[PDF] Bau- und Metallmaler/in 2 HwO im Einzelfall inwieweit





Previous PDF Next PDF



Bau- und Metallmaler/Bau- und Metallmalerin (§66 BBiG/§42m HWO)

23 févr. 2006 Bau- und Metallmaler/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG).



FACHPRAKTIKER/IN ALS BAU- UND METALLMALER/IN IN DER

Der Ausbildungsweg des Bau- und Metallmalers steht allen. Absolventen von Förderschulen sowie anderer Schularten offen sofern die Arbeitsagentur 





Tabelle A 4.6.1-5: Die 10 von Auszubildenden mit neu

Bau- und Metallmaler/ -in (§ 42m HwO). 303. 20. 51



Bethel im Norden

Bau- und Metallmaler. Anfahrt. Bethel im Norden. Schulverbund Freistatt. Reha-Ausbildung / Reha-BvB. Am Wietingshof 4 · 27259 Freistatt.



Bau- und Metallmaler/in

2 HwO im Einzelfall inwieweit die Ausbildung nach dieser. Regelung auf die ordentliche Ausbildungszeit angerechnet wird. Page 3. Bau- und Metallmaler 





Lehrplan für die Berufsschule Bau- und Metallmaler/Farbgeber Bau

Bau- und Metallmaler/Farbgeber. Berufsschule. Bau- und Metallmalerin/Farbgeberin. Klassenstufen 1 bis 3. 5. 2 Stundentafel für eine Berufsausbildung gemäß 



Wir sind für Euch da!

Hochbaufacharbeiter / in. Maurer / in. Farbtechnik und Raumgestaltung. Bau- und Metallmaler / in. Bau- und Metallmaler / in; Fachrichtung Fahrzeuglackierer.



Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 1 von 16

Regelung für die Berufsausbildung für

Menschen mit Behinderungen nach § 42 m

des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) zur

Bau- und Metallmalerin/

zum

Bau- und Metallmaler

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 2 von 16

Regelung für die Berufsausbildung Behinderter zum

Bau- und Metallmaler/ zur Bau- und Metallmalerin

1, Ziffer 4 und 106 Abs. 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung (HwO) in der durch das Berufsbildungsgesetz vom

Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein genehmigt.

§ 1 Bezeichnung des Ausbildungsberufes

Die Berufsausbildung

zum

Bau- und Metallmaler

zur

Bau- und Metallmalerin

darf nur nach dieser Ausbildungsregelung erfolgen.

§ 2 Ausbildungsdauer

(1) Die Ausbildung dauert 3 Jahre. (2) Eine berufliche Vorbereitung, die den Inhalten dieser Ausbildungsregelung gleichwertig ist, soll angerechnet werden. (3) Wird die in Abs. 1 bezeichnete Ausbildung in einem Handwerksberuf der Anlage A zur Handwerksordnung mit dem Ziel der Gesellenprüfung fortgesetzt, so entscheidet die Regelung auf die ordentliche Ausbildungszeit angerechnet wird.

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 3 von 16

§ 3 Personenkreis

insbesondere Behinderte mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen

§ 4 Feststellung zur Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung (1) Die Feststellung, dass Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für Behinderte erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten

Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie ist durch die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit - unter

Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden Schule, Behindertenberater) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung - durchzuführen. nicht hergeleitet werden. einem solchen Ausbildungsgang nach Art und Schwere der Behinderung erforderlich ist, eine auf die

§ 6 Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

2. Arbeits- und sozialrechtliche Regelungen

4. Ausführen von Nebenarbeiten

5. Vorbereiten von Untergründen

6. Ausführen von Beschichtungen, Tapezier- und Belagarbeiten

7. Farbgebung und Beschriftung

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 4 von 16

§ 7 Ausbildungsrahmenplan

Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 6 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. den Bereich Maler oder die Fahrzeuglackierung zu erstrecken. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte

Besonderheiten die Abweichung erfordern.

§ 8 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 9 Berichtsheft

(1) Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft

(2) Der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art und Schwere seiner Behinderung von der Pflicht zur

Führung eines Berichtsheftes entbunden werden.

§ 10 Zwischenprüfung

(1) Die besonderen Belange des Prüfungsteilnehmers mit Behinderung sind bei Durchführung der Prüfung

zu berücksichtigen.

(2) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist mindestens eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor

dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(3) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage zu § 7 für die ersten 18 Monate aufgeführten

Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den ausführen.

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 5 von 16

Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

1. Entfernen von alten Beschichtungen für Überholungs- und Erneuerungsanstriche

2. Ausführen von Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen in verschiedenen Arbeitsverfahren

auf mineralischen Untergründen, Holz- und Holzwerkstoffen oder Metallen

Metallen

1. Fachkunde

a. Werkzeuge, Werk- und Hilfsstoffe b. Arbeitsverfahren

2. Berufsbezogenes Rechnen

(6) Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird, kann von der in Abs. (5)

genannten Prüfungsdauer abgewichen werden.

§ 11 Abschlussprüfung

(1) Die besonderen Belange des behinderten Prüfungsteilnehmers sind bei der Durchführung der Prüfung

zu berücksichtigen.

