[PDF] Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen





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Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen 1

Richtlinie des Landes Hessen

Inhaltsverzeichnis

Teil

I - Richtlinienübersicht .................................................................................................... 2

......................................................................................................... 2

2. Inhalt der Richtlinien ...................................................................................................... 2

Teil II - Einzelbestimmungen ................................................................................................. 7

...................................................................................... 7

1.1 Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie nach LEADER ............................. 8

1.2 Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (LEADER) .............................. 9

1.3 Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten (LEADER) ......................11

1.4 Laufende Kosten (LEADER) ....................................................................................13

1.5 Kleinstunternehmen der Grundversorgung

2. Dorfentwicklung

19

Allgemeine Verfahrensbestimmungen ...........................................................................19

Strategische Sanierungsbereiche

2.1 Planungen und Dienstleistungen .............................................................................22

2.2. Basisinfrastruktur, Daseinsvorsorge und Grundversorgung

....................................23

2.3. Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern ...................................................25

2.4. Lokale Kleinvorhaben

3. Dorfmoderation

- Moderations- und Beratungsdienstleistungen zur Begleitung von

Teil III

Teil IV

1. Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"............................................................................41

2. Landtourismusmarketing

Teil V

- Inkrafttreten / Außerkrafttreten .................................................................................42

2

Teil I - Richtlinienübersicht

bensraum zu erhalten, den demografischen und strukturellen Wandel aktiv zu gestalten und die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Poten- ziale zu mobilisieren. Dazu ist es erforderlich, dass Handlungsfelder wie z.B. Infrastruktur, , sollen die Innenent- den.

Hessen in

kennen, Ziele und Handlungsfelder formulieren, Entwicklungsstrategien bestimmen und die- se in kommunalen und regionalen integrierten Entwicklungskonzepten darlegen. Das Land h-

Hessen 2014

wicklung.

2. Inhalt der Richtlinien

sammengefasst. gen. Vorhaben werden entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen in Teil II auf nach Kapitel 8.1.1 des EPLR 2014 - 3.1 sen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim),

Pfungstadt und Weiterstadt),

Fulda

Edelzell, Haimbach und Niesig),

Gießen (mit Ausnahme der Kernstadt Gießen sowie der Stadtteile Kleinlinden und Wie- seck),

Hersfeld-Rotenburg,

Kassel,

Lahn -Dill-Kreis (mit Ausnahme der Kernstadt Wetzlar sowie der Stadtteile Dutenhofen und Garbenheim),

Limburg-Weilburg,

krotzenburg, Hanau, Marburg-Biedenkopf (mit Ausnahme der Kernstadt Marburg sowie der Stadtteile Cap- pel, Gisselberg, Marbach und Wehrda),

Odenwaldkreis

Rheingau

-Taunus-Kreis,

Schwalm-Eder-Kreis,

Vogelsbergkreis

Waldeck-Frankenberg,

Werra-Meißner-Kreis und

Wetteraukreis

wicklung, die außerhalb der v. g Sinne der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" te nach Teil II Nr. 1 anerkannt:

1. Burgwald-Ederbergland

2. Casseler Bergland

3. Darmstadt-Dieburg

4. Diemelsee-Nordwaldeck

5. Fulda-Südwest

6. GießenerLand

7. Hersfeld-Rotenburg

8. KulturLandschaft HessenSpitze

9. Kellerwald-Edersee

10. Knüll

11. Lahn-Dill-Bergland

12. Lahn-Dill-Wetzlar

13. Limburg-Weilburg

14. Marburger Land

15. Mittleres Fuldatal

16. Odenwald

17. Rheingau

19. SPESSARTregional

20. Schwalm-Aue

21. Taunus

22. Vogelsberg

4 23. Werra-Meißner

24. Wetterau/Oberhessen

3.3 Seit 2012 werden nur noch Gesamtkommunen mit allen Orts-/Stadtteilen (OT) und aus-

nahmsweise interkommunale Kooperationen (kleinere Kommunen mit bis zu 5 OT) als biete der Dorfentwicklung ausgewiesen gebiete müssen klar voneinander abgegrenzt sein und dürfen sich nicht überschnei- e wird damit ausgeschlossen. zugeordnet. Im Einzelfall kann ein aus dem integrierten kommunalen Entwicklungs-

Raum anerkannt.

ndlichen Raums sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) www.umwelt.hessen.de tragte

Wirtschafts

- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Standort Wetzlar

Gruppe Investive Programme

bzw. der erste Kreisbeigeordnete oder unmittelbar mit Weisungsbefugnis ausgestattete Dienstvorgesetzte der Bewilligungsstelle Funktionen im Vorstand der antragstellenden

Wirtschafts

- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Standort Wetzlar

Gruppe Investive Programme.

nach Art. 3 des Gesetzes zur Kommunalisierung des (GVBl. I S. 229): 5

Landrat des Landkreises Bergstraße

E-Mail: dorf-und-regionalentwicklung@kreis-bergstrasse.de den

Landkreis Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau:

Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

E-Mail: dere@ladadi.de

Landrat des Landkreises Fulda

E-Mail: dorferneuerung@landkreis-fulda.de

-Rotenburg:

Landrat des Landkreises Hersfeld

-Rotenburg

E-Mail: poststelle.laendlicherraum@hef-rof.de

Zu die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Offenbach:

Landrat des Hochtaunuskreises

E-Mail: lfn.bad-homburg@hochtaunuskreis.de

Landrat des Landkreises Kassel

E-Mail: regionalentwicklung@landkreiskassel.de

-Dill-Kreis:

