Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit
09.04.2018 Das Projekt „NIFA- Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ wird im. Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im ...
Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit
08.11.2017 Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu. Ausbildung und Arbeit. November 2017 in Pforzheim. Das Projekt „NIFA- Netzwerk zur Integration ...
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege
15.10.2018 Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen: ... Abholung vom Flughafen Begrüßung und Begleitung zur Unterkunft.
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung
Sie haben einen grundsätzlich eingeschränkten. Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Aufenthaltsgestattung wird ungültig sobald das Asylverfahren endgültig beendet ist.
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege
15.10.2018 Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen: ... Abholung vom Flughafen Begrüßung und Begleitung zur Unterkunft.
Integration von geflüchteten Familien
arbeit mit Ehrenamtlichen Flüchtlingssituation Asyl und Aufenthalt. Unterbringung Bildungsbegleitung Frühkindliche Bildung Nied-.
Handreichung - Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den
den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte B) Zugang zur Ausbildungsförderung nach Aufenthaltsstatus .
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: bestehende Praxisansätze
Die vorliegende Studie analysiert die Maßnahmen die Asyl- bewerbern
Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen
Die Aufent haltsgestattung ist maßgeblich für den (nachrangigen) Zugang zu. Arbeitsmarkt und beruflicher Ausbildung. Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1
Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration
04.02.2016 sie die Chance zum Zugang in unsere Ausbildungs- und Arbeitswelt. ... Begleitung der sich in Ausbildung befindlichen Flüchtlinge durch IHK- ...
Integration von Flüchtlingen
Leitfaden für Unternehmen
3VORWORT
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
in den beiden vergangenen Jahren sind über eine Million Flüchtling e nach Deutschland gekommen. Auch wenn diehaben die Neuankommenden noch keine berufl ichen Qualifi kationen und nur eine unzureichende Schulbildung.
e langfristig gelingende Integration. ftesicherung leisten. Wir wollen Ihnen Mut machen, sich dieser wichtigen und zugegebener Maßen nicht einfach en Aufgabe zu stellen. Wir als IHK-Organisation haben das Thema Integration von Flüchtlingenzeitig aufgegriffen und Verantwortung übernommen. Im Rahmen unseres Aktionsprogramms engagieren sich
IHKs durch Informationsangebote, Beratungen, Projekte und Veranstaltungen deutschlandweit.Wir wollen Ihnen mit diesem Leitfaden einen Weg durch die vielen, oft unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmun-
gen bahnen und zeigen, wo Sie die passende Unterstützung und die rich tigen Ansprechpartner fi nden. Die neueAufl age greift die Änderungen durch das im Sommer 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz auf. Sie gibt im
rung und Fragen der Integration vor Ort. e nicht alle Antworten auf Ihre Fragen fi n- den, sprechen Sie bitte Ihre Industrie- und Handelskammer an. Über 160 IHK-Mitarbeiter unterstützen Sie und
Gefl üchtete vor Ort. Beim gemeinsam von DIHK und BMWi getragenen "NETZWERK Unternehmen integrieren
mepage, Webinare, Publikationen und zahlreicheVeranstaltungen informieren.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Leitfaden einen guten Wegweiser an die Hand geben. Wir wollen seitens
begleiten und als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung herausstellen unter der Überschrift "Ankommen in Deut schland - Gemeinsam unterstützen wirIntegration!"
