Modulhandbuch des Studiengangs Bauingenieurwesen
Bauingenieurwesen. Bachelor des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 10.10.2017.
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO
10-Oct-2017 (2) Der Studiengang wird vom Fachbereich Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt betrieben. § 2 Qualifikationsziele und Inhalte des ...
Modulhandbuch des Studiengangs Bauingenieurwesen
Bauingenieurwesen. Master des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 10.10.2017.
Anlage 4: Vorpraktikumsordnung
1. Sinn und Zweck des Vorpraktikums. Der Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt ist als anwendungsorientierter Studiengang.
Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium im Fachbereich
Mitgeltend ist die Studienordnung für das Bachelor-Studium im Fachbereich Bauingenieurwesen der. Hochschule Darmstadt vom 17. November 2004. 1. Abschnitt:
Besondere Bestimmungen für die Prüfungs- ordnung für den
für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt. Seite 2. Inhalt. § 1 Allgemeines .
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO
10-Oct-2017 (2) Der Studiengang wird vom Fachbereich Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt betrieben. § 2 Qualifikationsziele und Inhalte des ...
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO
09-Oct-2018 BBPO für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt.
Besondere Bestimmungen für die Prüfungs- ordnung für den Master
BBPO für den Master-Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt. Seite 2. Inhalt. § 1 Allgemeines .
Äquivalenzliste zur Anerkennung von Leistungen im Studiengang
Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen Module nach PO 2011 aus dem Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule Darmstadt.
BBPO für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt Seite 17
Anlage 4: Vorpraktikumsordnung
Vorpraktikumsordnung für den
Bachelor - Studiengang
Bauingenieurwesen
des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences vom 26.06.2010Inhalt
§ 1 Sinn und Zweck des Vorpraktikums
§ 2 Vorpraktikumsbeauftragte/r
§ 3 Gesamtdauer des Vorpraktikums
§ 4 Inhalt des Vorpraktikums
§ 6 Berichterstattung und Bescheinigung über das Vorpraktikum § 7 Anerkennung des Vorpraktikums Fachbereich BauingenieurwesenBBPO für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt Seite 18
§ 1
Sinn und Zweck des Vorpraktikums
Der Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt ist als anwendungsorientierter Studiengang
erfolgreiches Studium unabdingbar. Die Voraussetzungen hierfür sollen durch das Vorpraktikum geschaffen werden. Im
gewonnener Eindruck über: - das Erleben und Erfassen der sozialen Struktur eines Betriebes.§ 2
Vorpraktikumsbeauftragte/r
Vorpraktikumsbeauftragten. Diese/dieser befasst sich mit allen Fragen des Vorpraktikums. Ihr/Ihm obliegt insbesondere
§ 3
Gesamtdauer des Vorpraktikums
(1) Für den Studiengang Bauingenieurwesen wird ein Vorpraktikum von 12 Wochen (bei einer Arbeitszeit von mindestens 40 h
oder sonstige Fehlzeiten, wenn diese mehr als zwei Arbeitstage in Summe betragen.§ 4
Inhalt des Vorpraktikums
halte des Vorpraktikums müssen dem Bauwesen entstammen.(2) Mindestens 6 Wochen des Vorpraktikums müssen auf Baustellen des Bauhauptgewerbes abgeleistet werden. Weitere
Details regelt § 7.
§ 5
(1) Das Vorpraktikum stellt eine Studienvoraussetzung dar, die allein in der Eigenverantwortung der Praktikantin/des Prakti-
durch den zwischen der Praktikumsstelle und der Praktikantin/dem Praktikanten zu schließenden Praktikantenvertrag
begründet. Der Praktikant/die Praktikantin untersteht der Betriebsordnung der Praktikumsstelle. Der Fachbereich Bau-
werkskammer sind. Die Wahl des Betriebes bleibt der Praktikantin/dem Praktikanten selbst überlassen. Sie/er hat selbst
entspricht.§ 6
Berichterstattung und Bescheinigung über das Vorpraktikumkeiten in Form von Wochenberichten zu beschreiben. Für jede Woche sind mindestens zwei DIN A4 - Seiten Text anzufer-
tigen. Das Berichtsheft ist außerhalb der Arbeitszeit zu führen. Es ist der Betreuerin/dem Betreuer der Praktikumsstelle
abgeleistete Vorpraktikum ausstellen.§ 7
Anerkennung des Vorpraktikums
(1) Die Anerkennung des Vorpraktikums erfolgt durch die Vorpraktikumsbeauftragte/den Vorpraktikumsbeauftragten.
(3) Als Vorpraktikum wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses insbesondere auch die erfolgreich abgeschlossene Ausbil-
dung in den folgenden Ausbildungsberufen anerkannt:BBPO für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt Seite 19
betonbauer, Betonfertigteilbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Brunnenbauer, Dachdecker, Estrichleger, Fach-
kraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Fachkraft für Wasserwirtschaft, Feuerungs- und
Schornsteinbauer, Fliesen-, Mosaik- und Plattenleger, Gleisbauer, Hochbaufacharbeiter, Kanalbauer, Maurer, Rohrlei-
tungsbauer, Spezialtiefbauer, Straßenbauer, Stuckateur, Tiefbaufacharbeiter, Vermessungstechniker, Wasserbauer,
(4) Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Berufen des Bau- und Ausbaugewerbes, die voran stehend in Absatz (3) nicht
aufgeführt sind, kann auf schriftlichen Antrag teilweise auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Die Entscheidung über
(5) Über die Anerkennung praktischer Ausbildungen von Fachoberschulen, technischer bzw. beruflicher Gymnasien aus dem
Geltungsbereich des Grundgesetzes entscheidet der Vorpraktikumsbeauftragte auf schriftlichen Antrag. Über die durch-
rungen dieser Praktikumsordnung erfüllt werden. Die Nachweispflicht obliegt der Bewerberin/dem Bewerber.
(6) Die Anerkennung von Praktikumszeiten durch andere Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes wird über-
nommen, soweit das Praktikum den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entspricht. Die Nachweispflicht obliegt der
den. Absatz (2) gilt entsprechend.(6) Ein im Ausland abgeleistetes Praktikum muss den gleichen Bedingungen genügen wie im Inland. Auf Verlangen der/des
glaubigt sein. ausführlich zu begründen. Über den Antrag entscheidet der Vorpraktikumsbeauftragte.praktikumsbescheinigung, die entsprechend der geltenden Prüfungsordnung der Hochschule Darmstadt (ABPO) und den
Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen (BBPO) die voll-
BBPO für den Bachelor - Studiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt Seite 20
Vorpraktikumsbescheinigung
Name und Anschrift der Praktikumsstelle:
Name und Funktion des Betreuers der PraktikumsstelleBeginn des Praktikums:
Ende des Praktikums:
Fehltage:
Datum:
Unterschrift der Praktikumsstelle:
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