BDI-Praxistipp Hinweise zum Vorschlags- und Auswahl- verfahren
Drei von vier Deutschen suchen regelmäßig Rat bei der Stiftung Warentest (im Fol- genden: Stiftung) den Verbraucherzentralen und vergleichbaren
BDI-Praxistipp Was Unternehmen bei negativen Testurteilen der
2. Was Unternehmen bei negativen Testurteilen der Stiftung. Warentest tun Drei von vier Deutschen suchen regelmäßig Rat bei der Stiftung Warentest (im ...
BDI-Praxistipp Spielraum der Industrie bei Waren- und
BDI-Praxistipp. Spielraum der Industrie bei Waren- und der Stiftung Warentest im Licht der Rechtsprechung. 2 ... äußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1
BDI-Praxistipps Industrievertretung in der Stiftung Warentest
in Fachbeiräten der Stiftung Warentest beitragen können 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für. Fachbeiräte). ... II BDI-Praxistipp.
BVE-Praxistipps - Vertretung der Ernährungsindustrie in der Stiftung
und Expertenrunden der Stiftung Warentest beitragen können. 5. Teil 2 4 Siehe auch http://bdi.eu/media/presse/publikationen/gesellschaft-verantwortung- ...
I Andreas Splittgerber (Hrsg.) Praxishandbuch Rechtsfragen Social
B. Die wichtigsten Social Media-Plattformen
BVE-Praxistipps
in der Stiftung Warentest BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST3 2
BVE-Praxistipps
in der Stiftung WarentestInhalt Die Stiftung Warentest (im Folgenden: Stiftung) hat qua Satzung den Auftrag, durch ihre Produktuntersuchungen auf Basis wissenschaftlicher Methoden maßg eblich zu r den Verbraucher- zentralen und bewerten nur die Informationen der Stiftung als "gut" Als einzige Prüforganisation ist die Stiftung laut Satzung verpflicht et, die Anbieter bei vergleichenden Warentests einzubeziehen. Die Bundesvereinigung der Deutschen industrie gegenüber der Stiftung und organisiert die Beteiligung der Branche an den Testvorhaben. Für ihre Mitglieder ist die BVE der zentrale Ansprechpartner zum Them a Stiftung Warentest und befindet sich in einem kontinuierlichen Dialog mit der Stif tung. Die BVE ist mit einem Sitz in der Anbietergruppe im Kuratorium der Stift ung vertreten, wird über anstehende Lebensmitteltests informiert und um d ie Benennung tagenden Arbeitskreissitzungen tauschen sich die BVE und ihre Mitglieder sowieTeil 1
ten 5Teil 2
Was Unternehmen bei negativen Testurteilen
9Teil 3
der Stiftung Warentest im Licht der Rechtsprechung 13Teil 4
Was Unternehmen bereits im Vorfeld der Beratung vergleichender 19Teil 5
Hinweise zum Vorschlags- und Auswahlverfahren industrieller 21Teil 6
Werben mit Testurteilen
23Anlage
25BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST
5 4
TEIL 1
werden von der BVE informiert, für welche Untersu chung Sie vorgeschlagen wurden und welche Schritte folgen. Für jeden vergleichenden Warentest und Sys temvergleiche mit Vollprüfungen von Lebensmitteln (W 1 - W 5 - Tests) wird ein Fachbeirat einberufen. Für Untersuchungen nach dem Typ "Warenkunde mit berufen. Bei allen bisher genannten Untersuchungs Einkauf der Prüfmuster eine Beratung im Kuratorium allein die Stiftung. Die im Fachbeirat zu diskutierende Produktuntersuchung teilt Ihnen die Stiftung mit der Einladung mit. Über die jeweiligen Kriterien der ver- schiedenen Untersuchungstypen gibt Ihnen dasWarentestklassifikationsschema (siehe Anlage) Aus
