[PDF] Baugemeinschaft will 13 neue Ferienhäuser in Niendorf bauen

Auf dem 7700 Quadratmeter gro- ßen Grundstück in Niendorf sollen künftig 13 Ferienhäuser in Holzbau- weise mit je 120 Quadratmetern Wohnfläche, deren Grundrisse indi- viduell festlegbar seien, und ein Ge- meinschaftshaus entstehen. In spä- testens zwei Jahren soll das Projekt umgesetzt sein.
View PDF Document


:
View PDF Document




Baugemeinschaft will 13 neue Ferienhäuser in Niendorf bauen

10.04.2014 LIEBE LESER. Vom Navi veralbert. Baugemeinschaft will 13 neue. Ferienhäuser in Niendorf bauen. Vier Millionen Euro sollen investiert werden.



Tag der Architektur

Loddin OT Kölpinsee



Der Süden schafft Fakten

30.04.2021 Eine Branche in stetigem Aufwind: So läuft es im Hamburger Süden. Seiten 18 bis 27. PREMIERE. BAUEN. IMMOBILIEN. INTERVIEW. Fruchthändler Sven.



Textaliche Festsetzungen B-Plan 02.13.00

13. Flurstücke: 293. Grundstücksgröße: 983 m². Grundbuch: davon aus dass in Lübeck bis 2030 sogar rund 6.000 neue Wohnungen benötigt werden.



Dämmen mit nachwachsenden Rohstoffen - Mehr als nur

Ökologisches Wohnhaus aus einem historischen Bahnhofsgebäude. 10. Kleines Ferienhaus mit Dämmung aus dem Meer. 12. Neuer Dachstuhl mit Jute-Dämmung.



NeuerPräsident und neuerVorstand

08.05.2019 Christoph Meyn Architekt aus Stralsund



Dämmen mit nachwachsenden Rohstoffen - Mehr als nur

Kleines Ferienhaus mit Dämmung aus dem Meer. 12. Neuer Dachstuhl mit Jute-Dämmung. 14. Oberste Geschossdecke mit altem Zeitungspapier gedämmt.



Zwischen Erhalt Aufwertung und Gentrifizierung

03.04.2014 neue Aufwertungen bereiten. Schon auf den ersten Blick zeigt sich dass die Akteursebene komplex und differenziert zu betrachten ist.



HAMBURGISCHES ARCHITEKTURARCHIV Verzeichnis der

Teil 13 Elementiertes Bauen in Strahl - Zum Deutschen Stahlbautag 1980 in Berlin. AIV Bibliothek II 139 Ilse Irion Thomas Sieverts: Neue Städte.



HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

26.06.2020 neu: 2124-2-2. 23. 6. 2020. Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs.