[PDF] Aargauer Wirtschaft Apr 6 2016 Januar 2016





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„Konzept einer Berufswahlwoche“

Jan 27 2016 Ausbildung üblicherweise in Betrieben im ersten Arbeitsmarkt ... Ressourcen effizient und für alle Beteiligten ideal gemeinsam zu planen.





Berufswahl- und Lebensvorbereitung von Jugendlichen in der

Die Berufswahl- und Lebensvorbereitung erfolgt dann mit Akzent auf Aktivierung und Beschäftigung in Tagesstätten. > wenn sich alle Beteiligten im SSG 



Berufswahlvorbereitung

Rollen und Aufgaben der Beteiligten Erziehungsberechtigten die Lehrbetriebe



Aargauer Wirtschaft

Apr 6 2016 Januar 2016 waren 4900 Bundeserlasse mit insgesamt 69 000 ... Betriebe einigermassen um- ... Attraktivität für alle Beteiligten



Unterwegs ins Arbeitsleben – Berufswahl von Jugendlichen mit

1 Bildung für alle. 6. 2 Auf dem Weg in die Berufswelt. 8. 2.1 Wahl von Beruf und Ausbildung. 8. 2.2 Rolle der Eltern. 10. 2.3 Berufswahlfahrplan 2. Sek.





Schul- und Berufsorientierung in den Kantonen

rende Schule oder eine berufliche Grundbildung in einem Betrieb oder in Die Beantwortung der Fragen war für alle Beteiligten mit viel Aufwand verbunden.



JAHRES BERICHT 2020

Mar 25 2021 schön an alle



AZB CH-5001 AarauPP / Journal

WWW.AGV.CH

Rohr AG

Reinigungen, 5212 Hausen AG

Zeitschrift des Aargauischen Gewerbeverbands

Nr. 10 / 18. Oktober 2016

AargauerWirtschaft

KAMPF GEGEN

REGULIERUNGSWUTABACUS Business Software

goes mobile version interne tINSIDE

Gesundheitswesen

Seite 6

Bürokratie ist eine

schwere Last

Seite 8

So gewinnen wir den

Kampf gegen die

Regulierungskosten

Seite 4

SEITE 4

SO GEWINNEN WIR DEN KAMPF GEGEN DIE REGULIE-

RUNGSKOSTEN

18. Delegierten-

versammlung

Seite 12

Aargauer Unternehmen

und das Milizsystem:

Seite 24

Regierungsratswahlen

Seite 14

Grossratswahlen

Seite 15

Im Frühjahr 2017 vergibt die Aargauische Kantonalbank in Zusammenarbeit mit dem Aargauischen Gewerbe- verband erneut den attraktiven Aargauer Unterneh- menspreis. Mehr Informationen finden Sie unter: www.akb.ch/unternehmenspreis

Ausgezeichnet werden:

• Das beste Kleinstunternehmen

bis maximal 9 Mitarbeitende

• Das beste Industrie- und

Produktionsunternehmen bis 250 Mitarbeitende

Das beste Dienstleistungs- und

Handels

unternehmen bis 250 Mitarbeitende

Für Gewinner

Wir suchen die Besten im Aargau -

Aargauer Unternehmenspreis 2017

Anmelden bis 31.12.2016

akb.ch/unternehmenspreis

AGV NR. 10 | 18. OKTOBER 2016

Eine Umfrage, durchgeführt Ende 2015, brachte es eindeutig an den Tag: Die Unternehmen t. nnen, um unterneh grosser zeitlicher komplizierter geworden. Doch muss alles bis ins letzte Detail staatlich geregelt werden, mit helvetischem Perfektionismus und vielfach auch noch im vorauseilenden Ge horsam gegen über dem Ausland? Am 1. Januar 2016 waren 4900 Bundeserlasse mit insg esamt 69 000 Seiten in Kraft, und jede Woche kommen 120 Seiten dazu. Wirtschaft und Gesellschaft zah n Regulierungen, das sind stolze