kunft. Bitte informieren Sie die BVE und ihren Fach verband, wenn Sie eine Einladung von der Stiftung erhalten und prüfen Sie die angemessene Besetzung des Fachbeirats.Der Fachbeirat ist ein Beratungsgremium von Sach
Unterschied zum Fachbeirat muss in einem Exper-
sondern eine Diskussionsgrundlage bzw. ein Fragen katalog. Die Stiftung hat Sie aufgrund Ihrer Produkt- bzw. Fachexpertise für das jeweilige Untersuchungsobjektive Beratung. Als Branchenexperte stehen Sie im Fachbeirat gewissermaßen auch vertretend für die
Branche. Firmeninterna müssen jedoch weder laut Studieren Sie die von der Stiftung übersandten Vor- bereitungsunterlagen: den Prüfprogramm-Entwurf und - falls erfolgt - den vorausgegangenen Test, die Teilnehmerliste, die Stiftungssatzung sowie die 1 mangelnde Expertise in der Besetzung des Bera tungsgremiums feststellen, wenden Sie sich an die digen empfehlen wird. Berücksichtigen Sie unbedingt, ob das Prüfpro gramm und die enthaltenen Methoden für den hohen Anspruch eines Produktvergleichs mit dem Ziel von Empfehlungen für Endverbraucher seitens der Stiftung geeignet sind.Prüfen Sie, ob es zu einem Vortest, einem exis
tierenden Prüfprogramm oder zur Eignung derPrüfmethoden eine Branchenposition des Fach-
verbands gibt. schwiegenheitspflicht hinsichtlich aller von der Stiftung übersandten Unterlagen fest (vgl. § 11(1) im Rahmen der sachkundigen Beratung erfor- derlich ist. Kommunizieren Sie in diesem Fall mitIhrem Fachverband, um sich zu beraten. Es ist
punkt bereits Stellung genommen hat. ErkundigenSie sich gegebenenfalls, welche Auskünfte die
Stiftung vom eigenen Unternehmen erbeten hat.
ige jederzeit auf Anfrage bei der BVE BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST7 6
Beraten Sie sich mit anderen Experten im eigenen
Branche, wenn dies einer sachkundigen Bera
tung der Stiftung dienlich ist (s. § 5 Abs. 1 der Experten müssen in die Schweigepflicht eingebun den werden. berufen. Falls Sie nicht an der FachbeiratssitzungVertretungsvorschlag machen. In der Regel beruft
die Stiftung dann den vorgeschlagenen Vertreter. Informieren Sie ggf. den Fachverband über diese personelle Änderung.Informieren Sie sich über die Ergebnisse und
ggf. auch Beanstandungen der vorherigen bereits Informieren Sie sich über ggf. anstehende Ände rungen von Regulierungen und Normen, welche die zu untersuchenden Produkte betreffen.Informieren Sie sich über den BVE-Arbeitskreis
über ggf. in der vorausgegangenen Kuratoriums-
sitzung gegebene Statements zum Untersuchungs vorhaben (insbesondere Hinweise für den Fach- beirat).Bringen Sie Ihr Expertenwissen - insbesondere
wesentliche Verbraucherprobleme, Marktsituation und wesentliche Beurteilungskriterien aktiv in dieDiskussion ein.
Schlagen Sie aus Ihrer Sicht geeignete Gewichtun
gen in der Bewertung sowie Bewertungsargumente vor. serung des Testvorhabens, beispielsweise HinweisePrüflabore.
Prüfen Sie, ob einzelne gravierende Punkte des
Prüfprogramms von der Meinung der Mehrheit
der Fachbeiratsmitglieder abweichen. Die Stiftung muss Gründe für ihr Beharren in den "Anmerkun gen zum Prüfprogramm" schriftlich festhalten (s.Achten Sie auf praxisnahe und mit den Erfahrun
gen des Markts übereinstimmende Prüfmerkmale und ihre Gewichtung.Bestandteil der geplanten Prüfungen ist, beste
hen Sie auf eine Diskussion der Messung undGrenzwerte. Stellen Sie dabei sicher, dass die
Bewertung vorliegende Risikobewertungen berück
sichtigt, und wirken Sie auf eine Festlegung derElemente hin.
