[PDF] TRADITIONS- UND BRAUCHTUMS- PFLEGE IN DER LUFTWAFFE





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Im Visier - Ausgabe 17 - Winter 2021/2022

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TRADITIONS- UND BRAUCHTUMS-

PFLEGE IN DER LUFTWAFFE

Handreichung

INHALTSVERZEICHNIS

1. VORWORT

1.1 Zweck der Handreichung

2.

REGELUNGEN

2.1 Innere Führung

2.2 Die Tradition der Bundeswehr (Traditionserlass)

2.4 Namensgebung

3.

TRADITION

3.2 Zeremonien und nationale Symbole

3.2.1.1 Besonderer Hinweis

3.2.4 Kommandoübergaben

3.3 Verbandsabzeichen/Wappen

3.3.1

Besonderer Hinweis

3.4 Namensgebung

3.4.1 Traditionsnamen

3.4.2 Beinamen

3.4.3 Kasernennamen

3.4.6 Frühere Namensgebung

3.5.3 Übungen

3.6 Gedenken

3.6.1 Totengedenken

3.6.1.2 Volkstrauertag

3.6.3 Gedenken an Namensgeber

3.7.5

Besonderer Hinweis

3.8 Sammlungswesen

3.8.2 Lehrsammlungen

3.8.3 Regionale Ausstellungen

3.8.5 Großexponate

3.8.6

Besonder Hinweis

3.9 Internationale Verbundenheit

3.9.2 Internationale Austauschprogramme

3.10.1 Übernahme Tradition

3.12 Auszeichnungen und Preise

3.12.1 Bestpreise

4. BRAUCHTUM

4.1 Rituale

4.2 Patches und Abzeichen

4.3 Erinnerungsgaben

4.4.1 Symbole

4.4.1.1 Besonderer Hinweis

4.7 Veranstaltungen

4.7.2 Veranstaltungen mit ziviler Beteiligung

5. (MILITÄR-) GESCHICHTE

5.1 Chroniken

6.

VEREINIGUNGEN VON EHEMALIGEN VERBÄNDEN UND

RESERVISTEN

7. INTERNET/SOZIALE NETZWERKE

PRÄSENTATIONEN

9. ANHANG

9.1 Ansprechstellen

9.1.4

Zentrum Innere Führung

9.2 Bezugsjournal

1. VORWORT

Tradition der Bundeswehr maßgeblich ableitet.

Prozesse aus anderen zeitgeschichtlichen Epochen Eingang in

1.1 Zweck der Handreichung

Regelungslage entspricht. Sie soll aber auch vereinzelt anhand zur Nachahmung. Nicht zuletzt sind historische Kenntnis und Weiterbildung Bedin- regionalen und lokalen Bereich. 5

2. REGELUNGEN

2.1 Innere Führung

Bundeswehr als Teil der Exekutive der Bundesrepublik Deutsch- Soldatinnen und Soldaten als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sammen mit dem dort beschriebenen Wertesystem den Rahmen und die interkulturelle Kompetenz verbessern. Derart gebildet wird bessert. 2.2

Traditionserlass

der Geschichte der Bundeswehr seit ihrer Gründung 1955 als zen- die Nationale Volksarmee als Institutionen und Instrumente der ent- 2.3 der Bundeswehr nach den Vorgaben der Allgemeinen Regelung Innere Führung sind auch in der Allgemeinen Regelung "Traditions- 2.4

Namensgebung

der Namensgebung geregelt. Die Allgemeine Regelung "Benen- 2.5 Geschichte im Rahmen der historischen Bildung in der Bundes- des Museums- und Sammlungswesens in der Bundeswehr sowie bis zu den Sammlungsleiterinnen und -leitern als Richtschnur und gesondertem Wehrmaterial und Rüstungsgütern zur Verwendung 7

3. TRADITION

DEFINITION

Tradition ist die bewusste Auseinandersetzung mit der Vergangen- heit und bildet den Kern der Erinnerungskultur der Bundeswehr. Tradition ist damit Bestandteil des werteorientierten Selbstver- 3.1

Konzeption der Inneren Führung.

Der mit den Leitlinien verbundene Verhaltenskodex beschreibt die

Tradition.

© Bundeswehr

TRADITION

9

TRADITION

3.2

Zeremonien und nationale Symbole

3.2.1 ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel

1965 im Münchner Dante-Stadion.

Goldgelb ist die Verbandsbezeichnung abzulesen. Dies macht die

Fahne somit einzigartig.

Bataillon

übergeben.

Neben dem Fahnenband mit der Bezeichnung des Truppenteils 10 nissen und Vereidigungen. Mit ihrer bewusst schlicht gehaltenen Gestaltung und der Übernah-

Grundordnung.

© B undeswehr/Jane Schmidt

Zeremonien und nationale Symbole

11

© Bundeswehr

Verleihungsurkunde zum Fahnenband© Bundeswehr

Fahnenband© Bundeswehr

FAHNENBÄNDER

12

FAHNENBÄNDER

durchgehend seit der Verleihung am 21. April 1961 den Traditions- dann durch ein neues ersetzt. - teiligung im Rahmen der Implementation Force (IFOR) von 1995 - 1999 das Fahnenband IFOR verliehen. Schleswig-Holstein und dem Fahnenband als Traditionsverband

Kommodore

13

© Bundeswehr

FAHNENBÄNDER

14

3.2.1.1. Besonderer Hinweis

© Bundeswehr/Thomas Schmitz

FAHNENBÄNDER

15 3.2.2

Der wird bei der Verabschiedung bedeu-

Bundesministerin beziehungsweise Bundesminister der Verteidi- gung) und hochrangiger Generale sowie anlassbezogen beispiels-

© Bundeswehr/Torsten Kraatz

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