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Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen

Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetz- lichen Rentenversicherung: Die Zeit von 1891-1957. 51. - Dr. Peter A. Köhler München -.



Wandel als Grundlage für eine stabile Zukunft

Köhler Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Zeit von 1891 bis 1957



1. Abbau und Umstrukturierung von Sozialleistungen

Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Zeit von 1957-1991 in: VDR/Ruland (Hrsg.)



Die Schweizerische Nationalbank 1907 – 2007

Anlass mit der vorliegenden Festschrift auf die Geschichte der Bank zurück- 2.3.4 Die Entwicklung bis zum Ende des Systems von Bretton Woods .



60 Jahre dynamische Rente – Ein Erfolgsmodell feiert Geburtstag

4 Vgl. Hockerts Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung – Die Rentenreform 1957; in: Ruland (Hrsg.) Handbuch der 





Deutsche Renten Versicherung

3 mai 2018 (1990): Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetz lichen Rentenversicherung. Die Renten reform 1957. In: Ruland F. (Hrsg.): Hand.



UnteRnehmen SpoRt

Entwicklungslinien einer fast 100jährigen Historie – von der. Gründung als kleiner Familienbetrieb der Gebrüder Dassler in den 1920er Jahren bis zum global 





GESCHICHTE DER ARBEITERWOHLFAHRT (AWO)

blicke in die Entwicklung unseres Verbandes geschaffen. Da ältere 100-jährigen Geschichte einen grundlegenden Wandel erfahren.

Wandel als Grundlage für eine stabile Zukunft

Deutsche RentenVersicherung

HERAUSGEBER DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND (ZEITSCHRIFT SEIT 1929) versicherung der Arbeiter und Angestellten vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Diese Rentenr

eform von 1957 beinhaltete eine grundlegende Neuausrichtung der gesetz l die Verknüpfung von Beitrag und Leistung, wurde zum Kernelement der Rentenversi cherung. Das Leistungsniveau wurde deutlich angehoben und durch die Einführung der sogenannten dynamischen Rente die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der ge sellschaftlichen W ohlstandsentwicklung sichergestellt. Und schließlich stellte die Reform die Weichen von der Ausrichtung der Rentenversicherung am Kapitaldeckungsverfahren in Richtung auf ein umlagefinanziertes Rentensystem. Die einzelnen Elemente der Reform ausrichtung der Rentenr eform von 1957 war aber in den vergangenen 65 Jahren ein Ga rant für eine gute V ersorgung der Menschen im Alter und wird dies auch in Zukunft sein.

Die Rentenreform von 1957 stellte ohne

Frage eine Neuausrichtung der gesetzlichen

Rentenversicherung in Deutschland dar, die

te nach ihr er Einführung im Rahmen der bis mar ckischen Sozialgesetzgebung am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die gesetzliche

Rentenversicherung durch diese Reform

in mehrfacher Weise auf neue Grundlagen gestellt: Das Äquivalenzprinzip mit seiner engen Verknüpfung von Beitrag und Leistung wurde zum Kernelement der gesetzlichen

Rentenversicherung. Zugleich wurde das Leistungsniveau deutlich angehoben und mit der Einführung der lohnbezogenen Dynamik von Renten und Rentenanwartschaften die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwick

lung

1957er-Reform die Abkehr von dem Ziel, die

gesetzliche Rentenversicherung im Kapital deckungsverfahr en finanzieren zu wollen und stellte die Weichen in Richtung auf ein rein umlagefinanziertes Rentensystem.

Mit der Rentenreform von 1957 wurde da

rüber hinaus auch die Funktion der gesetz lichen Rentenversicherung - ihr Leitbild - ein Zuschuss für den Lebensunterhalt, son der n erhielt im Grundsatz den Charakter einer

Lebensstandardsicherung.

1

Die Versicherten

sollten "nach einem erfüllten Erwerbsleben" 2 im Alter ihren zuvor erreichten Lebensstan- dar zwar nicht nur bei Eintritt ins Rentenalter, zugszeit.

