[PDF] Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern





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Digitale Bildung in Schule Hochschule und Kultur

Bildung und Kultus Wissenschaft und Kunst. Digitale Bildung in Schule



Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und

17 juin 2014 Mai 2014 geltenden. Fassung; das Staatsministerium für Bildung und. Kultus Wissenschaft und Kunst gibt jedes Schul- jahr bekannt



Artikel

23 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen



Die beruflichen Schulen in Bayern

Bayerischer Staatsminister für. Unterricht und Kultus. Anna Stolz. Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für. Unterricht und Kultus.



Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft

19 août 2016 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft und Kunst. 80327 München. II.5 - II. Per OWA an alle.



Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft

19 oct. 2017 Internet: www.km.bayern.de ... das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales ... Bildung und Kultus



Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Bayerischer Staatsminister für Bildung und Kultus Wissenschaft und Kunst. Georg Eisenreich. Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium.



Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft

20 mai 2014 das Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft und Kunst lädt ... der Mittelschule der Jahrgangsstufe 8 aus Bayern zu einem ...



Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft

17 mai 2015 Internet: www.km.bayern.de. U3 U4



Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Wissenschaft

31 janv. 2017 die Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern halten eine Vielzahl von. Angeboten für Schulen und Lehrkräfte bereit die berufsspezifische Ge-.

Bayerisches Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und KunstInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Stand: Dezember 2014

2

Vorwort

2 ig S

In Bayern gibt es

eine bedeutende

Zahl von Kindern

und Jugendlichen genauen Weg für die individuelle Entwicklung - bei einem künftig

Rehabilitation und Inklusion. Die Mobilen Sonder

und Jugend dem Schulprofi l "Inklusion“ stehen seit Beginn des Schuljahres oder Jugendlichen auf sehr individuelle Weise gerecht zu werden. schulen das Profi l "Inklusion“ erwerben. Besonderer Dank gebührt den Abgeordneten der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven tion im bayerischen Schulwesen. Dank dieser Zusammenarbeit konnte Art. 24 UN-BRK mit der am 1.8.2011 in Kraft getretenen schchhchchchchchchchcc

Dr. Ludwig Spaenle

Bayerischer Staatsminister für Bildung

und Kultus, Wissenschaft und KunstGeorg Eisenreich für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 3

Inklusion in Bayern

Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) 2003 besonde- ren Wert auf die integrativen Bemühungen, um Kinder mit Behindertenrechtskonvention 2009, Artikel 24, wird ein Recht verbindlich setzt Bayern diesen Anspruch rechtlich um und baut ihn schritt- • Sprache • Lernen • e motionale und soziale Entwicklung • Sehen • geistige Entwicklung Dabei soll durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten ein ech- Angebot reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an

Zur Unterstützung der inklusiven Schul-

und deren Partner am Leitfaden "Profi l- bildung inklusive Schule - ein Leitfaden ffür die Praxis“ orientieren. Nac in der wohnortnahen Schule bis hin zu gruppenbezogenen 4

Inklusion einzelner Schüler

1 allgemeinen Schule oder berufl ichen Schule durch die Mobilen stützt werden. Ggf. erfolgt eine Unterstützung in Verantwortung der Jugend- und Eingliederungshilfe. im MSD

Schule,

• deren Eltern sowie Folgende Angebote werden darüber hinaus im MSD gemacht: • Diagnostik • Beratung • Fortbildungen

Alle Informationen zur Inklusion

auch im Internet www.km.bayern.de/inklusion 1 (vgl. Art. 30b Abs. 2 BayEUG) 5

Schule mit dem Schulprofil "Inklusion"

2 Eine Schule mit dem Profi l "Inklusion“ setzt auf der Grundlage einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzeption in Unterricht

Schüler um.

In der

Grund- und Mittelschule mit dem Profi l "Inklusion“

Schule eingebunden.

für gemeinsamen Unterricht in inklusiven Schulen (vgl. 30b

Abs. 5 BayEUG)

Das feste Lehrertandem aus einer Lehrkraft der allgemeinen Schule richtet diese Klasse gemeinsam. Klassen mit festem Lehrer tan dem

2(vgl. Art. 30b Abs.3 bis 5 BayEUG)

6 Mit dem Profi l "Inklusion“ ausgezeichnete Realschulen und Gymnasien setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungs- konzept um, bei dem Unterrichtsformen und Schulleben sowie Ler- nen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit

Kooperationsklassen

3 An Grund- und Mittelschulen werden in Kooperationsklassen ca. Kooperationsklasse an Grund- und Mittelschulen wird - gegebe- Auch an Realschulen, Gymnasien und berufl ichen Schulen ist eine 3 (vgl. Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1 BayEUG)

Partnerklassen

4 4 (vgl. Art. 30a Abs. 7 Ziff. 2 BayEUG) Klasse der allgemeinen Schule zusammen. Art und Umfang des 7

Angebot für die Eltern und Schüler.

3. Als Schulen mit dem Schulpro l "Inklusion" und/oder in offe

Entscheidungsrechts für Eltern

2. Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind

4.

Weitere Informationen:

www.km.bayern.de www.schulberatung.bayern.de www.meinbildungsweg.de

Impressum

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Salvatorstr. 2, 80333 München · Grafi sches Konzept und Gestaltung: atvertiser GmbH, München ·

Fotos: brainwaves, fotolia · Druck:

MKL Druck GmbH & Co. KG, Ostbevern ·

Stand:

Dezember 2014.

Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayer ischen Staats regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von

fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-,

d dieser Zeit insbesondere die

drucken und Aufkleben parteipolitischer Informa tionen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die

Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Par tei nahme der Staatsregierung

Parteien ist es gestattet, die

Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Wegen der leichteren Lesbarkeit umfassen Bezeichnungen von Personengruppe n in der Regel weibliche IBAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staats re gierung. Unter

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