Derzeit im Ablagerungsbetrieb befindliche Deponien
Bayerisches Landesamt für. Umwelt entsorgungspflichtiger Gebietskörperschaften in Bayern ... Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise FFB und DAH.
Abfall
22 août 2013 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2013. In Bayern gibt es zwei Bauteilbörsen: eine in Augsburg und eine im Landkreis Aschaffenburg. Bauteil-.
Künstliche Mineralfasern
Bayerisches Landesamt für. Umwelt. UmweltWissen – Abfall Abfallberatung: angesiedelt bei Ihrer entsorgungspflichtigen Körperschaft (?Stadt Landkreis).
Asbest
Weitere Informationen: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT Entsorgung: Abfallberatung Ihrer entsorgungspflichtigen Körperschaft (?Stadt Landkreis).
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Bayerisches Landesamt für. Umwelt. Abfallratgeber Bayern Die entsorgungspflichtigen Landkreise kreisfreien Städte und Abfallzweckverbände oder deren.
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12 mar. 2010 Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) widerruft die von ... Entsorgungsträgern (entsorgungspflichtigen Körperschaften) selbst oder in ...
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Bayerisches Landesamt für. Umwelt. UmweltWissen – Abfall Abfallberatung: angesiedelt bei Ihrer entsorgungspflichtigen Körperschaft (? Stadt Landkreis).
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Bayerisches Landesamt für
Umwelt
Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 1von 9Stand 11/2021
Zentrale Aussage
entsorgt werden. Siewerden in den Kommunen im Rahmen derProblemabfallsammlungerfasst undan geeignete zugelassene Entsorgungsanlagen weitergegeben.Andere Begriffe / Synonyme
recht definiert. Bei Sonderabfallhandelt es sich nach Landesrecht um aus nicht privater Herkunftstammenden (StMUV 2016).Herkunft
Eigenschaften
macht. teinklusive quecksilberhaltige Lampen als sortenreine Fraktionen üblicherweiseauf dem Wert- Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 2von 9BereichArtProblemabfall-
erfassung anderweitige kommunaleSammlung
andereEntsorgungRückgabe
Haushalt,
Hobby Reinigungsmittel, Entkalker, Rohrreiniger, Fleckentferner,Spezialwaschmittel etc.X
i.d.R.LampenWertstoffhofEAG: Handel,RücknahmesystemeHersteller
EAG))XWertstoffhofEAG-Lampen: Handel,
Annahmestellen
Fahrzeugbatterien:
Wertstoffhof
z.B. imHandel, etc.: Handel, Werkstattetc. restentleerte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüterggf. PDR-TonnePDR-SammeltonnenFarben, Druckfarben,Nicht-EAG-Druckerpatronenmit
Komponenten für 3D-Druck
XFassadenfarben
(->Restmüll)Zytotoxische und zytostatische ArzneimittelX
SpezialprodukteX
Chemikalien
Pflanzenschutzmittel und BiozidprodukteX
Chemikalien (Experimentierkasten), Carbid für Lampen oder X gebrauchte sowie ungebrauchte FotochemikalienX Spraydosen mit deutlichem Gas-oder TreibmittelrestXGasflaschen: GSB,Linde AG
Handel, Wartungsbetriebe,
Hersteller
Fahrzeuge
Flüssigkeitenaus Fahrzeugen
Altfahrzeuge: ZKS-Abfall, Airbags
Bau,Renovierung,
Abriss
Baustoffe wie teerhaltige, asbesthaltigeDachbahnen, Bahnschwellen, schadstoffhaltigesAltholz(Entsorgung ist ggf.X(Wertstoffhof,Verbrennungsanlage)zugelassene Anlagen
Baustoffe aus / mit Asbestggf.X (Deponie)
Glas-/Steinwolle (Künstliche Mineralfasern)ggf.X (Deponie) Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 3von 9 das Kreuz in Spalte 3.Ein in Spalte 3 verwendetes "ggf." bedeutet,dasses eine Empfehlung derKommunegeben muss, nach derTeil-oder Kleinmengen, gegebenenfallsspeziell verpackt (Asbest,
künstliche Mineralfasern),als Problemabfall angenommen werden.Zur Beauftragung Dritter siehe"Rechtliche Kurzinformation".
KVB: Landratsamt oder kreisfreie Stadt
Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 4von 9Statistische Daten
Das sind0,55kg pro Einwohnerund Jahr(Hausmüllin Bayern -Bilanzen).Einwohner.
