Bedarfsanalyse
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11.03.2016 Bedarfsanalyse und -planung zur. Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Bedarfsanalyse und -planung zur
Weiterentwicklung des Hilfesystems
zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen Wissenschaftliche Begleitung des BundesmodellprojektsEndbericht
Ausarbeitung:
Petra Kaps, Sandra Popp
ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung Kaps & Oschmiansky Partnerschaftsgesellschaft von PolitikwissenschaftlernMansteinstraße 8
10783 Berlin
mail@zep-partner.de https://zep-partner.de 3Inhalt
Einleitung 5
V orgehen der wissenschaftlichen Begleitung 10
2.1 Literatur- und Dokumentenanalyse 11
2.3 Passi v teilnehmende Beobachtungen von projektbezogenen Workshops und
Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung 14
Rahmenbedingungen für Bedarfsanalysen und Bedarfsplanung im Hilfesystem 153.1 Modell landesw eite Bedarfsplanung mit regionaler Konkretisierung 17
3.2 Modell k ommunale Planung unter Berücksichtigung überregionaler Aspekte 18
3.3 Anfor derungen der Istanbul-Konvention an Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung 19
3.4 Zwischenfazit 23
Aktuell e Praxis der Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung4.3 Erhebung statistischer Daten zur Arbeit der Fachberatungsstellen 32
4.4 Forsch ung zu Fragen des Gewaltschutzes 34
4.5 Systematische Bedarfsanal ysen 34
4.7 Zwischenfazit 38
Bundesmodellprojekt Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung 415.1 Überbli ck über die Inhalte der Landesprojekte 42
5.2 Ergebnisse des Modellprojekts in Bremen 44
5.2.1 Umsetzung des Pr ojekts 44
5.2.2 Ergebnisse hinsichtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 45
5.3 Ergebnisse des Modellprojekts in Niedersachsen 47
5.3.1 Umsetzung des Pr ojekts 48
5.3.2 Erzielte Ergebnisse hinsi chtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 48
5.4 Ergebnisse des Modell projekts in Nordrhein-Westfalen 53
5.4.1 Umsetzung des Pr ojekts 53
5.4.2 Erzielte Ergebnisse hinsi chtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 54
45.5 Ergebnisse des Modellprojekts in Sachsen 56
5.5.1 Umsetzung des Pr ojekts 56
5.5.2 Ergebnisse hinsichtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 57
5.6 Ergebnisse des Modellprojekts in Sachsen-Anhalt 61
5.6.1 Umsetzung des Pr ojekts 61
5.6.2 Ergebnisse hinsichtlich der Leitfragen des Bundesmodellprojekts 62
5.7 Zwischenfazit 65
Herausf orderungen bei der Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung6.1 Institutionelle Herausforderungen des bestehenden Hilfesystems 71
6.1.4 Finanzierungsverantwortung für das Hilfesystem nach dem Grundgesetz 75
6.3 Zwischenfazit 85
Handlungsempf ehlungen 87
Literaturverzeichnis 90
1Einleitung
1 Einleitung
6Viele Frauen machen in ihrem Leben die Erfah
schaftsgewalt. Im Jahr 2018 wurden im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insge samt 114.393 weibliche Opfer von Gewalt in Paar-Betroffenen liegt noch darüber, da das Dunkel-
feld nicht miterfasst wird (Bundeskriminalamt2004 hat aufgezeigt, dass 37 Prozent aller Frauen
sexuelle Gewalt 1 erlebt haben, wobei insgesamt etwa 40 Prozent aller befragten Frauen von der einen oder anderen oder von beiden Formen vonGewaltausübung betroffen waren. Darunter gaben
25 Prozent der Frauen an, mindestens einmal
Partnerschaftsgewalt erlebt zu haben (vergleiche
Union für Grundrechte (FRA) (Agentur der
(FRA 2014; siehe auch Hagemann-White 2001). dem Jahr 2004 verweisen zudem darauf, dass betroffenen Frauen nicht an der Untersuchung teilgenommen oder aber zwar teilgenommen, aber keine Auskunft zu erlebter Gewalt gemacht hat" (BMFSFJ 2004a: 31). der BMFSFJ-Studie (2004a) zum Zusammenhang zwischen Gesundheit, Gewalt und Migrationsge schichte zeigen, dass die Belastungen insbesonde re durch sexuelle und psychische Gewalterfah- sche Gesundheit und das Wohlbe?nden vonFrauen haben" (BMFSFJ 2008a: 88). Diese Studie
verwies aber auch darauf, dass bestimmte GrupOpfer von physischer, psychischer und sexuali-
sierter Gewalt zu werden. Zugleich waren FrauenLebenssituationen besonders von Gewalt betrof-
fen, beispiels weise in Umbruchphasen wieTrennungen und Scheidungen oder auch in
1 Abgefragt wurde dies mit einer engen De?nition von sexueller Gewalt, "die auf strafrechtlich [relevante] Formen [...] unter Anwendung von
