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21 juil. 2021 2 der Planungs- und Bau- verordnung (PBV) beträgt für alle Zonen 1.0. Art. 5 Nachverdichtung in der Wohnzone W-A W-B
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Bau- und. Zonenreglement. WIKON. Beschluss der. Gemeindeversammlung. Genehmigung durch den Regierungsrat. Gesamtrevision. 21.09.2005.
BAU- UND ZONENREGLEMENT
Bei Neu- oder Ersatzbauten gilt die in Anhang 1 dieses Reglements festgelegte minimale Überbauungsziffer. 1.3.2. Zonenplan Bau- und Zonenreglement. Das
Bau- und Zonenreglement der Einwohnergemeinde Entlebuch
1 mai 2006 Das Bau- und Zonenreglement bezweckt eine geordnete Entwicklung der Gemeinde. Entlebuch unter Schonung von Natur und Umwelt sowie ...
Bau- und Zonenreglement
8 jui. 2004 Bau- und Zonenreglement Beromünster. 2. INHALTSVERZEICHNIS. EINLEITUNG. Artikel 1. Artikel 2. Artikel 3. Artikel 4. Artikel 5. Artikel 6.
Bau- und Zonenreglement
Zonenplan Bau- und Zonenreglement. Hinweis auf PBG. § 34. Regelungspflicht der Gemeinden. § 35. Zonenplan. § 36. Bau- und Zonenreglement.
und Zonenreglement (BZR) - Gemeinde Root Bau
der Bau- und Zonenordnung oder vom Bebauungsplan gemäss § 75 Abs. 2. PBG abgewichen werden kann beträgt in der Mischzone 2'000 m2 und in den übrigen Zonen 4'
Bau- und Zonenreglement
1 jan. 2017 Gemeinde Ebikon Riedmattstrasse 14
Bau- und Zonenreglement Gemeinde Weggis
Das geltende Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde Weggis welches dasjenige vom 2. Juli 1982 ersetzt hat
Bau- und Zonenreglement Gemeinde Dagmersellen
Gemeinde Dagmersellen. Bau- und. Zonenreglement vom 26. Mai 2021. Vom Gemeinderat am 27.05.2021 zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet
Gemeinde
Beromünster
Kanton Luzern
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe RRE Nr. 679 vom 8. Juni 2004
Änderungen durch den Regierungsrat mit Entscheid Nr. 662 vom 10. JuniBau- und Zonenreglement Beromünster 2
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 15a
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21
Artikel 22
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 30
Artikel 31
Artikel 32
Artikel 33
Artikel 34
Artikel 35
Artikel 36
Artikel 37
Zweck ..................................................................................................... 4
Rechtscharakter ..................................................................................... 4
Geltungsbereich ..................................................................................... 4
A) PLANUNGSVORSCHRIFTEN.................................................... 4 Verkehrsrichtplan / Erschliessungsrichtplan ............................................ 4 Ortskern- und Fleckenrichtplan ............................................................... 5 Ausnützungsziffer / Einliegerwohnungsbonus ......................................... 5Baulinien ................................................................................................ 5
Zoneneinteilung ...................................................................................... 6
Etappierung der Bauzonen ..................................................................... 7Immissionsschutz ................................................................................... 7
I. BAUZONEN ............................................................................... 8 Ortskernzone Flecken OF ....................................................................... 8 Ortskernumgebungszone OU ............................................................... 10 Ortskernzone Stiftsbereich OS ............................................................. 12 Viergeschossige Wohnzone W4 ........................................................... 14 Dreigeschossige Wohnzone W3 ........................................................... 15 Zweigeschossige Wohnzone W2 .......................................................... 15 Zweigeschossige Wohnzone Dicht W2D .............................................. 16 Landhauszone WL ................................................................................ 16 Sonderbauzone Chrüzmatt SBC ........................................................... 17 Dreigeschossige Arbeits- und Wohnzone AW3 .................................... 17 Zweigeschossige Arbeits- und Wohnzone AW2 ................................... 18Arbeitszone ARZ .................................................................................. 18
Grünzone GRZ ..................................................................................... 19
II. NICHTBAUZONEN ................................................................... 20 Landwirtschaftszone LWZ .................................................................... 20 Sondernutzungszone für Erwerbsgartenbau SNG ................................ 20 Übriges Gemeindegebiet B UEG-B....................................................... 21 III. SCHUTZZONEN ....................................................................... 21 Ortsbildschutzzone überlagert OBZ ...................................................... 21Freihaltezone FHZ ................................................................................ 22
