[PDF] Haushaltsplan Der doppische Haushalt 2019 der





Previous PDF Next PDF



Antrag auf Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

Wohneigentums "Baukindergeld". Wohnungsbauprogramm der Stadt Friedrichshafen für Familien auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit 



Wohnen und Bauen in Friedrichshafen

Die Stadt Friedrichshafen unterstützt den Erwerb oder den Bau von. Wohneigentum von Familien mit Kindern mit einem Zuschuss dem. Baukindergeld. Damit möchte 



Wohnrauminitiative Friedrichshafen

Mit dem Baukindergeld fördert die Stadt Friedrichshafen den Er- werb von Eigentumswohnungen und Familienheimen. Die Stadt stellt verlorene Zuschüsse zur 



Haushaltsplan

Stadt Friedrichshafen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre. 2016 und 2017. Einwohnerzahl ohne neue Stadtteile mit neuen Stadtteilen.



Checkliste zur Beantragung des Baukindergeldes

Sie können das Baukindergeld voraussichtlich erhalten! Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Volksbank Friedrichshafen-Tettnang eG. Telefon: 07542 



Haushaltsplan

Der doppische Haushalt 2019 der Stadt Friedrichshafen Kaufpreisvergünstigungen im Wohnungsbau und Baukindergeld. 400.000. Ab) Sonstige Auszahlungen.



Baukindergeld: Eigentlich Bauträgergeld

Suggested Citation: Michelsen Claus (2018) : Baukindergeld: Eigentlich Bauträgergeld



Haushaltsplan 2021/2022

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat daher am 27.04.2015 beschlossen Kaufpreisvergünstigungen im Wohnungsbau und Baukindergeld. 1.650.000.



Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019

1 janv. 2019 Teil A Eröffnungsbilanz Stadt Friedrichshafen zum 01.01.2019 . ... 2.6620.9884.000-0008 Investitionszuschüsse für Baukindergeld. 100.000.



Drucksache 19/23326

4 déc. 2020 in Friedrichshafen bis zum Jahr 2031. Das Bundesministerium der Justiz ... Die Fraktion der FDP kritisierte dass das Baukindergeld nicht.

Wer nie einen Fehler beging, hat nie etwas Neues probiert.

Albert

Einstein(*1879,†1955)

Band I

Haushaltssatzung Stadt und Zeppelin-Stiftung

Haushaltsplan

Rechnungsjahr2019

Stadt Friedrichshafen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

für das Haushaltsjahr 2019

Einwohnerzahl

ohne neue Stadtteile mit neuen Stadtteilen am 16. Juni 1933 15.700 18.942 am 17. Mai 1939 24.794 26.677 am Jahresende 1943 27.168 - am Jahresende 1944 7.650 - am 13. September 1950 20.501 25.054 am 30. Juni 1960 36.302 41.549 am 27. Mai 1970 43.140 51.228 am 30. Juni 1980 41.301 51.950 am 30. Juni 1990 42.561 53.728 am 30. Juni 2000 44.967 57.176 am 30. Juni 2010 45.896 58.908 am 30. Juni 2011 46.162 59.117 am 30. Juni 2012 46.406 59.316 am 30. Juni 2013 44.571 57.564 am 30. Juni 2014 45.141 58.134 am 30. Juni 2015 45.365 58.591 am 30. Juni 2016 46.281 59.610 am 30. Juni 2017 46.271 59.828 am 30. Juni 2018 46.755 60.431*

Steuerkraftsumme:

