[PDF] Bericht der Revisionsstelle Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung





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Bericht der Revisionsstelle

Als Revisionsstelle haben wir die Buchführung und die Jahresrechnung. (Bilanz Erfolgsrechnung und Anhang; Seiten 96 –125) der Schweizerischen.



Ausgewählte Fragen und Antworten zur Prüfung bei Anwendung

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Der neue Revisionsbericht für Publikumsgesellschaften

Version vom: 13.10.2016. Der neue Revisionsbericht für. Publikumsgesellschaften. Es besteht für die Revisionsstelle die Möglichkeit in ihrem Bericht auf die 



Rundschreiben 1/2022 - Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen

01.01.2022 vorsorge (BVV 2) neue Anlagekategorien ... Bericht der Revisionsstelle und (Beschluss-)Protokoll der Sitzung des obersten Organs über die ...

Reg. Nr. 601.21010.006

Bericht der Revisionsstelle

und an die Bundesversammlung

Staatsrechnung der Schweizerischen

Eidgenossenschaft (Bundesrechnung)

für das

Jahr 2021

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle (FKG) haben wir rechnung (Bundesrechnung), abgeschlossen per 31. Dezember 2021, umfassend die Erfolgsrechnung, die Finanzierungsrechnung, die Bilanz, die Geldflussrechnung, die Inves- titionsrechnung, den Eigenkapitalnachweis, den Nachweis über die Reserven aus Global- budget sowie den Anhang geprüft (Band 1 "Bericht zur Staatsrechnung 2021», Teil B "Jah- resrechnung sen der Sonderrechnungen "Bahninfrastrukturfonds" (BIF) und "Nationalstrassen- und

Agglomerationsverkehrsfonds" (

NAF) erstellen wir jeweils separate Berichte an die Finanz- und an die Bundesversammlung. Auch zum Netzzuschlags- fonds wird ein separater Bericht abgegeben.

Verantwortung des Bundesrates

Der Bundesrat ist für die Aufstellung der Bundesrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Bundesrechnung, damit diese frei von wesentlichen falschen Angaben als der Bundesrat für die Auswahl - 2 - Verantwortung der Eidg. Finanzkontrolle als Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die

Bundes-

rechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizeri- schen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Stan dards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicher- heit gewinnen, ob die Bundesrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prü Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung handlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessen-

Bundesrechnung

. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

4,2 Mrd. Franken belastet. Knapp 3 Mrd. Franken davon wurden auf Anweisung der Eidg.

Finanzverwaltung (EFV) über die Verbuchung von finanzierungswirksamen Kreditorenrech- nungen erfasst. Die Kantone haben dem Bund aber noch keine Rechnungen gestellt. Des- gewesen. Mit der Erfassung als Kreditoren wurden die knapp 3 Mrd . Franken der Schulden bremse unterstellt und dem Amortisationskonto belastet. Mit der Erfassung als passive beurteilt. Das Finanzierungsergebnis

2021 ist um 3 Mrd. Franken zu tief dargestellt. Die bei

dieser Beurteilung relevanten Gesetzesbestimmungen im Finanzhaushaltgesetz (FHG) haben per 1. Januar 20 wird seit 2017 nicht nur in der Erfolgsrechnung, sondern auch in der Finanzierungsrechnung erfasst. Die Finanzierungsrechnung weist das Finanzierungsergebnis anhand der Ausgaben und Einnahmen aus (Art. 7 Finanzhaushaltgesetz, SR 611.0). Rückstellungen gelten nicht - 3 - Finanzierungsrechnung im 2021 entspricht somit nicht dem Finanzhaushaltgesetz. Bezüg- lich dieser Beurteilung bestehen seit der Bundesrechnung 2017 Meinungsverschiedenhei- ten mit der EFV . Mit der Umsetzung der Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zur Verein- fachung und Optimierung der Haushaltsteuerung in der Bundesrechnung 2023 wird diese Differenz beseitigt. Das Finanzierungsergebnis 2021 ist um 5,1 Mrd. Franken zu tief ausge- wiesen. Nach unserer Beurteilung entspricht die Bundesrechnung für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Rechnungsjahr mit Ausnahme der Auswirkungen der im Absatz "Grund- dargelegten Sachverhalte den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen von Artikel 126 der Bundesverfassung zur Haushalt- führung (Schuldenbremse).

Hervorhebung von Sachverhalten

Wir machen auf Kapitel 8, Ziffer 83/48 "Rückstellung für zweckgebundene Abgaben» auf- merksam. Darin wird ausgeführt, dass für ausstehende Rückerstattungen aus zweckgebun denen Abgaben im Betrag von rund 397 Mio. Franken keine Rückstellungen gebildet wer- 2- Abgabe. Der Saldo der Spezialfinanzierungen ist um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen. Diese Rückstellungen werden erstmals in der Bundesrechnung 2023 gebildet, wenn die

Änderungen des

Finanzhaushaltgesetzes zur Vereinfachung und Optimierung der Ha ushalt- steuerung umgesetzt werden.

Schuldenlage

» und Kapitel 8, Ziffer 82/28.4 "Spezialfonds mit Sonderrechnungen» im Anhang zur Bundesrechnung aufmerksam. Darin wird ausgeführt, dass die Bundesrech-

Eigenkapital der Bundesrechnung um

5,8 spricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf die

Hinweis auf sonstige Sachverhalte

n Sachverhalt aufmerksam:

Die direkte Bundessteuer

(DBST) wird von den Kantonen veranlagt, erhoben und dem Bund - 4 - explizit ausgeschlossen . Über die durchgeführten Prüfungen wird der Eidg. Steuerverwal- tung (ESTV) und auch der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) Bericht erstattet. Die EFK ist gesetz- lich dazu verpflichtet, sich auf diese Berichterstattungen abzustützen. Sie besitzt keine Kom-

Gesetzes zu überprüfen.

Berichterstattung aufgrund weiterer Anforderungen

Die EFK ist gestützt auf das Finanzkontrollgesetz (SR 614.0 gen keine mit ihrer In Übereinstimmung mit dem Finanzkontrollgesetz und de m Schweizer Prüfungsstandard nes Kontrollsystem für die Aufstellu ng der Jahresrechnung existiert. en empfehlen wir, die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2021 zu genehmigen. Dies, weil aufgrund der bevorstehen- den Umsetzung der Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes zur Vereinfachung und Opti- mierung der Haushaltssteuerung mit der Bundesrechnung 2023 solche Verbuchungen gen Verrechnungssteuer seit der Bundesrechnung 2017 vom Parlament genehmigt. Ferner empfehlen wir, die Kreditüberschreitungen im Umfang von 623,9 Mio. Franken zu genehmigen und die Bildung neuer Reserven von 427,9 Mio. Franken zu beschliessen.quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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