Die Rentenreform von 1957 stellte

insofer n einen grundlegenden Wandel - man sel - in der Alterssicherung der Bundesrepu blik Deutschland dar . Dieser Wandel war die

Grundlage dafür, dass die Rentenversiche

rung in den ver gangenen 65 Jahren trotz tief gr be, für die Menschen nach dem Ende ihr es

Erwerbslebens eine angemessene Versor

gung sicherzustellen, stets ger echt werden konnte. Der mit der Rentenreform von 1957 verbundene paradigmatische Wandel in der

Alterssicherung war insofern die Grundlage

für eine bemerkenswerte sozialpolitische r epublik Deutschland einen dynamischen wirtschaftlichen Aufschwung - der Beginn tum lag in diesem Jahrzehnt im Schnitt bei

über 8 Pr

ozent, die hohe Nachkriegsarbeits losigkeit wur de abgebaut, zur Deckung des ersten "Gastarbeiter" angeworben, Ein kommen und Lebensstandar d der Erwerbs dynamische Wirtschaftsentwicklung war d as Rentensystem jedoch nicht angepasst; eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung stellten zunahm, stagnierten die Renten.

Dies hatte seinen Grund darin, dass das da-

malige Rentenrecht noch weitgehend auf den im Rahmen der bismarckischen So- zialgesetze 1889 geschaffenen Grundlagen gen der Renten und Anwartschaften vorsah.

Die Rente bestand aus einem einheitlichen,

steuerfinanzierten Grundbetrag, der durch einen Steigerungsbetrag auf Basis der indi-

Dieser Steigerungsbetrag stellte zwar somit

einen gewissen - wenn auch schwachen -

Lohnbezug her; bei seiner Berechnung ging

man aber von dem in den einzelnen Erwerbs- jahren jeweils erzielten Nominallohn aus; der wurde nicht berücksichtigt.

Damit war die Rentenberechnung in zwei-

facher Hinsicht statisch: Zum einen war bei der Erstfestsetzung der Rente keine An- passung der individuellen Anwartschaften an die Entwicklung des Lohnniveaus im

Verlaufe des Erwerbslebens vorgesehen;

Beginn der Rentenphase im Vergleich zum

Lohn der letzten Arbeitsjahre vergleichswei-

se gering aus, weil sie wesentlich auf lange zurückliegenden Erwerbsphasen mit ent- te. Zum anderen blieben die Renten in den

Jahren des Rentenbezuges immer weiter

situation der Rentner/-innen verschlechterte sich so laufend gegenüber jener der Arbeit nehmer/-innen; die Rentner/-innen hatten keinen

Anteil an der dynamischen Lohn- und

Wohlstandsentwicklung der Arbeiter/-innen

und Angestellten. Erwerbseinkommen und

Renten wurden zunehmend entkoppelt; die

Rentner/-innen wurden immer mehr zu den

"Stiefkindern des Wirtschaftswunders". 4 pitaldeckungsverfahr en - wie sie bis dahin lisierbar war . Zwar hatte es bereits im Vorfeld der Einführung der gesetzlichen Rentenver sicherung im che

Diskussionen über das geeignete Finan

zierungsverfahr en gegeben; 5 die Wirtschaft nanzierung im Umlageverfahr en. 6

Begründet

wurde dies in den Reichstagsverhandlun gen unter ander em damit, dass bei Nutzung des Kapitaldeckungsverfahrens "eine enor me Ansammlung von Kapitalien eintr eten (und) die Gegenwart viel zu hoch belastet" 7 werde. Dem wurde aber entgegengehalten, dass im Umlageverfahren zwar die Gegen wart entlastet werde, "die Belastung der Zu k unft (aber, Anm. der Autorin) sei eine un ber echenbare, und eine derart leichtsinnige

Wirtschaft dürfe sich ein bonus pater familias

nicht zu Schulden kommen lassen", 8 als der der Gesetzgeber betrachtet wurde.

Letztendlich hat sich der Reichstag 1889

hinsichtlich der Finanzierung der Rentenver taldeckungsverfahren entschieden. Faktisch gab es aber von Beginn an auch erhebliche

Umlageelemente - schon deshalb, weil der

erfor derliche Kapitalstock ja erst aufgebaut werden musste, Anspruch auf Invalidenren te aber ber eits nach einer Wartezeit von fünf

Jahren bestand. Immerhin konnte in den ers

ten zehn Jahr en nach Einführung der Ren t ben an Renten, das waren seinerzeit rund

2,7 Milliarden Reichsmark.