2017 82.611.590 Euro = 1.385,89 Euro je Einwohner am 30. Juni 2016

2018 91.193.727 Euro = 1.524,27 Euro je Einwohner am 30. Juni 2017

2019 105.113.553 Euro = 1.756,93 Euro je Einwohner am 30. Juni 2017

davon entfallen auf altes Stadtgebiet 2.859 ha 58 a 18 m²

Stadtteil Ailingen 1.421 ha 67 a 90 m²

Stadtteil Ettenkirch 1.773 ha 57 a 20 m²

Stadtteil Kluftern 691 ha 90 a 95 m²

Stadtteil Raderach 246 ha 41 a 72 m²

6.993 ha 15 a 95 m²

- A 2 -

Inhaltsübersicht

Seite

Haushaltssatzung A 3

Vorbericht zum Haushalt 2019 mit Finanzplanung

A 7

Vorbericht zum Haushalt der Zeppelin-Stiftung

(siehe Band II)

Vorbemerkungen

1

Haushaltsplan

Gesamthaushalt

Gesamtergebnishaushalt (einschl. Finanzplanung) 27

Gesamtfinanzhaushalt (einschl. Finanzplanung) 35

Ergebnishaushalt (Querschnitt) 37

Finanzhaushalt (Querschnitt) 43

Teilhaushalte

(Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte, Investitionsmaßnahmen)

THH 1 - Innere Verwaltung 49

THH 2 - Sicherheit und Ordnung 125

THH 4 - Kulturelle Einrichtungen 221

THH 5 - Soziales, Sport 247

THH 6 - Planen, Bauen, Natur/Umwelt 323

THH 7 - Wirtschaft und Tourismus 451

THH 8 - Allgemeine Finanzwirtschaft 473

- A 3 -

Anlagen

1 Stellenplan 493

5 Ermittlung des Bestands an inneren Darlehen 519

6 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 521

7 Übersicht über den voraussichtlichen Stand d. Rückstellungen 523

8 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 525

9 Nachweis des Standes der übernommenen Bürgschaften 527

11 Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs 533

13 Jahresabschlüsse der Unternehmen, an denen die Stadt mit

mehr als 50 % beteiligt ist 567

14 Schulstatistik 2018/2019 603

- A 4 -

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen

für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Stadt 2019

EUR Stiftung

2019

EUR gesamt

2019
Euro

1. im Ergebnishaushalt mit dem

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendung

en von -206.609.350 -69.400.326 -276.009.676 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 2.630.210 37.763.094 40.393.304

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.3. und 1.4) von 2.630.210 37.763.094 40.393.304

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

von -13.250 -5.200 -18.450

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.6 und 1.7) von 493.850 248.800 742.650

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.5 und 1.8) von 3.124.060 38.011.894 41.135.954

2. im Finanzhaushalt mit dem

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/

und 2.5) von -28.081.800 -39.203.950 -67.285.750

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/

-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -18.857.040 3.484.144 -15.372.896

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie-

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie-

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/

und 2.9) von -9.827.800 -28.000 -9.855.800

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmit-

telbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -28.684.840 3.456.144 -25.228.696 - A 5 - 2019

EUR Stiftung

2019

EUR gesamt

2019
Euro Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für 2019

EUR Stiftung

2019

EUR gesamt

2019
Euro Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit gesetzt auf 61.855.000 9.750.000 71.605.000

§ 4 Kassenkredite gesamt

2019
Euro

9. April 2003 wie folgt festgesetzt:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

340 v. H.

c) für die Gewerbesteuer auf

§ 6 Rechtskraft

Mit dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2019 tritt die am 5. Februar 2018 beschlossene Haushaltssatzung

für die Jahre 2018 und 2019 außer Kraft. Friedrichshafen, den Bürgermeisteramt

Andreas Brand

Oberbürgermeister

- A 7 -

Stadt Friedrichshafen

Vorbericht

zum

Haushalt 2019

Der Vorbericht soll dem Informationsbedürfnis des Gemeinderats, der Öffentlichkeit und der Rechtsaufsicht dienen, dabei die wirtschaftliche Situation der Stadt darstellen und Rück- rung in die Haushaltswirtschaft der Stadt hinsichtlich der stetigen Aufgabenerfüllung stehen mativer Teil der Haushaltssatzung. - A 8 -