10 Prozent des BIP.

Wollen die Unternehmen erfolgreich wirtschaften, müssen sie diese Kost en auf ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter übertragen. Und dies in einer Zeit, wo der Auftraggeber oder der etc. in harten Schwei zer Franken anfallen. So kann es nicht weitergehen, eine Deregulierung b zw. Entlastung ist es Schweiz enthielt. Leider ist dieser bürgerliche Schulterschluss wieder auseinandergefallen. Auch der Bundesrat hat das Problem erkannt und im Dezember 2013 einen Massnahmenplan zur Se nkung von Regulierungskosten vorgeschlagen; heute, fast drei Jahre Was ist zu tun? Das Übel an der Wurzel packen. Wir müssen jetzt handeln. Wenn nichts gemacht wird, nimmt die Regulierung weiterhin rasant zu. Analog der einer Regulierungskostenbremse im Parlament, eine For- derung, die der Schweizerische Gewerbeverband bereits ist ja nicht nur die übereifrige Verwaltung, sondern auch das Parlament mit dem Erlass von Gesetzen, fast immer verbunden mit einem Anstieg der administrativen und skalischen Belastung. So eine Regulierungskostenbrem im Kampf gegen die Regulierungswut. Wenn die bür- gelingen. Warum eigentlich nicht?

EDITORIAL

3

IMPRESSUM

Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Aargauischen Gewerbeverbands, 11. Jahrgang

Herausgeber

AGV Aargauischer Gewerbeverband, Gewerbehaus, Entfelderstrasse 19, Postfach, 5001 Aarau, Telefon 062 746 20 40, Fax 062 746 20 41, E-Mail agwi@agv.ch

Redaktion

Lilo Veraguth, Dr. Barbara Weilenmann, Erich Wiederkehr AGV Aargauischer Gewerbe verband Auage 11000 Ex. Erscheinungsort: Zongen, Erscheinungsweise: 12-mal

pro Jahr, Nachdruck unter Quellen angabe gestattet,

Belegsexemplare erbeten

Herstellung

ZT Medien AG, Henzmann

strasse 20, 4800 Zongen, Telefon 062 745 93 93,

Fax 062 745 93 49, www.ztmedien.ch

Anzeigenverwaltung Inweb AG, Postfach, 8153 Rümlang, Telefon 044 818 03 07, Fax 044 818 03 08, www.inwebag.ch

Inserateschluss

am 20. des Vormonats bitte direkt an den Herausgeber Besuchen Sie uns auf dem Internet: www.agv.ch 4

So gewinnen wir den

Kampf gegen die

Regulierungskosten

6

Gesundheitswesen

8

Bürokratie ist eine

schwere Last 9

2000 Seiten Verord

nungen - viel Spass! 10

Mit Arztzeugnis Kündi

11

Kommentar

12

Delegiertenversammlung

14

Wahlempfehlungen

22

Aargauische Berufsschau

24

Aargauer Unternehmen

und das Milizsystem 25
39

Interview

INHALT

KAMPF GEGEN REGULIERUNGSWUT

VON DER SCHULDENBREMSE ZUR

REGULIERUNGSKOSTENBREMSE

Sylvia Flückiger

Gewerbeverband, Vorstandsmitglied

Schweiz. Gewerbeverband sgv

Thema im November:

Seminar und Kongress

Standard Aargau

Thema im Dezember:

Altersvorsorge

Thema im Januar:

Strategie AGV

AGV NR. 10 | 18. OKTOBER 20164 KAMPF GEGEN REGULIERUNGSWUT SO GEWINNEN WIR DEN KAMPF GEGEN DIE REGULIERUNGSKOSTEN 10 mehr als 60 Milliarden Fran ken. So viel kosten Regulie rungen unsere Wirtschaft und die Gesellschaft jedes Jahr.

Die Regulierungskosten sind

zu einem für die Wirtschaft und Gesellschaft bedrohli chen Kostenblock angewach

Regulierungskosten hat

viel Potenzial für direktes

Wachstum aus sich selbst.