Naturschutzzone NSZ .......................................................................... 22 Landschaftsschutzzone LSZ ................................................................. 23 Grundwasserschutzzone ...................................................................... 24 IV. SONDERNUTZUNGSPLÄNE................................................... 25Bebauungsplan .................................................................................... 25
Gestaltungsplan / Gestaltungsplanpflicht ............................................. 25Bau- und Zonenreglement Beromünster 3
Artikel 38
Artikel 39
Artikel 40
Artikel 41
Artikel 42
Artikel 43
Artikel 44
Artikel 45
Artikel 46
Artikel 47
Artikel 48
Artikel 49
Artikel 50
Artikel 51
Artikel 52
Artikel 53
Artikel 54
Artikel 55
Artikel 56
Artikel 57
Artikel 58
Artikel 59
Artikel 60
B) BAUVORSCHRIFTEN .............................................................. 26 Waldgrenze / Waldabstand ................................................................... 27Kinderspielplatz .................................................................................... 28
C) SCHUTZ DES ORTS- UND LANDSCHAFTSBILDES ............. 28 Orts- und Landschaftsbild ..................................................................... 28 Siedlungsdurchgrünung ........................................................................ 29Naturobjekte ......................................................................................... 30
Aussichtspunkte ................................................................................... 30
Kulturobjekte ........................................................................................ 31
Antennen, Parabolspiegel, Solaranlagen .............................................. 33 D) AUFSICHT, VOLLZUG, STRAFEN .......................................... 33Gebühren ............................................................................................. 34
Baubewilligung und Baukontrolle .......................................................... 34Ausnahmen .......................................................................................... 34
Strafbestimmungen .............................................................................. 35 E) RECHTSSCHUTZ UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN ............ 35Beschwerderecht .................................................................................. 35
Bauarbeiten .......................................................................................... 35
Inkrafttreten .......................................................................................... 35
ANHANG
III Nutzung in der Grünzone
IV Kulturobjekte
VI Aussichtspunkte
VII Naturobjekte
VIII Naturschutzzonen
Bau- und Zonenreglement Beromünster 4
Gestützt auf § 17 Absatz 2 sowie §§ 35 und 36 des Planungs- und Baugesetzes des Kan- tons Luzern (PBG) und auf § 23 Absatz 3 und § 24 des Gesetzes über den Natur- und Land-EINLEITUNG
Artikel 1
Zweck Das Bau- und Zonenreglement bezweckt einen scho- nenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen,Raumplanung.
Artikel 2
Rechtscharakter Die Vorschriften des Bau- und Zonenreglements sind als aufgehoben werden, sofern dies in diesem Reglement nicht ausdrücklich vorgesehen ist.Artikel 3
Geltungsbereich Das Bau- und Zonenreglement gilt für das ganze Ge- meindegebiet.A) PLANUNGSVORSCHRIFTEN
Artikel 4
Verkehrsrichtplan / Erschlies-
sungsrichtplan kommunalen Verkehrsrichtplan und den kommunalen verbindlich. Der Verkehrsrichtplan ist für Neu- und Aus- bau, Funktion und Gestaltung von Strassen, Wegen und richtplanes sind mit den Planungswerken der entspre- chenden Infrastrukturwerke abzustimmen.Bau- und Zonenreglement Beromünster 5
Artikel 5
kommunalen Ortskern- und Fleckenrichtplan. Dieser ist Ortskernbereiche (Ortskernzone Flecken, Stiftbereich und Ortskernumgebungszone etc. ) die anzustrebende Gestaltung und Aufwertung des Fleckens bezüglich Be- bauung und Umgebungsgestaltung auf.Artikel 6
Ausnützungsziffer / Einlieger-
wohnungsbonus1 Der Berechnungsfaktor im Sinne von § 9 Absatz 2 der
1.0.2 In den Zonen W2 und der Landhauszone WL wird für
den An- oder Einbau einer Kleinwohnung (Einlieger- wohnung) ein Ausnützungszuschlag von 0.05 ge- dass alle Installationen vorbereitet sind und die Um- wandlung in eine Kleinwohnung ohne nenneswerte bauliche Massnahmen realisierbar ist.Artikel 7
Baulinien
Grundstücksgrenzen, um Naturobjekte, Aussichts- punkte oder Kulturobjekte freigehalten werden (§ 30 PBG).120 Absatz 3 des Planungs- und Baugesetzes über-
ragt werden. Der Gemeinderat kann ausnahmsweiseDachvorsprünge von mehr als 1.0 m gestatten.