9

Ende des Ersten Weltkrieges kam es aller

dings zu einer weitgehenden Entwertung fasste der Kapitalstock der Rentenversiche r ung nur noch etwa ein Siebentel des Vor krie gsniveaus. 10

Grundlegende Zielsetzung,

sozusagen die "Philosophie" der Renten v ersicherung, blieb gleichwohl die Kapital deckung als Finanzierungsverfahr en. In den

1930er-Jahren versuchte man folgerichtig,

d er aufzustocken, um die Anwartschaften zudecken; bis Ende 1940 war immerhin ein den Reichs mark aufgebaut worden. 11

Allerdings war die

Rentenversicherung inzwischen verpflichtet,

buchfor derungen des Reiches und anderen

Staatspapieren

anzulegen. 12 Dur als Folge des Zweiten Weltkrieges wurden diese Anlagen komplett wertlos. Auch die waren durch den Krieg zu einem erheblichen versicherung nutzbar , da sie sich in Teilen des ehemaligen Reichsgebietes befanden, die nicht zum Gebiet der 1948 gegründeten zur Deckung der Renten und Rentenan wartschaften war damit er neut weitgehend entwertet. Zwar blieb auf dem Papier das

Kapitaldeckungsverfahren als Finanzie

r ungsverfahren der Rentenversicherung zu keinerlei Basis mehr dafür gegeben. tenr echt der zunehmend dynamischeren

Wirtschaftsentwicklung nicht mehr gerecht

werden konnte. Deshalb wurde in der da maligen Regierungskoalition unter Bundes kanzler Konrad Adenauer - die seit Anfang

1956 aus CDU/CSU, Fr

eier Volkspartei (FVP) und Deutscher Partei (DP) gebildet wurde - ebenso wie bei der damaligen SPD-Oppo sition nach W egen zu einer grundlegenden

Reform des Rentenrechts gesucht. Ein we

er des Bundes katholischer Unternehmer, Wilfrid Schreiber, aus. Sein sogenannter Schreiberplan 13 kann als Blaupause für die Rentenreform 1957 angesehen werden.

Im Kabinett Adenauer

wurde Anfang 1956 eine Vorentscheidung zugunsten einer am Schreiberplan orientier ten Rentenversicherungsreform getr offen, mit der ein "Übergang von der statischen zur sogenannten 'dynamischen Leistungsrente' bezeichnet 14 - erfolgen sollte.

Im Laufe des Jahres 1956 wurden dann so-

wohl von der Regierungskoalition als auch von der SPD-Opposition Gesetzentwür fe in den Bundestag eingebracht. 15 Nach intensiven - und zum Teil auch innerhalb der Regierungskoalition kontrovers geführ ten - Diskussionen wurde die Rentenre form schließlich am 21. Januar 1957 mit den

Stimmen von CDU/CSU und FVP sowie der

Oppositionspartei SPD - aber bei Stimment

r enden DP und gegen die Stimmen der FDP, die Anfang 1956 aus der Regierungskoali tion ausgeschieden war - beschlossen. Die

Umstellung der Renten erfolgte rückwirkend

zum 1.1.1957, der dur chschnittliche Renten zahlbetrag stieg hier durch um rund 65 Pro z ent in der Arbeiterrentenversicherung und

72 Prozent in der Angestelltenversicherung.

16

Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens

wenn - was nicht der Fall war - zum damali gen Zeitpunkt ein im Hinblick auf das vor der

Reform geltende Rentenr

echt ausreichend großer Kapitalstock vorhanden gewesen de or dnung müsste zuvor ein entsprechender

Kapitalstock aufgebaut werden. Auch eine

an der Lohnentwicklung orientierte Dynamik in einem Kapitaldeckungsverfahren kaum kalkulierbar, da sich das Wachstum kapital gedeckter Anwartschaften und Ansprüche an den dur ch die Anlage des Kapitalstocks erzielten Renditen orientiert, nicht jedoch an

Weichenstellung in Richtung Umlagever

fahr gegeben, um die angestrebte dynamische

Rente auf dem neuen, hohen Leistungs

niveau zu r ealisieren. 17

Insofern kann man die

Weichenstellung in Richtung auf das Umla

geverfahren im Rahmen der 1957er-Reform als eine logische Konsequenz des Para digmenwechsels von einem statischen zu einem dynamischen Rentensystem ansehen. mer/-innen Schritt halten und so das erhar d sche V ersprechen vom "Wohlstand für alle" auch für die Rentner/-innen zu realisieren, mussten Rentenanwartschaften und Renten den. 18

Die Reform sah dafür eine neue Ren-

tenformel vor , nach der zwei Faktoren für die meine

Bemessungsgrundlage.

