[PDF] BAULICHER BRANDSCHUTZ Baustoffe müssen so gewä





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Baulicher Brandschutz

03. Siniat. 04 - 15. Grundlagen Brandschutz. 16 - 25. Begrifflichkeiten des Brandschutzes. 26 - 27. Nachweisführung. 28 - 29. Brandschutz mit Siniat.



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BAULICHERBRANDSCHUTZ

IM WOHNUNGSBAU

der Brandschutzpartner

Impressum

Herausgeber:

1 2 3 3 3 3 6 6 7 9 9 13 15 16 16 16 16 16 19 20 23
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41
441

Einleitung Seite

2 Begriffe

2.1 Allgemeines

2.2 Klassifizierung von Baustoffen

nach DIN 4102-1 und Euroklassen

2.3 Feuerwiderstandsklassen nach

DIN EN 13501-2 und DIN 4102-2

Funktion in DIN 4102-4 und

DIN EN 1996-1-2/NA

Landesbauordnungen

3 Brandschutztechnische Anforderungen

an Bauteile

3.1 Bauaufsichtliche Anforderungen

3.2 Weitergehende Empfehlungen

der Sachversicherer

4 Einflüsse auf den Feuerwiderstand von

Mauerwerkbauteilen

Bemessungsnorm für den Brandschutz

mit Mauerwerk

5.1 Allgemeines

5.2 Wesentliche Änderungen

gegenüber DIN 4102-4

5.2.1 Allgemeines

6,fi

5.2.3 Ausnutzungsfaktor im Brandfall

fi in bauaufsichtlichen Zulassungen

5.3 Brandschutztechnische Einstufung von

und Nationalem Anhang

6 Regelungen der Restnorm DIN 4102-4,

Ausgabe 2016-05

6.1 Allgemeines

6.2 Brandschutztechnische Einstufung von

Vergusstafeln nach DIN 1053-4

6.4 Ziegelflachstürze

6.5 Stahlbetondecken

mit brandschutztechnischen Anforde- rungen an angrenzende Bauteile

7 Typische Ziegelkonstruktionen und ihre

brandschutztechnische Einstufung

7.1 Allgemeines

7.2 Einschaliges verputztes Ziegel-

mauerwerk

7.3 Einschaliges Ziegelmauerwerk mit

DIN EN 998-1

7.4 Einschaliges Ziegelmauerwerk mit

7.5 Einschaliges unverputztes Ziegel-

mauerwerk

7.6 Zweischaliges Ziegelmauerwerk

7.6.2 Zweischalige Reihenhaus-

7.7

Ziegeldecken

7.7.1 Allgemeines

7.7.2 Ziegel-Elementdecken

7.8 Mauertafeln nach DIN 1053-4

7.9 Sonderbauteile aus Ziegeln

7.9.1 Ziegel-Flachstürze

7.9.2 Ziegel-U-Schalen

7.9.4 Ziegel-Deckenrandelemente

8 Brandschutztechnische Ausführungs-

details bei Ziegelmauerwerk

8.1 Allgemeines

8.2 Schlitze und Aussparungen für

8.3 Brandschutztechnische Anforde-

8.4 Ziegel-Innenwand-System (ZIS)

9 Beispiele

9.1 Allgemeines

9.2 Freistehendes Einfamilienhaus

9.4 Mehrfamilienhaus

10 Literatur

11 Anhang A:

Brandschutztechnische Einstufung nach

DIN 4102-4, 1994-03 und A1 2004-11

12

Anhang B:

Maximale Einwirkung N

Ed keit von charakteristischer Mauerwerksdruck- festigkeit f k und Ausnutzungsfaktor š für ver- schiedene Randbedingungen 2

2005-20071994-1996

12 1121
20 13

1115 15

13 1118
13 88
10 7 66

432008-2010

0510152025

14 1419

1 Einleitung

sensibilisiert haben. Massivbauten aus Ziegelmauerwerk bieten ein hohes Maß an passiver Sicherheit im Brandfall, der verglichen mit anderen