3 Zwischen Baulinien und Strassengrenze sowie Bau-
gende Bauten und Anlagen ausnahmsweise bewilligt werden: c) Wege, Einfriedungen, Treppen fahrtenBau- und Zonenreglement Beromünster 6
Artikel 8
Zoneneinteilung 1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und schutz-Verordnung eingeteilt:I. Bauzonen ES
a) Ortskernzone Flecken OF III b) Ortskernumgebungszone OU III c) Ortskernzone Stiftsbereich OS III d) Viergeschossige Wohnzone W4 II e) Dreigeschossige Wohnzone W3 II / III * f) Zweigeschossige Wohnzone W2 II g) Zweigeschossige Wohnzone Dicht W2D II h) Landhauszone W1a II i) Sonderbauzone Chrüzmatt SBZ C IILuzernerstrasse
WGL III
k) Dreigeschossige Arbeits- undWohnzone
AW3 III
l) Zweigeschossige Arbeits- undWohnzone
AW2 III
m) Arbeitszone ARZ III o) Grünzone GRZ IIIII. Nichtbauzonen
p) Landwirtschaftszone LWZ III q) Sondernutzungszone für Erwerbs- gartenbauSNG III
r) Übriges Gebiet B UeG-B IIIIII. Schutzzonen
s) Ortsbildschutzzone überlagert OBZ t) Freihaltezone FHZ u) Naturschutzzone NSZ III v) Landschaftsschutzzone LSZ2 Die Zonen sind im Zonenplan Siedlung und Land-
schaft 1:2000 festgehalten, welcher Bestandteil dieses Reglements ist. (Der verkleinerte Druck hat nur orien- tierenden Charakter).3 Zur besseren Lesbarkeit des Zonenplanes sind wich-
tigere Strassen weiss als UeG-A dargestellt. der ES II in die ES III: siehe Zonenplan nenplanBau- und Zonenreglement Beromünster 7
Artikel 9
pen eingeteilt.2 In den Bauzonen der 1. Etappe kann im Rahmen der
Nutzungsvorschriften gebaut werden.
3 Die Bauzonen der 2. Etappe dürfen erst dann über-
baut werden, wenn sie der Gemeinderat ganz oder teilweise in die Bauzone der 1. Etappe umteilt. Die Umteilung kann er erst vornehmen, wenn die Voraus- setzungen von § 43 PBG erfüllt sind und ferner a) in Zonen mit Gestaltungsplanpflicht oder auf Ver- langen des Gemeinderates ein genehmigter Ge- staltungsplan vorliegt4 Für das Verfahren gilt § 43 PBG
sung des Zonenplanes vom 8. Juni 2004 nach Ablauf von 10 Jahren seit Inkrafttreten dieses Planes keine massgeblichen Bauten in Angriff genommen, bean- tragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, dieseAreale in dem dafür vorgesehenen Verfahren dem
Übrigen Gebiet oder der Landwirtschaftszone zuzu- weisen.Artikel 10
Immissionsschutz 1 An bestehenden oder geplanten Hauptverkehrs- und zungen hinsichtlich Lage, Orientierung, Grundriss und2 In Gebieten, bei denen Grund zur Annahme besteht,
dass der massgebende Immissionsgrenzwert über- schritten ist, oder eine Überschreitung zu erwarten ist, gen eines entsprechenden Nachweises.3 Im weiteren wird auf die Gesetzgebung über den Um-
weltschutz hingewiesen (Insbesondere Artikel 29 31Bau- und Zonenreglement Beromünster 8
Artikel 11
schutzverordnung sind im Zonenplan bzw. in den entspre- chenden Zonenvorschriften bezeichnet. Zonenbereiche, in denen eine Aufstufung als Folge einer nen speziell bezeichnet.I. BAUZONEN
Artikel 12
Ortskernzone Flecken
OF1 Allgemeines:
a) Der Flecken ist in seiner Gesamtheit ein histori- sches Siedlungs- und Baudenkmal. Er ist in seiner dern. lement und zum Ortskern- und Fleckenrichtplan Richt- linien und Weisungen erlassen. a) Vor Beginn einer Projektierung ist der Gemeinderat zu orientieren. Der Gemeinderat bestimmt gestützt auf seine Bauberater das weitere Vorgehen und veran- b) Architektonisch und historisch wertvolle Bausub- stanz, Baustruktur und Aussenraumelemente sind zu erhalten und bauliche Massnahmen architektonisch von einem Bauvorhaben betroffenen werden, zu korri- gieren. d) Alle Baugesuche sind durch das Fachgremium zu begutachten und je nach Bedeutung dem Amt für BZR).3 Nutzung:
a) Gestattet sind Wohnnutzungen, nicht oder nur b) Die Mischnutzung ist im Flecken anzustreben, wo- weisen hat. Der Gemeinderat kann Ausnahmsweise in zichten.4 Abbruch, Um-, An- und Neubauten:
a) Bauten und Anlagen dürfen nur abgebrochen wer- den, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen und eine oder entsprechende Umgestaltung vorliegt.Bau- und Zonenreglement Beromünster 9
b) Um-, An- oder Neubauten sind kubisch, proportio- den Flecken und in das Ortsbild einzuordnen.Neue Elemente und Materialien dürfen verwendet
werden, wenn dadurch eine hohe architektonische c) Die An- und Nebenbauen auf der Südseite der Badgasse, auf der Nordseite und Südseite der Gerbe- gasse, sind nach den Aussagen des Ortskern- undFleckenrichtplanes zu beurteilen.
