[PDF] Bebauungsplan 1204 - Lessingstraße / Reuterstraße - Behandlung





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Bebauungsplan 1204 - Lessingstraße / Reuterstraße - Behandlung

Warum wird der Aufwand für neue Bebauung betrieben aber nicht für die heutigen Bewohner in der Umgebung? Page 3. Anregungen zum Bebauungsplan 1204 aus der 



Regierungsbezirk Oberbayern Landeshauptstadt München

Parzellierung der Grundstücke deren Bebauung beauftragten die nötige Infrastruktur D-1-62-000-3877 Beethovenplatz 1; Lessingstraße 2. Ehem.



Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein

29 juin 2022 kleinem Zwerchgiebel am Ende der nordseitigen Bebauung von. "Stüwes Gang" ... 1204. Auf das gesamte Gebäude bestehend aus Vorderhaus und.



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111 Fritz-Reuter-Straße. 510 Fröbelstraße. 512 Fuchsstraße 209 Lessingstraße. Lidterst. 509. $12 Lisbrechtstraße ... 1204. Amas. Fontostr. Heidest.

Anlage 01 zur VO/0973/14

Ressort Bauen und Wohnen

Bebauungsplan 1204 - Lessingstraße / Reuterstraße - Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

1 Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

der Bürgerdiskussion

3 Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

1 Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der

Öffentlichkeit) und Protokoll der Bürgerdiskussion

1.1 Bericht über die Bürgerdiskussion am 03.07.2014 (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beginn der Veranstaltung: 18:30 Uhr, Ende der Veranstaltung: 20:30 Uhr,

Teilnehmer: ca. 75 Bürger/innen

Versammlungsleiter: Herr Fragemann

Investor: Herr Berg

Herr Fragemann Bezirksbürgermeister des Bezirks Vohwinkel, begrüßt die Anwesenden. Herr

Fragemann betont den gesetzlichen Auftrag der Versammlung und spricht besonders die eines weiteren Beteiligungsschritts im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans, Entscheidungen von Seiten der politischen Gremien getroffen werden. Gewerbegebiet (GE) mit maximal drei Vollgeschossen fest. Zielvorstellung der Stadt Wuppertal ist die Entwicklung eines Wohngebietes, deshalb ist dieses Aufstellungsverfahren notwendig. Im Verlauf des Planverfahrens, auch des vorherigen Aufstellungsverfahrens Nr. 1167, waren verschiedene Konzepte diskutiert worden. Eine reine Einfamilienhausbebauung passt dabei nur teilweise in die Umgebung, so empfahl auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Wuppertal die Errichtung von

Bahnanlagen erarbeitet wurde, zeigt die Notwendigkeit eines baulichen Riegels im Norden des

Aufgrund dieser Änderungen wird eine zweite Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Herr Matjeka stellt das Planungsbüro bms Stadtplanung und dessen Aufgaben im Rahmen des

und einer GRZ von 0,6. Er legt die im Plangebiet und dessen Umfeld vorzufindende Bestandssituation dar. Die Ziele der Planung, die insbesondere in der Entwicklung eines gemischten Angebotes von Bebauungsplanvorentwurfs in den Grundzügen vorgestellt. Der Bebauungsplan sichert auch nicht der einzige Grund für eine teilweise Mehrfamilienhausbebauung ist. Eine gemischte Bebauung, in der auch altengerechtes Wohnen angeboten werden kann, ist auch im Kontext des demographischen Wandels positiv zu sehen. Antwort Herr Braun: Nein, nur bei wesentlichen Änderungen ihrer Verkehrsanlagen, was hier nicht gegeben ist.

