Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen
Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetz- lichen Rentenversicherung: Die Zeit von 1891-1957. 51. - Dr. Peter A. Köhler München -.
Wandel als Grundlage für eine stabile Zukunft
Köhler Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Zeit von 1891 bis 1957
1. Abbau und Umstrukturierung von Sozialleistungen
Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Zeit von 1957-1991 in: VDR/Ruland (Hrsg.)
Die Schweizerische Nationalbank 1907 – 2007
Anlass mit der vorliegenden Festschrift auf die Geschichte der Bank zurück- 2.3.4 Die Entwicklung bis zum Ende des Systems von Bretton Woods .
60 Jahre dynamische Rente – Ein Erfolgsmodell feiert Geburtstag
4 Vgl. Hockerts Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung – Die Rentenreform 1957; in: Ruland (Hrsg.) Handbuch der
Deutsche Renten Versicherung
3 mai 2018 (1990): Entwicklungslinien der 100jährigen Geschichte der gesetz lichen Rentenversicherung. Die Renten reform 1957. In: Ruland F. (Hrsg.): Hand.
UnteRnehmen SpoRt
Entwicklungslinien einer fast 100jährigen Historie – von der. Gründung als kleiner Familienbetrieb der Gebrüder Dassler in den 1920er Jahren bis zum global
GESCHICHTE DER ARBEITERWOHLFAHRT (AWO)
blicke in die Entwicklung unseres Verbandes geschaffen. Da ältere 100-jährigen Geschichte einen grundlegenden Wandel erfahren.
![Wandel als Grundlage für eine stabile Zukunft Wandel als Grundlage für eine stabile Zukunft](https://pdfprof.com/Listes/30/1678-30ausgewaehlter_artikel_heft_1_rossbach.pdf__blobpublicationFile.pdf.jpg)
Deutsche RentenVersicherung
HERAUSGEBER DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND (ZEITSCHRIFT SEIT 1929) versicherung der Arbeiter und Angestellten vom Deutschen Bundestag verabschiedet.Diese Rentenr
eform von 1957 beinhaltete eine grundlegende Neuausrichtung der gesetz l die Verknüpfung von Beitrag und Leistung, wurde zum Kernelement der Rentenversi cherung. Das Leistungsniveau wurde deutlich angehoben und durch die Einführung der sogenannten dynamischen Rente die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der ge sellschaftlichen W ohlstandsentwicklung sichergestellt. Und schließlich stellte die Reform die Weichen von der Ausrichtung der Rentenversicherung am Kapitaldeckungsverfahren in Richtung auf ein umlagefinanziertes Rentensystem. Die einzelnen Elemente der Reform ausrichtung der Rentenr eform von 1957 war aber in den vergangenen 65 Jahren ein Ga rant für eine gute V ersorgung der Menschen im Alter und wird dies auch in Zukunft sein.Die Rentenreform von 1957 stellte ohne
Frage eine Neuausrichtung der gesetzlichen
Rentenversicherung in Deutschland dar, die
te nach ihr er Einführung im Rahmen der bis mar ckischen Sozialgesetzgebung am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die gesetzlicheRentenversicherung durch diese Reform
in mehrfacher Weise auf neue Grundlagen gestellt: Das Äquivalenzprinzip mit seiner engen Verknüpfung von Beitrag und Leistung wurde zum Kernelement der gesetzlichenRentenversicherung. Zugleich wurde das Leistungsniveau deutlich angehoben und mit der Einführung der lohnbezogenen Dynamik von Renten und Rentenanwartschaften die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwick
lung1957er-Reform die Abkehr von dem Ziel, die
gesetzliche Rentenversicherung im Kapital deckungsverfahr en finanzieren zu wollen und stellte die Weichen in Richtung auf ein rein umlagefinanziertes Rentensystem.Mit der Rentenreform von 1957 wurde da
rüber hinaus auch die Funktion der gesetz lichen Rentenversicherung - ihr Leitbild - ein Zuschuss für den Lebensunterhalt, son der n erhielt im Grundsatz den Charakter einerLebensstandardsicherung.