2 Heute basi ert die Aufgabe auf §§ 67 ff. SGB XII und § 36a SGB II.
Phasen der Familiengründung, der Schwanger-
schaft und der Geburt (vergleiche BMFSFJ 2008b:99 f.). Dann richtete sich die Gewalt teilweise
auch gegen die Kinder. Weitere Studien verweisen auf die besondere Situation gewaltbetroffenerFrauen mit Behinderungen, die nicht nur durch
sondern auch durch besondere Hürden beimZugang zu den Institutionen des Hilfesystems
erschwert wird (vergleiche BMFSFJ 2015: 58 ff.,Das Unterstützungssystem in Deutschland hat
sich über viele Jahrzehnte hinweg entwickelt. Die für von Gewalt betroffene Frauen wurden in den und dann zumindest für einen Übergangszeit- raum einen sicheren Ort zu ?nden, an dem das und Frauenschutzwohnungen bieten neben der reinen Zu?ucht mit psychosozialer Beratung und der Begleitung zu Ämtern, Polizei und Familien gerichten umfangreiche Hilfe in der schwierigenLebenssituation. Nach und nach beteiligten sich
Kommunen auf Basis des Bundessozialhilfege-
setzes 2Finanzierung der Einrichtungen. Um Frauen auch
Frauenhaus Beratung zum Themenfeld Gewalt
aus diesen Strukturen der Selbsthilfe in der Folge auch die spezialisierten Fachberatungsstellen (vergleiche Brückner 2010, Glahn 1998, Lenz 2010).Trotz der auch politischen Interventionen der
Frauenbewegung und der Frauenpolitik spielte
Gewalt in den sozialpolitischen Planungsprozes
lange keine relevante Rolle, wurde es doch lange als Privatsache betrachtet. Die Verantwortung für den Schutz vor Gewalt und die Intervention bei Gewalt ist zwischen Bund,1 Einleitung
7Gesamtverband 2013: 2). Die Bundesregierung
projekten und anderen Maßnahmen immer wieder unterstützt.Die Gesamtsituation verbesserte sich, als im Jahr
1999 die damalige Bundesregierung einen ersten
Gewalt gegen Frauen au?egte (vergleiche BMFSFJ
rinnenarbeit, eine bessere Vernetzung von Hilfs- angeboten nach Gewalterfahrungen und recht- liche Maßnahmen zum Gewaltschutz bis zur Der Aktionsplan unterstützte auch die seit Mitte der 1990er-Jahren entstandenen Interventions projekte 3 zur proaktiven Beratung, die regelhaft von der Polizei informiert werden, wenn ein Ein und sich bei den Betroffenen proaktiv melden, um ihr Beratungsangebot vorzustellen. Aus diesenProjekten ent wickelten sich im Zuge von Ände-
(unter anderem Wegweisung bei Gefahr im Ver- (vergleiche BMFSFJ 2004b: 26 f.).Mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes
im Jahr 2002 wurde eine Rechtsgrundlage fürSchutzanordnungen des Familiengerichts bei vor-
und der Drohung mit solchen Verletzungen ge der Wohnung et cetera). Auf dieser Basis gewinnt das Prinzip an Bedeutung, dass nicht die Opfer, den ehemals gemeinsamen Lebensmittelpunkt verlassen müssen.5 Ähnliche Zahl en ergab auch eine Erhebung der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und