Vermeidung
Schadstoffhaltige Produkte sollten nur in der notwendigen Menge gekauft undnachden Empfeh- lungendes Herstellers eingesetzt und gelagert werden. Soaltern sienichtvorzeitig undfallen nicht ebensohilfreich sein. Siesind an Umweltzeichenwiedem BlauenEngelzu erkennen.Verwertung
Regelungen zu verwertenoder allgemeinvorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oderEntsorgung haushaltsüblicher Mengen
hof, oderüberUmwelt-/Schadstoffmobilegesammelt, die festgelegte Haltepunkte anfahren.Einen Abfalllexikon. DieTermineundStandorte mobiler ProblemabfallsammlungensowiedieÖffnungs- werden.Unbekannte Substanzen solltenzur Problemabfallsammlung gebracht werden. biszur(erneuten) Verwendung in der Originalverpackung zu lagern, Resteauch darin zu entsorgen. Akkus sowie chemische ReaktionenundVerschmutzung (ausgelaufeneBatterien)verhindert.AusSicherheitsgründensolltenunter anderem
Unterschiedliche Flüssigkeiten nicht vermischtwerden, Verpackungen verschlossen und dicht sein (Austreten von Dampf,Flüssigkeit und Staubvermeiden),
die Pole von Lithium-Ionen-Akkus abgeklebtsowie (zum Transport sieheADR-AnlagenbandNr.1.1.3.1 a). Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 5von 9 Rücknahmesystemenangenommen(§ 12ElektroG, Rücknahme durch Vertreiber oder Hersteller siehe LAGA-Mitteilung 31A). (siehe Anlage 1 des VerpackG). Fachhandel, WartungsbetriebeundHerstellernehmenin der Regel und Schweißgasflaschen etc.) undMehrweg-Gaspatronen(z.B. Kohlenstoffdioxid) ist eine Rückga- bean den Handel oder Herstellerder übliche Weg. bolen(sieheSeite 1)sinddie Angaben des Herstellers zur Entsorgungzubeachten.Es handeltsichdabei nicht zwingend um Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. Die Rücknahmepflichten
der Hersteller und Vertreiber für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgütersind imVerpackungs-
gesetzfestgelegt, auchdie für haushaltsübliche sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpa- die gelbe Tonne, den gelben Sack oder den Wertstoffhof entsorgt. verbrennungsanlage infrage. Zur Beratungund Abfalleinstufungwenden sich Privatpersonen an diekommunale Abfallberatung.Gasflaschen
Rechtliche Kurzinformation
erischem Abfallwirtschaftsgesetz (hier auch als Kommunen bezeichnet) stehenin der Pflicht, die in zunehmen und einerVerwertungoder Beseitigung zuzuführen(§§ 17,20 Abs. 1 Kreislaufwirt- schaftsgesetz (KrWG)). Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 6von 9 Nach § 20 Abs. 2KrWG und Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes(BayAbfG) §25 KrWG erlassenen Rechtsverordnung unterliegenund entsprechende Rücknahmeeinrichtun- pflichten(siehe auch weitere Ausführungen zur Rücknahme). de)regeln die Einzelheiten der Abfallentsorgung (z.B. haushaltsübliche Menge) und erheben Abschnitt IV der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern(AbfPV) und zu Problemabfall Art.3 Abs. 3 BayAbfG und Abschnitt III Nr. 1.2.11derAbfPV. sindebenfalls gelistet. symboleoder Herstellerinformationen zuInhaltsstoffen, die in Anhang VI der CLP-Verordnung fürSchadstoffe ergeben sich auch ausdemAbfallverzeichnis(Anlage zur AVV), der REACH- gemeinschaftAbfall(LAGA).Details zurAbfalleinstufung siehe UBA, LfU, IZU.Nachweis-und Registerpflichten
nicht für private Haushaltungen.Sie erhalten im Einzelfall zwar Übernahmescheine, müssen diese
aber in kein Register einstellen. Registerpflichtige Abfallerzeuger aus Dienstleistung und Gewerbeerhalten bei Abgabe von Pro- Erzeugerregister nach § 24 Abs. 6 NachwV wie folgt führen: Anfallstelle und die weiteren Angaben (siehe Pkt. 8.2.6.1(Seite 83)der LAGA-Mitteilung27,genannt unter "Vorschriften und Regeln") angeben, Abfallmengepro Anlieferung,Datum der AbgabeundNamen der den Abfall über- nehmendenPerson (hierBetreiber der Problemabfallsammelstelle)eintragen. DerAbfallerzeuger oderdievon ihm mit der Registerführungbetraute Person unterschreibenfür jeden Eintrag. licheKleinmengenerzeugerjeweils einen Übernahmeschein zur Einstellung in das Register (§24Abs.3NachwV).ZuKleinmengenerzeugern undRegisterführung sieheLAGA-Mitteilung27. werden, sindin einer Allgemeinverfügung des LfU vom 12.03.2010 (siehe"Vorschriften und Re- verfügung sind zu beachten. Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 7von 9 ElektroG etc.wird auf die Randnummern 37 und45 der LAGA-Mitteilung27(Link oben) verwiesen. NachChemikalien-Ozonschichtverordnung sind dieHersteller und Vertreiber zur Rücknahme geregelter Stoffe (Gase) verpflichtet.Die EntnahmederGase hat aber der Betreiber oder Besitzer beauftragt erdamitgeeignete Dritte (über Handel, Hersteller,Entsorger). bei jedem Rücknahme-und somit Entsorgungsvorgang Nachweise zu führen. transporte anwendbar.In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel
20 01 15*Laugen
20 01 17*Fotochemikalien
20 01 19*Pestizide
20 01 26*Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
Verordnung (AVV) zu verwenden. Die Liste kann unter Anwendung von Nummer 3 der Anlage zur AVV um Schlüsselaus anderen Kapiteln erweitert werden(weitere Schlüssel aus Kapitel 20 sindVorschriften und Regeln
ist10.Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020
vom 22.11.2008, S. 3), Abfall(rahmen)richtlinie -NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 5 des meinschaftAbfall, LAGA-Mitteilung27), Stand 30.09.2009; in Bayern zur Anwendung eingeführt vom Bayerischen Umweltministerium (StMUG, jetzt StMUV) mit Schreiben vom 26.03.2010 Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 8von 9 Allgemeinverfügungdes Bayerisches Landesamtesfür Umwelt zur Regelung der Nachweisfüh- gemeinverfügung des BayerischenLandesamtes für Umwelt vom 12.03.2010 schesAbfallwirtschaftsgesetz-BayAbfG) vom 9.August 1996 (GVBlS.449), das zuletzt durch Verordnung über denAbfallwirtschaftsplan Bayern(AbfPV) vom 17. Dezember 2014(GVBl S578) zeugen(Altfahrzeug-Verordnung-AltfahrzeugV)vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), die ist Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halo- genierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorier- terBiphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften) (PCB/PCT-Abfallverordnung-PCBAbfallV)vom26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 21 des Gesetzes vom 24. Februar
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz-VerpackG)vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt Originalfassung und konsolidierte Fassungen der Verordnung (EU) 2017/852vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung(EG) Nr. 1102/2008 (ABl. EU L 137 vom24.5.2017, S. 1)
-ChemOzonSchichtV)vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die zuletzt durch Artikel 298 der (BGBl.I S.4043), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Juli 2018 (BGBl. I S. 1084) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520"Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und2012 Nr. 7 S. 102-115)
(Gefahrgut-Ausnahmeverordnung-GGAV) vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 4350), die zuletzt Die hier oder im Text angesprochenen und weitere Rechtsvorschriften wie dasElektro-und über Quecksilberfinden sich im Infozentrum UmweltWirtschaftunter Recht/Vollzug(Menü Ab- fall/Recyclingoder Chemikalien) oder im Abfallratgeber Bayern. StMUV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2019, 2020): Einstufung kommunalen Sammelstellenund Spraydosen. -Online-Informationen VIS-Bayern, München. Abfallratgeber BayernInformationsstelle Kreislaufwirtschaft des LfUSeite 9von 9 UBA Umweltbundesamt (2020,2018,2017,o.J.): Biozide, 3D-Druck, Chemikalien, Regelungenzu packung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen, kosmetische Mittel,Pestizide.Online-Informationen, Brüssel.
nachder Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Online-Information. Bayerische Gewerbeaufsicht (o.J.): Pyrotechnik. Online-Informationen,München.Impressum:
Herausgeber:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str.160
86179 Augsburg
Telefon:0821 9071-0
Telefax:0821 9071-5556
E-Mail:poststelle[at]lfu.bayern.de
Internet:
www.lfu.bayern.dePostanschrift:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
86177Augsburg
Bearbeitung:
Fachlich:
Referat 31
Referat 34 (Gasflaschen, GSB)
Referat 33(Nachweis-und Registerführung, freiwillige Rücknahme,Allgemeinverfügung)
Redaktionell:
Referat 31
E-Mail: poststelle[at]lfu.bayern.de
Internet: www.lfu.bayern.de/abfall/index.htm
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