Aufbereitung der Testergebnisse einschließlich
ihrer Wortwahl.Geben Sie Hinweise zur Gestaltung der Anbieter-
vorinformation.Notieren Sie sich die Ihnen wichtig erscheinenden
Punkte als Erinnerungsstütze, da das endgültige eingeht.Weisen Sie auf aktuelle Entwicklungen im Markt,
Regulierung und Normung hin, die ggf. zeitnah zur
tigt werden sollten.Beachten Sie, dass es kein Protokoll zur Diskus
sion im Fachbeirat gibt, auf das Sie sich berufen weitergehender Informationen (z.B. neue Metho-
den, Daten, Argumente oder Protest wegen nicht erfolgter Aufnahme wissenschaftlich begründeterEingaben) auch nach bzw. außerhalb der Fachbei
ratssitzung. Die Stiftung behandelt gekennzeich- nete Daten auf Wunsch vertraulich.Geben Sie der Stiftung bei Bedarf zeitnah Rück
meldung auf das endgültige Prüfprogramm. mens darauf hin, dass Ihr Unternehmen nach Erhalt der Anbietervorinformation diese genau prüft und der Stiftung ein zeitnahes Feedback gibt - insbesondere bei etwaigen Unklarheiten. aktuellen oder sich abzeichnenden Fragen undProblemen, Feedback an die BVE, Ihren Fachver-
band sowie die Industrievertreter im Stiftungskura torium. mens darauf hin, dass Ihr Unternehmen nach der produktbezogene Kommentare mitzuteilen undGutachten der Stiftung nutzt.
nehmens Ihr Unternehmen, dass einige MonateRückkauf der Prüfmuster besteht.
2 2tiefgefrorene Rückstellmuster verfügbar, die oft nicht mehr in allen Prüfparametern die gleichen Eigenschaft
en aufweisen wie zum Testzeitpunkt. Die BVE vermittelt auf Anfrage gerne den Kontakt zum Prüfmustereinkau f der Stiftung. BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST9 8
TEIL 2
Was Unternehmen bei negativen Testurteilen
Vorsorge
Testanalyse
Finden Sie zuerst heraus, warum Ihr
Produkt schlecht bewertet wurde.
Hilfestellung bietet diese Checkliste:
3Anfrage bei der BVE
BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST11 10
Wie ist die optische/sprachliche Darstellung der
Testergebnisse? Ist diese kritikwürdig?
Prüfen Sie über den Fachverband, ob das
Stiftungskuratorium und ein Fachbeirat in die
Beratungen über das Prüfprogramm eingebun-
den waren.»Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem
Fachverband auf."
Unterrichten Sie Ihren Fachverband über das nach Ihrer Meinung nicht korrekte Testurteil und geben ihmFachverband das Testergebnis und besprechen Sie
effektiv unterstützen bei der Testanalyse, dem Kon taktaufbau zur Stiftung und der Beurteilung weiterer Maßnahmen. Je nach Betroffenheitsgrad der Branche sollte auch die BVE über den Vorgang in Kenntnis gesetzt werden. digen Testprojektleiter. werden. Um die Stiftung für Ihr Anliegen zu sensibili sieren, ist die Vorlage sehr konkreter Argumente, Bei spiele und Fakten, wie eigene Messdaten, erfahrungs die wirtschaftlichen Folgen eines negativen Testurteils. entsprechende Gutachten der Stiftung.Wichtige Ansprechpartner bei der Stiftung sind nebenDr. Holger Brackemann
Bereichsleiter Untersuchungen
Dr. Ursula Loggen
Kosmetik und Gesundheit
Isabella Eigner
Kosmetik und Gesundheit
»Gehen Sie pro-aktiv auf Ihre Kunden zu."
Negative Testurteile der Stiftung berühren auch das Kunden die Ursachen für das negative Testergebnis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stiftung auch dann Produkte abwerten kann, wenn sich deren gesetzlichen Rahmen bewegen. Die Stiftung bewertet darüber hinaus nicht nur streng objektive Produkt merkmale, sondern auch (subjektive) Faktoren wie z.B. die Sensorik. Die Vertragsbeziehung zwischen
Hersteller und Handel sollte sich deshalb nicht an Warentesturteilen orientieren, sondern an vereinbar- ten Produktspezifikationen. gen Produkten müssen Hersteller und/oder Handel im Einzelfall auf Basis der gesetzlichen Regelungen kette und Stopp der Auslieferungen, c) Kontakt mitAufbrauchs-/Auslieferungsfrist bis z.
