildungsreifen

Schülerinnen und Schülern 243

3.5.1 Schulhausinterne Erziehungshilfe (SiE bzw. SEH),

3.5.2 Intensivklassen und Intensivgruppen für extrem

schwierige Kinder (Mittelschule) 244

3.5.3 Schulische Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen 244

8

4 Übergang in Beruf und Arbeitswelt 251

4.1 Berufsorientierung 252

4.1.1 Allgemeine Berufsorientierung in den Schulen 254

4.1.2 Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III 256

4.1.3 Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III 258

4.1.4 Kooperationsmaßnahmen mit der bayerischen

Wirtschaft 258

4.1.5 Ehrenamtliches Engagement 260

4.1.6 Berufsbildungsmesse Bayern 261

4.2 Berufsberatung 262

4.2.1 Angebote der Berufsberatung 262

4.2.2 Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und

Jugendhilfe 263

4.2.3 Berufsinformationszentren (BiZ) und ihre Angebote 264

4.2.4 Weitere Aufgaben der Berufsberatung 265

4.3.1 Nachholung des Mittelschulabschlusses 267

4.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit - AJS 268

4.3.3 Angebote an den Berufsschulen für Jugendliche

ohne Ausbildungsplatz (JoA) 270

4.3.4 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

der Agentur für Arbeit 270 dungschancen Jugendlicher am Übergang

Schule - Berufs ausbildung 274

4.4 Initiativen zum Übergangsmanagement 275

4.4.1 Ebenen des Übergangsmanagements 275

4.4.2 Initiative "Fit für die Zukunft" 276

4.4.3 Initiative "Bildungsregionen in Bayern" 277

5 Rechtsgrundlagen 279

5.1 Richtlinien, Bekanntmachungen, Kooperationsvereinbarungen 279

5.2 Auszüge aus Gesetzen 314

9

6 Zentrale Adressen - Links 362

6.1 Ministerien 362

6.2 Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung 362

6.3 Regierungen 363

6.6 Agentur für Arbeit, Jobcenter 365

6.7 Beratungsstellen 365

6.8 Landesarbeitsgemeinschaft 366

7 Literaturverzeichnis, Materialien 367

7.1 Literaturverzeichnis 367

7.2 Materialien 372

7.2.1 Musterexemplar zur Entbindung von der

Schweigepflicht 372

7.2.2 Mustervereinbarung zur Sicherstellung des

Datenschutzes 373

7.2.3 Musterexemplar für Supervision/Praxisberatung 375

7.2.4 Fragebogen und Informationsschreiben für

Schülerinnen und Schüler zur JaS 376

8 Stichwortverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis 385

8.1 Stichwortverzeichnis 385

8.2 Abkürzungsverzeichnis 388

10 11

Vorwort

Vorwort

Die Bayerische Staatsregierung hat auf der Grundlage ihres richtungswei- gendsozialarbeit an Schulen - JaS aufgelegt. Inzwischen ist die bayerische JaS zu einem feststehenden Begriff und zu einem nicht mehr wegzudenken- den Jugendhilfeansatz in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule führte dazu, dass die JaS bereits beim Deutschen Jugendhilfetag 2008 als bundesweites Best Practice Beispiel vorgestellt wurde. Die Bayerische Staatsregierung engagiert sich bereits seit den frühen 1980er Jahren mit Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für sozial benachteiligte junge Menschen und führt diesen Weg mit der JaS kon- sequent fort. Dabei wird zu einem früheren Zeitpunkt angesetzt, es werden dass damit ein maßgeblicher Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit geleis- junger Menschen entscheiden! Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2013 das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung mit dem Titel "Po- tenziale entfalten - Gesellschaftliches Miteinander gestalten - Brücken bau- en" beschlossen und darin auch nochmals das Ausbauziel "JaS 1000" bis Ihr Engagement zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, die nicht oder nicht in ausreichendem Maße auf die Unterstützung ihrer Eltern vertrauen tigen Arbeit.

Emilia Müller

Staatsministerin für Arbeit und Soziales,

Familie und Integration

12 13

Einleitung

Einleitung

hohe Anforderungen an alle Familienmitglieder. Sie müssen mit Entgren- zungen der Lebensbereiche, Schnelllebigkeit, Leistungsdruck und oftmals mit Trennung und Scheidung sowie deren Folgen zurechtkommen. Zwangs- Jugendhilfe und Schule seit den 1990er Jahren zunehmend in den Mittel- punkt der fachlichen Diskussion getreten. Gemeinsames Anliegen von Kin- Jugendhilfe gerade auch im Umgang mit jungen Menschen, die bei ihrer dürfen, ein wichtiger Kooperationspartner. Schule ist der geeignete Ort, an dem die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum unkompliziert, frühzeitig und nachhaltig junge Menschen erreichen und auch die Eltern schen Staatsregierung "Jugendsozialarbeit an Schulen" - kurz JaS genanntquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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