d) Brandmauern sind zu erhalten und soweit fehlend a) Im Flecken ist die geschlossene Bauweise im Sin- ne von § 129 Abs. 1 PBG die Regel und bei den be-An- und Nebenbauten mit Baulinien zwingend vorge-
schrieben. sind gestützt auf den Ortskern- und Fleckenrichtplan zu beurteilen. dürfen nur für bestimmte Nutzungen unter Beachtung von Art.12 Abs. 4 und im Rahmen des Beratungsver- a) Die Fassaden, Fenster und Schaufenster sind so zu gliedern, dass sie den historischen Bautypen ent- sprechen und mit dem Fleckencharakter vereinbar sind. b) Alle Materialien, Farbgebung, Anbringen von Re- klamen, Beschriftungen und dergleichen sind bewilli- gungspflichtig und auf das Fleckengesamtbild abzu- stimmen.7 Dachgestaltung:
a) Die bestehenden einfachen Satteldachformen sind schwanzziegeln einzudecken. b) Dachaufbauten und Einschnitte sind mit Ausnahme von Dachlukarnen untersagt. Solche dürfen nur er- stellt werden, wenn sich dadurch eine architektoni- nicht mehr als 1.80 m breit sein und gesamthaft nicht dem Fachgremium getroffen werden.8 Aussenraum / Umgebungsgestaltung/Parkierung:
Bau- und Zonenreglement Beromünster 10
b) Garten- und Stützmauern sind so zu erhalten oder neu zu erstellen, dass der historische Siedlungsraum und Gassencharakter erhalten bleibt. den. Der Gemeinderat unterstützt zusammengefassteParkierungsanlagen um den Fleckenbereich zu ent-
plan zu beurteilen.9 Weitere Detailbestimmungen:
sprechend detaillierte Projektunterlagen mit Angaben einzureichen.Modelle verlangt werden.
c) Zur Beurteilung der Materialien und FarbgebungFassadenanstriche sind am Objekt zu bemustern und
in der Regel mit Mineralfarben auszuführen.Artikel 13
Ortskernumgebungszone
OU1 Allgemeines:
a) Die Fleckenumgebung ist aus historischen, sied- lungsbaulichen und architektonischen Gründen für die Entwicklung und das Erscheinungsbild des Ortskernes bedeutungsvoll. ist der Ortskern- und Fleckenrichtplan zu beachten. a) Architektonisch und historisch wertvolle Bausub- stanz, Baustruktur und Aussenraumelemente sind zu erhalten. sie von einem Bauvorhaben betroffenen werden, zu korrigieren. erneuern. Neubauten sind so einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. d) Alle Baugesuche sind durch das Fachgremium zu begutachten und je nach Bedeutung dem Amt für3 Nutzung:
a) Gestattet sind Wohnnutzungen, nicht oder nurBau- und Zonenreglement Beromünster 11
b) Für die Zonenteile, welche nicht direkt an das übergeordnete Strassennetz angeschlossen sind, sind verkehrs- und publikumsintensive Nutzungen nicht gestattet.4 Abbruch, Um-, An- und Neubauten:
a) Bauten und Anlagen dürfen abgebrochen werden, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen und die Ge- samtsituation mit einer Neugestaltung damit aufge- wertet wird. b) Um-, An- oder Neubauten sind kubisch, proportio- den Ortskern und in das Ortsbild zu integrieren.Neue Elemente und Materialien dürfen verwendet
werden, wenn dadurch eine hohe architektonische schlossene und teilweise offene Bauweise gestattet. richtplan zu beurteilen, solange nicht mit Baulinien andere Regelungen getroffen werden. sowie Bautiefen dürfen unter Beachtung von Art.13Abs. 4 und im Rahmen des Beratungsverfahrens ge-
chen Umgebung nicht eindeutig ergeben, insbesonde- re bei noch unbebauten Grundstücken und bei Ge- zugeführt werden, legt der Gemeinderat unter Beach- a) Um- und Neubauten sind so zu gestalten, das sie auf das Ortsbild gebührend Rücksicht nehmen und ten. mitbestimmend sind.7 Dachgestaltung:
