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11.03.2016 Bedarfsanalyse und -planung zur. Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Bedarfsanalyse und -planung zur

Weiterentwicklung des Hilfesystems

zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen Wissenschaftliche Begleitung des Bundesmodellprojekts

Endbericht

Ausarbeitung:

Petra Kaps, Sandra Popp

ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung Kaps & Oschmiansky Partnerschaftsgesellschaft von Politikwissenschaftlern

Mansteinstraße 8

10783 Berlin

mail@zep-partner.de https://zep-partner.de 3

Inhalt

Einleitung 5

V orgehen der wissenschaftlichen Begleitung 10

2.1 Literatur- und Dokumentenanalyse 11

2.3 Passi v teilnehmende Beobachtungen von projektbezogenen Workshops und

Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung 14

Rahmenbedingungen für Bedarfsanalysen und Bedarfsplanung im Hilfesystem 15

3.1 Modell landesw eite Bedarfsplanung mit regionaler Konkretisierung 17

3.2 Modell k ommunale Planung unter Berücksichtigung überregionaler Aspekte 18

3.3 Anfor derungen der Istanbul-Konvention an Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung 19

3.4 Zwischenfazit 23

Aktuell e Praxis der Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung

4.3 Erhebung statistischer Daten zur Arbeit der Fachberatungsstellen 32

4.4 Forsch ung zu Fragen des Gewaltschutzes 34

4.5 Systematische Bedarfsanal ysen 34

4.7 Zwischenfazit 38

Bundesmodellprojekt Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung 41

5.1 Überbli ck über die Inhalte der Landesprojekte 42

5.2 Ergebnisse des Modellprojekts in Bremen 44

5.2.1 Umsetzung des Pr ojekts 44

5.2.2 Ergebnisse hinsichtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 45

5.3 Ergebnisse des Modellprojekts in Niedersachsen 47

5.3.1 Umsetzung des Pr ojekts 48

5.3.2 Erzielte Ergebnisse hinsi chtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 48

5.4 Ergebnisse des Modell projekts in Nordrhein-Westfalen 53

5.4.1 Umsetzung des Pr ojekts 53

5.4.2 Erzielte Ergebnisse hinsi chtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 54

4

5.5 Ergebnisse des Modellprojekts in Sachsen 56

5.5.1 Umsetzung des Pr ojekts 56

5.5.2 Ergebnisse hinsichtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 57

5.6 Ergebnisse des Modellprojekts in Sachsen-Anhalt 61

5.6.1 Umsetzung des Pr ojekts 61

5.6.2 Ergebnisse hinsichtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 62

5.7 Zwischenfazit 65

Herausf orderungen bei der Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung

6.1 Institutionelle Herausforderungen des bestehenden Hilfesystems 71

6.1.4 Finanzierungsverantwortung für das Hilfesystem nach dem Grundgesetz 75

6.3 Zwischenfazit 85

Handlungsempf ehlungen 87

Literaturverzeichnis 90

1

Einleitung

1 Einleitung

6

Viele Frauen machen in ihrem Leben die Erfah

schaftsgewalt. Im Jahr 2018 wurden im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insge samt 114.393 weibliche Opfer von Gewalt in Paar-

Betroffenen liegt noch darüber, da das Dunkel-

feld nicht miterfasst wird (Bundeskriminalamt

2004 hat aufgezeigt, dass 37 Prozent aller Frauen

sexuelle Gewalt 1 erlebt haben, wobei insgesamt etwa 40 Prozent aller befragten Frauen von der einen oder anderen oder von beiden Formen von

Gewaltausübung betroffen waren. Darunter gaben

25 Prozent der Frauen an, mindestens einmal

Partnerschaftsgewalt erlebt zu haben (vergleiche

Union für Grundrechte (FRA) (Agentur der

(FRA 2014; siehe auch Hagemann-White 2001). dem Jahr 2004 verweisen zudem darauf, dass betroffenen Frauen nicht an der Untersuchung teilgenommen oder aber zwar teilgenommen, aber keine Auskunft zu erlebter Gewalt gemacht hat" (BMFSFJ 2004a: 31). der BMFSFJ-Studie (2004a) zum Zusammenhang zwischen Gesundheit, Gewalt und Migrationsge schichte zeigen, dass die Belastungen insbesonde re durch sexuelle und psychische Gewalterfah- sche Gesundheit und das Wohlbe?nden von