3 Mrd. Euro pro Jahr. Hinzu kommen pro Jahr mehrere hundert

der Bundesrepublik im Vergleich mit anderen westlichen Indus Stadtviertel vernichtet. Auf Grund dieser Erfahrungen hat der vorbeugende bauliche Brandschutz im deutschen Baurecht eine besondere Bedeutung.Dies wird auch dadurch deutlich, dass die wesentlichen Anfor- in den Landesbauordnungen aufgenommen wurden. der Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002,

Bild 1:

Brandtote je eine Million Einwohner

3

2.1 Allgemeines

den, dass die Anforderungen des vorbeugenden baulichen

Brandschutzes erfüllt sind.

und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, gilt das euro macht wurde. Die Musterbauordnung (MBO) und die 16 deutschen Lan desbauordnungen enthalten darüber hinaus ausführliche An forderungen an die verschiedenen Bauteile und die in diesen sen erfolgt entweder mit genormten Brandversuchen nach Bauprodukten, die Klasseneinteilung, die Grenzwerte sowie Ziegel ("Toneinheiten" bzw. "keramische Erzeugnisse") sind in dieser Entscheidung ausdrücklich als nichtbrennbare Produk- te der Klasse A1 aufgeführt, für die keine weiteren Nachweise erforderlich sind. Ziegel werden nach DIN 4102-4 und Entscheidung 96/603/

Bauteilen nach DIN EN 13501-2

und DIN 4102-2 auf das Brandverhalten eines Bauteils zu. DIN EN 1996-1-2/NA oder aufgrund von Brandversuchen nach DIN EN 1364-1 bzw. 1365-1 in Feuerwiderstandsklassen

DIN 4102-1/ bauauf-

sichtliche BenennungEuro- klasse nichtbrennbar,

A1 kein Beitrag zum Brand

nichtbrennbar A2 zum Brand B1

Bsehr geringer Beitrag zum

Brand C geringer Beitrag zum Brand B2

Dhinnehmbarer Beitrag zum

Brand E hinnehmbares Brand- verhalten B3

Bauteile nicht zugelassen

Tabelle 1:

sichtlicher Benennung und entsprechende Euroklasse nach 4 DIN 4102-2 an die Feuerwiderstandsklasse die Kurzzeichen A,

AB oder B angefügt, siehe Tabelle 2.

verlieren. DIN 4102-2 unterscheidet 5 Feuerwiderstandsklas sen, siehe Tabelle 3. rechtlich nicht relevant sind. Bauteile (Mindestanforderung REI 30) eingesetzt werden. Bauaufsichtlich sind drei dieser Feuerwiderstandsklassen 2

DIN 4102-2

F 30EI 30REI 30R 30

F 60EI 60REI 60R 60

F 90EI 90REI 90R 90

F 120EI 120REI 120R 120

F 180EI 180REI 180R 180

Tabelle 3:

Einstufungen nach DIN EN 13501-2 und entsprechende

Feuerwiderstandsklassen F

nach DIN 4102-2; der Zahlenwert gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an mineralischen Putzen oder Leichtputzen nach DIN EN 998-1 oder DIN 18550 verputzt. Ziegelbauteile bestehen daher immer in den wesentlichen Tei Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird in Deutschland seit einzuhalten sind.

Tabelle 2:

Benennung von Bauteilen nach DIN 4102-2 am Beispiel der Feuerwiderstandsklasse F 90

DIN 4102-1BenennungWesentliche

TeileÜbrige

Bestandteile

AAF 90-A

ABFeuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus

F 90-AB

BBFeuerwiderstandsklasse F 90F 90-B

5

Bauaufsichtliche

BenennungTragende Bauteile

Bauteileħ

feuerhemmend

R 30REI 30EI 30EI 30 (i

ȉo)

und

EI 30 (i

Ȉo)

F 30F 30F 30W 30

hochfeuer- hemmend

R 60REI 60EI 60E 60 (i

ȉo)

und

EI 60 (i

Ȉo)

F 60F 60F 60W 60

R 90REI 90EI 90E 90 (i

ȉo)

und

EI 90 (i

Ȉo)

F 90F 90F 90W 90

Zuordnung von Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN 4102 und EN 13501-2 zu den bauaufsichtlichen Benennungen aus R

Beschreibung der Feuerwiderstandsdauer

E

Iধ

Wħ i ȉo i Ȉo In

ȉout, innenȉaußenħ

a ȉb a Ȉb above

ȉbelow; obenȉuntenUnterdecken

Tabelle 4:

S 6 und DIN EN 1996-1-2/NA reiche Tabellen mit der brandschutztechnischen Einstufung von Ziegelmauerwerk aufgrund der vorliegenden Prüfergeb nisse aus den zurückliegenden Jahren.