Nach jahrelangem Druck

durch den Schweizerischen

Gewerbeverband sgv hat es

das Thema endlich auf die politische Agenda geschafft. tiger Regulierungskosten und die Einführung einer Regulie rungskostenbremse. Z uerst die gute Nachricht: Auch in Bundesbern ist die Botschaft angekommen: So kann es nicht rungen und deren Kosten sind zu ei ner zu grossen Belastung geworden.

Bürokratische Exzesse wie die 2000

Seiten dicke Verordnung zum Lebens

mittelgesetz, die das Bundesamt für letztes Jahr auftischte, haben aufge rüttelt. Dass das Thema politisch wahrgenommen wird, brauchte aber -keit von Seiten des Schweizerischen

Gewerbeverbandes sgv. Am Schluss

konnten die Fakten nicht mehr vom

Tisch gewischt werden.

Die Politik hat das Problem

erkannt

Jahr für Jahr vernichten wir 10

% des

BIP mit durch Regulierungen verur-

sachte Kosten. Bereits im Juni 2010 bezifferte eine vom sgv in Auftrag gegebene Studie die Regulierungs

50 Milliarden Franken. Seither sind

die Kosten munter weiter gestiegen und werden heute auf über 60 Milli

Ausmass der Regulierungskosten im

Wesentlichen zum gleichen Ergebnis

wie der sgv. Der Bericht der Landes regierung wies ein kurz- und mittel fristiges Reduktionspotenzial von

2,3 Milliarden aus. Ebenso listet der

Bericht konkrete Massnahmenvor-

entlasten. So beziffert der Bundesrat beispielsweise das Einsparpotenzial der Regulierungskosten bei Swiss-

Finish-Regelungen im Bereich Zollde

lich gut 60 Millionen Franken. Wür- den wir uns selber im Umweltrecht strenges Schweizer Regime auferle arde Franken Zusatzbelastungen der

Unternehmen reduzieren. Und mit

der Harmonisierung der Baunormen zu 300 Millionen Franken vermeid bar.

Riesiges Potenzial für Wirt

schaftswachstum aus eigener Kraft

Das war im Jahr 2013. Und dann ist

auf Seiten Bundesrat bezüglich Um setzung nichts mehr gegangen. Statt die von ihm selber identiflzierten Hans

Ulrich Bigler

Direktor Schweizerischer

Gewerbeverband sgv,

Nationalrat FDP Zürich

Regulierungskosten belasten Unternehmen und kosten Zeit und Geld. AGV NR. 10 | 18. OKTOBER 2016 KAMPF GEGEN REGULIERUNGSWUT 5

Massnahmen einzuleiten, tat der

Bundesrat nichts. Und er hat es damit

verpasst, vor der Aufhebung des Min destkurses im Januar 2015 wichtige politische Weichen zu stellen und die

Rahmenbedingungen durch eine ent

lierungskosten zu verbessern. Dabei gulierungskosten ein riesiger Hebel, um Wachstum aus eigener Kraft zu keit der Schweizer Wirtschaft zu ver- bessern.

Regulierungskosten wirken sich wie

xe Kosten auf Unternehmen aus. Sie binden Mittel, Arbeit, Aufmerksam keit und generieren Auslagen. Viele lierungskosten zu senken, tun wir der

Schweiz etwas Gutes. Unterneh

die frei gewordenen Mittel für Inves titionen, Expansionen oder Innovati onen einsetzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer protieren von der

Arbeitsplatzsicherheit und von der

werden die Rahmenbedingungen für alle Unternehmen besser; sie erhal ten die Chance, sich auf ihr Kernge

Der Abbau von Regulierungskosten

macht Weg und Mittel frei für Wachs tum aus eigener Kraft. Ein Wachstum, das wir selber in der Hand haben, -kosten ist ein Potenzial, das wir voll und ganz selber in der Hand haben.

Grifge Instrumente gegen

die Regulierungskosten

Der Kampf gegen die wuchernden

Regulierungskosten darf kein wir-

kungsloses Anrennen gegen Wind mühlen sein. Es müssen Wege gefun den werden, wie bestehende Regu lierungskosten gesenkt und die Ent stehung neuer Regulierungskosten systematisch abgebremst werden

Modell erarbeitet und im Parlament

eingebracht. Dieses gibt den Politike rinnen und Politiker, grifge Instru mente, um verantwortungsvoll und in

Kenntnis der Kosten zu legiferieren

- die Regulierungskostenbremse.