Inhaltsverzeichnis zum Vorbericht 2019

Allgemeines zum Neuen Komm. Haushalts- und Rechnungswesen Seite A 9

1. Rückblick auf die Jahre 2017 und 2018 Seite A 18

1.1 Haushaltsjahr 2017 Seite A 18

1.2 Haushaltsjahr 2018 Seite A 19

2.1 Haushaltsvolumen Seite A 21

2.2 Gesamtergebnishaushalt Seite A 22

2.2.1. Zusammenfassung Ergebnishaushalt Seite A 23

2.3 Gesamtfinanzhaushalt Seite A 40

2.3.1 Zusammenfassung Finanzhaushalt Seite A 41

2.4 Verschuldung Seite A 46

3. Finanzplanung 2019 - 2022 Seite A 49

3.1 Zusammenfassung Finanzplan Seite A 49

- A 9 - Allgemeine Bemerkungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen

1. Rechtsgrundlagen

Am 22. April 2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gelegt. Die Frist zur Umstellung des Rechnungswesens war im Mit Drucksache 15/3119 hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf u.a. zur Änderung

gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht, der am 11.04.2013 beschlossen und

erstellen.

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat daher am 27.04.2015 beschlossen, dass die Umstellung des

Haushalts- und Rechnungswesens der Stadt Friedric

hshafen auf das NKHR zum 01.01.2019 angestrebt wird. Dieser Zielvorgabe entsprechend ist der Haushaltsplan 2019 der erste Haushalt der Stadt Friedrichshafen auf Basis des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), der damit

gleichzeitig das zweite Haushaltsjahr des bisherigen kameralen Doppelhaushaltsplans 2018/2019 ersetzt.

Grundlagen für Haushaltsplanung sind die Gemeindeordnung (GemO) vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 582)

Produktplan Baden-Württemberg in der Fassung vom 14. Juni 2016, der Kontenrahmen für Baden- und für die Unterteilung der Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen) darstellte. Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen soll künftig anhand von des gesamten Verbrauchs an Personal- und Sachmitteln einschließlich Abschreibungen und Rückstellungen, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns weiter optimiert und transparenter - A 10 -

2. Konzeptionelle Grundlagen des NKHR

Rechnung konzipiert:

2.1. Ergebnishaushalt /-rechnung - Darstellung des Ressourcenverbrauchs

ab. Er unterscheidet sich zum früheren Verwaltungshaushalt in der periodengerechten Zuordnung von Nr. 3). Daher entspricht der Ergebnishaushalt der aus dem HGB bekannten Gewinn- und bezeichnet werden, lautet die Begrifflichkeit in der Abschlussphase "Ergebnisrechnung".

2.2. Finanzhaushalt /-rechnung - Darstellung des Geldverbrauchs bzw. der liquiden Mittel

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres - ohne periodengerechte Rechnungsabgrenzung - dargeste llt. Dies umfasst zum Ersten die Ein- und und Auszahlungen im Zusammenhang mit Investitionen und zum Dritten die Ein- und Auszahlungen Finanzhaushalt dient damit dem Nachweis der Herkunft und der Verwendung der als liquide Mittel verpflichtenden Kapitalflussrechnung (Cash-Flow-R echnung). Beim Abschluss eines Haushaltsjahres wird der Finanzhaushalt als "Finanzrechnung" bezeichnet.

einer Planbilanz stellt keinen Pflichtbestandteil der Haushaltsplanung im NKHR dar und ist unüblich. Die

Die einzelnen Bestandteile der Drei-Komponenten-Rechnung sind wie folgt systematisch miteinander verbunden: - A 11 - Der Haushaltsplan umfasst die Komponenten Ergebnisplanung und Finanzplanung.