B. Umstellung
der Verpackung. Unter Berücksichtigung des dritten Teils dieses bei Warentests der Stiftung Warentest im Licht der Erfahrung zeigt, ist die Beschreitung des Rechtswegs für die Unternehmen meist teuer, langwierig und imagebelastend, aber wenig Erfolg versprechend.Die Publikationen und Testergebnisse der Stiftung
finden in Medien und Öffentlichkeit eine großeResonanz. Insbesondere negative Testergebnisse
wiedergegeben. Ob von einem negativen Testergeb nis betroffene Branchen und Unternehmen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu dem Testergebnis Stellung nehmen sollten, z.B. in Form einer Pressemitteilung
oder Pressekonferenz, kann nur im konkreten Einzel fall entschieden werden. Um ein Thema nicht "am Kochen zu halten" und damit ggf. weiteren wirtschaft lichen Schaden zu verursachen, kann es ratsam sein, das Thema nicht pro-aktiv anzusprechen und es auf sich beruhen zu lassen.Mitwirkungsrechte."
kungsrechte im Kuratorium der Stiftung und in den für jedes vergleichende Testvorhaben einberufenen Funktion. Eine stetige, konstruktive und faktenbasierteDiskussion ist notwendig, um Testvorhaben zu ver-
bessern. Nicht selten sind Anbieter und die Stiftung Warentest unterschiedlicher Ansichten über Prüf- und Bewertungsmethoden. Umso wichtiger ist es alle ver- Damit die in die Beratungsgremien der Stiftung ent- sandten Industrievertreter die Industrieposition opti kreten Tests in diese Gremien zielgerichtet einbringen und damit kurz- und langfristig für eine fach- und sachgerechte Durchführung von Testprojekten sorgen.»Nach dem Test ist vor dem Test."
truktive Dialog mit der Stiftung Erfolg versprechender ist als die Konfrontation. Die Stiftung wiederum bietet bedarf es: konkreter Argumente und Beispiele, wo Nach besserungsbedarf bei der Durchführung vonUntersuchungen von Waren und Dienstleistungen
besteht (z.B. Hinweise zur Marktauswahl und zu
oder -instituten) einer starken Mitarbeit von sachkundigen Vertre gremien einer genauen Prüfung und zeitnahen Rückmel dung der Unternehmen auf die AVI, insbesondere bei etwaigen Unklarheiten.Neben der firmeneigenen stetigen Innovation und
die Tests bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden, um gleichzeitig das Unternehmen gut fürEs bleibt jedem betroffenen Unternehmen selbst
überlassen, in welcher Weise ein als »ungerechtfer- tigt" oder als »nicht zutreffend" empfundenes Urteil in der Unternehmenskommunikation aufgegriffen im BVE-Arbeitskreis Stiftung Warentest eine machen und die Chancen für eine gemeinsameKommunikation zu wesentlichen Punkten auszuloten.
BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST13 12
TEIL 3
der Stiftung Warentest im Licht der Rechtsprechung 4Informationen zur Stiftung
Warentestbegriff und Rechtsprechung zur
4 Siehe auch http://bdi.eu/media/presse/publikationen/gesellschaft-verantw BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST15 14
Trotz dieser hohen Anforderungen an den Ablauf
entsprechender Tests durch die Stiftung gab es in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Klagen seitens der Unternehmen, deren Produkt/e von der Stiftung getestet und negativ bewertet wurde/n. Mit diesenKlagen wollten die Unternehmen im Regelfall die
ihrer Produkte erreichen und gegebenenfalls Scha denersatzansprüche durchsetzen. Allerdings wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Ansonsten bilden zwei Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und ein Urteil des Kammergerichts Berlin dieRechtsprechung zu diesem Thema gut ab. Der BGH
hat in seiner ersten Grundsatzentscheidung bezüglich der Stiftung (BGH AZ: VIZR 157/73 vom 09.12.1975, chungen der Stiftung an Waren formuliert. In diesem Rechtsstreit hatte ein führender deutscher Hersteller von Ski-Sicherheitsbindungen gegen einen Bericht in der von der Stiftung herausgegebenen Zeitschrift "test" vom November 1969 über einen vergleichen den Warentest von Ski-Sicherheitsbindungen geklagt und eine Vielzahl von Beanstandungen gegen die tete, dass es bei der Durchführung der Tests an gesi von der Stiftung. In seinem Urteil kommt das Gericht zu folgenden zentralen Bewertungen, die letztlich zurAbweisung der Klage führen:
Eine Untersuchung der Stiftung an Waren muss
Wettbewerbsrechts folgen (beachte Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb).Zudem muss die Untersuchung objektiv sein. Das
bedeutet das Bemühen um objektive RichtigkeitEbenso zwingend ist die sachkundige Durch
Angemessenheit der Prüfungsmethoden, eine
vernünftige Auswahl der Testmethoden und ein Anbieter ein sachkundiges, faires Testverfahren und sachliche Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Ergebnissen verlangen. Die Bewertungen der Stiftung müssen sich somit mindestens im Rahmen diskutab ler Bewertungskriterien bewegen. Sind die Anforderungen an Warentests erfüllt, steht der Stiftung ein erheblicher Ermessensfreiraum zu, um unter anderem das Grundrecht auf freie zu respektieren. Die Stiftung kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn ihr innerhalb dieses durch dieSache abgesteckten Beurteilungsrahmens die
Kompetenz zur Festlegung der Kriterien ihrer Tests belassen bleibt. Für Unternehmen ist es in der dargestellten Situa tion wenig sinnvoll, den Rechtsweg gegen entspre keine Aussicht auf Erfolg gibt. Die wenigen Erfolgsaussichten belegt beispielsweise der BGH in einem zweiten Grundsatzurteil (AZ: VIZR144/86 vom 10.03.1987, BGH NJW 1987, 2222 ff.).
im Testbereich "Sicherheit" mit der Note "mangel haft" abgeschlossen hatten und aufgrund diesesErgebnisses eine entsprechende Abwertung bei der
Gesamtbewertung vorgenommen worden war (sog.
dem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Recht ausgeübten Gewerbebetriebs ab und bewertet den werden. Die Klage wird durch den BGH in allen oben besprochenen ersten Grundsatzurteils. Das Gericht stellt weiterhin klar, dass das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. keine hoheitlichen Befugnis se hat und somit dessen Normen beispielsweise zum Warentest-Begriff und zur technischen Durchführung der Tests nicht zwingend sind. Die Stiftung darf bei Produkte anlegen, als dies in einer DIN vorgegeben ist, ohne damit ihre Kompetenzen zu überschreiten und somit Angriffsspielraum für die betroffenenUnternehmen zu bieten.
BVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTESTBVE-PRAXISTIPPS STIFTUNG WARENTEST17 16
Mittlerweile liegt auch Rechtsprechung von Instanz rungen stellen kann, als gesetzliche Regelungen sie aufstellen. der StiftungIn bestimmten Situationen ist der Handlungsspiel
bestehen gute Chancen für betroffene Unternehmen, einen erfolgreichen Rechtsweg gegen Tests derStiftung zu beschreiten. Wo genau die Grenzen der
haft, dass diese Grenzen bei bewussten Fehlurteilen und Verzerrungen sowie bewusst einseitiger Auswahl der zum Vergleich gestellten Waren überschritten sind (vgl. BGH AZ: VIZR 157/73 vom 09.12.1975).Ebenso liegt der Fall, wenn die Art des Vorgehens
bei der Prüfung und die aus den durchgeführtenUntersuchungen gezogenen Schlüsse nicht mehr
vertretbar bzw. diskutabel sind. Außerdem kann die von der Stiftung in ihren Tests abgegebenen Wert einen unerlaubten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei von Tests betroffenenUnternehmen darstellen. Dies ist zumindest immer
die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern dieDiffamierung im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE
82, 284). Außerdem sind unrichtige Tatsachenbe
des BGH (vgl. u. a. NJW 1989, 1923) zu dem Bereich Gleiches gilt für die redaktionellen Äußerungen, die zu den Wertungen hinführen und dann den Bewertungen untergeordnet sind.Das Urteil des BGH (AZ: VIZR 157/73 vom
09.12.1975) macht an einigen Stellen immer wieder
deutlich, dass die Tests der Stiftung im Allgemeinen schwer angreifbar sind. So führt das Gericht beispiels weise aus, dass etwaige zu gute Bewertungen vonKonkurrenzunternehmen, die ebenfalls an dem Test
teilgenommen haben, keine das schlechter bewertete in den Gewerbebetrieb beispielsweise zu Schaden bisher dargestellte Linie der Rechtsprechung setzt sich auch fort in einem Urteil des Kammergerichts Berlin (GN: 9U 1536/97 vom 20.02.1998) im Prozess eines ein Warentest demnach erkennen lasse, weshalb er gegenüber den gesetzlichen Vorschriften strengere durchaus neutral und objektiv.Fehler im Verfahren bzw. in der redaktionellen
Darstellung der Stiftung, insbesondere mit weitreichen den Folgen für das Produkt und seine Bewertung, sind von Unternehmen genau zu prüfen und bei Aussicht auf Erfolg mit rechtlichen Schritten zu beantworten. Fallbeispiel: Ein Beispiel ist der Fall eines Nussschokoladenher-In einem Nussschokoladentest vergab die Stiftung
dem Produkt des Herstellers die Note "mangelhaft", da die Stiftung glaubte, künstliches Aroma "Pipe ronal" nachgewiesen zu haben anstatt des auf dem Produkt deklarierten natürlichen Aromas. Die Be wertung der Deklaration "mangelhaft" hatte einen Durchschlagseffekt auf das Gesamturteil. Die Stiftung und wies Verbraucher auf ein vermeintlich beste hendes Rückgaberecht hin. Der Hersteller und seinAromahersteller erwirkten beim Landgericht Mün
chen I eine einstweilige Verfügung, dass die Stiftung überhaupt kein chemisch hergestelltes Piperonal nachgewiesen habe. Die einstweilige Verfügung wurde auch nach Widerspruch der Stiftung vom Landgericht gen zur Nussschokolade des Herstellers nicht mehr treffen. Auf einen vom Landgericht vorgeschlagenenVergleich, den Herstellungsprozess des Piperonals
einvernehmlich gutachterlich überprüfen zu lassen, ging die Stiftung nicht ein und legte gegen das UrteilBerufung ein, diese wurde vom Oberlandesgericht
München abschließend zurückgewiesen. Grund war, dass die Äußerung der Stiftung, dass man in dem Test chemisches Piperonal nachgewiesen habe, nicht als Stiftung war nicht zu entnehmen, wie die Stiftung zu das Urteil sei "nachgewiesen", dabei erfolgte kein Nachweis mit einer Analysemethode sondern lediglich eine Schlussfolgerung. (OLG München, 09.09.2014 -18 U 516/14)
Zusammenfassung und Empfehlungen
Ein gerichtliches Vorgehen gegen Testergebnisse derStiftung sollte wohl überlegt sein.
wand verbunden, so dass der Klageweg nur bei offen gestellten Anforderungen beschritten werden sollte. Zuvor sollte allerdings unter Darlegung der Gründe an hingewiesen werden. Der Entscheidungsfreiraum der Stiftung wiegt im Zweifel schwerer, weil nur so der sprochen werden kann. Nur auf diese Weise kann der Gefahr entgegengetreten werden, dass vergleichendeWarentests wegen der Angriffspunkte, die solche
Entscheidungen der Tester den Herstellern schlecht bewerteter Produkte immer wieder bieten, von vornquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] BDKJ-Magazin 1/2016
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