1Die Versicherten
sollten "nach einem erfüllten Erwerbsleben" 2 im Alter ihren zuvor erreichten Lebensstan- dar zwar nicht nur bei Eintritt ins Rentenalter, zugszeit.Die Rentenreform von 1957 stellte
insofer n einen grundlegenden Wandel - man sel - in der Alterssicherung der Bundesrepu blik Deutschland dar . Dieser Wandel war dieGrundlage dafür, dass die Rentenversiche
rung in den ver gangenen 65 Jahren trotz tief gr be, für die Menschen nach dem Ende ihr esErwerbslebens eine angemessene Versor
gung sicherzustellen, stets ger echt werden konnte. Der mit der Rentenreform von 1957 verbundene paradigmatische Wandel in derAlterssicherung war insofern die Grundlage
für eine bemerkenswerte sozialpolitische r epublik Deutschland einen dynamischen wirtschaftlichen Aufschwung - der Beginn tum lag in diesem Jahrzehnt im Schnitt beiüber 8 Pr
ozent, die hohe Nachkriegsarbeits losigkeit wur de abgebaut, zur Deckung des ersten "Gastarbeiter" angeworben, Ein kommen und Lebensstandar d der Erwerbs dynamische Wirtschaftsentwicklung war d as Rentensystem jedoch nicht angepasst; eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung stellten zunahm, stagnierten die Renten.Dies hatte seinen Grund darin, dass das da-
malige Rentenrecht noch weitgehend auf den im Rahmen der bismarckischen So- zialgesetze 1889 geschaffenen Grundlagen gen der Renten und Anwartschaften vorsah.Die Rente bestand aus einem einheitlichen,
steuerfinanzierten Grundbetrag, der durch einen Steigerungsbetrag auf Basis der indi-Dieser Steigerungsbetrag stellte zwar somit
einen gewissen - wenn auch schwachen -Lohnbezug her; bei seiner Berechnung ging
man aber von dem in den einzelnen Erwerbs- jahren jeweils erzielten Nominallohn aus; der wurde nicht berücksichtigt.Damit war die Rentenberechnung in zwei-
facher Hinsicht statisch: Zum einen war bei der Erstfestsetzung der Rente keine An- passung der individuellen Anwartschaften an die Entwicklung des Lohnniveaus imVerlaufe des Erwerbslebens vorgesehen;
Beginn der Rentenphase im Vergleich zum
Lohn der letzten Arbeitsjahre vergleichswei-
se gering aus, weil sie wesentlich auf lange zurückliegenden Erwerbsphasen mit ent- te. Zum anderen blieben die Renten in denJahren des Rentenbezuges immer weiter
situation der Rentner/-innen verschlechterte sich so laufend gegenüber jener der Arbeit nehmer/-innen; die Rentner/-innen hatten keinenAnteil an der dynamischen Lohn- und
Wohlstandsentwicklung der Arbeiter/-innen
und Angestellten. Erwerbseinkommen undRenten wurden zunehmend entkoppelt; die
Rentner/-innen wurden immer mehr zu den
"Stiefkindern des Wirtschaftswunders". 4 pitaldeckungsverfahr en - wie sie bis dahin lisierbar war . Zwar hatte es bereits im Vorfeld der Einführung der gesetzlichen Rentenver sicherung im cheDiskussionen über das geeignete Finan
zierungsverfahr en gegeben; 5 die Wirtschaft nanzierung im Umlageverfahr en. 6Begründet
wurde dies in den Reichstagsverhandlun gen unter ander em damit, dass bei Nutzung des Kapitaldeckungsverfahrens "eine enor me Ansammlung von Kapitalien eintr eten (und) die Gegenwart viel zu hoch belastet" 7 werde. Dem wurde aber entgegengehalten, dass im Umlageverfahren zwar die Gegen wart entlastet werde, "die Belastung der Zu k unft (aber, Anm. der Autorin) sei eine un ber echenbare, und eine derart leichtsinnigeWirtschaft dürfe sich ein bonus pater familias
nicht zu Schulden kommen lassen", 8 als der der Gesetzgeber betrachtet wurde.Letztendlich hat sich der Reichstag 1889
hinsichtlich der Finanzierung der Rentenver taldeckungsverfahren entschieden. Faktisch gab es aber von Beginn an auch erheblicheUmlageelemente - schon deshalb, weil der
erfor derliche Kapitalstock ja erst aufgebaut werden musste, Anspruch auf Invalidenren te aber ber eits nach einer Wartezeit von fünfJahren bestand. Immerhin konnte in den ers
ten zehn Jahr en nach Einführung der Ren t ben an Renten, das waren seinerzeit rund2,7 Milliarden Reichsmark.