6 Vergleiche .
Im Jahr 2012 wurde - als Teil des Aktionsplans II
der Bundesregierung (BMFSFJ 2012) - im Bericht der Bundesregierung zur Situation der FrauenUnterstützungsangebote für gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder (vergleiche Deutscher
chendeckend der Frage nachgegangen, inwieweit das bestehende Hilfesystem in Deutschland die sofortige Beendigung von akuter Gewalt gegen kann. Darüber hinaus eruierte die mit einer bundesweiten Bestandsaufnahme der Situation sonstiger Unterstützungsangebote beauftragteStudie, inwieweit Frauen bei der Wahrnehmung
ihrer Rechte als Opfer von Gewalt und bei derVerarbeitung von Gewalterlebnissen unterstützt
werden. Die bundesweite Studie zeigte auf, dass es in Deutschland ein sehr ausdifferenziertes Unter- stützungssystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder gibt. Im Jahr 2011 existierten rund 40 Schutzwohnungen, in denen insgesamt arbeiteten rund 750 Fachberatungsstellen mit vonGewalt betroffenen Frauen
4 und deren Kindern in verschiedenen Spezialisierungen (vergleicheDeutscher Bundestag 2012: 13).
5Neben den
spezialisierten Fachberatungsstellen bieten weite re Beratungsstellen mit einem weniger speziali- sierten Angebot, wie allgemeine Familien-,Lebens-, Erziehungs- oder Opferberatungsstellen,
Ratsuchenden bei Gewaltbetroffenheit Unter-
stützung an.Seit 2013 übernimmt zudem das bundesweite
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" eine Lotsen
funktion, indem es gewaltbetroffenen Frauen anonym Beratung anbietet und sie bei Bedarf anUnterstützungsangebote vor Ort weitervermit-
telt. Vom Start des Hilfetelefons bis Ende 2018 wurden fast 230.000 Personen beraten, hierunter neben gewaltbetroffenen Frauen auch Personen 61 Einleitung
8Die bundesweite Bestandsaufnahme aus dem
hohen Zahl an Anfragen nicht nachkommen sichergestellt werden (Deutscher Bundestag 2012: 15). 7Neben der Überfüllung der Einrichtung
Eignung für bestimmte Zielgruppen eine Rolle für an, dass ihre Einrichtung und Angebote nicht auf die Bedarfe von gewaltbetroffenen psychisch kranken oder suchtkranken Frauen ausgerichtet waren (ebenda: 190), obwohl die Fachpraxis seit mehreren Jahren feststellt, dass Multiproblem- lagen bei gewaltbetroffenen Frauen zunehmen fehlte ein barrierefreier Zugang, was die Unter- kungen erschwerte (vergleiche Deutscher Bun- destag 2012: 190). Das Problem der fehlenden beziehungsweise unzureichenden Sprachmittlung für die Beratung von gewaltbetroffenen Migran tinnen (vergleiche ebenda: 190) hat sich seitherFrauen nach Schutz und Beratung weiter ver-
um den spezi?schen Bedarfen traumatisierterFrauen und ihrer Kinder Rechnung zu tragen
(vergleiche FHK 2016). Des Weiteren konstatierte die Bestandsaufnahme, dass manche Frauen- um den mitbetroffenen Kindern quali?zierte, geschlechtsspezi?sche Angebote machen zuDeutscher Bundestag 2012: 192 f., GFMK 2015).
Eine weitere Problematik stellt auch die von den
Einrichtungen gesetzte Altersgrenze für die Auf-Frauen in eine Schutzeinrichtung dar (verglei-
che Deutscher Bundestag 2012: 193).Der Bericht machte deutlich, dass es in der Sum
me zahlreiche Herausforderungen im Hinblick auf das Unterstützungssystem und bedarfsgerechteweisung an weitere Einrichtungen stattgefunden haben kann. Dieser wichtige Bestandteil einer Bedarfsanalyse wird bisher aber nicht systema-
tisch erfasst.Hilfen gibt. Dies war aus Sicht der Bundesregie
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