Diese besteht aus drei Komponenten.

Erstens: Neue Regulierung soll nur

bei systematischem Bedarf einge führt werden und nur dann, wenn die

Gesellschaft nicht von alleine Sach

verhalte ordnet. Reguliert wird auf

Zweispurigkeiten zwischen Bund,

Kantonen und Gemeinden. Auch

sein und immer das mildeste Mittel aus der Perspektive der Regulierten einsetzen.

Zweitens: Das "Preisschild» von Re

gulierung muss ausgewiesen wer- den. Damit Parlamentarierinnen und

Parlamentarier wissen, was es kostet,

wenn sie einem Entwurf zustimmen.

So musste das Parlament diesen

Sommer über Deklarationspichten

bei Importeisch abstimmen, ohne in voller Kenntnis der Kosten über auch nicht ins Restaurant und bestel len, ohne den Preis auf der Menükar- te anzuschauen. Auf der Menükarte die Preisangaben oder sie sind un

Überprüfung der Regulierungsfol

Kontrollinstanz.

Drittens: Es braucht ein parlamentari

sches Prozedere für den Umgang mit

Regulierungskosten: Es ist zwar

zwingend notwendig, die neuen Re gulierungsvorlagen mit einem Preis schild zu versehen. Doch dies alleine reicht noch nicht aus, um Regulierun gen zu bremsen. Die Regulierungs kostenbremse, die die FDP-Fraktion als parlamentarische Initiative einge reicht hat, will systematisch eine parlamentarische Hürde für Vorlagen einführen, die

• Regulierungskosten generieren,

welche über einer xen Grenze liegen, oder

• voraussichtlich mehr als 10 000

Unternehmen betreffen.

gen in der Schlussabstimmung des

Parlamentes dem absoluten Mehr

unterstellt werden. Was bei der mit dem Prinzip der Schuldenbremse funktioniert, soll auch bei der

Über

regulierung in Form einer "Regulierungskostenbremse» ange wandt werden. Die entsprechende xe Grenze der

Kosten pro Regulierung müsste noch

festgelegt werden. Die Zahl der 10

000 betroffenen Unternehmen

würde analog dem heutigen "KMU- kretariats für Wirtschaft (SECO) an gewandt. Die Regulierungskosten gespielte Mechanismen, die auch für die Abbremsung und Senkung der

Regulierungskosten genutzt werden

sollen.

Bestehende Regulierungskosten ab

bauen, die Kosten von neuen Regu lierungen transparent ausweisen und ge neue Regulierungen verhindern.

Das ist der Weg, um als Wirtschaft

und Gesellschaft wieder Freiheiten zurückzugewinnen. Freiheiten, dank denen wir unsere Energie auf Fort schritt, Wohlstand und Innovationen

22222222

Grossratswahlen 23. Oktober 2016

www.fdp-ag.ch

Liberalen Arbeitsmarkt bewahren,

Regulierungen abbauen.

Für einen KMU-freundlichen Aargau.

AGV NR. 10 | 18. OKTOBER 20166 KAMPF GEGEN REGULIERUNGSWUT

Bereits heute dokumentiere

Entsprechend meiner Spe

zialisierung weise ich mich

über mindestens 50 Stunden

besuchter Weiterbildung aus, die ich nicht direkt am

Patienten einsetzen kann.

periodisch von Spezialr- men kontrolliert und für die

Bewilligung, ein Praxislabor

lich zweimal die Werte einer speziellen Laborprobenserie in ein Speziallabor. Weitere staatliche Eingriffe sind nicht akzeptabel. S eit Jahren wissen wir, dass wir ein Problem der fehlenden

Nachfolge / Überalterung in der

Medizin haben. Die Statistik dazu

Schweizerischen Ärztezeitung.