Bürger/-in: Wie viele Wohneinheiten werden entstehen? Es seien teilweise 80, teilweise 80-90

genannt worden. genannt werden. Der Investor plant mit 60 bis 70 Wohnungen. bei neuer Bebauung anders sein? wozu der Aufwand? Warum wird der Aufwand für neue Bebauung betrieben, aber nicht für die heutigen Bewohner in der Umgebung? Antwort Herr Matjeka: Mit Planung rückt Wohnnutzung an Gewerbenutzungen heran. Deshalb müssen die Ansprüche beider Nutzungen im Vorfeld berücksichtigt werden, auch dies nicht der einzige Grund für deren Errichtung ist. Antwort Herr Braun: In dem Bürger/-in: Auch wenn diese Vorgehensweise dem Gesetz entspricht: die Maßnahmen sind Bürger/-in: Warum soll eine im Vergleich zur Reuterstraße so hohe Bebauung entstehen? Antwort Herr Matjeka: Es handelt sich heute um ein Gewerbegebiet. Die Entwicklung von Gewerbe zu berücksichtigen, dass gewerbliche Nutzungen Lkw-Verkehr verursachen, die hohe Belastungen in

Dichterviertel passen.

Bürger/-in: In der ersten Planung war von 30 Wohneinheiten die Rede, jetzt von 80 bis 90. bestehende Umgebungsbebauung ein. vorgesehen? moderner Architektur und wurden auch nicht vom Gestaltungsbeirat kritisiert. Arndtstraße)? Es wird keine Rücksicht auf die teilweise geschützte Umgebung genommen. Antwort Herr Braun: Der Belang des Denkmalschutzes wird im Planverfahren berücksichtigt. Auch Bürger/-in: Ich bin Nachbar des Vorhabens, dessen Standort heute durch eine Mauer von meinem

Antwort Herr Matjeka: Wenn es eine Grenzmauer ist, müssen sich die Nachbarn untereinander

künftig zwei Wohnnutzungen angrenzen. Antwort Herr Braun: Dieser Belang ist somit nicht Inhalt des Bebauungsplans.

Antwort Herr Matjeka: 2 bzw. 3 m.

werden Zufahrten von verschieden Stellen aus erfolgen. Darüber hinaus werden im inneren

mehr als einen Stellplatz pro Wohneinheit fordern, der Investor kann aber aus eigenem Interesse errichten, als es Wohneinheiten geben wird. Antwort Herr Berg: Neben Angeboten für Familien wird es auch altengerechtes Wohnen geben, das wiederum einen geringeren Stellplatzbedarf hat. Antwort Herr Matjeka: Auch deshalb ist ein Mix an bessere Situation als im gewachsenen Gründerzeitviertel entsteht. vernichtet? bleiben.

Bürger/in: Die Lessingstraße ist heute schon überlastet, 80 - 100 Pkw mehr sind nicht zu verkraften.

Besucherverkehr wird berücksichtigt. Es ist in der Spitzenstunde mit einer Belastung von ca. 55 Kfz

Bürger/in: Was passiert mit der vorhandenen unterirdischen Bebauung? Dort bestehen Bunker. Bodengutachten erarbeitet. Es wurden hierbei keine Bunker gefunden, aber es bestehen Hinweise auf eine Stollenanlage im westlichen Bereich. Weitere Untersuchungen sind nicht auszuschließen. Bodenbelastungen sind vorhanden, so dass es Auflagen für Erdarbeiten geben wird. Die Kosten sind vom Investor zu tragen. Bürger/in: Wird die Anzahl der Wohneinheiten gedeckelt? entscheiden wird.

Bürger/in: Ich suche im Plangebiet das Bernsteinzimmer. Ein Bunker liegt in der Mitte der

vorgesehenen Bebauung. Dort gibt es Sprengfallen. nachgefragt. Bürger/in: Wie hoch ist die GRZ der Umgebung. Woher kommt die genannte Zahl von 0,6?

und über 100 Wohneinheiten je ha bestehen. Im Plangebiet ist von 61 Wohneinheiten je ha

auszugehen, was für das Einfügung spricht. Bürger/in: Die Umgebungsstraßen sind heute schon überlastet, vor allem zu den

Bürger/in: Die Parkplatzsituation wird kritisch werden. Wie soll das in den Griff bekommen werden?

sorgt dafür, dass keine Zusatzbelastung entsteht. Es ist zu berücksichtigen, dass der Außenbereich

geschützt werden soll, so das solche Planungen als Maßnahmen der Innenentwicklung vorzuziehen sind. Bürger/in: Die Stadt argumentiert nur im Auftrag des Investors. Die Interessen der Anwohner werden ernst genommen, aber auch andere Belange. Eine gemischte Bebauung ist ein wichtiges Angebot für die Nachfrage in Wuppertal. Aufgrund von Anregungen der

Erfordernisse.

