INDUSTRIEERBE- UND AGRO-/LANDTOURISMUS IN EUROPA
Investitionsstrategien im Bereich Industrieerbe- und Landtourismus zur Entwicklung von. Mitteln zur Steuerung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der
Folie 1
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![Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen](https://pdfprof.com/Listes/30/1658-30richtlinie_des_landes_hessen_zur_foerderung_der_laendlichen_entwicklung_0.pdf.pdf.jpg)
Richtlinie des Landes Hessen
Inhaltsverzeichnis
TeilI - Richtlinienübersicht .................................................................................................... 2
......................................................................................................... 2
2. Inhalt der Richtlinien ...................................................................................................... 2
Teil II - Einzelbestimmungen ................................................................................................. 7
...................................................................................... 71.1 Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie nach LEADER ............................. 8
1.2 Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (LEADER) .............................. 9
1.3 Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten (LEADER) ......................11
1.4 Laufende Kosten (LEADER) ....................................................................................13
1.5 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
2. Dorfentwicklung
19Allgemeine Verfahrensbestimmungen ...........................................................................19
Strategische Sanierungsbereiche
2.1 Planungen und Dienstleistungen .............................................................................22
2.2. Basisinfrastruktur, Daseinsvorsorge und Grundversorgung
....................................232.3. Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern ...................................................25
2.4. Lokale Kleinvorhaben
3. Dorfmoderation
- Moderations- und Beratungsdienstleistungen zur Begleitung vonTeil III
Teil IV
1. Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"............................................................................41
2. Landtourismusmarketing
Teil V
- Inkrafttreten / Außerkrafttreten .................................................................................42
2Teil I - Richtlinienübersicht
bensraum zu erhalten, den demografischen und strukturellen Wandel aktiv zu gestalten und die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Poten- ziale zu mobilisieren. Dazu ist es erforderlich, dass Handlungsfelder wie z.B. Infrastruktur, , sollen die Innenent- den.Hessen in
kennen, Ziele und Handlungsfelder formulieren, Entwicklungsstrategien bestimmen und die- se in kommunalen und regionalen integrierten Entwicklungskonzepten darlegen. Das Land h-Hessen 2014
wicklung.2. Inhalt der Richtlinien
sammengefasst. gen. Vorhaben werden entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen in Teil II auf nach Kapitel 8.1.1 des EPLR 2014 - 3.1 sen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim),Pfungstadt und Weiterstadt),
FuldaEdelzell, Haimbach und Niesig),
Gießen (mit Ausnahme der Kernstadt Gießen sowie der Stadtteile Kleinlinden und Wie- seck),Hersfeld-Rotenburg,
Kassel,
Lahn -Dill-Kreis (mit Ausnahme der Kernstadt Wetzlar sowie der Stadtteile Dutenhofen und Garbenheim),Limburg-Weilburg,
krotzenburg, Hanau, Marburg-Biedenkopf (mit Ausnahme der Kernstadt Marburg sowie der Stadtteile Cap- pel, Gisselberg, Marbach und Wehrda),Odenwaldkreis
Rheingau
-Taunus-Kreis,Schwalm-Eder-Kreis,
Vogelsbergkreis
Waldeck-Frankenberg,
Werra-Meißner-Kreis und
Wetteraukreis
wicklung, die außerhalb der v. g Sinne der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" te nach Teil II Nr. 1 anerkannt:1. Burgwald-Ederbergland
2. Casseler Bergland
3. Darmstadt-Dieburg
4. Diemelsee-Nordwaldeck
5. Fulda-Südwest
6. GießenerLand
7. Hersfeld-Rotenburg
8. KulturLandschaft HessenSpitze
9. Kellerwald-Edersee
10. Knüll
11. Lahn-Dill-Bergland
12. Lahn-Dill-Wetzlar
13. Limburg-Weilburg
14. Marburger Land
15. Mittleres Fuldatal
16. Odenwald
17. Rheingau
19. SPESSARTregional
20. Schwalm-Aue
21. Taunus
22. Vogelsberg
4 23. Werra-Meißner
24. Wetterau/Oberhessen
3.3 Seit 2012 werden nur noch Gesamtkommunen mit allen Orts-/Stadtteilen (OT) und aus-
nahmsweise interkommunale Kooperationen (kleinere Kommunen mit bis zu 5 OT) als biete der Dorfentwicklung ausgewiesen gebiete müssen klar voneinander abgegrenzt sein und dürfen sich nicht überschnei- e wird damit ausgeschlossen. zugeordnet. Im Einzelfall kann ein aus dem integrierten kommunalen Entwicklungs-Raum anerkannt.
ndlichen Raums sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) www.umwelt.hessen.de tragteWirtschafts
- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)Standort Wetzlar
Gruppe Investive Programme
bzw. der erste Kreisbeigeordnete oder unmittelbar mit Weisungsbefugnis ausgestattete Dienstvorgesetzte der Bewilligungsstelle Funktionen im Vorstand der antragstellendenWirtschafts
- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)Standort Wetzlar
Gruppe Investive Programme.