19 liche Bemessungsgrundlage bestimmte sich aus dem V e ntgelts und des durchschnittlichen Brutto entgelts aller V ersicherten - sie war insofern t e, wie wir sie heute kennen. Dieser Ver und

Durchschnittsentgelt aller Versicherten

wurde für jedes Jahr separat ermittelt, dann aufsummiert und anschließend durch die

Zahl der Beitragsjahre geteilt; dieser Wert

gab die individuelle Einkommensposition eines Versicherten im Durchschnitt seines

Erwerbslebens wieder.

Die allgemeine Bemessungsgrundlage stell

te demgegenüber den Bezug zum aktuellen

Lohnniveau

bei Renteneintritt sicher und orientierte sich deshalb am durchschnitt lichen Bruttoentgelt aller V ersicherten zum heutigen aktuellen Rentenwert. Das Produkt sungsgrundlage, also das aktualisierte Le bensdur chschnittsentgelt, wurde die Basis weilige Nominallohn, den er/sie in seinen/ ihren Erwerbsjahren verdient hatte und der für weit zurückliegende Phasen seiner/ihrer

Erwerbsbiografie im Regelfall entsprechend

niedrig war. Auf diese Weise wurde sicherge- stellt, dass die im Verlauf der Versicherungs- biografie erworbenen Rentenanwartschaften sie erworben wurden - bei Rentenbeginn mit

Blick auf das dann aktuelle Durchschnitts-

entgelt dynamisiert wurden.

Damit die so festgesetzten Renten auch

zugszeit an der Wohlstandsentwicklung der

Arbeitnehmer/-innen teilhaben konnten, be-

inhaltete die Reform als weiteres Element die hung der laufenden Renten sollte jedoch - anders als die Anpassung der allgemeinen

Bemessungsgrundlage - nicht automatisch,

sondern jeweils auf Basis eines gesondert

vom Bundestag zu verabschiedenden Ge-setzes erfolgen. Dabei sollte die Anpassung "der Entwicklung der wirtschaftlichen Leis

t 20

Rechnung tragen. Erst

von 1992 die heute geltende Regelung ein

Renten zum 1.7. eines Jahres aufgrund einer

V erordnung durch den Bundesarbeitsminis ter erfolgt und der Anpassungssatz nach einer festen Regel festgelegt wir d.

Auch das zweite Kernelement der Reform,

der Umstieg vom Kapitaldeckungs- zum

Umlageverfahren, wurde nicht in einem

noch auf dem Papier bestehende - Kapital deckungsverfahr en durch das sogenannte

Abschnittsdeckungsverfahr

en ersetzt: Der

Beitragssatz der Rentenversicherung war

danach so festzulegen, dass die Einnahmen ausreichten, um alle in einem Zehnjahres zeitraum anfallenden Rentenansprüche de Z eitraumes noch über eine Kapitalreserve fügen. Die Reform beinhaltete insofer n nur eine partielle Abkehr vom Gedanken der Ka pitaldeckung. Der erste Zehnjahr esabschnitt des neuen Abschnittsdeckungsverfahrens umfasste den Zeitraum von 1957 bis 1966.

Renten in diesem Deckungsabschnitt zu fi

nanzier en, musste der Beitragssatz 1957 von zuvor 11 Prozent auf 14 Prozent angehoben werden.

Das Ende des ersten Deckungsabschnitts

fiel dann aber in die Zeit der beginnenden desr epublik Deutschland. Zudem wurde für die 1970er-Jahre eine deutliche Alterung der mals von einem bevorstehenden "Renten ber g". 21
zweiten Deckungsabschnitt ab 1967 eine deutliche Beitragssatzanhebung erforder lich geworquotesdbs_dbs30.pdfusesText_36
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