Handreichung AO-SF
4 dec. 2019 4 eingeleitete AO-SF. Verfahren. ? Ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr ist nur nach Absprache mit der. Page 14. 14.
AO-SF - Handreichung für die Schulen der Sekundarstufen in der
Das pädagogische Gutachten wird von drei Lehrkräften erstellt und unterschrieben. Das Gutachterteam entscheidet über die Federführung. Diese kann sich nach dem.
Schulamt für den Kreis Warendorf
1 oct. 2018 Antragsstellung gemäß AO-SF §11 und §12. Page 4. Handreichung AO-SF. 4. Die Schulaufsicht entscheidet.
Stand: 01.02.2021
1 feb. 2021 Die Handreichung AO-SF des Schulamtes für den Kreis Warendorf ... gelten die Vorgaben für die Antragsstellung gemäß §11 (Link) und §12 AO-SF.
Inklusionsordner – Kapitel 7 – AO-SF – Handreichung Grundschule
- bei Selbst- und Fremdgefährdung (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung). • Stellen Eltern einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach AO-SF
Handreichung zur jährlichen Überprüfung des
Die vorliegende Handreichung stellt gemeinsam mit denen zur Begründung des Antrags gemäß AO-. SF. §§ 11 12 und zur Gutachtenerstellung gemäß AO-SF §13 die
HANDREICHUNG
4 AO-SF. (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung). oder mehrere Förderschwerpunkt-Nennungen je nach Diagnostik (Beispiele) gleichwertig vor- und
ARBEITSHILFE AO-SF
1 dec. 2019 Handreichung zur Erstellung von Gutachten im Rahmen des Verfahrens ... Gemäß §13(1) AO-SF beauftragt die Schulaufsichtsbehörde eine ...
Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische
gem. § 12 Abs. 3 AO-SF (siehe Textabschnitt 3.3). 3.2 Verfahren der sonderpädagogischen Diagnostik für die Bereiche. Lernen Sprache
Handreichung zur sonderpädagogischen Fachlichkeit im
Mit dieser Handreichung wenden wir uns als Bezirksregierung an die dem Förderschwerpunkt Lernen nach AO-SF (i. d. R. am Ende der Schuleingangspha-.
Handreichung AO-SF - LVR
Handreichung AO-SF gemäß § 19 20 SchulG vom 17 06 2014 AO-SF 06 10 2014 Hinweise für Lehrkräfte und Schulleitungen im Schulamtsbereich Essen Stand: September 2019 Anlagen/Formulare 1 Verfahrenswege 1 1 Antragstellung
Kapitel 7 – AO-SF – Handreichung Grundschule - Münster
• über die Eröffnung eines AO-SF Verfahrens und • über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Der Antragsweg und die einzureichenden Unterlagen werden in dieser Handreichung nachfolgend
Handreichung zur Erstellung des pädagogischen Gutachtens
jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 17 AO-SF" die Basis einer einheitlich hohen Qualität für alle Bereiche der Diagnostik und der Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dar Diese Handreichung sollten Sie als ein Unterstützungsinstrument verstehen; hier finden
Arbeitshilfen für Schulleitungen zur Antragsstellung gemäß AO-SF
dezernatsübergreifend vereinbarten Grundsätze zur Antragstellung gemäß AO-SF in den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ Zielgruppe der Arbeitshilfen sind Schulleitungen und Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen Die Arbeitshilfen
Handreichung
1.Bau steinHerausgeber:
Freie und Hansestadt Hamburg für Schule und BerufsbildungAlle Rechte vorbehalten.
