Waldversicherung Entschädigungstabelle Bayern
01.01.2015 le des Bayerischen Versicherungsverbandes. I. Versicherungssummenstaffel. Baumart: Fichte (Tanne Douglasie). Ertragsklasse:.
Bayerische Landesbrandversicherung Bayerischer
Bayerische Landesbrandversicherung. Aktiengesellschaft. Bayerischer Versicherungsverband Wohngebäude-Versicherung (VGB 2008 BVV/BLBV).
Bayerischer Versicherungsverband Unfallanzeige
Bitte trennen Sie dieses Merkblatt ab und nehmen es zu Ihren Unterlagen. Page 4. Bayerische Landesbrandversicherung. Aktiengesellschaft. Maximilianstraße 53
Versicherungskammer Bayern Bayerischer Versicherungsverband
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Antrag / Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und
Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft. Der Versicherungsschutz beginnt ab Praktikumsbeginn frühestens 1 Tag nach der.
Bayerischer Versicherungsverband Antrag/Versicherungsschein
Die Woche beginnt stets mit Montag. Bitte schicken Sie eine Kopie dieses Blattes an: Versicherungskammer Bayern. Abteilung 8OE02 · 80530 München · Fax (089) 21
Schadenmeldung Haftpflicht Versicherungskammer Bayern
Versicherungskammer Bayern. Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts. Bayerischer Versicherungsverband. Versicherungsaktiengesellschaft. Anlage 731.
Schadenmeldung Elementar Bayerischer Versicherungsverband
Bayerischer Versicherungsverband. Versicherungsaktiengesellschaft. Bayerische Landesbrandversicherung. Aktiengesellschaft. Anlage 743.
Bayerischer Versicherungsverband Antrag auf Beitritt zum
zwischen dem Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) – Landesverein Bayern – und dem Bayerischen Versicherungsverband. Antrag bitte einreichen über die
Versicherungskammer Bayern Bayerischer Versicherungsverband
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.1. Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden die Sie mit Ihrem. Fahrzeug Anderen zufügen.
Versicherungskammer Bayern
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)Anlage 3602, SAP-Nr. 341104
Dies sind wichtige Vertragsunterlagen!
Bitte bewahren Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 1. Juli 2019 Stichwortverzeichnis zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)Diese Aufstellung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Sie selbst ist nicht Bestandteil unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB). Sie ist nicht abschließend und ersetzt insbesondere nicht die Kenntnisnahme der einzelnen Bestimmungen unserer AKB.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.1Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1Was ist versichert?
A.1.2Wer ist versichert?
A.1.3 A.1.4 A.1.5Was ist nicht versichert?
A.2 A.2.1Was ist versichert?
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? A.2.4Wer ist versichert?
A.2.5 A.2.6A.2.6 a
Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei
Leasingfahrzeugen?
A.2.7 A.2.8Was zahlen wir noch?
A.2.9Mehrwertsteuer
A.2.10
A.2.11
A.2.12
Selbstbeteiligung
A.2.13
Was wir nicht ersetzen
A.2.14
A.2.15
selbst gefahren sind?A.2.16
Was ist nicht versichert?
A.2.17
A.2.18
A.A Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskover- sicherung A.A.1Anwendungsbereich
A.A.2 Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen undSelbstfahrervermietfahrzeuge)
A.A.3Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,
Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler undSonderfahrzeuge
A.A.4Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oderKostenerstattung
A.3.1Was ist versichert?
A.3.2Wer ist versichert?
A.3.3Versicherte Fahrzeuge
A.3.4 A.3.5Hilfe bei Panne oder Unfall
A.3.6Entfernung
A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50 km Entfernung A.3.8 A.3.9Was ist nicht versichert?
A.3.10
Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung
A.3.11
Verpflichtung Dritter
A.4 werden A.4.1 Was ist versichert? A.4.2Wer ist versichert?
A.4.3 A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? A.4.5 A.4.6Leistung bei Tod
A.4.7Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehendeKrankheiten oder Gebrechen?
A.4.9A.4.10
Was ist nicht versichert?
A.5Fahrer-Airbag-Versicherung
A.5.1Was ist versichert?
A.5.2Wer ist versichert?
A.5.3 A.5.4Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
A.5.5Fahrer-Unfallgeld
A.5.6Fahrer-Unfallrente
A.5.7Hinterbliebenenabsicherung
A.5.8Kinderbetreuungsgeld
A.5.9A.5.10
Was ist nicht versichert?
A.6Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.6.1Was ist versichert?
A.6.2Wer ist versichert?
A.6.3 A.6.4 A.6.5Was ist nicht versichert?
B.1Wann beginnt der Versicherungsschutz?
B.2C Beitragszahlung
C.1Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
C.2Zahlung des Folgebeitrags
C.3Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
C.4Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-
Haftpflichtversicherung
C.5Zahlungsperiode
C.6SEPA-Lastschriftverfahren
D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? D.1Bei allen Versicherungsarten
D.2Umweltschadenversicherung
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-Ver- sicherung, Schutzbrief E.2Umweltschadenversicherung
E.3 E.4 E.5 E.6Versicherung
E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?Seite 2 von 35
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen G.1 G.2Versicherungsvertrag kündigen?
G.3Versicherungsvertrag kündigen?
G.4Kündigung einzelner Versicherungsarten
G.5Form und Zugang der Kündigung
G.6Beitragsabrechnung nach Kündigung
G.7 G.8Wagniswegfall
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? H.3Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
I Schadenfreiheitsrabatt-System
I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-Klassen/ S-Klassen)
I.2Ersteinstufung
I.2.1Ersteinstufung in Klasse 0
I.2.2Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
I.2.3Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-
Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung I.3 I.3.1Wirksamwerden der Neueinstufung
I.3.2Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
I.3.3Besserstufung bei Saisonkennzeichen
I.3.4 bzw. mit Klassen S, 0 oder M I.3.5Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
I.4quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2015-16
[PDF] Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2015-7
[PDF] bayerisches jahrbuch für volkskunde 2003
[PDF] BAYERISCHES SCHULMUSEUM ICHENHAUSEN
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - ISB
[PDF] Bayern - Gut Aiderbichl
[PDF] bayern - Hochschule Kempten
[PDF] BAYERN - OnlineTri.com
[PDF] Bayern - TU Berlin
[PDF] Bayern 1 – Wir lieben Oldies