nach Art. 3 des Gesetzes zur Kommunalisierung des (GVBl. I S. 229): 5Landrat des Landkreises Bergstraße
E-Mail: dorf-und-regionalentwicklung@kreis-bergstrasse.de denLandkreis Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau:
Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
E-Mail: dere@ladadi.de
Landrat des Landkreises Fulda
E-Mail: dorferneuerung@landkreis-fulda.de
-Rotenburg:Landrat des Landkreises Hersfeld
-RotenburgE-Mail: poststelle.laendlicherraum@hef-rof.de
Zu die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Offenbach:Landrat des Hochtaunuskreises
E-Mail: lfn.bad-homburg@hochtaunuskreis.de
Landrat des Landkreises Kassel
E-Mail: regionalentwicklung@landkreiskassel.de
-Dill-Kreis:Landrat des Lahn-Dill-Kreises
E-Mail: poststelle-alr@lahn-dill-kreis.de
-Weilburg und Rheingau-Taunus-Kreis:Landrat des Landkreises Limburg
-WeilburgE-Mail: poststelle-alr@limburg-weilburg.de
Landrat des Main
-Kinzig-KreisesE-Mail: laendlicherraum@mkk.de
-Biedenkopf:E-Mail: fblaer@marburg-biedenkopf.de
Landrat des Odenwaldkreises
E-Mail: lrvv@odenwaldkreis.de
Landrat des Schwalm-Eder-Kreises
E-Mail: dere@schwalm-eder-kreis.de
Landrat des Vogelsbergkreises
E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de
Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg
E-Mail: regionalentwicklung@landkreis-waldeck-frankenberg.de 6 -Meißner-Kreis:Landrat des Werra
-Meißner-KreisesE-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de
Landrat des Wetteraukreises
E-Mail: strukturfoerderung@wetteraukreis.de
kunft" nach Teil IV Nr. 1:E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de.
7Teil II
- Einzelbestimmungen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes umsetzen.LEADER ist eine
und legen diese in regio- nalen Entwicklungskonzepten (REK) dar.Hessen 2014
ten a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen undFür Hessen spielen dabei die
nachfolgende n Entwicklungsziele eine wichtige Rolle: - Bildungsbedarfe ermitteln und befriedigen, - angepasste Modelle der Grundversorgung entwickeln und umsetzen, - Modelle zum Erhalt und der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruk- tur entwickeln und umsetzen - Anpassung und Weiterentwicklung der Bau- und Siedlungsstruktur, - Intensivierung der Zusammenarbeit in Handel, Handwerk und Gewerbe, - neue Produkte, Vermarktungswege und Dienstleistungen für die Land- und Forstwirt- - touristische Infrastrukturen und Marketingstrategien weiterentwickeln sowie regionale - Erhalt und Inwertsetzung des kulturellen und landschaftlichen Erbes,Vorhaben
aufgenommen werden, die der Der LEADER-Ansatz wird nach Teil II Nr. 1.1 bis 1.4 umgesetzt. ssen.8 Hierbei spielen Kleinstunternehmen des Handwerks und des Handels eine wichtige Rolle,
die mit regionsorientierten Leistungen Angebotsdefizite beseitigen, sowie Arbeits- und Aus- des LEADER-Prinzips (LAG, REK, Gebietskulisse nach Teil I Nr. 3.2) werden Bundes- und nach Teil II Nr. 1.5 umgesetzt und basiert ebenfalls auf den strategischen1.1 Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie nach LEADER
1.1.1 Verwendungszweck
wurden lage fest, welche Projekte finanziell unterstützt werden sollen.Erstellung eines REK.
- Zinsen und sonstige Finanzierungskosten,- Reisekosten, die nicht dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) entsprechen, sowie die im Fahrpreis enthaltene Mehrwertsteuer.
1.1.4 Zuwendungsvoraussetzungen
nach Die Gebietsabgrenzung ist auf kommunaler Ebene vorzunehmen. sen werden. - Eine Kommune kann nicht in unterschiedlichen Regionen mitwirken. im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwen-LEADER-Prozesses
bereitgestellt. 9Prozent), einmalig max. 50.000 Euro.
-private Partnerschaften: 75 Prozent, einmalig max.50.000
Euro.1.1.6 Sonstige Bestimmungen
Mittel aus der GAK sind vorrangig einzusetzen.
1.2 Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (LEADER)
1.2.1 Verwendungszweck
Vorhaben bestimmt, die zur Umsetzung
des REK he n, um damit nachhaltige Impulse für das entsprechende Gebiet zu generieren.Der guten
Projektvorbereitung kommt hinsichtlich Zielsetzung, Finanzierung und Marktchancen eine wichtige Bedeutung zu. hung der Ausgaben für die mit demVorhaben
verbundenen allgemeinen Ausgaben zur Vorbereitung und zum Anschub (Dienstleistungen, neu eingestelltes Personal, Lizenzgebühren, Markenentwicklung) sowie projektbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Seminare) für a) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK, wenn durch die Umsetzung r- b) Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels "Natur- und Landerlebnis" oder zur Umsetzung eines REK, c) Vorhaben der Daseinsvorsorge im Sinne dieser Richtlinie zur Umsetzung eines REK, d) sonstige investive und nicht-investive Vorhaben zur Umsetzung eines REK. stücke bis zu 10 zogen werden.Gesamtausgaben des Vorhabens anerkannt werden.
Die erstmalige Bestuhlung (Stühle und Tische) einer Gemeinschaftseinrichtung ist zuwe n-10 - Zinsen und sonstige Finanzierungskosten,
- Vorhaben aus dem Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben (vgl. Teil III Nr. 11), - Biogasanlagen, - Personalausgaben ohne branchenübliche Vergütung und ohne entsprechende vertragli- che Absicherung nachweise - Personalausgaben für bereits vorhandenes Personal, die ohnehin gezahlt werden müs- sen, - Reisekosten, die nicht dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) entsprechen, sowie die im Fahrpreis enthaltene Mehrwertsteuer, - Fahrzeuge, die nicht im Zusammenhang mit Vorhaben der Daseinsvorsorge stehen,quotesdbs_dbs31.pdfusesText_37[PDF] Entwicklung des Pharmamarktes in Deutschland im
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