9Ende des Ersten Weltkrieges kam es aller
dings zu einer weitgehenden Entwertung fasste der Kapitalstock der Rentenversiche r ung nur noch etwa ein Siebentel des Vor krie gsniveaus. 10Grundlegende Zielsetzung,
sozusagen die "Philosophie" der Renten v ersicherung, blieb gleichwohl die Kapital deckung als Finanzierungsverfahr en. In den1930er-Jahren versuchte man folgerichtig,
d er aufzustocken, um die Anwartschaften zudecken; bis Ende 1940 war immerhin ein den Reichs mark aufgebaut worden. 11Allerdings war die
Rentenversicherung inzwischen verpflichtet,
buchfor derungen des Reiches und anderenStaatspapieren
anzulegen. 12 Dur als Folge des Zweiten Weltkrieges wurden diese Anlagen komplett wertlos. Auch die waren durch den Krieg zu einem erheblichen versicherung nutzbar , da sie sich in Teilen des ehemaligen Reichsgebietes befanden, die nicht zum Gebiet der 1948 gegründeten zur Deckung der Renten und Rentenan wartschaften war damit er neut weitgehend entwertet. Zwar blieb auf dem Papier dasKapitaldeckungsverfahren als Finanzie
r ungsverfahren der Rentenversicherung zu keinerlei Basis mehr dafür gegeben. tenr echt der zunehmend dynamischerenWirtschaftsentwicklung nicht mehr gerecht
werden konnte. Deshalb wurde in der da maligen Regierungskoalition unter Bundes kanzler Konrad Adenauer - die seit Anfang1956 aus CDU/CSU, Fr
eier Volkspartei (FVP) und Deutscher Partei (DP) gebildet wurde - ebenso wie bei der damaligen SPD-Oppo sition nach W egen zu einer grundlegendenReform des Rentenrechts gesucht. Ein we
er des Bundes katholischer Unternehmer, Wilfrid Schreiber, aus. Sein sogenannter Schreiberplan 13 kann als Blaupause für die Rentenreform 1957 angesehen werden.Im Kabinett Adenauer
wurde Anfang 1956 eine Vorentscheidung zugunsten einer am Schreiberplan orientier ten Rentenversicherungsreform getr offen, mit der ein "Übergang von der statischen zur sogenannten 'dynamischen Leistungsrente' bezeichnet 14 - erfolgen sollte.Im Laufe des Jahres 1956 wurden dann so-
wohl von der Regierungskoalition als auch von der SPD-Opposition Gesetzentwür fe in den Bundestag eingebracht. 15 Nach intensiven - und zum Teil auch innerhalb der Regierungskoalition kontrovers geführ ten - Diskussionen wurde die Rentenre form schließlich am 21. Januar 1957 mit denStimmen von CDU/CSU und FVP sowie der
Oppositionspartei SPD - aber bei Stimment
r enden DP und gegen die Stimmen der FDP, die Anfang 1956 aus der Regierungskoali tion ausgeschieden war - beschlossen. DieUmstellung der Renten erfolgte rückwirkend
zum 1.1.1957, der dur chschnittliche Renten zahlbetrag stieg hier durch um rund 65 Pro z ent in der Arbeiterrentenversicherung und72 Prozent in der Angestelltenversicherung.
16Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens
wenn - was nicht der Fall war - zum damali gen Zeitpunkt ein im Hinblick auf das vor derReform geltende Rentenr
echt ausreichend großer Kapitalstock vorhanden gewesen de or dnung müsste zuvor ein entsprechenderKapitalstock aufgebaut werden. Auch eine
an der Lohnentwicklung orientierte Dynamik in einem Kapitaldeckungsverfahren kaum kalkulierbar, da sich das Wachstum kapital gedeckter Anwartschaften und Ansprüche an den dur ch die Anlage des Kapitalstocks erzielten Renditen orientiert, nicht jedoch anWeichenstellung in Richtung Umlagever
fahr gegeben, um die angestrebte dynamischeRente auf dem neuen, hohen Leistungs
niveau zu r ealisieren. 17Insofern kann man die
Weichenstellung in Richtung auf das Umla
geverfahren im Rahmen der 1957er-Reform als eine logische Konsequenz des Para digmenwechsels von einem statischen zu einem dynamischen Rentensystem ansehen. mer/-innen Schritt halten und so das erhar d sche V ersprechen vom "Wohlstand für alle" auch für die Rentner/-innen zu realisieren, mussten Rentenanwartschaften und Renten den. 18Die Reform sah dafür eine neue Ren-
tenformel vor , nach der zwei Faktoren für die meineBemessungsgrundlage.