Frauen haben" (BMFSFJ 2008a: 88). Diese Studie

verwies aber auch darauf, dass bestimmte Grup

Opfer von physischer, psychischer und sexuali-

sierter Gewalt zu werden. Zugleich waren Frauen

Lebenssituationen besonders von Gewalt betrof-

fen, beispiels weise in Umbruchphasen wie

Trennungen und Scheidungen oder auch in

1 Abgefragt wurde dies mit einer engen De?nition von sexueller Gewalt, "die auf strafrechtlich [relevante] Formen [...] unter Anwendung von

2 Heute basi ert die Aufgabe auf §§ 67 ff. SGB XII und § 36a SGB II.

Phasen der Familiengründung, der Schwanger-

schaft und der Geburt (vergleiche BMFSFJ 2008b:

99 f.). Dann richtete sich die Gewalt teilweise

auch gegen die Kinder. Weitere Studien verweisen auf die besondere Situation gewaltbetroffener

Frauen mit Behinderungen, die nicht nur durch

sondern auch durch besondere Hürden beim

Zugang zu den Institutionen des Hilfesystems

erschwert wird (vergleiche BMFSFJ 2015: 58 ff.,

Das Unterstützungssystem in Deutschland hat

sich über viele Jahrzehnte hinweg entwickelt. Die für von Gewalt betroffene Frauen wurden in den und dann zumindest für einen Übergangszeit- raum einen sicheren Ort zu ?nden, an dem das und Frauenschutzwohnungen bieten neben der reinen Zu?ucht mit psychosozialer Beratung und der Begleitung zu Ämtern, Polizei und Familien gerichten umfangreiche Hilfe in der schwierigen

Lebenssituation. Nach und nach beteiligten sich

Kommunen auf Basis des Bundessozialhilfege-

setzes 2

Finanzierung der Einrichtungen. Um Frauen auch

Frauenhaus Beratung zum Themenfeld Gewalt

aus diesen Strukturen der Selbsthilfe in der Folge auch die spezialisierten Fachberatungsstellen (vergleiche Brückner 2010, Glahn 1998, Lenz 2010).

Trotz der auch politischen Interventionen der

Frauenbewegung und der Frauenpolitik spielte

Gewalt in den sozialpolitischen Planungsprozes

lange keine relevante Rolle, wurde es doch lange als Privatsache betrachtet. Die Verantwortung für den Schutz vor Gewalt und die Intervention bei Gewalt ist zwischen Bund,

1 Einleitung

7

Gesamtverband 2013: 2). Die Bundesregierung

projekten und anderen Maßnahmen immer wieder unterstützt.

Die Gesamtsituation verbesserte sich, als im Jahr

1999 die damalige Bundesregierung einen ersten

Gewalt gegen Frauen au?egte (vergleiche BMFSFJ

rinnenarbeit, eine bessere Vernetzung von Hilfs- angeboten nach Gewalterfahrungen und recht- liche Maßnahmen zum Gewaltschutz bis zur Der Aktionsplan unterstützte auch die seit Mitte der 1990er-Jahren entstandenen Interventions projekte 3 zur proaktiven Beratung, die regelhaft von der Polizei informiert werden, wenn ein Ein und sich bei den Betroffenen proaktiv melden, um ihr Beratungsangebot vorzustellen. Aus diesen

Projekten ent wickelten sich im Zuge von Ände-

(unter anderem Wegweisung bei Gefahr im Ver- (vergleiche BMFSFJ 2004b: 26 f.).

Mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes

im Jahr 2002 wurde eine Rechtsgrundlage für

Schutzanordnungen des Familiengerichts bei vor-

und der Drohung mit solchen Verletzungen ge der Wohnung et cetera). Auf dieser Basis gewinnt das Prinzip an Bedeutung, dass nicht die Opfer, den ehemals gemeinsamen Lebensmittelpunkt verlassen müssen.

