[PDF] Versicherungskammer Bayern Bayerischer Versicherungsverband





Previous PDF Next PDF



Waldversicherung Entschädigungstabelle Bayern

01.01.2015 le des Bayerischen Versicherungsverbandes. I. Versicherungssummenstaffel. Baumart: Fichte (Tanne Douglasie). Ertragsklasse:.



Bayerische Landesbrandversicherung Bayerischer

Bayerische Landesbrandversicherung. Aktiengesellschaft. Bayerischer Versicherungsverband Wohngebäude-Versicherung (VGB 2008 BVV/BLBV).



Bayerischer Versicherungsverband Unfallanzeige

Bitte trennen Sie dieses Merkblatt ab und nehmen es zu Ihren Unterlagen. Page 4. Bayerische Landesbrandversicherung. Aktiengesellschaft. Maximilianstraße 53 



Versicherungskammer Bayern Bayerischer Versicherungsverband

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 



Antrag / Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und

Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft. Der Versicherungsschutz beginnt ab Praktikumsbeginn frühestens 1 Tag nach der.



Bayerischer Versicherungsverband Antrag/Versicherungsschein

Die Woche beginnt stets mit Montag. Bitte schicken Sie eine Kopie dieses Blattes an: Versicherungskammer Bayern. Abteilung 8OE02 · 80530 München · Fax (089) 21 



Schadenmeldung Haftpflicht Versicherungskammer Bayern

Versicherungskammer Bayern. Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts. Bayerischer Versicherungsverband. Versicherungsaktiengesellschaft. Anlage 731.



Schadenmeldung Elementar Bayerischer Versicherungsverband

Bayerischer Versicherungsverband. Versicherungsaktiengesellschaft. Bayerische Landesbrandversicherung. Aktiengesellschaft. Anlage 743.



Bayerischer Versicherungsverband Antrag auf Beitritt zum

zwischen dem Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) – Landesverein Bayern – und dem Bayerischen Versicherungsverband. Antrag bitte einreichen über die 



Versicherungskammer Bayern Bayerischer Versicherungsverband

A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.1. Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden die Sie mit Ihrem. Fahrzeug Anderen zufügen.

Versicherungskammer Bayern

Bayerischer Versicherungsverband

Versicherungsaktiengesellschaft

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Anlage 3602, SAP-Nr. 341104

Dies sind wichtige Vertragsunterlagen!

Bitte bewahren Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 1. Juli 2019 Stichwortverzeichnis zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Diese Aufstellung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Sie selbst ist nicht Bestandteil unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung

(AKB). Sie ist nicht abschließend und ersetzt insbesondere nicht die Kenntnisnahme der einzelnen Bestimmungen unserer AKB.

A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.1

Fahrzeug Anderen zufügen

A.1.1

Was ist versichert?

A.1.2

Wer ist versichert?

A.1.3 A.1.4 A.1.5

Was ist nicht versichert?

A.2 A.2.1

Was ist versichert?

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? A.2.4

Wer ist versichert?

A.2.5 A.2.6

A.2.6 a

Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei

Leasingfahrzeugen?

A.2.7 A.2.8

Was zahlen wir noch?

A.2.9

Mehrwertsteuer

A.2.10

A.2.11

A.2.12

Selbstbeteiligung

A.2.13

Was wir nicht ersetzen

A.2.14

A.2.15

selbst gefahren sind?

A.2.16

Was ist nicht versichert?

A.2.17

A.2.18

A.A Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskover- sicherung A.A.1

Anwendungsbereich

A.A.2 Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und

Selbstfahrervermietfahrzeuge)

A.A.3

Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,

Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und

Sonderfahrzeuge

A.A.4

Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten

A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder

Kostenerstattung

A.3.1

Was ist versichert?

A.3.2

Wer ist versichert?

A.3.3

Versicherte Fahrzeuge

A.3.4 A.3.5

Hilfe bei Panne oder Unfall

A.3.6

Entfernung

A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50 km Entfernung A.3.8 A.3.9

Was ist nicht versichert?

A.3.10

Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung

A.3.11

Verpflichtung Dritter

A.4 werden A.4.1 Was ist versichert? A.4.2

Wer ist versichert?

A.4.3 A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? A.4.5 A.4.6

Leistung bei Tod

A.4.7

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende

Krankheiten oder Gebrechen?

A.4.9

A.4.10

Was ist nicht versichert?

A.5

Fahrer-Airbag-Versicherung

A.5.1

Was ist versichert?

A.5.2

Wer ist versichert?

A.5.3 A.5.4

Welche Leistungen umfasst die Versicherung?

A.5.5

Fahrer-Unfallgeld

A.5.6

Fahrer-Unfallrente

A.5.7

Hinterbliebenenabsicherung

A.5.8

Kinderbetreuungsgeld

A.5.9

A.5.10

Was ist nicht versichert?

A.6

Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz

A.6.1

Was ist versichert?

A.6.2

Wer ist versichert?

A.6.3 A.6.4 A.6.5

Was ist nicht versichert?

B.1

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

B.2

C Beitragszahlung

C.1

Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags

C.2

Zahlung des Folgebeitrags

C.3

Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel

C.4

Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-

Haftpflichtversicherung

C.5

Zahlungsperiode

C.6

SEPA-Lastschriftverfahren

D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? D.1

Bei allen Versicherungsarten

D.2

Umweltschadenversicherung

D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?

E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?

E.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-Ver- sicherung, Schutzbrief E.2

Umweltschadenversicherung

E.3 E.4 E.5 E.6

Versicherung

E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?

Seite 2 von 35

F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen G.1 G.2

Versicherungsvertrag kündigen?

G.3

Versicherungsvertrag kündigen?

G.4

Kündigung einzelner Versicherungsarten

G.5

Form und Zugang der Kündigung

G.6

Beitragsabrechnung nach Kündigung

G.7 G.8

Wagniswegfall

H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1

Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?

H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? H.3

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

I Schadenfreiheitsrabatt-System

I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-

Klassen/ S-Klassen)

I.2

Ersteinstufung

I.2.1

Ersteinstufung in Klasse 0

I.2.2

Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2

I.2.3

Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-

Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung I.3 I.3.1

Wirksamwerden der Neueinstufung

I.3.2

Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf

I.3.3

Besserstufung bei Saisonkennzeichen

I.3.4 bzw. mit Klassen S, 0 oder M I.3.5

Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf

I.4quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
[PDF] Bayerisches

[PDF] Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2015-16

[PDF] Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2015-7

[PDF] bayerisches jahrbuch für volkskunde 2003

[PDF] BAYERISCHES SCHULMUSEUM ICHENHAUSEN

[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus

[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft

[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und

[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - ISB

[PDF] Bayern - Gut Aiderbichl

[PDF] bayern - Hochschule Kempten

[PDF] BAYERN - OnlineTri.com

[PDF] Bayern - TU Berlin

[PDF] Bayern 1 – Wir lieben Oldies