Baulicher Brandschutz
03. Siniat. 04 - 15. Grundlagen Brandschutz. 16 - 25. Begrifflichkeiten des Brandschutzes. 26 - 27. Nachweisführung. 28 - 29. Brandschutz mit Siniat.
Baulicher Brandschutz
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BAULICHERBRANDSCHUTZ
IM WOHNUNGSBAU
der BrandschutzpartnerImpressum
Herausgeber:
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Einleitung Seite
2 Begriffe
2.1 Allgemeines
2.2 Klassifizierung von Baustoffen
nach DIN 4102-1 und Euroklassen2.3 Feuerwiderstandsklassen nach
DIN EN 13501-2 und DIN 4102-2
Funktion in DIN 4102-4 und
DIN EN 1996-1-2/NA
Landesbauordnungen
3 Brandschutztechnische Anforderungen
an Bauteile3.1 Bauaufsichtliche Anforderungen
3.2 Weitergehende Empfehlungen
der Sachversicherer4 Einflüsse auf den Feuerwiderstand von
Mauerwerkbauteilen
Bemessungsnorm für den Brandschutz
mit Mauerwerk5.1 Allgemeines
5.2 Wesentliche Änderungen
gegenüber DIN 4102-45.2.1 Allgemeines
6,fi5.2.3 Ausnutzungsfaktor im Brandfall
fi in bauaufsichtlichen Zulassungen5.3 Brandschutztechnische Einstufung von
und Nationalem Anhang6 Regelungen der Restnorm DIN 4102-4,
Ausgabe 2016-05
6.1 Allgemeines
6.2 Brandschutztechnische Einstufung von
Vergusstafeln nach DIN 1053-4
6.4 Ziegelflachstürze
6.5 Stahlbetondecken
mit brandschutztechnischen Anforde- rungen an angrenzende Bauteile7 Typische Ziegelkonstruktionen und ihre
brandschutztechnische Einstufung7.1 Allgemeines
7.2 Einschaliges verputztes Ziegel-
mauerwerk7.3 Einschaliges Ziegelmauerwerk mit
DIN EN 998-1
7.4 Einschaliges Ziegelmauerwerk mit
7.5 Einschaliges unverputztes Ziegel-
mauerwerk7.6 Zweischaliges Ziegelmauerwerk
7.6.2 Zweischalige Reihenhaus-
7.7Ziegeldecken
7.7.1 Allgemeines
7.7.2 Ziegel-Elementdecken
7.8 Mauertafeln nach DIN 1053-4
7.9 Sonderbauteile aus Ziegeln
7.9.1 Ziegel-Flachstürze
7.9.2 Ziegel-U-Schalen
7.9.4 Ziegel-Deckenrandelemente
8 Brandschutztechnische Ausführungs-
details bei Ziegelmauerwerk8.1 Allgemeines
8.2 Schlitze und Aussparungen für
8.3 Brandschutztechnische Anforde-
8.4 Ziegel-Innenwand-System (ZIS)
9 Beispiele
9.1 Allgemeines
9.2 Freistehendes Einfamilienhaus
9.4 Mehrfamilienhaus
10 Literatur
11 Anhang A:
Brandschutztechnische Einstufung nach
DIN 4102-4, 1994-03 und A1 2004-11
12Anhang B:
Maximale Einwirkung N
Ed keit von charakteristischer Mauerwerksdruck- festigkeit f k und Ausnutzungsfaktor š für ver- schiedene Randbedingungen 22005-20071994-1996
12 112120 13
1115 15
13 111813 88
10 7 66
432008-2010
0510152025
14 1419
1 Einleitung
sensibilisiert haben. Massivbauten aus Ziegelmauerwerk bieten ein hohes Maß an passiver Sicherheit im Brandfall, der verglichen mit anderen3 Mrd. Euro pro Jahr. Hinzu kommen pro Jahr mehrere hundert
der Bundesrepublik im Vergleich mit anderen westlichen Indus Stadtviertel vernichtet. Auf Grund dieser Erfahrungen hat der vorbeugende bauliche Brandschutz im deutschen Baurecht eine besondere Bedeutung.Dies wird auch dadurch deutlich, dass die wesentlichen Anfor- in den Landesbauordnungen aufgenommen wurden. der Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002,Bild 1:
Brandtote je eine Million Einwohner
32.1 Allgemeines
den, dass die Anforderungen des vorbeugenden baulichenBrandschutzes erfüllt sind.
und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, gilt das euro macht wurde. Die Musterbauordnung (MBO) und die 16 deutschen Lan desbauordnungen enthalten darüber hinaus ausführliche An forderungen an die verschiedenen Bauteile und die in diesen sen erfolgt entweder mit genormten Brandversuchen nach Bauprodukten, die Klasseneinteilung, die Grenzwerte sowie Ziegel ("Toneinheiten" bzw. "keramische Erzeugnisse") sind in dieser Entscheidung ausdrücklich als nichtbrennbare Produk- te der Klasse A1 aufgeführt, für die keine weiteren Nachweise erforderlich sind. Ziegel werden nach DIN 4102-4 und Entscheidung 96/603/Bauteilen nach DIN EN 13501-2
und DIN 4102-2 auf das Brandverhalten eines Bauteils zu. DIN EN 1996-1-2/NA oder aufgrund von Brandversuchen nach DIN EN 1364-1 bzw. 1365-1 in FeuerwiderstandsklassenDIN 4102-1/ bauauf-
sichtliche BenennungEuro- klasse nichtbrennbar,A1 kein Beitrag zum Brand
nichtbrennbar A2 zum Brand B1Bsehr geringer Beitrag zum
Brand C geringer Beitrag zum Brand B2Dhinnehmbarer Beitrag zum
Brand E hinnehmbares Brand- verhalten B3Bauteile nicht zugelassen
Tabelle 1:
sichtlicher Benennung und entsprechende Euroklasse nach 4 DIN 4102-2 an die Feuerwiderstandsklasse die Kurzzeichen A,AB oder B angefügt, siehe Tabelle 2.
verlieren. DIN 4102-2 unterscheidet 5 Feuerwiderstandsklas sen, siehe Tabelle 3. rechtlich nicht relevant sind. Bauteile (Mindestanforderung REI 30) eingesetzt werden. Bauaufsichtlich sind drei dieser Feuerwiderstandsklassen 2DIN 4102-2
F 30EI 30REI 30R 30
F 60EI 60REI 60R 60
F 90EI 90REI 90R 90
F 120EI 120REI 120R 120
F 180EI 180REI 180R 180
Tabelle 3:
Einstufungen nach DIN EN 13501-2 und entsprechendeFeuerwiderstandsklassen F
nach DIN 4102-2; der Zahlenwert gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an mineralischen Putzen oder Leichtputzen nach DIN EN 998-1 oder DIN 18550 verputzt. Ziegelbauteile bestehen daher immer in den wesentlichen Tei Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird in Deutschland seit einzuhalten sind.Tabelle 2:
Benennung von Bauteilen nach DIN 4102-2 am Beispiel der Feuerwiderstandsklasse F 90DIN 4102-1BenennungWesentliche
TeileÜbrige
Bestandteile
AAF 90-A
ABFeuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen ausF 90-AB
BBFeuerwiderstandsklasse F 90F 90-B
5Bauaufsichtliche
BenennungTragende Bauteile
Bauteileħ
feuerhemmendR 30REI 30EI 30EI 30 (i
ȉo)
undEI 30 (i
Ȉo)
F 30F 30F 30W 30
hochfeuer- hemmendR 60REI 60EI 60E 60 (i
ȉo)
undEI 60 (i
Ȉo)
F 60F 60F 60W 60
R 90REI 90EI 90E 90 (i
ȉo)
undEI 90 (i
Ȉo)
F 90F 90F 90W 90
Zuordnung von Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN 4102 und EN 13501-2 zu den bauaufsichtlichen Benennungen aus RBeschreibung der Feuerwiderstandsdauer
EIধ
Wħ i ȉo i Ȉo Inȉout, innenȉaußenħ
a ȉb a Ȉb aboveȉbelow; obenȉuntenUnterdecken
Tabelle 4:
S 6 und DIN EN 1996-1-2/NA reiche Tabellen mit der brandschutztechnischen Einstufung von Ziegelmauerwerk aufgrund der vorliegenden Prüfergeb nisse aus den zurückliegenden Jahren.Je nach
nichtraumabschließende Wand) sowie oder Pfeiler) che Bauteilabmessungen (Mindestdicken) angegeben. Bild 2 zeigt anhand eines Grundrisses eines Mehrfamilienhau ses die Zuordnung von Bauteilen zu den unterschiedlichenKategorien nach DIN EN 1996-1-2/NA.
