Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen
Sep 1 2021 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Jan 13 2021 www.stmuv.bayern.de. Rec yc lin gp ap ie. r a us. 10. 0%. Altp ap ie r. Bayerisches Staatsministerium für. Umwelt und Verbraucherschutz.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Rosenkavalierplatz 2. 81925 München. Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II) Block C.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
May 27 2016 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Vorhaben. „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Mar 31 2020 www.stmuv.bayern.de. Rec yc lin gp ap ie. r a us. 10. 0%. Altp ap ie r. Bayerisches Staatsministerium für. Umwelt und Verbraucherschutz.
Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für. Umwelt und Verbraucherschutz. Naturschutzrechtliche. Kompensation in Bayern. Ziele und Umsetzung der.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Dec 14 2020 www.stmuv.bayern.de. Rec yc lin gp ap ie. r a us. 10. 0%. Altp ap ie r. Bayerisches Staatsministerium für. Umwelt und Verbraucherschutz.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für. Umwelt und Verbraucherschutz. Nachtrag vom 05.11.2014 zu Tabelle A1a Merkblatt Altlasten 1.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Aug 7 2022 Anforderungsprofil: • Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. • Approbation als Tierarzt/Tierärztin (m/w/d).
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und VerbraucherschutzNaturschutzrechtliche
Kompensation in Bayern
Ziele und Umsetzung der
Bayerischen Kompensationsverordnung
www.stmuv.bayern.deNaturschutzrechtliche
Kompensation in Bayern
Ziele und Umsetzung der
Bayerischen Kompensationsverordnung
4Grußwort
GRUSSWORT
und Landschaft ist ein zentrales Ziel bayerischer Umwelt politik. Dennoch sind in einem hochindustrialisierten Land etwa durch Infrastrukturmaßnahmen, nicht zu vermeiden. Dabei stellt sich die Frage: Wie sind diese Eingriffe in dieNatur und Landschaft wieder gutzumachen?
Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung
(BayKompV) haben wir in Bayern ein Instrument, mit dem Eingriffe in die Natur durch notwendige Kompensations ist ein Wertpunktesystem, bei dem Eingriff und Ausgleich nach qualitativen Faktoren bewertet werden. Wichtige Kriterien sind dabei beispielsweise die Emp�ndlichkeit Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung ist es gelungen, sowohl die Erhaltung unserer Natur undLandschaft, als auch die Belange insbesondere der
die Verordnung vor allem die Rolle der sogenanntenProduktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen
(PIK). Das heißt: Kompensation und landwirtschaftliche schutz stellt die Verordnung zudem sicher, dass Maß- nahmen im Einklang mit dem Naturschutz getroffen werden und eine Kompensation mit Augenmaß erfolgt.Schaubildern die Grundprinzipien der Bayerischen
Kompen sationsverordnung und stellt deren spezi�scheRegelungen vor. Anhand konkreter Praxisbeispiele
BayKompV anschaulich gemacht.
Kompensationsverordnung bei Bürgerinnen und Bürgern, Kompensation gemeinsam sicherzustellen Denn nur so das wünsche ich mir von Herzen.Ulrike Scharf MdL
Bayerische Staatsministerin für
Umwelt und Verbraucherschutz
5INHALT
Inhalt
Eingriffsregelung 6
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) 8Beispiel Bauen im Außenbereich 18
Beispiel Hochwasserschutz 20
Beispiel Straßenbau 24
Beispiel Ökokonto 32
Anlage einer Streuobstwiese 32
Laubwaldaufforstung auf Grünlandbrache 33
Beispiel Ersatzzahlung 34
Ersatzzahlung nach �ktiven Kompensationskosten 346Eingriffsregelung
EINGRIFFSREGELUNG
Was wird geprüft - und mit welchem Ziel?
Die Bayerische Kompensationsverordnung konkretisiert die Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsrege keit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sichern und den Status quo erhalten - und zwar auch außerhalb besonderer Schutzgebiete. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Umgang mit Natur und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.Eingriff
Vermeidung
Kompensation
Welches sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Vorschriften zur Eingriffsregelung �nden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sowie konkretisiert in der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV).Immer dann, wenn die Gestalt oder Nutzung von
oder des Landschaftsbildes zu erwarten ist.Welche Unterlagen werden für die Bearbeitung
der Eingriffsregelung erstellt? Die erforderlichen Unterlagen werden in den Antrags- Beispiel Bundesfernstraßen, wird ein gesondertes Gutachten erstellt - ein sogenannter Landschaftsp�ege- rischer Begleitplan (LBP). Hier werden alle wesentlichenAspekte von Natur und Landschaft im Untersuchungs
raum sowie die zu erwartenden Eingriffe beschrieben. In geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur zung gesucht. Darüber hinaus werden Maßnahmen integ- riert, die sich aus anderen Prüfp�ichten ergeben (z. B. aus dem besonderen Artenschutz).7Eingriffsregelung
Welche rechtlichen Folgen hat die Eingriffs-
regelung? Die Eingriffsregelung schreibt eine Prüffolge vor. Wich tigstes Element ist die Vermeidung und Minimierung von den und dem Eingriffsverursacher zumutbaren Maßnah sich nicht vermeiden lassen, sind auszugleichen (Aus gleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnah men). nen Maßnahmen geprüft und im Rahmen des Genehmi gungsbescheids festgesetzt hat, sind sie verbindlich und müssen umgesetzt werden. Damit verbunden ist auch die P�icht, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im erforderlichen Zeitraum rechtlich zu sichern und zu unterhalten. Wenn weder Ausgleichs- noch Ersatzmaßnahmen reali - sierbar sind und das Projekt dennoch zugelassen werden soll, erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz auch einenErsatz in Form von Geldzahlungen.