19 liche Bemessungsgrundlage bestimmte sich aus dem V e ntgelts und des durchschnittlichen Brutto entgelts aller V ersicherten - sie war insofern t e, wie wir sie heute kennen. Dieser Ver undDurchschnittsentgelt aller Versicherten
wurde für jedes Jahr separat ermittelt, dann aufsummiert und anschließend durch dieZahl der Beitragsjahre geteilt; dieser Wert
gab die individuelle Einkommensposition eines Versicherten im Durchschnitt seinesErwerbslebens wieder.
Die allgemeine Bemessungsgrundlage stell
te demgegenüber den Bezug zum aktuellenLohnniveau
bei Renteneintritt sicher und orientierte sich deshalb am durchschnitt lichen Bruttoentgelt aller V ersicherten zum heutigen aktuellen Rentenwert. Das Produkt sungsgrundlage, also das aktualisierte Le bensdur chschnittsentgelt, wurde die Basis weilige Nominallohn, den er/sie in seinen/ ihren Erwerbsjahren verdient hatte und der für weit zurückliegende Phasen seiner/ihrerErwerbsbiografie im Regelfall entsprechend
niedrig war. Auf diese Weise wurde sicherge- stellt, dass die im Verlauf der Versicherungs- biografie erworbenen Rentenanwartschaften sie erworben wurden - bei Rentenbeginn mitBlick auf das dann aktuelle Durchschnitts-
entgelt dynamisiert wurden.Damit die so festgesetzten Renten auch
zugszeit an der Wohlstandsentwicklung derArbeitnehmer/-innen teilhaben konnten, be-
inhaltete die Reform als weiteres Element die hung der laufenden Renten sollte jedoch - anders als die Anpassung der allgemeinenBemessungsgrundlage - nicht automatisch,
sondern jeweils auf Basis eines gesondertvom Bundestag zu verabschiedenden Ge-setzes erfolgen. Dabei sollte die Anpassung "der Entwicklung der wirtschaftlichen Leis
t 20Rechnung tragen. Erst
von 1992 die heute geltende Regelung einRenten zum 1.7. eines Jahres aufgrund einer
V erordnung durch den Bundesarbeitsminis ter erfolgt und der Anpassungssatz nach einer festen Regel festgelegt wir d.Auch das zweite Kernelement der Reform,
der Umstieg vom Kapitaldeckungs- zumUmlageverfahren, wurde nicht in einem
noch auf dem Papier bestehende - Kapital deckungsverfahr en durch das sogenannteAbschnittsdeckungsverfahr
en ersetzt: DerBeitragssatz der Rentenversicherung war
danach so festzulegen, dass die Einnahmen ausreichten, um alle in einem Zehnjahres zeitraum anfallenden Rentenansprüche de Z eitraumes noch über eine Kapitalreserve fügen. Die Reform beinhaltete insofer n nur eine partielle Abkehr vom Gedanken der Ka pitaldeckung. Der erste Zehnjahr esabschnitt des neuen Abschnittsdeckungsverfahrens umfasste den Zeitraum von 1957 bis 1966.Renten in diesem Deckungsabschnitt zu fi
nanzier en, musste der Beitragssatz 1957 von zuvor 11 Prozent auf 14 Prozent angehoben werden.Das Ende des ersten Deckungsabschnitts
fiel dann aber in die Zeit der beginnenden desr epublik Deutschland. Zudem wurde für die 1970er-Jahre eine deutliche Alterung der mals von einem bevorstehenden "Renten ber g". 21zweiten Deckungsabschnitt ab 1967 eine deutliche Beitragssatzanhebung erforder lich geworquotesdbs_dbs30.pdfusesText_36
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