MARS "Strukturdaten Arzt-

praxen und ambulante Zentren»

Damit das Gesundheitswesen der

Schweiz den künftigen Herausforde

rungen gewachsen ist, beabsichtigt der Bundesrat in seinem Bericht "Gesundheit 2020» das Angebot, die Prozesse und die Strukturen zu modernisieren. Verbesserungen gesetzt werden, wenn Transparenz

über die erbrachten Leistungen, de

ren Nutzen und Kosten bestehe.

Daher hat der Bund das Projekt

MARS ins Leben gerufen und

schreibt: "MARS hat zum Ziel, die bestehende Datenbasis des BFS zur Gesundheitsversorgung um den am bulanten Bereich zu erweitern. So sundheitsversorgung entstehen. Da- von profltieren alle Akteure des Ge- sundheitswesens.»

Der Auftrag dazu basiert auf dem

Bundesgesetz über die Krankenversi

cherung (KVG), Revision 2007. Das

BFS hat dabei eine doppelte Aufgabe.

Einerseits hat das BFS nach Artikel 23

KVG die statistischen Grund

lagen zu erstellen, damit die Funktions- und

Wirkungsweise des Gesetzes beur

das BFS nach Artikel 59a KVG Daten zu aufsichtsrechtlichen Zwecken zu erheben und diese an die gesetzlich desamt für Gesundheit oder die Kan- tone, weiterzuleiten. Aus Synergieg- ründen werden die Daten zu beiden

Zwecken in einer Befragung erhoben.

tigt an die vier Stunden. Es gibt bereits die Vorschriften, dass eine Arztpraxis einen Personalaufenthaltsraum und getrennte Nasszellen aufweisen soll.

Welche werden folgen? Oder viel

leicht, mit wie vielen Mitarbeiterinnen ich meine Praxis betreiben muss?

RAI/RUG

Als weiteres Beispiel sei das RAI/RUG

hunderts wird in den Aargauer Kran kenheimen danach abgerechnet. In den letzten fünf Jahren sind auch viele Alters- und Pfiegeheime zu die sem System gewechselt.

RAI (resident assessment instrument)

handelt sich um einen 15-seitigen

Fragebogen mit über 300 Punkten,

der in den ersten 2 Wochen nach

Eintritt ausgefüllt werden muss und

als RUG (resource utilisation groups) auch zur Berechnung der Pfiegekos ten dient. Auch der Bedarf an Pfiege- personal kann daraus abgelesen wer- durch diesen unheimlichen Aufwand in den ersten Tagen wirklich besser? e health card

Alles muss mess- und vergleichbar

werden, sagt der Bundesrat. Man ral gespeicherter Krankengeschichte an. Toll, dann kann ich also Wichtiges der neuen e-health-Karte entneh men: z. B. all die Medikamente, deren

Namen mein Patient vergessen hat,

oder die Diagnosen, die er mir nicht aber gar nicht nach den Wünschen des Datenschützers. Auf der neuen

Krankenkassenkarte werden wohl

nur die bisherigen Daten stehen.

Wer soll die Wartung der Daten ga

rantieren, damit sie nutzbar sind? "KAMPF GEGEN DIE REGULIERUNGSWUT»

GESUNDHEITSWESEN

Dr. Barbara Weilenmann

Vorstandsmitglied AGV

Weniger Staat, mehr Eigenverantwortung,

christliche Grundwerte Datenschutz, Zugriffsrechte, Wartung: Rund um e-health sind noch viele

HauptsponsorenPartner

Departement

Gesundheit

und Soziales AGV NR. 10 | 18. OKTOBER 20168 KAMPF GEGEN REGULIERUNGSWUT

BÜROKRATIE IST EINE SCHWERE LAST

praxisuntaugliche Geset

Aargauer Baustellen zum

Arbeitsalltag. Neuerdings

schreibt eine Verordnung des

Arbeitsgesetzes zum Beispiel

vor, wie alt ein Bauarbeiter sein muss, um einen Zement sack anheben zu dürfen! S tellen Sie sich vor, Sie machen eine Lehre auf dem Bau. Im merhin gibt es im Bauhauptge

Sie einem Arbeitskollegen helfen

wollen, einen Zementsack anzuhe ben, kommt Ihr Chef und verbietet es setz zu schwer für Sie!quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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