a) Bei der Dachgstaltung ist hinsichtlich Form, Materi- al und Farbton auf das Ortsbild Rücksicht zu nehmen. b) Alle Dachgestaltungselemente sind bewilligungs- pflichtig.8 Aussenraum / Umgebungsgestaltung/Parkierung:
Bau- und Zonenreglement Beromünster 12
b) Garten- und Stützmauern sind so zu erhalten oder neu zu erstellen, dass der historische Siedlungsraum und Gassencharakter erhalten bleibt. den. Im Ortskern- und Fleckenrichtplan sind Parzellen bezeichnet, welche sich für die Anordnung einer ge- meinsamen Parkierungsanlage eignen. (Parz. Nr.1+613, 183, 193.und Park+Ride Anlage Bahnareal)
Der Gemeinderat unterstützt solche Parkierungsanla- renden Eingriffen zu schonen.9 Weitere Detailbestimmungen:
sprechend detaillierte Projektunterlagen mit AngabenModelle verlangt werden.
c) Zur Beurteilung der Materialien und Farbgebung Fassadenanstriche sind je nach Situation am Objekt zu bemustern.Artikel 14
Ortskernzone Stiftsbereich
OS1 Allgemeines:
Der Stiftbereich ist in seiner Gesamtheit ein histori- sches Kulturgut und Baudenkmal. Die Erscheinung und Gesamtstruktur ist zu erhalten und zu pflegen. a) Architektonisch und historisch wertvolle Bausub- stanz, Baustruktur und Aussenraumelemente sind zu erhalten. von einem Bauvorhaben betroffenen werden, zu korri- gieren.Aufsicht auszuführen.
3 Nutzung:
a) Die bestehenden Bauten sind ihrem historischen Charakter entsprechend zu nutzen, zu bewirtschaften und zu pflegen.Bau- und Zonenreglement Beromünster 13
der neuen Entlastungsstrasse (Bahnareal) sind Nut- zungen im Rahmen der Ortskernumgebungszone ge- stattet.Artikel 15
GSW1 Zweck
Mischnutzung an zentraler Lage sowie eine gute ge- stalterische Einordnung aller Bauten in das Orts- und Strassenbild. Bauten und Anlagen sind so zu gestal- ten, dass zusammen mit der Umgebung eine guteGesamtwirkung entsteht.
2 Nutzung
Ausnützung usw.) und die Stellung der Bauten vom Gemeinderat von Fall zu Fall festgelegt (vgl. Art. 30, Ortsbildschutzzone überlagert und Ortskern- undFleckenrichtplan).
Für die Zonenteile ausserhalb der Ortsbildschutzzone tens 0.35 für Wohnnutzung.Bei bestehenden Bauten und im Rahmen von Bebau-
Wohnnutzung bewilligt werden.
Artikel 15a
Luzernerstrasse WGL
1 Nutzung
Anlagen und Nutzungen für das Wohnen, Dienstleis- zungen. Die Bauten, Anlagen und Nutzungen haben insbesondere baulich und mit ihren Auswirkungen auf die Umgebung dem Zonencharakter des neuen Quar- tiers Grüenegg / Chappelhof zu entsprechen.Bau- und Zonenreglement Beromünster 14
2 Gestaltungsplanpflicht
dichteter Bauweise mit einer hohen Wohn- und Sied-3 Geschosszahl
geschoss im Rahmen eines Gestaltungsplans ist nicht4 Ausnützungsziffer
nützungsziffer 0.55.5 Attikageschoss
einem Attikageschoss mindestens eine Fassade um3.0 m zurückversetzt werden.
6 Entlang der Luzernerstrasse dürfen inkl. Unterge-
schoss und Dach- oder Attikageschoss sowohl auf der Nord- wie auch der Südseite maximal vier Geschossequotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] bauanleitung - Insider Modellbau
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[PDF] BAUANLEITUNG „WEIHNACHTSKRIPPE“
[PDF] Bauanleitunge und Laubsäge-Vorlage für das Schwingtier
[PDF] Bauarbeiten: Frohe Zukunft ab 2. Mai Straßenbahn-frei
[PDF] BAUART - Architecture