Dr. Eric Schweitzer
45INHALTINHALT
4. Flüchtlinge | Praktikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . .33Dürfen Flüchtlinge ein Praktikum aufnehmen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 34junge Flüchtlinge" (PerjuF) und "Perspektiven für weibliche Flüchtlinge" (Perf-W) teilnehmen? . . . . . . . 36
Dürfen Flüchtlinge hospitieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 eutschland anerkannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 den,wenn notwendige Nachweise fehlen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 42 . . . . . . . . . . . . .43 nge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 werden?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487. Flüchtlinge | Integration vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . .50 grieren?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 riebliche Integration spielen?. . . 51 . . . . . . . . . . . . . . . 538. Flüchtlinge | Unterstützung der IHK-Organisation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54
Wie unterstützen IHKs Unternehmen bei der Integration von Flüchtli ngen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58 Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . .3 Zum Umgang mit dem Leitfaden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .71. Flüchtlinge | Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . 10Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 16 . . . . . . . . . . . . . . .17 ch geregelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 Zustimmungen sind notwendig?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21 Wie erkennen Sie als Arbeitgeber, welches Aufenthaltsdokument vorliegt . . . . . . . . . . . . . .22 von Flüchtlingen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 ehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 24und Spracherwerb (KompAS) teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .24 rbeitsentgelt erhalten? . . . . . .25 . . . . . . . . . . . .253. Flüchtlinge | Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .26Dürfen Flüchtlinge eine Ausbildung aufnehmen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 27 einerbetrieblichen Ausbildung von Flüchtlingen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 28 ichen Eingliederung,die Sie als Arbeitgeber durchführen (MAG), teilnehmen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 29 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 67ZUM UMGANG MIT DEM LEITFADEN
8 Kapitel
Der Leitfaden ist in 8 Kapitel unterteilt. Grundlegende rechtliche Infor- mationen fi nden Sie im ersten Kapitel. Die weiteren Kapitel behandeln Praktika, Anerkennung von Abschlüssen, Spracherwerb, die Integration K-Or- ganisation.Fragen
kt auf die für Sie relevante Frage gehen oder sich auch kapitelweise inf or- mieren.Übersichtsgrafi ken
Veranschaulichung von Inhalten in zusammenfassenden Übersichten.Weiterführende Informationen
Sind durch einen blauen Kasten kenntlich gemacht.
IHKs - Ihre Ansprechpartner vor Ort
Für weitere, regionale Informationen und individuelle Unterstützun g wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) vor Ort.Glossar
Hier fi nden Sie wichtige Begriffsdefi nitionen.
Gesetze
Hier fi nden Sie wesentliche Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung desLeitfadens herangezogen wurden.
89FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUERFLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER
Flüchtlinge | Aufenthaltsstatus und AufenthaltsdauerRegistrierung des Asylsuchenden:
Erstmalige Äußerung des Asylgesuches und Registrierung z. B. an der Grenze oder in einer Aufnahmeeinrichtung. Als sichtbaren Registrierungsn achweis wird ein bundesweit einheit- licher Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt, der den Inhaber zu bestimmt en Leistungen berechtigt. Mit dem AKN g.Die Erstverteilung erfolgt mit Hilfe des Online-
Systems "EASY" (Erstverteilung von Asylbegehrenden) und entschei andes:Diese ist u. a. für die
Versorgung und Unterkunft der Asylsuchenden verantwortlich.Migration
Asylbewerber wird eine Aufenthaltsge-
stattung ausgestellt und der Ankunftsnachweis verliert seine Gültigke it.Dublin-III-Prüfung:
Das sogenannte "Dublinverfahren" dient der Feststellung, welcher S taat für die Prüfung ss jeder Asylantrag nur von einem Mitglied- ds erfolgt die weitere Prüfung des Asylantrags im nationalen Asylverfahren. Ziel ist es insbesondere mehr über die Fluchtgründe zu erfahren.Feststellung und Entscheidung:
Das BAMF entscheidet über den Aufenthaltsstatus. Der Antragsteller be kommt schriftlich einen positiven oder negativen Bescheid.Positiver BAMF-Bescheid:
s jeweiligen Bun- deslandes einen dem festgestellten Aufenthaltsstatus entsprechenden Aufe nthaltstitel in Form einer befristeten esetz.Negativer BAMF-Bescheid:
Mitteilung der Ausreisepfl icht und zugleich Androhung der Abschiebung, für den Fall, dass die Ausreise nicht freiwillig erfolgt. Reist der Betroffe ne nicht freiwillig aus, dann ist das weitere r Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz in Betracht.WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten, zu Rechtsmitteln und Besonderheiten fi nden Sie in der Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "Ablauf des deutschenAsylverfahrens" unter:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ html?nn=6077414 sowie unter www.bamf.de.Aufenthaltsgestattung haben?
Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive? 1011haltsgestattung haben? Ihrem Aufenthaltsstatus entsprechend sind Flüchtlinge in Besitz einer
Übersicht: Aufenthaltsstatus
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere Flüchtlinge, die ein Asylverfahren erfolgreich
durchlaufen haben. Ihr Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration u nd Flüchtlinge (BAMF) durch einen s Aufenthaltsrecht in Deutschland und sind vor einer Abschiebung geschützt. us:Asylberechtigte und Konventionsfi üchtlinge
National Schutzberechtigte.
enthaltstitel, der ihrem Aufenthaltsstatus entspricht: eine auf 1 bis 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis aus sog. hu-Asylberechtigte und Konventions üchtlinge
Asylberechtigte und Konventionsfl üchtlinge sind Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonv
ention (GFK) alsFlüchtlinge anerkannt sind.