3. Struktur und Bestandteile des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Er selbst besteht aus: - Gesamthaushalt - Teilhaushalten - Stellenplan - Vorbericht - Finanzplan mit Investitionsprogramm - Übersichten über die Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rücklagen - Beteiligungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 % beteiligt ist

3.1 der Gesamthaushalt

beinhaltet - den Gesamtfinanzhaushalt (Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen),

Teilhaushalte des Finanzhaushalts.

3.1.1 Gesamtergebnishaushalt

Im Mittelpunkt der Haushaltsplanung und der finanzwirtschaftlichen Steuerung steht künftig der - A 12 - Freistellungsphasen nach dem Altersteilzeitgesetz) erfasst werden. Für Investitionsmaßnahmen sondern auf den Zeitpunkt der Verursachung des Ressourcenverbrauchs durch die

Leistungserstellung ankommt.

Der Ergebnishaushalt ist wie folgt strukturiert:

2 laufende Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

6 Privatrechtliche Leistungsentgelte

7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen

12 Personalaufwendungen

14 Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen

17 Transferaufwendungen

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen

19 Ordentliche Aufwendungen

20 Ordentliches Ergebnis

22 Außerordentliche Aufwendungen

23 Veranschlagtes Sonderergebnis

24 Veranschlagtes Gesamtergebnis

- A 13 -

3.1.2 Gesamtfinanzhaushalt

Im Finanzhaushalt erfolgt die Planung der Einzahlungen und Auszahlungen. Im Unterschied zum

(Ergebnishaushalt) als auch aus dem investiven Bereich. Der Finanzhaushalt ist daher gleichzeitig die

und Auszahlungen. Der Finanzhaushalt dient auch der Finanzierungsplanung, da er die ggf. erforderlichen Kreditaufnahmen und die Tilgung von Krediten ausweist. Unter Einbeziehung des erwirtschaften.

Struktur des Finanzhaushalts:

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo) des Ergebnishaushalts

18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

25 Auszahlungen für Baumaßnahmen

32 Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag (Saldo aus Nrn. 17 und 31)

33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

34 Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen

36 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HH-jahres

- A 14 -

3.2 die Teilhaushalte

Der Gesamthaushalt ist nach § 4 GemHVO in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte bestehen aus - Teilergebnishaushalten - Teilfinanzhaushalten. Unterabschnitte wird durch eine produktorientierte Gliederung ersetzt. Ein Grundprinzip der Darstellung der Teilhaushalte ist es, alle wichtigen und steuerungsrelevanten Informationen eines Leistungsbereiches kompakt zusammenzuführen. Dadurch sollen die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung abgebildet werden.

3.3 Der Haushaltsausgleich

Der Haushaltsausgleich hat nach wie vor die zentrale Bedeutung für die kommunale Haushaltswirtschaft, da eine stetige Erfüllung kommunaler Aufgaben nur bei einem nachhaltig Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit. Demnach muss der Ressourcenverbrauch in einem Haushaltjahr Periode durch das Ressourcenaufkommen in dieser Periode ausgeglichen werden. Im NKHR bezieht sich die Ausgleichsverpflichtung auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts. Entsprechend den Zielsetzungen des Ressourcenverbrauchskonzepts Abschreibungen und Rückstellungen in den Haushaltsausgleich einzubeziehen sind. Kann der

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorperioden zur Verfügung stehen.

Gesetzgeber ein mehrstufiges Verfahren vorgegeben, so dass ein Haushalt auch in einem

Haushaltsausgleichsstufen:

- A 15 -

Ausgleichsstufe Ausgleichsregel

Erste Stufe

Zweite Stufe Verwendung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Dritte Stufe Globale Minderausgabe i. H. von 1% der Summe der Aufwendungen

Vierte Stufe

Verwendung von Überschüssen des Sonderergebnisses und Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, wenn diese nicht für Investitionen