Landrat des Lahn-Dill-Kreises

E-Mail: poststelle-alr@lahn-dill-kreis.de

-Weilburg und Rheingau-Taunus-Kreis:

Landrat des Landkreises Limburg

-Weilburg

E-Mail: poststelle-alr@limburg-weilburg.de

Landrat des Main

-Kinzig-Kreises

E-Mail: laendlicherraum@mkk.de

-Biedenkopf:

E-Mail: fblaer@marburg-biedenkopf.de

Landrat des Odenwaldkreises

E-Mail: lrvv@odenwaldkreis.de

Landrat des Schwalm-Eder-Kreises

E-Mail: dere@schwalm-eder-kreis.de

Landrat des Vogelsbergkreises

E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de

Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg

E-Mail: regionalentwicklung@landkreis-waldeck-frankenberg.de 6 -Meißner-Kreis:

Landrat des Werra

-Meißner-Kreises

E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

Landrat des Wetteraukreises

E-Mail: strukturfoerderung@wetteraukreis.de

kunft" nach Teil IV Nr. 1:

E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de.

7

Teil II

- Einzelbestimmungen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes umsetzen.

LEADER ist eine

und legen diese in regio- nalen Entwicklungskonzepten (REK) dar.

Hessen 2014

ten a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und

Für Hessen spielen dabei die

nachfolgende n Entwicklungsziele eine wichtige Rolle: - Bildungsbedarfe ermitteln und befriedigen, - angepasste Modelle der Grundversorgung entwickeln und umsetzen, - Modelle zum Erhalt und der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruk- tur entwickeln und umsetzen - Anpassung und Weiterentwicklung der Bau- und Siedlungsstruktur, - Intensivierung der Zusammenarbeit in Handel, Handwerk und Gewerbe, - neue Produkte, Vermarktungswege und Dienstleistungen für die Land- und Forstwirt- - touristische Infrastrukturen und Marketingstrategien weiterentwickeln sowie regionale - Erhalt und Inwertsetzung des kulturellen und landschaftlichen Erbes,

Vorhaben

aufgenommen werden, die der Der LEADER-Ansatz wird nach Teil II Nr. 1.1 bis 1.4 umgesetzt. ssen.

8 Hierbei spielen Kleinstunternehmen des Handwerks und des Handels eine wichtige Rolle,

die mit regionsorientierten Leistungen Angebotsdefizite beseitigen, sowie Arbeits- und Aus- des LEADER-Prinzips (LAG, REK, Gebietskulisse nach Teil I Nr. 3.2) werden Bundes- und nach Teil II Nr. 1.5 umgesetzt und basiert ebenfalls auf den strategischen

1.1 Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie nach LEADER

1.1.1 Verwendungszweck

wurden lage fest, welche Projekte finanziell unterstützt werden sollen.

Erstellung eines REK.

- Zinsen und sonstige Finanzierungskosten,

- Reisekosten, die nicht dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) entsprechen, sowie die im Fahrpreis enthaltene Mehrwertsteuer.

1.1.4 Zuwendungsvoraussetzungen

nach Die Gebietsabgrenzung ist auf kommunaler Ebene vorzunehmen. sen werden. - Eine Kommune kann nicht in unterschiedlichen Regionen mitwirken. im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwen-

LEADER-Prozesses

bereitgestellt. 9

Prozent), einmalig max. 50.000 Euro.

-private Partnerschaften: 75 Prozent, einmalig max.

50.000

Euro.

1.1.6 Sonstige Bestimmungen

Mittel aus der GAK sind vorrangig einzusetzen.

1.2 Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (LEADER)

1.2.1 Verwendungszweck

Vorhaben bestimmt, die zur Umsetzung

des REK he n, um damit nachhaltige Impulse für das entsprechende Gebiet zu generieren.

Der guten

Projektvorbereitung kommt hinsichtlich Zielsetzung, Finanzierung und Marktchancen eine wichtige Bedeutung zu. hung der Ausgaben für die mit dem

Vorhaben

verbundenen allgemeinen Ausgaben zur Vorbereitung und zum Anschub (Dienstleistungen, neu eingestelltes Personal, Lizenzgebühren, Markenentwicklung) sowie projektbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Seminare) für a) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK, wenn durch die Umsetzung r- b) Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels "Natur- und Landerlebnis" oder zur Umsetzung eines REK, c) Vorhaben der Daseinsvorsorge im Sinne dieser Richtlinie zur Umsetzung eines REK, d) sonstige investive und nicht-investive Vorhaben zur Umsetzung eines REK. stücke bis zu 10 zogen werden.

Gesamtausgaben des Vorhabens anerkannt werden.

Die erstmalige Bestuhlung (Stühle und Tische) einer Gemeinschaftseinrichtung ist zuwe n-

10 - Zinsen und sonstige Finanzierungskosten,

- Vorhaben aus dem Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben (vgl. Teil III Nr. 11), - Biogasanlagen, - Personalausgaben ohne branchenübliche Vergütung und ohne entsprechende vertragli- che Absicherung nachweise - Personalausgaben für bereits vorhandenes Personal, die ohnehin gezahlt werden müs- sen, - Reisekosten, die nicht dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) entsprechen, sowie die im Fahrpreis enthaltene Mehrwertsteuer, - Fahrzeuge, die nicht im Zusammenhang mit Vorhaben der Daseinsvorsorge stehen,quotesdbs_dbs31.pdfusesText_37
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