Wer ist für den Vollzug der Eingriffsregelung
liegt bei der jeweiligen Genehmigungs- oder Planfest- zum geplanten Vorhaben und den vom Eingriffsverur sacher vorgelegten Unterlagen mit den vorgeschlagenen Maßnahmenkonzepten fachlich Stellung. Die Genehmi schließlich die Umsetzung der Maßnahmen.Andere Belange überwiegen, der Eingriff ndet
statt. Für Naturschutz und Landschaftspege wirdErsatzzahlung zweckgebunden im betroffen Natur-
Vermeidungsgebot nach § 13/§15 Abs. 1 BNatSchG: sind nicht erheblich. Kompensationsp�icht nach § 15 Abs. 2 BNatSchG: zu kompensieren (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Auf agrarstrukturelle Belange ist Rücksicht zu nehmen (§ 15 Abs. 3 BNatSchG) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für alle8BayKompV
BAYERISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG (BAYKOMPV)
Welche Ziele verfolgt die BayKompV?
Die Bayerische Kompensationsverordnung konkretisiert die Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis sicher. Sie ist am 1. September 2014 in Kraft getreten.Die BayKompV behandelt alle wesentlichen Punkte
von der Eingriffsermittlung bis hin zur Bemessung von Ersatz zahlungen. Mit der Verordnung wird ein neues Bilanzierungssystem eingeführt: Es beruht auf Biotop wertpunkten, die der Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation dienen. Im Vordergrund der BilanzierungDie BayKompV
einheitlichen Vollzug der Eingriffsregelung tions�Was wird im Einzelnen geregelt?
Die neue Verordnung legt fest, wie man
-Eingriffe erfasst und bewertet -den Kompensationsbedarf ermittelt dauerhaft sichert (Realkompensation) -bestimmte Maßnahmen auf dem Ökokonto einstellt und abbucht -eventuelle Ersatzzahlungen ermittelt und verwendetWie wird der Ausgangszustand erfasst und
bewertet? folgende Schutzgüter erfasst und bewertet: -Tier- und P�anzenarten -Boden -Wasser -Luft und Klima -Landschaftsbild9BayKompV
Welche Ziele verfolgt die BayKompV?
Die Bayerische Kompensationsverordnung konkretisiert die Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis sicher. Sie ist am 1. September 2014 in Kraft getreten.Die BayKompV behandelt alle wesentlichen Punkte
von der Eingriffsermittlung bis hin zur Bemessung vonErsatz
zahlungen. Mit der Verordnung wird ein neues Bilanzierungssystem eingeführt: Es beruht auf Biotop wertpunkten, die der Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation dienen. Im Vordergrund der BilanzierungDie BayKompV
einheitlichen Vollzug der Eingriffsregelung halten, sind nur jene Funktionen zu ermitteln, die im tigungen relevant sind. unterschieden.Unter die
und Sie werden kartiert und nach einem 15-stu�gen Punkte- System der Biotopwertliste bewertet. Diese Liste führt alle in Bayern vorkommenden Biotop- und Nutzungs- typen auf und vergibt für jeden von ihnen einen Wert, der von 0 Punkten (keine naturschutzfachliche Bedeu tung) bis 15 Punkten (hohe naturschutzfachliche Bedeu Biotop- und Nutzungstypen �nden sich in einer vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) verfasstenArbeitshilfe.
Diesen klar de�nierten Biotop- und Nutzungstypen stehen nicht gen von Natur und Landschaft gegenüber - darunter chen sowie Biotopverbundachsen oder große, unzer- gilt auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft zustand erfasst und bewertet.Erfassung und Bewertung des Ausgangszustandes
Tiere und Panzen
bewertbare MerkmaleBewertung na
ch Bio- topwertliste (15-stug) in Wertpunktenverbal-argumentative BewertungWertpunkte
15 hohe natur- schutzfachlicheBedeutung
14 13 12 11 10 mittlere natur- schutzfachlicheBedeutung
9 8 7 6 5 geringe natur- schutzfachlicheBedeutung
4 3 2 1In der Biotopwertliste werden Biotop- und
Nutzungstypen unterschieden und nach
ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung bewertet. So sind zum Beispiel "weitge hend intakte, kalkreiche Flach- undQuellmoore" (siehe Foto) mit 15 Wert
punkten belegt, um ihren hohen natur- schutzfachlichen Wert in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zu berücksichtigen
10BayKompV
Wie werden Eingriffe erfasst und bewertet?
Wie wird der Kompensationsbedarf ermittelt?
anhand folgender Gleichung in Wertpunkten (WP) ermittelt:Kompensationsbedarf = Wertpunkt/m² im
Beispiel:
Für die Versiegelung von "artenreichem Extensivgrün land" (12 WP) auf 100 m² ergibt sich folgender Kompen sationsbedarf:Wertpunkte
Der gibt den Bestandswert des betroffenen Biotop- und Nut- zungstyps wieder und wird durch entsprechendeKartierung ermittelt. Der
stellt die erheblich) über 0,4 (gering) und 0,7 (mittel) bis 1,0 (hoch). Die einzelnen Eingriffswirkungen eines Vorhabens, sind berücksichtigen. So werden Versiegelungen mit einem gungsfaktor ist durch entsprechende Vollzugshinweise vorgegeben oder wird durch den Gutachter ermittelt. sondern verbal-argumentativ abgeleitet werden muss.Wie werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Dem jeweiligen Kompensationsbedarf entsprechen,
müssen geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gefunden werden. Angestrebt werden naturschutzfach geeignete Maßnahmen für die verschiedenen Schutz- chen, die durch den Eingriff verloren gegangen sind. Der Wert der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Bayern - Gut Aiderbichl
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