Fünfte Stufe

Sechste Stufe Verrechnung des Fehlbetrags mit dem Basiskapital (= Eigenkapital) Da sich der Haushaltsausgleich entsprechend dem Ressourcenverbrauchskonzept ausschließlich auf den Gesamtergebnishaushalt bezieht, bedarf es keines Ausgleichs des Finanzhaushaltes. Allerdings ist verpflichtet, die notwendigen Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen und ihre Finanzierung ausgeglichen sein. Zu beachten ist auch, dass Kredite weiterhin nur zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden dürfen und nicht zum - A 16 -

3.4 NKHR-Begriffe vergleichbaren kameralen Begrifflichkeiten gegenübergestellt

Kameralistik NKHR

Verwaltungshaushalt Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt in der

Investitionen und Finanzierung

Jahresrechnung mit

- Haushaltsrechnung - Rechnungsquerschnitt und

Gruppierungsübersicht

- Rechenschaftsbericht Jahresabschluss mit - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Bilanz - Anhang - Verbindlichkeitenübersicht - Rechenschaftsbericht

Haushaltsausgleich

im Verwaltungshaushalt durch Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben und

Erwirtschaftung einer Mindestzuführung an

Verwaltungshaushalt Haushaltsausgleich

im Ergebnishaushalt: vorrangige Erwirtschaftung aller ordentlichen Aufwendungen durch Allgemeine Rücklage - Basiskapital (Eigenkapital) - Ergebnisrücklagen - liquide Mittel

Finanzlage

- A 17 -

4. Der doppische Haushalt 2019 der Stadt Friedrichshafen

Mit den Budgetregelungen aus den 90-iger Jahren und der eingeführten Kosten- und des Doppelhaushalts 2018/2019 nach den Bestimmungen des NKHR aufgestellt. Die Stadt hat sich

für eine produktorientierte Haushaltsgliederung und die Bildung von folgenden acht Teilhaushalten im

1 Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung

2 Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung

4 Kulturelle Aufgaben 25 Archiv, Museen

28 Sonstige Kulturpflege

5 Soziales, Sport 31 Soziale Hilfen

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

52 Bauen und Wohnen

53 Ver- und Entsorgung

55 Natur- und Landschaftspflege

56 Umweltschutz

7 Wirtschaft und Tourismus 57 Wirtschaft und Tourismus

8 Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft

Budgetregelungen

finanzielle Steuerung. Die Budgetregelungen ergeben sich im Detail aus den Vorbemerkungen. - A 18 - nen kurzen Rückblick auf die Planungen und die Rechnungsergebnisse der unmittelbar vorangegan- genen Haushaltsperioden (Ziff. 1) sowie einen Ausblick auf die darauf folgenden durch die Finanzpla- nung erfassten Jahre (Ziff. 3).

1. Rückblick auf die Jahre 2017 und 2018

1.1. Haushaltsjahr 2017, kameral

Nach der Haushaltssatzung vom 29. Februar 2016 für die Jahre 2016 und 2017 wurden folgende Ein- nahmen und Ausgaben 2017 veranschlagt: im Verwaltungshaushalt

174.455.950

39.217.500

Zusammen

213.673.450

Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung 2017 war nicht erforderlich. Gemeinderat am 22. Oktober 2018 festgestellt wurde, weist folgende Zahlen aus: im Verwaltungshaushalt:

Summe der Einnahmen/ Ausgaben

206.225.821,01

+ 31.769.871,01

Summe der Einnahmen/ Ausgaben

49.046.072,90

+ 9.828.572,90

Bei der Gewerbesteuer konnten statt der geplanten

35,0 Mio. EUR schließlich 53,9 Mio. EUR verein-

nahmt werden. Die Verbesserungen bei den lfd. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb betrugen rund 3,0 Mio. EUR. Auf der Ausgabeseite sind geringere Personalausgaben von 2,4 Mio. EUR und EUR, also ein Plus von 35,1 Mio. EUR, erwirtschaftet werden. Diese Verbesserungen im Verwaltungshaushalt führten zu den wesentlichen Mehreinnahmen des gen und Zuschüssen belaufen sich auf 2,5 Mio. E