Bürger/in: Die Stadt und die Planer sollten sich die Verkehrssituation um 16.00 Uhr ansehen. Antwort Herr Fragemann: Sagt eine Ortsbesichtigung zu.

Verkehrsberuhigung.

organisieren, um die Gesamtsituation zu beurteilen. Antwort Herr Matjeka: Der Bebauungsplan regelt das nicht. Bürger/in: Was passiert mit der Durchfahrt von der Reuterstraße zur Lessingstraße? Antwort Herr Matjeka: Dies ein privater Weg. Er liegt auch außerhalb des Plangebietes. Reuterstraße nutzen statt in ihre Tiefgarage zu fahren. Bürger/in: Wie ist der weitere zeitliche Ablauf? Bürger/in: Beschwert sich emotional, dass auf dem Podium eine Gruppe von Menschen sitzt, die

über ihr Leben entscheiden.

Herr Fragemann dankt den Beteiligten und schließt gegen 20:30 Uhr die Versammlung.

Stellungnahme der Verwaltung

Wohnungen

Die Anzahl der Wohnungen wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Um die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs der neuen Wohngebiete zu begrenzen, wird in einem zu 70 Wohnungen realistisch erscheint. Die Zahl von bis zu 70 Wohnungen entspricht aus Sicht der Umfeld des Plangebietes wird dieser Dichtewert im Bestand teilweise deutlich überschritten. Somit einem Quartier nicht vor. Im Bebauungsplan kann dies auch in dieser Form nicht festgesetzt werden.

Dichte gut in das bestehende Siedlungsgefüge ein. Ziel der Stadt ist auch, die angestrebte Dichte hier

Der Bebauungsplan berücksichtigt durch entsprechende Festsetzungen den ausreichenden Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet nach dem Bebauungsplan 1204 erfolgt eine deutliche

Verbesserung für die umgebende Wohnbebauung.

LKW-Verkehr in den umgebenden Straßen

Durch den Bebauungsplan werden Wohngebiete gesichert und geplant. Die frühere Zielsetzung des Bebauungsplans 520 - Herderstraße - zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben in diesem Bereich wird dreigeschossige Bebauung gekennzeichnet. Ziel des Bebauungsplans ist daher, eine entsprechend

überschritten.

untergebracht. Darüber hinaus stehen an der Scheffel- und Lessingstraße straßenbegleitend

Tiefgaragen untergebracht werden. Weite Bereiche der Tiefgaragen sind zu begrünen.

1.2 Schriftlich eingegangene Anregungen (§ 3 Abs. 1 BauGB)

1.2.1 Anregung 1 (Schreiben Bürger 07.2014)

Einige Anwohner aus dem Umfeld des Plangebiets haben die Bürgerinitiative (BI) Dichterviertel

Bebauung. Sie fordert aber, dass der "Charakter des Viertels͞ gewahrt bleibt. Vorgeschlagene Merkmale zur Art der Bebauung sind: a) max. 30 Wohneinheiten, b) max. 2 ½ Geschosse, Vorgeschlagene Merkmale zu Architektur / Erscheinungsbild der Bebauung sind: h) aufgelockerte Bebauung (keine Wohnblockbebauung) k) Einfahrt in die Tiefgarage nur von der Scheffelstraße l) Mehrgenerationenkonzept im Dorfcharakter und sozialem Engagement n) aufgelockerte und begrünte Fassade in der Scheffelstraße als Schallschutz o) Forderung nach einem Verkehrskonzeptes für das Dichterviertel unter Einbindung der Bewohner

Stellungnahme der Verwaltung

Zu a) Die Anzahl der Wohnungen wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Um die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs der neuen Wohngebiete zu begrenzen, wird in einem zu 70 Wohnungen realistisch erscheint. Die Zahl von bis zu 70 Wohnungen entspricht aus Sicht der Umfeld des Plangebietes wird dieser Dichtewert im Bestand teilweise deutlich überschritten. Somit einem Quartier nicht vor. Im Bebauungsplan kann dies auch in dieser Form nicht festgesetzt werden.

