[PDF] Bundessatzung Bundessatzung. Blaues Kreuz in Deutschland





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Bildungsplaner für NRW 2022

Als Evangelische Erwachsenenbildung des Blaues Kreuz in Deutschland e. V. bilden wir eine Regionalstelle des Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Westfalen-.



Antrag auf Mitgliedschaft im Blauen Kreuz in Deutschland e.V. (BKD)

im Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (BKD). 1. Ich möchte Mitglied im BKD werden: ? im Ortsverein/in der Begegnungsgruppe …



Bildungsplaner für NRW 2021

Als Evangelische Erwachsenenbildung des Blaues Kreuz in Deutschland e. V. bilden wir eine Regionalstelle des Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Westfalen-.



Beitragsordnung des Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (BKD

Beitragsordnung des Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (BKD) – Bundesverband. § 1 Allgemeines. 1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.



Antrag auf Mitgliedschaft im Blauen Kreuz in Deutschland e.V. (BKD)

? Ich möchte das Vereinsmagazin BLAU nicht erhalten. Datenschutzklausel: Der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. hält Ihre persönlichen Daten vertraulich und 



Bundessatzung

Bundessatzung. Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (BKD). Sitz Wuppertal. Amtsgericht Wuppertal Vereinsregister 1472. Stand 20. November 2020 



Blaues Kreuz

Kernauftrag des „Blaues Kreuz in Deutschland e. V.“ 2. • Andere Suchtformen und situationsspezifische Angebote im Blauen Kreuz. 3. • Befreit leben lernen.



Stand Januar 2021 www.blaues-kreuz.de

Blaues Kreuz. 2. Einleitung. Das Blaue Kreuz Deutschland schaut auf eine über 135. Jahre lange Geschichte und Tradition zurück. Auch wenn.



Blaues Kreuz

für das Blaue Kreuz in Deutschland ist sie nun auch öfter in der Bundeszentrale in Wuppertal anzutreffen. Zu erreichen ist sie unter der E-Mail-Adresse: 



Landessatzung

Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (BKD). Sitz Wuppertal. Amtsgericht Wuppertal Vereinsregister 1472. Stand 10. Juni 2017. Landessatzung. Wege aus der Sucht.

Bundessatzung

Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (BKD)

Sitz Wuppertal

Amtsgericht Wuppertal, Vereinsregister 1472

Stand 20. November 2020

Blaues Kreuz in Deutschland e. V. | Bundessatzung | Stand 20. November 2020

Anmerkung:

§ 1

1. Der Name des Vereins ist: Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (im folgenden Text BKD genannt).

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer VR 1472 einge- tragen.

2. Sitz des Vereins ist Wuppertal.

§ 2

Grundlage der Vereinsarbeit

Grundlage für die Arbeit ist der Glaube an den lebendigen Gott, seinen Sohn Jesus Christus und den

Heiligen Geist nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift. Das BKD versteht sich als Teil der Gemeinde Jesu Christi mit einem besonderen diakonischen Auftrag und weiß sich der Evangelischen Allianz verbunden.

§ 3

Zweck des Vereins

des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zwecke des Vereins sind:

Personen,

Der Verein ist bestrebt, durch die suchtmittelfreie Lebensweise seiner Mitglieder und durch vorzubeugen. Mit seinen Veranstaltungen und Einrichtungen bietet das Blaue Kreuz einen sucht- mittelfreien Lebensraum in christlicher Gemeinschaft. Dabei achtet das Blaue Kreuz die Würde rigkeit und sexuellen Orientierung.

3. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Aufbau und Aufrechterhaltung von Selbsthilfegruppen, b) geistliche und fachliche Aus- und Fortbildung seiner Mitglieder, Freunde und weiterer Enga- gierter, d) Gestaltung von Gottesdiensten, z. B. in Kirchen und Gemeinden, die Beratung im Umgang mit betroenen Personen, f) umfassende Betreuung (Vor- und Nachsorge) für den in Absatz 2 a) genannten Personenkreis, g) Fachberatung und Kontaktpflege für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, h) das Angebot christlicher, suchtspezifischer und sonstiger fachlicher Literatur und Medien, i) Herausgabe und Verbreitung von Informations- und Arbeitsmaterial für die Suchthilfe, j) Öentlichkeitsarbeit, und Ausland, vention und Suchthilfe, rung, n) Durchführung von Informationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche, z. B. in Schulen, und Suchthilfe. die als Mitbetroene selbst Hilfe brauchen oder deren Einbeziehung für den Erfolg der Therapie und Betreuung unentbehrlich ist. erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder hohe Vergütungen begünstigt werden. der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband.

§ 4

Organisatorischer Aufbau

1. Dem BKD als Bundesverband sind angegliedert:

a) Ortsvereine und Begegnungsgruppen, gruppen, Freundeskreisen und Einzelpersonen gebildet werden, len, f) Tochtergesellschaften und Stiftungen. Satzung beschlossen werden. Blaukreuz-Vereine und Blaukreuz-Einrichtungen mit eigener Ein- nung der BKD-Satzung zum Ausdruck bringen. Die eigene Satzung darf dabei nicht im Wider- spruch zur Satzung des BKD stehen. Die Eintragung als eigener "e. V.“ bedarf der Zustimmung des Bundesvorstandes. Vereinen deren Rechte und Pflichten gegenüber dem BKD regeln.