5 Ähnliche Zahl en ergab auch eine Erhebung der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und

6 Vergleiche .

Im Jahr 2012 wurde - als Teil des Aktionsplans II

der Bundesregierung (BMFSFJ 2012) - im Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauen

Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene

Frauen und deren Kinder (vergleiche Deutscher

chendeckend der Frage nachgegangen, inwieweit das bestehende Hilfesystem in Deutschland die sofortige Beendigung von akuter Gewalt gegen kann. Darüber hinaus eruierte die mit einer bundesweiten Bestandsaufnahme der Situation sonstiger Unterstützungsangebote beauftragte

Studie, inwieweit Frauen bei der Wahrnehmung

ihrer Rechte als Opfer von Gewalt und bei der

Verarbeitung von Gewalterlebnissen unterstützt

werden. Die bundesweite Studie zeigte auf, dass es in Deutschland ein sehr ausdifferenziertes Unter- stützungssystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder gibt. Im Jahr 2011 existierten rund 40 Schutzwohnungen, in denen insgesamt arbeiteten rund 750 Fachberatungsstellen mit von

Gewalt betroffenen Frauen

4 und deren Kindern in verschiedenen Spezialisierungen (vergleiche

Deutscher Bundestag 2012: 13).

5

Neben den

spezialisierten Fachberatungsstellen bieten weite re Beratungsstellen mit einem weniger speziali- sierten Angebot, wie allgemeine Familien-,

Lebens-, Erziehungs- oder Opferberatungsstellen,

Ratsuchenden bei Gewaltbetroffenheit Unter-

stützung an.

Seit 2013 übernimmt zudem das bundesweite

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" eine Lotsen

funktion, indem es gewaltbetroffenen Frauen anonym Beratung anbietet und sie bei Bedarf an

Unterstützungsangebote vor Ort weitervermit-

telt. Vom Start des Hilfetelefons bis Ende 2018 wurden fast 230.000 Personen beraten, hierunter neben gewaltbetroffenen Frauen auch Personen 6

1 Einleitung

8

Die bundesweite Bestandsaufnahme aus dem

hohen Zahl an Anfragen nicht nachkommen sichergestellt werden (Deutscher Bundestag 2012: 15). 7

Neben der Überfüllung der Einrichtung

Eignung für bestimmte Zielgruppen eine Rolle für an, dass ihre Einrichtung und Angebote nicht auf die Bedarfe von gewaltbetroffenen psychisch kranken oder suchtkranken Frauen ausgerichtet waren (ebenda: 190), obwohl die Fachpraxis seit mehreren Jahren feststellt, dass Multiproblem- lagen bei gewaltbetroffenen Frauen zunehmen fehlte ein barrierefreier Zugang, was die Unter- kungen erschwerte (vergleiche Deutscher Bun- destag 2012: 190). Das Problem der fehlenden beziehungsweise unzureichenden Sprachmittlung für die Beratung von gewaltbetroffenen Migran tinnen (vergleiche ebenda: 190) hat sich seither

Frauen nach Schutz und Beratung weiter ver-

um den spezi?schen Bedarfen traumatisierter

Frauen und ihrer Kinder Rechnung zu tragen

(vergleiche FHK 2016). Des Weiteren konstatierte die Bestandsaufnahme, dass manche Frauen- um den mitbetroffenen Kindern quali?zierte, geschlechtsspezi?sche Angebote machen zu

Deutscher Bundestag 2012: 192 f., GFMK 2015).

Eine weitere Problematik stellt auch die von den

Einrichtungen gesetzte Altersgrenze für die Auf-

Frauen in eine Schutzeinrichtung dar (verglei-

che Deutscher Bundestag 2012: 193).

Der Bericht machte deutlich, dass es in der Sum

me zahlreiche Herausforderungen im Hinblick auf das Unterstützungssystem und bedarfsgerechte

weisung an weitere Einrichtungen stattgefunden haben kann. Dieser wichtige Bestandteil einer Bedarfsanalyse wird bisher aber nicht systema-

tisch erfasst.

Hilfen gibt. Dies war aus Sicht der Bundesregie

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