Dichte gut in das bestehende Siedlungsgefüge ein. Ziel der Stadt ist auch, die angestrebte Dichte hier

Zu b) Vorgesehen ist eine zwei bis dreigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dach. Auch diese Struktur ist dem Dichterviertel abzuleiten und wird als angemessen betrachtet. macht daher keine Vorgaben. Kanalnetz sind durch die Bauherren zu errichten. Kosten für die Stadt Wuppertal oder die Nachbarn entstehen nicht. Zu e) bis g) Das vom Investor vorgestellte bauliche Konzept wird als hochwertig angesehen. Konkrete Zu h) Die festgesetzten Dichtewerte (GRZ, GFZ) entsprechen den Grenzen der BauNVO und sind auch aus der Umgebung abzuleiten. Negative Auswirkungen sind diesbezüglich nicht zu erwarten. Eine fest. Zu j) Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete ist entlang des zentralen Anliegerweges und entlang hier nicht gesehen. Zu l) So genanntes Mehrgenerationenwohnen wird durch den Bebauungsplan unterstützt. Es handelt zugrunde. Der Investor plant die Errichtung von barrierearmen Wohnungen mit Aufzügen etc..

der Planung ist eine Dichte, die auch aus der Umgebung abzuleiten ist. Zur grüngestalterischen

Aufwertung setzt der Bebauungsplan die Begrünung weiter Teile der Tiefgaragen, die Bepflanzung Begrünung und zum Aufenthalt genutzt werden kann. Zu n) Festsetzungen zur Gestaltung von Fassaden trifft der Bebauungsplan nicht. Eine Notwendigkeit Gestaltung vor. Begrünte Fassaden sind nicht wirksam gegen Schall bzw. nicht schallschützend.

Zu o) Die Forderung nach einem Verkehrskonzept für das Dichterviertel wird zur Kenntnis

genommen, betrifft den Bebauungsplan aber nicht. Eine durchgeführte Verkehrsprognose baut auf keine Bedenken. Die Erschließung des Plangebiets ist sichergestellt.

1.2.2 Anregung 2 (Mail Bürger vom 09.07.2014)

Es wird die Anzahl der in der Bürgerversammlung angegebenen und geplanten 60 bis 70 Wohneinheiten angezweifelt. Es wird um Konkretisierung und Benennung der Datenbasis gebeten.

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Anzahl der Wohnungen: Die Anzahl der Wohnungen wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Um die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs der neuen Wohngebiete zu begrenzen, von bis zu 70 Wohnungen realistisch erscheint. Die Zahl von bis zu 70 Wohnungen entspricht aus

angesehen. Im Umfeld des Plangebietes wird dieser Dichtewert im Bestand teilweise deutlich

Wohneinheiten in einem Quartier nicht vor. Im Bebauungsplan kann dies auch in dieser Form nicht der vorgesehenen Dichte gut in das bestehende Siedlungsgefüge ein. Ziel der Stadt ist auch, die genutzt. Der Bereich ist heute schon erschlossen. Es handelt sich damit generell nicht um eine neu

Netzes. Hierbei werden auch Anschlusspunkte des Plangebiets an die Regenwasser- und an die

grundbuchliche Sicherung, etc. werden zwischen dem Investor und der WSW geregelt. Die Vorlage

2 Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der

Der Bebauungsplan 1204 - Reuterstraße / Lessingstraße - wird aus dem bisherigen Bebauungsplan

1167 - Lessingstraße - entwickelt. Die Aufstellung des Bebauungsplans 1167 - Lessingstraße - wurde

am 06.07.2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In 2012 erfolgte ein Eigentümerwechsel bei den

Wohnungsangebots, auch in Form von familien- und altersgerechter Wohnformen in Anforderungen des Schallschutzes (insbesondere die durchgehende Bebauung entlang der

Grundlage dieses Konzeptes vorgenommen.

Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Auf die (nochmalige) verzichtet werden, da eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 1167 - eingegangenen Stellungnahmen sind im folgenden dokumentiert.

2.1.1 Bezirksregierung Düsseldorf, 10.12.2013

Durch den o.g. Planentwurf wird der Aufgabenbereich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der

Bezirksregierung Düsseldorf nicht berührt.