Konventionsfl üchtlinge werden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz der Bundesr epublik Deutschland an- erkannt, wenn sie wegen ihrer politischen Überzeugung, Religion, RassStelle (beispielsweise von der Polizei) in ihrem Heimatland verfolgt werden und nicht zurückkehren k
iheit fürchten müssten. Konventionsfl üchtlinge werden nur nach der GFK als Flüchtlinge anerkannt (und nicht auch als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), wenn sie zum Beis piel über einen sicheren Drittstaat (Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz) nach Deutschland ei ngereist sind oder von nichtstaatlichen Akteuren (zum Beispiel von einer terroristischen Organisation) verfolg nicht widerrufen wird. ende Integrationsleistungen erbracht wurden, insbesondere die deutsche Sprache beherrscht wird und d er Lebensunterhalt weit über- wiegend gesichert ist. nde für die Annahme vorgebracht haben, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den S chutz ihres Landes nicht in Anspruch (nachrangiger) Schutz zuerkannt. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtst aatlichen Akteuren ausgehen. Als ernsthafter Schaden gilt beispielsweise: Land ein bewaffneter Konfl ikt auf internationaler oder innerstaatlicher Ebene ausgetragen wird. unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.National Schutzberechtigte
National Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, für die ein zielstaat sbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in i hr Herkunftsland eine Verletzung der stellt oder im Her- kunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Betroffenen besteht. befristet ist.FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUERFLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER
mitDuldung
und auf die Dauer der Aufenthalts- erlaubnis zugang 1213Niederlassungserlaubnis erhalten.
hkeiten der ann mindestens bis zum Abschluss des Verlieren die Betroffenen ihren Aufenthaltsstatus durch Widerruf endgü ltig, dann bedeutet das nicht zwangs-Ermessensspielraum). Berücksichtigt wer-
roffenen Deutschland verlassen müssen. Übersicht: Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen mit einer AufenthaltFLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUERFLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER
Flüchtlinge mit einer Duldung
Flüchtlinge mit einer Duldung
sind Flüchtlinge, die ein Asylverfahren ohne Erfolg durchlaufen habe n. Ihr Asylan- trag wurde vom BAMF durch einen negativen Bescheid abgelehnt, das heiß t, sie haben kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie sind zur Ausreise verpfl ichtet und ihnen droht die Abschiebung. en (Ermessensduldung). eis darüber, dass die Abschiebung derArbeitsmarkt.
Geduldete mit einer Anspruchsduldung
Geduldete sind in Besitz einer Anspruchsduldung, wenn sie wegen eines Hi ndernisses nicht abgeschoben werden nicht vorgeschrieben. Sie gilt aber i. d. R. nur für kurze Zeit, da d ie Aussetzung der Abschiebung nur vo- rübergehend sein soll. Anders ist es bei einer Duldung zum Zweck eine r qualifi zierten Berufsausbildung. Diese wird für die Gesamtdauer der Berufsausbildung erteilt, i. d. R. für 3 Jahre. Für den jeweils bewillig- ten Zeitraum sind die Betroffenen i. d. R. vor einer Abschiebung geschü tzt. ltigkeit verlieren. Die Betroffenen einer Ausbildung hingegen wird einmalig eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer neuen Aus bildungsstelle erteilt.Geduldete mit einer Ermessensduldung
Geduldete sind in Besitz einer Ermessensduldung, wenn "dringende huma nicht vorgeschrieben. Sie gilt aber immer nur für kurze Zeit, da der licht werden soll. Üblicherweise werden Ermessensduldungen nur für wenige Wochen oder Monate ausge- stellt. Für den festgesetzten Zeitraum sind die Betroffenen in der Re gel vor einer Abschiebung geschützt.Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis
Asylantrag
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltserlaubnis
(befristeter Titel)Sind anerkannte Konventionsflüchtlinge,
z.B. politisch Verfolgte, die bei Rückkehr umLeben, Leib, Freiheit fürchten müssten
Asyl bei staatlicher Verfolgung (GG)
Kein Asyl z. B. bei Einreise über sicheren
Drittstaat (z. B. EU-Staaten)
Asylberechtigte und
Konventionsflüchtlinge
Durch positiven Bescheid des BAMF
bewilligt Durch positiven Bescheid des BAMF bewilligt Durch positiven Bescheid des BAMF bewilligt3 Jahre
Bis zu 3 Jahre, sofern kein Widerruf
des AufenthaltstatusDirekt Niederlassungserlaubnis: Bei
Erfüllung herausragender Integrations-
Aufenthaltsstatus
ArbeitsmarktzugangSind Flüchtlinge, die stichhaltige Gründe vorgebracht haben, dass im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht (z. B. Folter oder Todesstrafe)1 Jahr
2 Jahre, sofern kein Widerruf
des AufenthaltsstatusAbschiebungsverbot festgestellt wurde
(z. B. wenn die Abschiebung gegen die verstoßen würde)NationalSchutzberechtigte
Mindestens 1 Jahr
Aufenthaltsstatus
Niederlassungs-
erlaubnis 1415t ihrer Abschiebung rechnen.