Aktualisierung
Septemb
er 2 01 www.hamburg.de/inklusion-schule 21.Baustein
Einleitung 3
1.Re chtliches1.1 §
12Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) 4
1.2 Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen
2.Re 3.So 3.1 A blauf des Verfahrens 8 10 Anl3 Einleitung
Im Oktober 2009 hat die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Änderung von § 12 des Ham-
burgischen Schulgesetzes (HmbSG) beschlossen. Dort heißt es: "Kinder und Jugendliche mit sonder- Mit Verabschiedung der Drucksache 20/3641 Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen im Juni 2012 die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abgestimmten, einheitlichen Kriterien folgenden son- Aufwachsend sollen so an allen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien angemessene Vo-raussetzungen für eine inklusive Beschulung geschaffen werden. Maßstab dafür sind ausschließlich
und Beratungszentren (ReBBZ), die Fortbildung sowie die Struktur der ganzheitlichen Leistungser- bringung in ihren individuellen -Lernen -Sprache -Emotionale und soziale Entwicklun g g - geistige Entwicklung n -Sehen -Autismus 4 1 . Rechtliches1.§ 12 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte Bestimmung wurde im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) ein Anspruch auf integrative schulischeHier der Wortlaut des § 12 HmbSG:
treuung kranker Schülerinnen und Schüler meine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern lfall (2) -gemeinen Schule ohne eine spezifische "Sehen" bestehen. (3) e- stellt. (4) der Schüler sowie die sie oder ihn außerhalb der Schulzeit betreuenden Einrichtungen der Ju- e- erfordert. Bei der Festlegung des Lernortes sind die Wünsche der Sorgeberechtigten zuAufsichtspflicht
(5) kenhausunterricht schulisch betreut.5 (6) Absatz 4 gilt entsprechend auch für solche Schülerinnen und Schüler, die wegen einer
Behinderung besonderer Integrationsleistungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch resbeginn 2012/13 für alle Schülerinnen und Schüler mit allgemeinen Schulen oder in Sonderschulen unterrichtet werden, gültig.Hier ein Überblick über
die Inhalte der AO-SF:Erster Abschnitt:
Anwendungsbereich
§ 1 Ziel der Ausbildung, Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt:
§ 10
Dritter Abschnitt:
§ 11 Einleitung der Überprüfung
§ 12 Durchführung der Überprüfung
§ 15 Festlegung des Lernortes
§ 16 Übergang in die Jahrgangsstufe 5
6 Vierter Abschnitt
20 Nachteilsausgleich
Fünfter Abschnitt
Leistungsbewertung, Zeugnisse und Abschlüsse
21 Zeugnisse
22 Zeugnisse bei zieldifferentem Unterricht
23 Abschlüsse
Sechster Abschnitt
Schlussbestimmungen
25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Der Verordnungstext steht im Internet unter www.hamburg.de/inklusion-schule 7 2. aus einer onale und soziale Entwicklung (LSE) undAutismus.
bedarf Lernen, Sprache sowie soziale und emotionale Entwicklung (LSE) erhalten Grund- und Stadt- teilschule eine syste mische Ressourcenzuweisung.Grundschulen
Von der Vorschulklasse bis zur Klassenstufe 4 basiert die Anzahl der zu berücksichtigenden Schüle-
rinnen und Schüler auf dem Sozialindex der Schule. Sie berechnet sich auf der Grundlage Gesamtschülerzahl der Schule in den entsprechenden Klassenstufen.Stadtteilschulen
Für die Klassenstufen 5-10 orientiert sich die Zuweisung an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler
Gymnasien
In den Gymnasien und in den
erfolgt die Ressourcenzuweisung für nicht systemisch, sondern schülerbe- 3 .1 Ablauf des VerfahrensUm eine gezielte
(AO -SF) geregelt. Die Verordnung benennt dazu einzelne Verfahrensschritte. derbedarfs erfolgt entweder auf Antrag der Sorgeberechtigten oder auf Veranlassung der Schule. In jedem Fall muss die Schule die Sorgeberechtigten vorher informieren und ihre Zustimmung für die den Willen der Eltern erfolgen (vgl. hierzu § 11 Absatz 3 Satz 3 AO-SF und § 34 HmbSG).8 Zur Durchführung der Überprüfung sind im Rahmen der Anwendung der AO-SF je nach vermutetem
zusehen:Die gemeinsame
Schulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) (siehe Textabschnitt 3.2) gem. § 12 Abs. 3 AO-SF (siehe Textabschnitt 3.3) 3 Lernen, Sprache , emotionale und soziale Entwicklung und soziale Entwicklung an Grundschulen in den Klassenstufen 1 und 2 und in seltenen Ausnahme- llen in der VSK festzustellen ist, erfolgt dies schulintern im Rahmen einer diagnosegestützten son-
nung schulintern. e Schülerinnen bedarfs im Rahmen des nachfolgend beschriebenen zweistufigen Diagnostikverfahrens. im Rahmen der nachfolgende dargestellten Verfahrens durchzuführen. den Bereichen Lernen,Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung eingesetzt. Die Feststel- lung und Analyse des Entwicklungsstands sowohl im Unterricht als auch im Umfeld der Schülerin bzw.Schüler voraus.