Hinsichtlich des Immissionsschutzes ergeht folgende Stellungnahme zu § 50 BImSchG - passiv

Planvorhaben keine Bedenken.

Stellungnahme zur Luftreinhalteplanung: Der Planbereich liegt innerhalb des Luftreinhalteplangebiets "Luftreinhalteplan Wuppertal 2013" und innerhalb der ausgewiesenen Luftreinhalteplanung aufgeführt. Daher wird angeregt, im Bauleitplanverfahren die Luftreinhalteplanung zu thematisieren und zu prüfen, ob aus dem Maßnahmenkatalog - bezogen auf

Stellungnahme der Verwaltung

Der Planbereich liegt innerhalb des Luftreinhalteplangebiets "Luftreinhalteplan Wuppertal 2013" und

innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone 2. Als Maßnahme fordert der Luftreinhalteplan die

stadtplanerischen Umweltzielen gerecht zu werden. Der Planbereich ist heute als Gewerbegebiet und wird zukünftig als Mischgebiet und allgemeine innerhalb der Umweltzone (Festsetzungen: Art der baulichen Nutzung). Schon heute sind die umliegenden Wohngebiete stark durch LKW-Verkehr belastet. Der weitere Anstieg von LKW-Verkehr wird durch die Planung vermieden. Das Plangebiet soll kompakt bebaut werden, was energetisch Vorteile gegenüber z.B. locker bebauten Einfamilienhaus-Siedlungen hat (insbesondere Festsetzung: geplanten Wohngebiets führt zur besseren Nutzung des ÖPNV-Angebotes.

Aufenthalt genutzt werden kann.

2.1.2 Bezirksregierung Düsseldorf, (KDB), 03.12.2013

Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.

Stellungnahme der Verwaltung

In den Bebauungsplan wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

2.1.3 Geologischer Dienst NRW, 26.11.2013

Bauarbeiten sind Verunreinigungen des Karstkluftwasserleiters auszuschließen. Einsicht in die entsprechende Geologische Karte bestimmt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

aufgenommen. Im Rahmen der Baugenehmigung baulicher Vorhaben sind die entsprechenden Nachweise, wie Baugrunduntersuchungen, durch den jeweiligen Bauherren zu führen. In die Begründung wurde der Sachverhalt aufgenommen. Diese stellt u.a. die Inhalte der Geologischen

Karte dar.

2.1.4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 02.12.2013

Im Plangebiet muss mit der Existenz fossilführender Kalksteinschichten gerechnet werden, die im aus bodendenkmalpflegerischer Sicht Bedenken. Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher gelten gem. § 2 Abs. 5 Satz 2 nach § 1 DSchG NW angemessen zu berücksichtigen. Die Gemeinden haben nach § 11 DSchG NW die Ermittlung und Bewertung der Betroffenheit dieser Belange im Rahmen der Zusammenstellung des geeignete, die Bodendenkmalsubstanz langfristig sichernde Festsetzungen zu erreichen.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll eine Bebauung (mit Tiefgarage) eines derzeit brach

auszuschließen, dass dadurch die fossilführenden Kalksteinschichten angeschnitten und geborgen und dokumentiert werden. oder beseitigt, die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentation sicherzustellen und die Kosten dafür zu tragen. Entsprechende Regelungen sind in einem

Eine angemessene Berücksichtigung im Bauleitplanverfahren kann aus Sicht des LVR-Amt für

dergestalt erreicht werden, dass die Inanspruchnahme der Festsetzungen zur baulichen und sonstige mit Erdeingriffen verbundene Planungen mit ihr abzustimmen sind und mit den für Bodendenkmalpflege im Rheinland geprüft und festgelegt werden, ob und in welchem Umfang

Stellungnahme der Verwaltung

In den Bebauungsplan wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen. vorhanden. Eine Kennzeichnung im Bebauungsplan kann daher nicht stattfinden. Auf die Festsetzung Nutzung im Sinne des BauGB darstellt. Die Belange des Denkmalschutzes sind im Rahmen der

Baugenehmigung zu berücksichtigen.