Je nach

nichtraumabschließende Wand) sowie oder Pfeiler) che Bauteilabmessungen (Mindestdicken) angegeben. Bild 2 zeigt anhand eines Grundrisses eines Mehrfamilienhau ses die Zuordnung von Bauteilen zu den unterschiedlichen

Kategorien nach DIN EN 1996-1-2/NA.

grenzen. Eine Verordnung Kaiser Ludwigs des Bayern aus dem werden sollten. Die Geschichte zeigt, dass solche Regelwerke meist nach ver- dieser massiven Bauweisen im Laufe der Zeit wieder sehr viel großzügiger ausgelegt wurden. Erst nach erneuten Brandkata quent angewendet.

Tabelle 6:

nach DIN EN 1996-1-2 und DIN 4102-4

Bauteil

überwiegend auf Druck bean-

spruchte Bauteile zur Aufnahme

Raumab-

schließende

Nichtraumab-

schließende tragende

Tragende Pfeiler und

Tragende nichtraum-

abschließende Wand-

ħwerden nach DIN 4102-4 wie đ ӱҲ

Bild 2:

Benennung von Bauteilen

nach DIN EN 1996-1-2/NA 2 4 141
3 12 1 < 1,0 m L 1,0 m < 1,0 m

Wohnung I

Wohnung IIWohnung III

4Pfeiler, nichtraumabschließender Wandabschnii, R

7

Bebauung auf Grundstücksgrenzen

zusammengefasst: destens der Feuerwiderstandsklasse F 90-A/REI-M 90-A gen, siehe auch Tabelle 16). Tragende und aussteifende Bauteile müssen mindestens der

Feuerwiderstandsklasse F 90/REI 90 entsprechen.

allen Geschossen übereinander angeordnet sein (Ausnah men hiervon regeln die Landesbauordnungen). Über diese Anforderungen hinaus enthalten die einzelnen Lan desbauordnungen Zusatzanforderungen. Gegebenenfalls stel len Sachversicherer weitergehende Anforderungen. Die Landesbauordnungen enthalten umfangreiche Anforde rungen zum Brandschutz. Das Konzept der Musterbauordnung Einzelanforderungen bezieht sich auf das Brandverhalten von enthalten.

Bild 3:

8

Link: hitnpshk/ zku/

Lnegszlhk/ek:/Lnesuh-phk

bnahpph/uy

Tabelle 8:

standsklassen nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-2

Benennung/

Anforderung nach MBOFeuerwiderstandsklasse

nach DIN 4102-2Feuerwiderstandsklasse nach

DIN EN 13501-2

feuerhemmendF 30-B, F 30-AB, F 30-AREI 30, EI 30 feuerhemmend und in den tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen, F 30-AREI 30, EI 30 feuerhemmend und aus nichtbrennba ren Baustoffen

REI 30, EI 30

hochfeuerhemmend 1) , F 60-AREI 60, EI 60 ren Baustoffen

REI 90, EI 90

Brandwand

Brandwand nach DIN 4102-3 oder

nach Einstufung in DIN 4102-4REI-M 90, EI-M 90 1) 9

3.1 Bauaufsichtliche

Die Brandschutz-Anforderungen an Bauteile sind in den Bau festgeschrieben. Im November 2002 wurde von der ARGEBAU eine überarbeitete Fassung der Musterbauordnung vorgelegt, siert wurde. folgend die Landesbauordnungen) voraussichtlich im Laufe des gen Bauregellisten ersetzen werden. Voraussichtlich wird es in unter www.argemauerziegel.de/brandschutz.

elle Verordnungen.Die meisten Landesbauordnungen unterscheiden in Anleh-nung an die MBO bei der Festlegung von Anforderungen im quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32

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