Besondere Vereinbarung Bull-Riding 1.Der Veranstalter stellt
Besondere Vereinbarung Bull-Riding. 1.Der Veranstalter stellt nachfolgende Mindestmaße ohne die eine. Vermietung nicht durchgeführt werden kann.
Besondere Vereinbarung Bull-Riding 1.Der Veranstalter stellt
Besondere Vereinbarung Bull-Riding. 1.Der Veranstalter stellt nachfolgende Mindestmaße ohne die eine. Vermietung nicht durchgeführt werden kann.
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dugedifi ifie nifiuu difiudifiddifiifi u Seite 2, Sonntag, 26. Juli 2015INFORMATIONEN AUS DER STADT LINNICHJugendui
der in einem knappenÜberblick über die Ge-
schicke unserer Stadt in- formieren. Wer vertiefen- de Informationen wünscht, kann auf umfangreicheDarstellungen im Internet
zurückgreifen oder dasRathaus suchen.
Auch die deutsche Ge-
schichte zeigt, dass es sich beim Recht auf Asyl um ein grundlegendes Men- schenrecht handelt. Dem die Einrichtung in Geve- nich und seit kurzer Zeit auch in Welz Rechnung.Daneben sind zahlreiche
Wohnungen angemietet
worden, um der besonde- ren Situation asylsuchen- der Familien gerecht zu werden. Die Betreuung durch unseren MitarbeiterStefan Helm wird auch
außerhalb Linnichs als vorbildlich angesehen.Dazu leistet der Initiativ-
kreis Asyl (ein Zusam- menschluss der Kirchen, verschiedener Institutio- nen und Vereine und zahl- reicher engagierter Privat-Ganz kurz vor der Som-
merpause hat der Stadtrat noch einige wichtige Ent- scheidungen getroffen. Ich konnte berichten über dieBeteiligung der Stadt Lin-
nich an einer Kooperati- onsvereinbarung, über die eine ef?ziente und stadt- tion in der Region Rhein- land erreicht werden soll.Außerdem wurde vom
Stadtrat meine Initiative
zur Schaffung einer Groß- tagesp?egestelle in den bisher von der Lebenshilfe früheren Hausmeister- wohnung an der Grund- schule positiv aufgenom- men.Ihren Antrag zur Errich-
tung einer Konzentrati- onszone für die Massen- tierhaltung zog dieSPD-Fraktion in der Rats-
sitzung zurück. Der An- trag der SPD-Fraktion zurNahverkehrsplanung war
schon in der Ausschusssit- zung für Stadtentwicklung und Umwelt in einer ge-Zur 1. Änderung des Be-
bauungsplanes Ederen Nr.3 "An der Bruchstraße
wurde nach Vorberatung einstimmig der Satzungs- beschluss gefasst.Bezüglich der Planwerke
Welz "Villstraße wurde
einstimmig die Offenlage beschlossen.Zur Bauvoranfrage eines
Automobil-Gebrauchtwa-
genparks mit Wohn- und bender Weg wurde dasEinvernehmen nicht er-
Mit freundlichen Grüßen
IhrWolfgang Witkopp
foi io g iog u i iDer Rat der Stadt Linnich
hat in seiner Sitzung vom25.06.2015 die 1. Ände-
rung des Bebauungspla- nes Ederen Nr. 3 "An derAbs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) als Satzung be- schlossen. Der Beschluss des Rates der Stadt Lin- lich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung desBebauungsplanes Ederen
BauGB in Kraft.
Der Geltungsbereich der
1. Änderung des Bebau-
ungsplanes Ederen Nr. 3 "An der Bruchstraße ist in der nachstehendenSkizze dargestellt:
Die 1. Änderung des Be-
bauungsplanes Ederen Nr.3 "An der Bruchstraße
nebst Begründung liegt ab sofort zu jedermanns Ein- sicht bei der Stadtverwal- montags bis freitags von08.00 - 12.00 Uhr und zu-
donnerstags von 14.00 -17.00 Uhr.
Andere Besuchszeiten
vereinbart werden (Tel.-Nr. 02462/9908600 und
9908318). Das Rathaus
Linnich ist nur teilweise
behindertengerecht aus- gebaut. Auch hier wird an- geboten, unter den ange- gebenen Telefonnummern einen Besuchstermin zu vereinbaren. der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) "Frist für die Geltendmachung derVerletzung von Vorschrif-
ten werden unbeachtlich1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB be-
achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschrif- ten,2. eine unter Berücksichti-
gung des § 214 Abs. 2BauGB beachtliche Ver-
letzung der VorschriftenBebauungsplanes und des
und3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2
ganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- zungsplanes oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachver- haltes geltend gemacht worden sind.Auf Grundlage der Ge-
meindeordnung für dasLand Nordrhein-Westfa-
a) eine vorgeschriebeneGenehmigung fehlt oder
ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonsti- ge ortsrechtliche Bestim- nutzungsplan sind nicht bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfah-rensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher ge- rügt und dabei die verletz- te Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.Linnich, den 10.07.2015
i.V. gez. CorstenBeigeordneter
iogüber die Bildung eines
Generationenbeitrates
der Stadt Linnich i.V.m. §7 der Wahlordnung für
den Generationenbeirat der Stadt Linnich fordere ich zur Einreichung von werden Ersatzbewerber für die folgenden Alter-Die Wahl von Ersatzbe-
werbern ist erforderlich, da aus diesen Altersgrup- iogMit Wirkung vom
3 Abs. 2 des Gesetzes zum
Schutz und zur P?ege der
Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz -1980 (GV.NRW.1980 S.