2.1.5 Handwerkskammer Düsseldorf, 17.12.2013

Die Handwerkskammer wendet sich gegen die heranrückende Wohnbebauung, wenn hierdurch die Umwelteinwirkungen vorgesehen. Die Handwerkskammer weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2012 (4 C 8/11) hin. Demnach scheiden passive

Vor dem Hintergrund des genannten Urteils müssten aus Sicht der Handwerkskammer an den

über textliche Festsetzungen ausgeschlossen werden. Die Festsetzungen unter Punkt 6.2 bedürfen nach Auffassung der Handwerkskammer diesbezüglich noch einer weiteren Konkretisierung. Zwar eine Festverglasung eingebaut wird. Es ist für die Handwerkskammer nicht eindeutig nachzuvollziehen, ob es sich hierbei um die o.g.

Verwechslungsgefahr mit sog. "Prallscheiben͞ besteht, die nicht ohne weiteres der TA Lćrm als

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde ein Schallgutachten erarbeitet, das bestimmte Fenster entstehen. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen werden ruhige Garten- Schon heute sind durch die bestehenden Betriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft zum

2.1.6 IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, 17.12.2013

der Begründung zum Bebauungsplan entnehmen kann, konnte sich die für das Plangebiet vorgesehene gewerbliche Nutzung bisher nicht durchsetzen. Der uns zur Beurteilung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1167 verfolgt nun das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerblichen Nutzungen und Wohnnutzungen durch die Festsetzung eines Mischgebietes beziehungsweise Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Durch die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gewerbepark wird dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG nicht gefolgt. Hiergegen erheben wir aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Bedenken. Ihrer Schlussfolgerung, dass Im Zuge des Strukturwandels bei Handwerk, Gewerbe und Industrie sind eine nicht zu zu entwickeln. gewerbliche Nutzungen vorzuhalten. einen hochwertigen Wohnstandort handelt, der kurzfristig zur Attraktivierung Wuppertals als

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde ein Schallgutachten erarbeitet, das bestimmte Fenster entstehen. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen werden ruhige Garten- Schon heute sind durch die bestehenden Betriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Die heutige Gewerbebrache ist über Jahrzehnte nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang genutzt

gewünschte Reaktivierung durch Ansiedlung von Gewerbebetrieben war seit Jahrzehnten trotz

Siedlungszusammenhangs, im Schnittpunkt zwischen dem westlich bzw. nordwestlich angrenzenden

erfolgt durch bestehende Wohngebiete, so dass eine wohnbauliche Entwicklung bezüglich der

Belastung der bestehenden Wohnbebauung durch den (Schwerlast-) Verkehr zu bevorzugen ist. Aus Mittelstandspark VohRang und teilweise auch in anderen Gewerbegebieten. Daher ist das Plangebiet Bebauungsplans 520 als Gewerbegebiet festgesetzt sind. Diese Zielsetzung zum Abriss dieser Fachbereich 12/122 Projektierung Anlagen, Leitungen Strom: Transformatorenstation erforderlich. Für die Kabelverlegung ist eine freie Trasse im Abstand von Schmutzwasserkanal, ein Regenwasserkanal ist nicht vorhanden. Das angrenzende Regenwasserkanalnetz ist bereits im Bestand hydraulisch überlastet. Im weiteren Verfahren ist zu

Wasserversorgung (WSW Energie & Wasser AG):

Keine Bedenken oder Anregungen.

Öffentlicher Personennahverkehr (WSW mobil GmbH):

Keine Bedenken oder Anregungen.

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Stromversorgung: Die bestehende Bebauung an der Reuterstraße ist an das vorhandenen Netz

angeschlossen. Die gegebenenfalls notwendige Errichtung einer Transformatorenstation für den

hierüber ist nach weiterer Konkretisierung der Planung zwischen der WSW und dem gewerblich genutzt. Der Bereich ist heute schon erschlossen. Es handelt sich damit generell nicht um

Netzes. Hierbei werden auch Anschlusspunkte des Plangebiets an die Regenwasser- und an die

grundbuchliche Sicherung, etc. werden zwischen dem Investor und der WSW geregelt. Die Vorlage

