[PDF] Amtsblatt Amtsblatt 2 août 2019 53b





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Schulentwicklungsplan 2016-2021 - Berufskollegs des Kreises

Schulleitung Berufskolleg Castrop-Rauxel. Dr. Rainer Podleschny. Schulleitung Herwig-Blankertz-Berufskolleg Recklinghausen. Bernhard Spickermann. Stellv.



Berufskolleg Castrop-Rauxel

Berufskolleg Castrop-Rauxel. Schule der Sekundarstufe II mit beruflichem Gymnasium des Vestischen Kreises Recklinghausen. Anmeldung zur Berufsschule.



Amtsblatt Amtsblatt

Kreises Recklinghausen in. Recklinghausen Pictorius-Berufskolleg



Schulentwicklungsplan 2022-2027

Die Berufskollegs BK Castrop-Rauxel BK Gladbeck und Her- regionale Konsens dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ausbildung zum Kauf-.



Hausordnung des Berufskollegs Castrop-Rauxel

9 avr. 2019 Berufskolleg Castrop Rauxel. Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen. Die Schulkonferenz des Berufskollegs Castrop-Rauxel hat ...



Amtsblatt Münster Nr. 27/2008

nen auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinfor- 28.3 Herwig-Blankertz-Berufskolleg Recklinghausen ... Berufskolleg Castrop-Rauxel des Kreises.



Interview mit dem Organisationsteam zum Tag der Begegnung „Eine

internationale Klassen am Berufskolleg Castrop-Rauxel Wolfgang Kuprat vom. Kommunalen Integrationszentrum (KI) Kreis Recklinghausen



Amtsblatt Amtsblatt

2 août 2019 53b Berufskolleg Castrop-Rauxel des. Kreises Recklinghausen. 54a. 54.1. Herwig-Blankertz-Berufskolleg Recklinghausen.



Ein Familienwegweiser

Anträge (Bildung und Teilhabe) . Kreis Recklinghausen. Erziehungsberatung Vest. Bahnhofstraße 98. 44575 Castrop-Rauxel ... Berufskolleg Castrop-Rauxel.



Das KI informiert

Ihr Team des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Recklinghausen wünscht viel Spaß beim Tag der Begegnung am Berufskolleg Castrop-Rauxel (BKCR).

am 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) und in Kraft getreten Münster erbringt Dienstleistungen im Bereich der Infor- mationstechnologie einschließlich der Kommunikations technologie für die Stadt Münster, deren Kooperationspart ner und Dritte. Zweck der Einrichtung ist die Optimierung der kommunalen Verwaltungsdienstleistungen durch einen bedarfsorientierten Einsatz der Informations-/ Kommuni kationstechnologie. Im Rahmen der interkommunalen Zu verwaltungsübergreifend standardisiert und technisch ef zient unterstützt werden.

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

de Aufgabenübertragung gem. § 23 Abs. 1 GkG in Anspruch zu nehmen. Das Angebot umfasst Rechenzentrumsleistun gen sowie die Bereitstellung und den Betrieb von Fachver- chen Aufgabe dienen. Die einzelne Leistungsabnahme wird

§ 2 Entgelte und Zahlungsbedingungen

einbarung zwischen der Stadt Münster und der

Stadt Rheine

schen der Stadt Münster und der Stadt Rheine zur Übertra gung von IT-Dienstleistungen habe ich mit Verfügung vom über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ge nehmigt. Die Vereinbarung und meine Genehmigung werden hiermit für den Regierungsbezirk Münster wirksam.

Münster, den 24. Juli 2019

Bezirksregierung Münster

Az.: 31.1.25-113/2019.0001

Im Auftrag

gez. Wellmann

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

zwischen der

Stadt Münster - citeq

- vertreten durch den Oberbürgermeister - (im Folgenden: citeq) und der

Stadt Rheine

- vertreten durch den Bürgermeister - wird aufgrund der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kom munale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntma für den Regierungsbezirk Münster

Herausgeber: Bezirksregierung Münster

INHALTSVERZEICHNIS

Amtsblatt

für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung MünsterINHALTSVERZEICHNIS des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bezirksregierung Münster 48147 Münster, 23.02.2018

52-500-0211802/0024.V Domplatz 1-3

poststelle@brms.nrw.de

Firma RETERRA West GmbH & Co. KG, Brink 37 c,

48653 Coesfeld

Die Firma RETERRA West GmbH & Co. KG, Brink 37

c, 48653 Coesfeld, hat die Änderungsgenehmigung zur we- Kompostwerkes in Coesfeld (Gemarkung Kirchspiel, Flur

27, Flurstück 220) beantragt.

Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung des Kom- genehmigung errichtet und betrieben werden. Der für Mittwoch, den 21.03.2018 um 10.00 Uhr, im Be- sprechungsraum der RETERRA, Brink 37 c, 48653 Coes- gegen das beantragte Vorhaben keine Einwendungen inner- halb der Einwendungsfrist erhoben wurden.

Im Auftrag

gez. Dagmar EgemannAbl. Bez.Reg. Mstr. 2018 S. 69

43 Bekanntmachung der Teilrücknahme der

Nebenbestimmung A.IV.5.1.4 des immissions-

schutzrechtlichen Genehmigungsbescheides vom 19.01.2017 zur Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 Bezirksregierung Münster Münster, den 23.02.2018

500-0915123/0021.V Domplatz 1-3, 48143 Münster

dez53@brms.nrw.de Die Bezirksregierung Münster hat mit Bescheid vom

23.02.2018 die Nebenbestimmung A.IV.5.1.4 zur Fest-

legung eines Emissionsgrenzwertes als Jahresmittelwert von 0,002 mg/m 3 für den Parameter Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Quecksilber (Hg), des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbeschei- des vom 19.01.2017 zur Errichtung und zum Betrieb des

Steinkohlekraftwerks Datteln 4 zurückgenommen.

Teil: "1. Hiermit wird die Nebenbestimmung A.IV.5.1.4 des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbe- scheides vom 19.01.2017 zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinkohlekraftwerks in Datteln (Az.:

500-53.0011/15/0915123/0021.V) mit Wirkung für die

Vergangenheit zurückgenommen.B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung

B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 69 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 69

43 Bekanntmachung der Teilrücknahme der

Nebenbestimmung A.IV.5.1.4 des immissionsschutz-

rechtlichen Genehmigungsbescheides vom 19.01.2017 zur Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks

Datteln 4

69C: Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer

44 1. Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 70

Münster, den 2. August 2019 Nummer 31

INHALTSVERZEICHNIS

B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 237
159
zwischen der Stadt Münster und der Stadt Rheine 237
160
Verordnung über die Einrichtung von Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster 238 161

Unterhaltung von Wettannahmestellen 246

162
fegern / Bezirksschornsteinfegerinnen 246
163

Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 21 a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-

schutzgesetzes (9. BImSchV) 246
164
247
165
247
C: Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer 248
166

Verlust eines Dienstausweises 248B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster238 rung der Abnahme deniert. Sie basieren auf der je weils aktuellen Preisliste der citeq. rechnet. (3) kündigung wirksam. (4) Sollte die citeq zur Umsatzbesteuerung herangezogen

§ 3 Mitwirkung

(1) kreisen der von ihm eingesetzten Fachverfahren sowie ren Weiterentwicklung mitzugestalten. (2) (3) Den Kontaktstellen sind nachrichtlich die Einladungen zu den Sitzungen der Arbeitskreise sowie die Nieder- schriften zuzuleiten.

§ 4 Datenschutz

und entsprechend den aktuellen datenschutzrechtlichen Be stimmungen behandeln. Hierfür wird eine gesonderte Da tenschutzvereinbarung getroffen.

§ 5 Haftung

(1) Die Parteien haften einander aus dieser Vereinbarung und Gesetz für eigenes Verhalten und das ihrer Erfül lungs- beziehungsweise Verrichtungsgehilfen. (2) auf 50.000 je schadensverursachendes Ereignis be- (3) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlos- sen. (4) heit.

§ 6 Vereinbarungsdauer; Kündigungsrecht

(1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlos- sen. (2) Jede Partei kann diese Vereinbarung und die einzelnen

18 Monaten zum 30.06. und 31.12. eines Jahres durch

den. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt unberührt. (4) gen Erstattung der Ausfertigungskosten die Rückgabe ten und - soweit die citeq verfügungsberechtigt ist - die der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser

Schriftformklausel.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinba rung unwirksam oder undurchführbar oder sollte eine Rege lungslücke vorhanden sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien ver- handeln in einem solchen Fall unverzüglich eine Regelung, ziehungsweise die Regelungslücke schließt.

§ 9 Inkrafttreten

Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Kommu

machung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster wirksam.

Für die Stadt Münster

Für die Stadt Rheine

Münster, den

Rheine, den

Abl. Bez.Reg. Mstr. 2019 S. 237-238

160

Verordnung über die Einrichtung von Bezirks-

fachklassen an Berufskollegs im Regierungsbe zirk Münster Auf Grund des § 84 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nord rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

NRW. 18/2018 S. 406) wird verordnet:

§ 1

Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster werden nach Maßgabe der Anlage zu dieser Ver- ordnung gebildet.

§ 2

Die Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2019/2020quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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