§ 5

4. Hauptamtliche Mitarbeiter sollen alkohol- und drogenfrei leben und Mitglied im BKD werden.

Blaues Kreuz in Deutschland e. V. | Bundessatzung | Stand 20. November 2020

§ 6 Mitgliedschaft im BKD

1. Mitglied des BKD kann werden, wer:

a) sich zu Jesus Christus als seinem Herrn bekennt oder sich auf dem Weg zum Glauben an Jesus Christus weiß und im Einklang mit dem Willen Gottes leben will, b) als Suchtkranker mindestens ein Jahr ununterbrochen frei von seinem Suchtmittel gelebt hat, hat, d) die Satzung des BKD und seiner Gliederungen anerkennt, f) das 14. Lebensjahr vollendet hat.

2. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

3. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme geschieht

a) durch den Ortsverein oder b) durch die beauftragte Leitung der Begegnungsgruppe, c) durch den Vorstand eines Landes- bzw. Kreisverbandes,

Die Aufnahme ist der Bundeszentrale zu melden.

5. Die Mitglieder haben das Recht, das geschützte Abzeichen des BKD zu tragen.

wortlichen im BKD im Rahmen ihrer Fürsorge und christlichen Ethik Maßnahmen ein, die zur Gruppenbegleitung von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Berufung an den Bundesvor- ben, dass sie die Bundessatzung des BKD anerkennen. Sie zahlen einen durch die Bundesver- sammlung festzusetzenden Mitgliedsbeitrag.

§ 7

Freunde des BKD

1. Freund des BKD kann werden, wer:

b) die Satzung des BKD und seiner Gliederungen anerkennt, c) als Suchtkranker mindestens ein Jahr ununterbrochen frei von seinem Suchtmittel gelebt hat, d) bereit ist, den festgelegten BKD-Freundesbeitrag zu zahlen.

2. Ein Anspruch auf den Status eines Freundes besteht nicht.

3. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme geschieht

a) durch den Ortsverein oder b) durch die beauftragte Leitung der Begegnungsgruppe, c) durch den Vorstand des Landes- bzw. Kreisverbandes,

Die Aufnahme ist der Bundeszentrale mitzuteilen.

Blaues Kreuz in Deutschland e. V. | Bundessatzung | Stand 20. November 2020 Blaues Kreuz in Deutschland e. V. | Bundessatzung | Stand 20. November 2020

4. Voraussetzung für die Übernahme einer Gruppenleitung durch einen Freund des BKD

a) ist, dass der Freund sich zu Jesus Christus als seinem Herrn bekennt oder sich auf dem Weg zum Glauben an Jesus Christus weiß und im Einklang mit dem Willen Gottes leben will, b) ist die Zustimmung des Landesvorstandes, Kreisvorstandes, Ortsvorstandes oder der vom

BKD eingesetzten Gruppenbegleitung.

§ 8

Organe

Organe des BKD sind:

a) Bundesversammlung b) Vorstand nach § 26 BGB

§ 9

Bundesversammlung

1. Die Bundesversammlung ist oberstes Organ des BKD.

a) die Mitglieder des Bundesvorstandes, dürfen, c) die von der Bundesversammlung berufenen Mitglieder, e) der Delegierte der assoziierten Tochtergesellschaften,

Personen.

Ein Delegierter der Freunde sowie Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiter und Ruhe-

Stimmrecht.

ordnung.

§ 10

Bundesvorstand

a) der Bundesvorsitzende, b) der erste stellvertretende Bundesvorsitzende, c) der zweite stellvertretende Bundesvorsitzende, d) mindestens zwei, maximal vier weitere Vorstandsmitglieder ordnung.

§ 11

Mitglied des Bundesvorstands nach § 10 Nr. 1 Buchst. a) bis c) (Regelfall) den Verein. Ist nur ein

Mitglied des Bundesvorstandes nach § 10 Nr. 1 Buchst. a) bis c) (Regelfall). Blaues Kreuz in Deutschland e. V. | Bundessatzung | Stand 20. November 2020

2. Der Bundesvorsitzende, der erste stellvertretende Bundesvorsitzende, der zweite stellvertre-

Jeweils zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei der Festlegung der ehrenamtlichen Mitglieder (§ 10, Nr. 1. a) bis c) handelt es sich um den Regelfall. Abwei- den Mitgliedern des Vorstandes nach § 26 BGB sowie ihnen nahestehenden Personen oder mung durch den Bundesvorstand.

§ 12

Stimmenmehrheit von vier Fünftel der abgegebenen Stimmen notwendig. Soweit die Bun- desversammlung nichts anderes beschließt, ist der Bundesvorstand vertretungsberechtigter

Liquidator.

den. Alle früheren Satzungen verlieren ihre Gültigkeit. beschlossen werden.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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