Daher sind in der Regel vor Einleitung eines Diagnoseverfahrens die ersten Unter- richtswochen bzw. -monate abzuwarten und für eine genaue Beobachtung zu nutzen. derschwerpunkten etc.).Das Verfahren gliedert sich in drei Schritte:
eines standardisierten schwerpunkte Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung. Dieser Bogen dient zur Strukturierung des Diagnoseprozesses, zur Festlegung einheitlicher Diagnosestandards und zur wurden (vgl. Hinweise zu standardisierten Testverfahren). Für die Umsetzung der vertiefenden nostik durch allgemeine Schulen und ReBBZ sind die Sorgeberechtigten in angemessener Weise ein- berechtigten durch das ReBBZ und die allgemeine Schule gemeinsam eingeladen. Ihnen ist Gelegen- heit zur Stellungnahme zu geben. Der ausgefüllte Diagnosebogen wird ihnen zur Unterschrift vorge-Musterformulare für
soziale Entwicklung und weitere Anlagen finden sich als bearbeitbare Worddatei im Internet unter www.hamburg.de/inklusion-schule 3 torische EntwicklungDie Erstellung dieser
tig vor der Einschulung. Bei Schülerinnen und Schülern , die bereits eine Schule besuchen bzw. bei denen ein Schulwechsel ansteht, sind entsprechende Gutachten so frühzeitig anzufertigen, dass de- ren Ergebnisse bei der Auswahl der Schule und der Zusammensetzung der Lerngruppen bzw. bei derDie Koordination der Erstellung dieser Gutachten insbesondere für die Schülerschaft allgemeiner
behinderte oder für D as Gutachten hat folgende Gliederung:1.Daten zur Person der Schülerin oder des Schülers:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Wohnort
Angaben zu den Sorgeberechtigten und deren ErreichbarkeitBeginn der gesetzlichen Schulpflicht
Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
2.Daten zur Person der Gutachterin oder des Gutachters:
Name, Vorname
11 Dienststelle mit Angaben zur Erreichbarkeit
3.Anlass des Gutachtens:
Beschreibung zum Untersuchungsanlass (Beginn der Schulpflicht, begründeter Antrag der El-4.Informationsquellen für das Gutachten:
Berichte etc.)
(soweit diese für die Fest7.Weitere medizinische und therapeutische Befunde bzw. Berichte:
Beobachtungen hinsichtlich des
Lern- und Arbeitsverhaltens im Unterricht und zu den bisher derung.9.Beobachtungen zum aktuellen Entwicklungsstand:
Diese beinhalten eigene Beobachtungen der Gutachterinnen und Gutachter zu den individ u- ellen Lernbedingungen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen oder Schüler. Bei Kindern10.Ggf. Ergebnisse durchgeführter Testverfahren:
Sofern standardisierte Testverfahren durchgeführt werden, soll die Darstellung der Tester- gebnisse durch eine Verhaltensbeobachtung sowie eine qualitative Beschreibung zur Struktur des Schulalltags12 •Notwendigkeit spezieller Therapieformen (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie,
Ergotherapie)
g•Notwendigkeit einer individuellen Schulbegleitung (i.S. einer Integrationsfachleistunggem. SGB VIII oder SGB XII)
In diesem Textabschnitt gilt es, den bei einer Schülerin oder einem Schüler festgest ellten rangig berücksichtigt werden soll. ziale Entwicklung, ist davon auszugehen, dass der Unterricht für diese Schülerinnen und nung für die Grundschule, die Stadtteilschule oder das Gymnasium erfolgt. Wenn dies auf- erscheint, muss Entwicklung oder zu der ansonsten bestehenden Notwendigkeit einer zieldifferenten Beschu- lung erfolgen.13.Stellungnahme der Sorgeberechtigten:
inwieweit die Sorgeberechtigten den ermitteltenBefunden des Gutachtens zustimmen oder
Des Weiteren werden hier Angaben zum gewünschten schulischen Lernort festgehalten. D www.hamburg.de/inklusion-schule W und den Sorgeberechtigten werden schließlich die Be- obachtungen und erhobenen Befunde sowie die erarbeitete Empfehlung für eine angemessene schu- Beschreibung der notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer notwendigen sonder- teil eines Gutachtens. Die Sorgeberechtigten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gutachten 13schen Diagnostik zusammengefasst werden. Als Grundlage für die fachliche Prüfung und Erstellung
lungnahme sowie Je ReBBZ Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale EntwicklungSchulaufsicht ReBBZ
B 54 Schülerinnen und Schüler an ReBBZ
Sprache, emotionale und soziale Entwicklung
lenBedarf für eine
SF f estgestellt wirdSchulaufsicht
Sehen, Autismus, geistige Entwicklung
Entwicklung
len, speziellen Sonderschulen g g em. § 14, Abs. 4 AO-SF festgestellt wirdBereichen Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung
gem. § 14, Abs. 4 AO-SF festgestellt wird Sofern in den Klassenstufen VSK, 1 und 2 der Grundschule bzw. ab der Klassenstufe 5 der Stadtteil- planung, die von den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen ist. nach eingehender Beratung durch die allgemeine Schule ab, so muss eine Diagnostik im Rahmen des erfolgen. zum Ablauf des Halbjahres zu erstellen, in dem derSchule.