grenzen. Eine Verordnung Kaiser Ludwigs des Bayern aus dem werden sollten. Die Geschichte zeigt, dass solche Regelwerke meist nach ver- dieser massiven Bauweisen im Laufe der Zeit wieder sehr viel großzügiger ausgelegt wurden. Erst nach erneuten Brandkata quent angewendet.Tabelle 6:
nach DIN EN 1996-1-2 und DIN 4102-4Bauteil
überwiegend auf Druck bean-
spruchte Bauteile zur AufnahmeRaumab-
schließendeNichtraumab-
schließende tragendeTragende Pfeiler und
Tragende nichtraum-
abschließende Wand-ħwerden nach DIN 4102-4 wie đ ӱҲ
Bild 2:
Benennung von Bauteilen
nach DIN EN 1996-1-2/NA 2 4 1413 12 1 < 1,0 m L 1,0 m < 1,0 m
Wohnung I
Wohnung IIWohnung III
4Pfeiler, nichtraumabschließender Wandabschnii, R
7Bebauung auf Grundstücksgrenzen
zusammengefasst: destens der Feuerwiderstandsklasse F 90-A/REI-M 90-A gen, siehe auch Tabelle 16). Tragende und aussteifende Bauteile müssen mindestens derFeuerwiderstandsklasse F 90/REI 90 entsprechen.
allen Geschossen übereinander angeordnet sein (Ausnah men hiervon regeln die Landesbauordnungen). Über diese Anforderungen hinaus enthalten die einzelnen Lan desbauordnungen Zusatzanforderungen. Gegebenenfalls stel len Sachversicherer weitergehende Anforderungen. Die Landesbauordnungen enthalten umfangreiche Anforde rungen zum Brandschutz. Das Konzept der Musterbauordnung Einzelanforderungen bezieht sich auf das Brandverhalten von enthalten.Bild 3:
8Link: hitnpshk/ zku/
Lnegszlhk/ek:/Lnesuh-phk
bnahpph/uyTabelle 8:
standsklassen nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-2Benennung/
Anforderung nach MBOFeuerwiderstandsklasse
nach DIN 4102-2Feuerwiderstandsklasse nachDIN EN 13501-2
feuerhemmendF 30-B, F 30-AB, F 30-AREI 30, EI 30 feuerhemmend und in den tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen, F 30-AREI 30, EI 30 feuerhemmend und aus nichtbrennba ren BaustoffenREI 30, EI 30
hochfeuerhemmend 1) , F 60-AREI 60, EI 60 ren BaustoffenREI 90, EI 90
Brandwand
Brandwand nach DIN 4102-3 oder
nach Einstufung in DIN 4102-4REI-M 90, EI-M 90 1) 93.1 Bauaufsichtliche
Die Brandschutz-Anforderungen an Bauteile sind in den Bau festgeschrieben. Im November 2002 wurde von der ARGEBAU eine überarbeitete Fassung der Musterbauordnung vorgelegt, siert wurde. folgend die Landesbauordnungen) voraussichtlich im Laufe des gen Bauregellisten ersetzen werden. Voraussichtlich wird es in unter www.argemauerziegel.de/brandschutz.elle Verordnungen.Die meisten Landesbauordnungen unterscheiden in Anleh-nung an die MBO bei der Festlegung von Anforderungen im quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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