Übersicht: Flüchtlinge mit einer Duldung
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung
sind Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befi nden. Über ihren Asylantrag wurde noch nicht endgültig entschieden. Sie werden auch As ylbewerber genannt.Asylbewerber erhalten zur Durchführung ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die sie für die gesamte
Verfahrensdauer behalten. Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel. Bis zur Entscheidung über den
Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die Aufenthaltsgestattung wird ungültig, sobald das Asylverfahren end gültig beendet ist.Auch Asylsuchende, die registriert sind und einen Ankunftsnachweis (AKN) besitzen aber noch keinen Asylantrag
gestellt haben, erhalten durch die Ausstellung des AKN eine Aufenthaltsg zur Asylantragstellung gültig.Asylentscheidung Bewilligt das BAMF den Asylantrag durch positiven Bescheid, erhalten dieBetroffenen eine befristete Aufent-
haltserlaubnis.Lehnt das BAMF den Antrag durch negativen Bescheid ab, dann sind sie zur Ausreise verpfl ichtet und ihnen droht
die Abschiebung. richt klagen. Die Aufenthaltsgestat- Gibt das Gericht der Klage statt, erhalten sie eine befristete Aufenthal tserlaubnis. Weist es die Klage ab, bleibt die Ausreisepfl icht bestehen und die Abschiebung droht. Die Betroffenen müssen Deuts chland in der Regel innerhalbeines Monats verlassen. Die freiwillige Ausreise ist der Regelfall. Diejenigen, die nicht freiwillig ausreisen, werden
enthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) oder eine Duldung erteilen. Übersicht: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung Kein Recht zum Aufenthalt, deshalb AusreisepflichtAbschiebung ist vorübergehend ausgesetzt
Flüchtlinge mit einer Duldung (Geduldete)
Beschreibung
Aufenthaltsstatus
Gesetzlich nicht vorgeschrieben
Bei qualifizierter Berufsausbildung für die
Gesamtdauer der Ausbildung
I. d. R. nur für eine kurze Zeit
Gültigkeitsdauerder Duldung
Solange Ausreisehindernis besteht
ausnahmsweise6 Monate bei Ausbildungsabbruch zur Suche
von neuer AusbildungsstelleAnspruchsduldung DuldungsartErmessensduldung
erfordernZ. B., weil Schulabschluss kurz bevorsteht
Ausreise bzw. Abschiebung aufgrund eines
Z. B., wenn eine qualifizierte Berufs-
ausbildung aufgenommen oder fortgeführt wirdErteilung, wenn
Arbeitsmarktzugang
Gesetzlich nicht vorgeschrieben
I. d. R. nur für wenige Wochen oder Monate
Wegfall des Erteilungsgrundes wahrscheinlich
AsylantragDurch negativen Bescheid des BAMF abgelehnt (kein Aufenthaltstitel)FLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUERFLÜCHTLINGE | AUFENTHALTSSTATUS UND AUFENTHALTSDAUER
Flüchtling befindet sich im Asylverfahren
Endgültiger Status noch offen
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber)Beschreibung
Aufenthaltsstatus
Noch nicht entschiedenAsylantrag
Bis zur Asylentscheidung
Gültigkeitsdauer der
Aufenthaltsgestattung
(kein Aufenthaltstitel)Arbeitsmarktzugang
Asylantrag bewilligt
Asylentscheidung
Asylantrag abgelehnt
aufforderung undAusreise kann Flüchtling einen
Aufenthaltstitel oder eine
Duldung erhalten
Aufenthaltserlaubnis
1617Welche Flüchtlinge haben eine gute Bleibeperspektive?
Im Rahmen der Begründung des am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgeset-
zes wird der Begriff "Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive" verwendet. Damit werden Flüchtlinge beschrieben, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, auf Dauer in Deutschland bleiben zu dürfen.Flüchtlinge mit guter Blei-
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