2.1.8 Ohne Anregungen

Stadt Haan, 21.11.2013

Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW), 19.11.2013

GASCADE Gastransport GmbH, 04.12.2013

Deutsche Bahn AG, 18.11.2013

Wehrverwaltung, 11.12.2013

3 Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der

Öffentlichkeit)

3.1 Anreger 1 (Mail vom 21.11.2014)

1.) Verkehrskonzept: Wir fordern, mit einem ausgiebigen Verkehrskonzept, die Verkehrssituation im

Dichterviertel erneut zu prüfen; insbesondere mit dem Hinblick auf die Bebauung des ehemaligen

Lokschuppens. Auch für dieses Wohngebiet (Lokschuppen) wird das Dichterviertel, das ohnehin

schon unter einem starken Verkehrsaufkommen leidet (nicht nur derzeit als Schleichweg für den Dichterviertel sind jedoch mit dem derzeitigen Verkehrsaufkommen schon überlastet.

Aufgrund des starken Verkehrs und nicht vorhandener "Überquerungshilfen" ist für Kinder und

Wir fordern daher, ein detailliertes Verkehrskonzept vorzulegen, dass Bestandteil der Baumaßnahme ist.

2.) Erdabsenkungen im Dichterviertel: In den letzten Jahren ist es im Dichterviertel - u.a. verbunden

Baumaßnahme mit Tiefgarage und Erdbewegungen ausgeschlossen werden u.a. wenn auch in naher Zukunft eine weitere Bebauung am Lokschuppen erfolgt? Wir fordern daher hier ein entsprechendes Gutachten vorzulegen, das die Baumaßnahmen berücksichtigt und somit Bestandteil dieser ist.

3.) Abwasser: Zurzeit finden wieder große Baumaßnahmen im Dichterviertel bezüglich der

"laut Investor" nicht über die bestehende Bebauung hinausragen. Die Darstellungen zeigen jedoch, dass das nur der Fall sein kann, wenn der Boden des Plangebiets auf "Straßenniveau" abgetragen

Empfehlung der Verwaltung

Zu 1.) Verkehrskonzept: Die Forderung nach einem Verkehrskonzept für das Dichterviertel wird zur Kenntnis genommen, betrifft den Bebauungsplan aber nicht. Eine durchgeführte Verkehrsprognose Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs der neuen Wohngebiete zu begrenzen, wird in

Spitzenstunde mit einer Belastung von ca. 55 Kfz aus dem gesamten Gebiet zu rechnen. Das

sichergestellt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Plangebiet heute um ein derzeitige Planung gegenüber. Durch die Entwicklung von Wohngebieten wird eine Zunahme der

Lkw-Belastung verhindert.

des Bebauungsplans keine Aussagen gemacht werden. Im Rahmen des Planverfahrens hat der Geologischer Dienst NRW darauf hingewiesen, dass sich im tieferen Untergrund des Plangebiets

auszuschließen. Neben der Prüfung der Altlasten sollte auch eine Prüfung auf unterirdische

Voraus durch Einsicht in die entsprechende Geologische Karte bestimmt werden. In den Im Rahmen der Baugenehmigung baulicher Vorhaben sind die entsprechenden Nachweise, wie Baugrunduntersuchungen, durch den jeweiligen Bauherren zu führen. In die Begründung wurde der Sachverhalt aufgenommen. Diese stellt u.a. die Inhalte der Geologischen Karte dar. Insofern wird dieser Belang berücksichtigt. genutzt. Der Bereich ist heute schon erschlossen. Es handelt sich damit generell nicht um eine neu

Netzes. Hierbei werden auch Anschlusspunkte des Plangebiets an die Regenwasser- und an die

grundbuchliche Sicherung, etc. werden zwischen dem Investor und der WSW geregelt. Die Vorlage Bereichen durch eine zwei- bis dreigeschossige, z.T. viergeschossige Bebauung gekennzeichnet. Ziel

3.2 Anreger 2 (Brief vom 19.11.2014)

Wir fordern, die Bebauung auf max. 2 1/2 Geschosse zu begrenzen. Dies entspricht der mehrheitlichen Bebauung im Dichterviertel und fügt sich damit in das Bild des Viertel ein. Die Anzahl der Wohneinheiten sollte maximal 60 Wohneinheiten betragen.