UR. Ausgabeseitige Verbesserungen ergaben sich

- A 19 -

6,8 Mio. EUR bei den Bauausgaben und 1,1 Mio. EUR bei den Zuweisungen und Zuschüssen an Drit-

te. Dadurch konnten 19,9 Mio. EUR der allgemeinen Rücklage zugeführt werden; der Rücklagebe-

die ordentlichen Tilgungen von 2,8 Mio. EUR

Anfangsbestand

EUR Zugang

EUR Abgang

EUR Endbestand

EUR Allgemeine Rücklage 35.743.608,16 19.927.439,84 0,00 55.671.048,00

Haushaltswirtschaft 248.246.686,94 94.650.000,00

91.405.626,81 251.491.060,13

Zusammen

283.990.295,10 114.577.439,84 91.405.626.81 307.162.108,13

Vom Gesamtbetrag der Allgemeinen Rücklage von 55.671.048 EUR entfallen nach internen Zweck- bindungen auf: Für Investitionen im Zuge der B 31 neu 12.800.000 EUR Für zukünftige FAG-Belastungen 16.200.000 EUR zusammen 32.274.142 EUR spricht 212,54 EUR/EW (Stand 30.06.2017).

1.2. Haushaltsjahr 2018, kameral

Nach der Haushaltssatzung vom 5. Februar 2018 wurde im Haushalt 2018 von folgenden Einnahmen und Ausgaben ausgegangen: im Verwaltungshaushalt

196.538.380

37.238.800

Zusammen

233.777.180

Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung 2018 war nicht erforderlich. Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für das Jahr 2018 rechnen wir beim Abschluss mit deutlichen Verbesserungen gegenüber der Planung. Die saldierte Verbesserung im Verwaltungshaushalt wird zu - A 20 - von rund 2,3 Mio. EUR deutlich geringer ausfallen wird. Wir gehen zudem von deutlichen Weniger-

bunden. Unter Berücksichtigung der (bisherigen) Mindestrücklage von rund 3,7 Mio. EUR sind somit

zicht auf die in der Finanzplanung bislang vorgesehene Kreditfinanzierung der geplanten Investitionen

eingesetzt werden. nommen werden. Zum Jahresende werden voraussichtlich keine Kassenkredite bestehen. (Stand 25.10.2018). - A 21 - Der Doppelhaushalt 2018/ 2019 wurde am 5. Februar 2018 vom Gemeinderat nach dem alten kame- ralen Haushaltsrecht verabschiedet. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ab 2019 wird der kameral aufgestellte Haushaltsplan in das NKHR über-

durch eine Art Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgen, denn es handelt sich im Grund-

satz um das vom Gemeinderat bereits beschlossene Zahlenwerk des 2. Doppelhaushaltsjahres. Die grundlegenden Unterschiede der neuen doppischen Buchführung legen es allerdings nahe, die Rechtskraft der Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 vorzeitig auf 31. Dezember 2018 zuquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
[PDF] Bauknecht Gefrierschrank GKN A+++ ELITE

[PDF] Bauknecht Gefrierschrank GKN ELITE

[PDF] BAUKNECHT pdf - Achats

[PDF] Bauknecht PDF - PC

[PDF] Bauknecht Waschmaschine WAPC 8653 ELITE

[PDF] Baukultur erleben - Schweizer Heimatschutz

[PDF] baukunst - Wallonie-Bruxelles Architectures

[PDF] Bauland kostet bis zu 325 Euro

[PDF] Bauleister

[PDF] Bauleistungen Österreich-fr - France

[PDF] Bauleiter Badsanierung (m/w) in den Regionen Berlin, Düsseldorf

[PDF] Bauliche Anlagen im Außenbereich

[PDF] Bauliche Erhaltung kommunaler Straßen - PMS

[PDF] Baulicher Brandschutz

[PDF] Baulichkeiten in Kleingärten - Bezirksverband der Kleingärtner