226 / SGV.NRW. 224), zu-
setz vom 16.07.2013 (GV.NRW. 488 / SGV.
NRW.224) ein weiteres
Bau- und Bodendenkmal
in die Denkmalliste derStadt Linnich eingetragen:
Lage des Objektes: Ge-
markung Linnich, Flur 3,Parzelle 84/10; Flur 5, Par-
zelle 120/50; Flur 5, Parzel- le 123/50; Flur 8, Parzelle173; Flur 16, Parzelle 59;
Flur 19, Parzelle 86;
Gemarkung Rurdorf, Flur
9, Parzelle 47; Flur 9, Par-
zelle 107; Flur 9, Parzelle108; Flur 9, Parzelle 109;
Flur 9, Parzelle 105; Flur 9,
Parzelle 115; Flur 9, Par-
zelle 133, Flur 9, Parzelle116; Flur 9, Parzelle 113;
Flur 9, Parzelle 58; Flur 9,
Parzelle 106; Flur 9, Par-
zelle 110; Flur 9 Parzelle ougo ugu u Seite 3, Sonntag, 26. Juli 2015INFORMATIONEN AUS DER STADT LINNICHJugendui
Allen Leserinnen und Le-
sern wünsche ich weiter- same Urlaubszeit, allenSchülerinnen und Schü
die, die noch verreisen werden, hoffe ich, dass dieErwartungen an den Ur
laubsort sich erfüllen. Für die, die hier bleiben, gibt tursommer und für die tes Linnich. Inzwischen steht unser RUBA grund gereinigt und voller Glanz allen Wasserfreunden undSonnenanbetern mit der
Außenterrasse und eini
gen Liegen wieder zurVerfügung.
Mit freundlichen Grüßen
IhrWolfgang Witkopp
foigou ii rensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher ge rügt und dabei die verletz- te Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.Linnich, den 10.07.2015
i.V. gez. CorstenBeigeordneter
foigüber die Bildung eines
Generationenbeitrates
der Stadt Linnich i.V.m. §7 der Wahlordnung für
den Generationenbeirat der Stadt Linnich fordere ich zur Einreichung von werden Ersatzbewerber für die folgenden Alter-Die Wahl von Ersatzbe-
werbern ist erforderlich, von jedem Bürger derStadt eingereicht werden.
Jeder Bürger kann einen
oder mehrere Wahlvor- einzelne Wahlvorschlag muss Familiennamen, Vor- namen, Geburtsdatum,Gem. § 3 Abs. 3 der Sat-
zung über die Bildung ei- nes Generationenbeirates der Stadt Linnich ist jede/ jeder Einwohnerin/Ein- wohner der Stadt Linnich, die/der das 14. LebensjahrDer Generationenbeirat
setzt sich wie folgt zusam- men:Aus der Altersgruppe der
Mitglieder
Aus der Altersgruppe der
die Wahl des Generatio- nenbeirates der Stadt Lin- nich , bei der Stadt Linnich - Wahl- amt, Rurdorfer Straße 64,52441 Linnich, Zimmer
Linnich, 06.07.2015
i.V.Corsten
foigMit Wirkung vom
3 Abs. 2 des Gesetzes zum
Schutz und zur P?ege der
Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz -1980 (GV.NRW.1980 S.
226 / SGV.NRW. 224), zu-
setz vom 16.07.2013 (GV.NRW. 488 / SGV.
NRW.224) ein weiteres
Bau- und Bodendenkmal
in die Denkmalliste derStadt Linnich eingetragen:
Lage des Objektes: Ge-
markung Linnich, Flur 3,Parzelle 84/10; Flur 5, Par-
zelle 120/50; Flur 5, Parzel- le 123/50; Flur 8, Parzelle173; Flur 16, Parzelle 59;
Flur 19, Parzelle 86;
Gemarkung Rurdorf, Flur
9, Parzelle 47; Flur 9, Par-
zelle 107; Flur 9, Parzelle108; Flur 9, Parzelle 109;
Flur 9, Parzelle 105; Flur 9,
Parzelle 115; Flur 9, Par-
zelle 133, Flur 9, Parzelle116; Flur 9, Parzelle 113;
Flur 9, Parzelle 58; Flur 9,
Parzelle 106; Flur 9, Par-
zelle 110; Flur 9 Parzelle 111Mit der Eintragung in die
Denkmalliste der Stadt
Linnich unterliegt das
Denkmal den Vorschriften
des Denkmalschutzgeset- schutzgesetz bedarf derErlaubnis der Unteren
an einen anderen Ort ver- bringen oder die bisherige b) in der engeren Umge- bung u.a. von Baudenk- will, wenn hierdurch dasErscheinungsbild des
wird.Über die Betroffenheit
und Erlaubnisp?icht muss im Einzelfall entschieden werden.Die o.a. Eintragung des
Denkmals in die Denk-
malliste der Stadt Linnich kannt gemacht.Linnich, den 09.07.2015
Stadt Linnich
Der Bürgermeister
de- i.V.Corsten
uog ougoou ouiiogogo
uounig fouiggu oio D ie Deutsche Renten- versicherung (DRV)Rheinland bietet auch im
Jahr 2015 eine Rentenbe-
ratung in Linnich an.Diese wird im Rathaus,
Rurdorfer Straße 64,
durchgeführt am:Mo. 17.08.2015
Mo. 21.09.2015
Mo. 19.10.2015
Mo. 16.11.2015
Mo. 21.12.2015
jeweils von 08.30 - 12.30Uhr - ohne Terminabspra-
che und 13.30 - 15.30 Uhrquotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
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