1.Kopfteil:
mit folgenden Angaben:Name, Vorname
Geburtsdatum
Wohnort
Schule
Klasse
Name(n) der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers
Diese Beschreibung
Anamnese, zu bisher vorliegenden Diagnosen und Berichten, zu Beobachtungen hinsicht- lich des Lern- und Arbeitsverhaltens im Unterricht und zu den bisher durchgeführtenDiese Planung sollte folgende Aspekte enthalten:
I bellarischer Struktur mit jeweils einer Spalte zu den genannten Aspekten. Dies hat sich in den letzten Jahren an zahlreichen SchulenHilfe, um die Planung knapp und übersichtlich
zu fassen und auch bei etwaigen Schul- wechseln von sollte fortan verwendet werden. 175.Schlussteil:
Aussage zur
W wendig L nen der Grundschule, der Stadtteilschule oder des Gymnasiums unterrichtet werden. Sofern in die- lauf der Schullaufbahn De D as Hamburgische Schulgesetz regelt in auch für die beteiligten www.hamburg.de/inklusion-schule A nlagen Die in den nachfolgenden Textabschnitten (A 1.1 bis 1.8) zusammengestellten Kriterien und Leitfragen Bildungsprozess begründet als handlungsleitend anzusehen sind.§ 3 AO-SF:
einem Schüler erheblicher Unterstützungsbedarf -beim Aufbau eines für das schulische Lernen angemessenen Lern- und Leistungsverhaltens sowie -beim Erwerb grundlegender kognitiver Strukturen festgestellt wird. Die sprachliche Entwicklung, die Motorik und sensorische Integration und die Entwicklung des Handlungsideen entwickeln, umsetzen und in Bezug auf die Zielerreichung reflekt ieren,beobachtbar z.B. im Spielverhalten, Freizeitverhalten und/oder Lernverhalten-Grundlegende kognitive Strukturen
Kognitive/s Wissen und Fertig keiten : Profil in Intelligenzdiagnostikverfah ren aus unterschiedlichen Bereichen (Terminologie und Klassifizierung variieren): z.B. Serielles od.ϭϴ Verarbeitungsgeschwindigkeit -Lernstrategien/Lernmethodische Kompetenzen (Performanz) okognitive Lernstrategien: Logisches Denken: Wissen und Fertigkeiten organisieren und und Schlussfolgerungen ziehen (Transfer); auf verschiedenen Wahrnehmungs- und oSelbstinstruktion/Eigensteuerung: Aufmerksamkeitsrichtung und -fokussierung bei Planung und Umsetzung und Kontrolle einer Handlung (s.o.); Steuerung des eigenen Lernhandelns durch " innere Anweisung en͞, Selbstćndigke it, Informationen mathematische und sc hriftsprachliche Komp etenzen aufzubauen, so dass die allgemeinen Schulen inhaltsbezogen nur zum Teil für die Beschulung herangezogen werden,die zeitlichen Dimensionen jedoch für Beschulung und Bewertung nicht als Maßstab dienen.-Sprachhandlungskompetenz
oSich d er Wirkung seines Handelns bewuss t sein, Verantwortung für sein Tunübernehmen oSich mit anderen vergleichen oForm der Kontaktaufnahme oSich als Teil einer Gruppe wahrnehmen oUmgang mit Konflikten-Alltagsorientierung Alltagssituationen: Individuelle Strategie im Umga ng mit Un vorhersehbare m bzw. nicht vertrauten Problemstellungen im Alltag -vorrangig, -lang andauernd? xIst der damit verbundene Unterstützungs-/Entwicklungsbedarf im schulischen Alltag abzugrenzen von einem Unterstützungs-/Entwicklungsbedarf sozialen Entwicklung? des Sp rechens und der Sprache, schu lischer Fertigkeiten, der mot orischen Funktion en, begründen?Instrumente der DiagnostikxInformelle, kriterien geleitete Verfahren wie zum Beispiel d ie kontinu ierlic he und gezi elteBeobachtung, Interaktion, Exploration, Arbeitsproben und Lernnachweise
PFK, LSL
oder einem Schüler erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau und in der Nutzung sprachlicher Handlungskompetenz festgestellt wird, dem d urch individuel le unterrichtliche Unt erstützung oder zeitlich begrenzteSprache nicht erfolgreich nutzt:
xfür die Kommunikation und InteraktionErkenntnis, für die kognitive Entwicklung
omorphologisch-syntaktisch: ophonetisch oder/und phonologisch (Aussprache): Phoninv entar ist nicht korrekt, phonologische Prozesse sind nicht überwunden adressatengerecht eingesetzt und verstanden: oKommunikationsverhalten: kein angemessenes Dialogverhalten, Rückzug, Partysprache oSprachverstehen: N icht- bzw. Missv erstehen, Fehlinterpretationen; dasFehlgriffe, Schweigen)
oKeine erfolgreiche Sprachbetrachtung (keine Selbstkorrektur, keine Sprachspiele)-Sprache und Denken: Auswirkungen auf die Aneignung der Welt, die kognitive Entwicklung
Grenzen bewusst sein
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