Verfügung zu stellen.

Die bereits bestehenden Parkbuchten in der Reuterstrasse müssen weiterhin erhalten bleiben.

gefallen sind, sollte der Investor zu entsprechenden Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück

verpflichtet werden.

Verkehrskonzept für das Dichterviertel. Ggf. müssen bestehende Einbahnstraßenregelungen

Die bestehende Mauer die unmittelbar an bzw. auf zu unserem Grundstück besteht, muss erhalten hergestellt werden.

Empfehlung der Verwaltung

dreigeschossige, z.T. viergeschossige Bebauung gekennzeichnet. Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Zu max. 60 Wohneinheiten: Die Anzahl der Wohnungen wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Um die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs der neuen Wohngebiete zu begrenzen, von bis zu 70 Wohnungen realistisch erscheint. Die Zahl von bis zu 70 Wohnungen entspricht aus

angesehen. Im Umfeld des Plangebietes wird dieser Dichtewert im Bestand teilweise deutlich

Wohneinheiten in einem Quartier nicht vor. Im Bebauungsplan kann dies auch in dieser Form nicht der vorgesehenen Dichte gut in das bestehende Siedlungsgefüge ein. Ziel der Stadt ist auch, die einem Quartier wie hier geplant liegt nicht vor und wird auch nicht vom Anreger vorgebracht. Die Plangebiets liegt, im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Innerhalb der festgesetzten WA- des Plangebiets des Bebauungsplans und regelt die Aufteilung und Ausstattung des Verkehrsraums

voraussichtlich erhalten. Der Bebauungsplan trifft allerdings keine diesbezüglichen Festsetzungen,

wie auch nicht bei dem Grundstück des Anregers, das auch an die Reuterstraße (mit privater Zufahrt)

grenzt. Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne von § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor grüngestalterischen Aufwertung setzt der Bebauungsplan die Begrünung weiter Teile der werden zwar nicht explizit Ausgleichsbepflanzungen festgesetzt, dennoch führen die getroffenen

Wohneinheiten auf. Besucherverkehr wird berücksichtigt. Es ist in der Spitzenstunde mit einer

verursachen. Somit ist aus Sicht der Stadt die Erschließung des Plangebiets sichergestellt. Die

Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für das Dichterviertel betrifft den Bebauungsplan nicht. Zu Erhalt der Mauer: Die angesprochene Mauer steht auf oder unmittelbar an der Grenze zwischen dem festgesetzten MI- und dem benachbarten WA-Gebiet auf. Die genaue Lage ist nicht bekannt. Gestaltung, nicht notwendig. Eine Festsetzung im Bebauungsplan kommt daher nicht in Betracht. Die

3.3 Anreger 3 (Brief vom 21.11.2014)

Fahrzeugen angeregt. Carsharing-Modelle weisen eine bessere Umweltbilanz auf (u.a. geringerer

Vernetzung mit ÖPNV).

Empfehlung der Verwaltung

ganz oder überwiegend außerhalb des Plangebiets. Somit betrifft dieser Aspekt den Bebauungsplan

nicht. Die Anregung wurde aber an die Eigentümer der festgesetzten WA-Grundstücke, innerhalb Regelungsbedarf wird in diesem Verfahren nicht gesehen.

3.4 Anreger 4 (Brief vom 10.11.2014)

Der Anreger wendet sich gegen das Vorhaben. Durch die Bebauung mit 70 Wohneinheiten steigt die

Sattelschlepper oftmals die Bürgersteige.

steigert.

Bürgersteige werden zugeparkt, die Anwohner müssen über die Fahrspuren der vielbefahrenen

Lessingstraße laufen. Auf der anderen Seite sollen die Anwohner der Heinrich-Heine-Straße für die

Kosten der Straßensanierung aufkommen.

Beteiligung der Bürger.

Der Anreger fordert eine Reduzierung des Vorhabens auf unter 50 Wohneinheiten. Er fordert zudem eine gemeinsame Betrachtung mit andern Projekten in Vohwinkel. Zudem ist ein Verkehrskonzept für Vohwinkel zu erarbeiten.

Empfehlung der Verwaltung

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