(2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage zu § 7 aufgeführten Fertigkeiten und

Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die

Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in dem vereinbarten Schwerpunkt in insgesamt ausgebildet wurde. Als Prüfungsstücke sind im Schwerpunkt MALER auszuführen: a. Beschichten mit wasserverdünnbaren Stoffen werden.

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 6 von 16

Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

Herstellen und Verarbeiten von Putzen

Ausführen von Verglasungen

Ausführen von Spritzlackierungen

Als Prüfungsstücke sind im Schwerpunkt FAHRZEUGLACKIERUNGEN auszuführen: a. Vorbereitung eines Karosserieteils bis zur Lackierung b. Einseitiges Lackieren einer Blechtafel in zwei Farben nach Vorlage einschließlich Abklebearbeiten Rechnen, Fachzeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Die Aufgabenstellung soll praxisbezogen und anschaulich formuliert sein. Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten

1. Fachkunde

a. Werk- und Hilfsstoffe c. Behandlung von Untergründen; Arbeitsverfahren

2. Berufsbezogenes Rechnen

b. Werkstoffbedarfsberechnung

3. Fachzeichnen

a. Zeichnen und Malen einer farbigen Darstellung

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

a. Wirtschaftskunde b. Sozialversicherung c. Arbeitsrecht

(6) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist in von folgenden zeitlichen Richtwerten in den einzelnen

Fachkunde 60 Minuten

Berufsbezogenes Rechnen 45 Minuten

Fachzeichnen 45 Minuten

Wirtschafts- und Sozialkunde 30 Minuten

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 7 von 16

(7) Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird, kann von der im Absatz (6)

genannten Prüfungsdauer abgewichen werden.

(8) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in

(10) Innerhalb der Kenntnisprüfung wird das Prüfungsfach bewertet:

Fachkunde mit 50 v.H.

Berufsbezogenes Rechnen mit 20 v.H.

Fachzeichnen mit 20 v.H.

Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 v.H.

(11) Die Prüfung ist bestanden, wenn in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung jeweils von (12) Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

(13) Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Prüfungsteil mindestens

ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser Teil auf Antrag des Prüfungsteilnehmers nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von 2 Jahren - gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Das gleiche gilt, wenn nach

Wiederholung nicht erforderlich ist oder eine Befreiung von der Wiederholung des Prüfungsstücks

ausgesprochen wurde.

§ 12 Übergangsregelung

Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung dieser

Vorschrift.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Regelung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer

Lübeck in Kraft.

Lübeck, den 27. Mai 1986

Handwerkskammer Lübeck

Lang Kober

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 8 von 16

Ausbildungsrahmenplan

für die Berufsausbildung zum Bau- und Metallmaler / zur Bau- und

Metallmalerin

Anlage zu § 7

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungs-

berufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten

und Kenntnisse

Zu vermitteln

im

Ausbildungshalbjahr

I II III

1 2 3 1 2 3 4 5 6

1

Arbeitsschutz ,

Unfallverhütung,

Umweltschutz und

rationelle

Energieverwendung

und Verordnungen beachten b) Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere Richtlinien und

Berufsgenossenschaften beachten

c) Berufstypische Unfallgefahren beachten d) Gefahren des elektrischen Stroms

Unfallverhütung beschreiben

verhalten und Hilfsmaßnahmen einleiten f) Unfallsichere Lagerung und

Behandlung von Beschichtungsstoffen,

Hilfsstoffen, Chemikalien und Giften

beachten

Schutzausrüstungen zur Vermeidung

von Verletzungen und

Berufskrankheiten anwenden

h) Zur Vermeidung betriebsbedingter

Umweltbelastungen, insbesondere

rationellen Energieverwendung beitragen der gesamten

Ausbildungszeit

zu vermitteln

Bau- und Metallmaler

Handwerkskammer Lübeck · Breite Straße 10/12 · 23552 Lübeck Seite 9 von 16

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungs-

berufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten

und Kenntnisse

Zeitpunkt

Vermittlung

I II III

1 2 3 1 2 3 1 2 3

2

Arbeits- und

sozialrechtliche Regelungen a) Rechte und Pflichten des einzelnen

Arbeitnehmers aus dem

Ausbildungsvertrag, insbesondere

Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Lohn,

Urlaub, Krankheit und Kündigung

sowie Umfang der sozialen Sicherung nennen der gesamten

Ausbildungszeit

zu vermitteln Lfd.quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
[PDF] Bau- und Projektmanagement

[PDF] Bau- und Zonenreglement

[PDF] Bau-Anleitung für unseren Bauplan Kaffeebank

[PDF] bauanleitung - Insider Modellbau

[PDF] Bauanleitung - Luftschiff AG

[PDF] bauanleitung - RCGroups.com

[PDF] Bauanleitung der Piper

[PDF] Bauanleitung einer Hinterkamerafernbedienung für die Panasonic

[PDF] Bauanleitung Inkubatorbau

[PDF] Bauanleitung Kantholz-Hochbeet Bauanleitung Pfosten

[PDF] Bauanleitung Ladycracker

[PDF] Bauanleitung Piper J3 und PA18

[PDF] Bauanleitung W123-IS

[PDF] BAUANLEITUNG „WEIHNACHTSKRIPPE“

[PDF] Bauanleitunge und Laubsäge-Vorlage für das Schwingtier