[PDF] (GRATiS) 15 août 2015 Bull





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Besondere Vereinbarung Bull-Riding 1.Der Veranstalter stellt

Besondere Vereinbarung Bull-Riding. 1.Der Veranstalter stellt nachfolgende Mindestmaße ohne die eine. Vermietung nicht durchgeführt werden kann.



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15 août 2015 Bull Riding. Die Wilde 13 ... Zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes Ederen Nr. ... eine besondere Art der Stadtführung. Freitag 14.



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Jugendifiodifieuudifi

dugedifi ifie nifiuu difiudifiddifiifi u Seite 2, Sonntag, 26. Juli 2015INFORMATIONEN AUS DER STADT LINNICH

Jugendui

der in einem knappen

Überblick über die Ge-

schicke unserer Stadt in- formieren. Wer vertiefen- de Informationen wünscht, kann auf umfangreiche

Darstellungen im Internet

zurückgreifen oder das

Rathaus suchen.

Auch die deutsche Ge-

schichte zeigt, dass es sich beim Recht auf Asyl um ein grundlegendes Men- schenrecht handelt. Dem die Einrichtung in Geve- nich und seit kurzer Zeit auch in Welz Rechnung.

Daneben sind zahlreiche

Wohnungen angemietet

worden, um der besonde- ren Situation asylsuchen- der Familien gerecht zu werden. Die Betreuung durch unseren Mitarbeiter

Stefan Helm wird auch

außerhalb Linnichs als vorbildlich angesehen.

Dazu leistet der Initiativ-

kreis Asyl (ein Zusam- menschluss der Kirchen, verschiedener Institutio- nen und Vereine und zahl- reicher engagierter Privat-

Ganz kurz vor der Som-

merpause hat der Stadtrat noch einige wichtige Ent- scheidungen getroffen. Ich konnte berichten über die

Beteiligung der Stadt Lin-

nich an einer Kooperati- onsvereinbarung, über die eine ef?ziente und stadt- tion in der Region Rhein- land erreicht werden soll.

Außerdem wurde vom

Stadtrat meine Initiative

zur Schaffung einer Groß- tagesp?egestelle in den bisher von der Lebenshilfe früheren Hausmeister- wohnung an der Grund- schule positiv aufgenom- men.

Ihren Antrag zur Errich-

tung einer Konzentrati- onszone für die Massen- tierhaltung zog die

SPD-Fraktion in der Rats-

sitzung zurück. Der An- trag der SPD-Fraktion zur

Nahverkehrsplanung war

schon in der Ausschusssit- zung für Stadtentwicklung und Umwelt in einer ge-

Zur 1. Änderung des Be-

bauungsplanes Ederen Nr.

3 "An der Bruchstraße“

wurde nach Vorberatung einstimmig der Satzungs- beschluss gefasst.

Bezüglich der Planwerke

Welz "Villstraße“ wurde

einstimmig die Offenlage beschlossen.

Zur Bauvoranfrage eines

Automobil-Gebrauchtwa-

genparks mit Wohn- und bender Weg wurde das

Einvernehmen nicht er-

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Witkopp

foi io g iog u i i

Der Rat der Stadt Linnich

hat in seiner Sitzung vom

25.06.2015 die 1. Ände-

rung des Bebauungspla- nes Ederen Nr. 3 "An der

Abs. 1 Baugesetzbuch

(BauGB) als Satzung be- schlossen. Der Beschluss des Rates der Stadt Lin- lich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Ederen

BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich der

1. Änderung des Bebau-

ungsplanes Ederen Nr. 3 "An der Bruchstraße“ ist in der nachstehenden

Skizze dargestellt:

Die 1. Änderung des Be-

bauungsplanes Ederen Nr.

3 "An der Bruchstraße“

nebst Begründung liegt ab sofort zu jedermanns Ein- sicht bei der Stadtverwal- montags bis freitags von

08.00 - 12.00 Uhr und zu-

donnerstags von 14.00 -

17.00 Uhr.

Andere Besuchszeiten

vereinbart werden (Tel.-

Nr. 02462/9908600 und

9908318). Das Rathaus

Linnich ist nur teilweise

behindertengerecht aus- gebaut. Auch hier wird an- geboten, unter den ange- gebenen Telefonnummern einen Besuchstermin zu vereinbaren. der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) "Frist für die Geltendmachung der

Verletzung von Vorschrif-

ten“ werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB be-

achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschrif- ten,

2. eine unter Berücksichti-

gung des § 214 Abs. 2

BauGB beachtliche Ver-

letzung der Vorschriften

Bebauungsplanes und des

und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2

ganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- zungsplanes oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachver- haltes geltend gemacht worden sind.

Auf Grundlage der Ge-

meindeordnung für das

Land Nordrhein-Westfa-

a) eine vorgeschriebene

Genehmigung fehlt oder

ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonsti- ge ortsrechtliche Bestim- nutzungsplan sind nicht bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfah-rensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher ge- rügt und dabei die verletz- te Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Linnich, den 10.07.2015

i.V. gez. Corsten

Beigeordneter

iog

über die Bildung eines

Generationenbeitrates

der Stadt Linnich i.V.m. §

7 der Wahlordnung für

den Generationenbeirat der Stadt Linnich fordere ich zur Einreichung von werden Ersatzbewerber für die folgenden Alter-

Die Wahl von Ersatzbe-

werbern ist erforderlich, da aus diesen Altersgrup- iog

Mit Wirkung vom

3 Abs. 2 des Gesetzes zum

Schutz und zur P?ege der

Nordrhein-Westfalen

(Denkmalschutzgesetz -

1980 (GV.NRW.1980 S.

226 / SGV.NRW. 224), zu-

setz vom 16.07.2013 (GV.

NRW. 488 / SGV.

NRW.224) ein weiteres

Bau- und Bodendenkmal

in die Denkmalliste der

Stadt Linnich eingetragen:

Lage des Objektes: Ge-

markung Linnich, Flur 3,

Parzelle 84/10; Flur 5, Par-

zelle 120/50; Flur 5, Parzel- le 123/50; Flur 8, Parzelle

173; Flur 16, Parzelle 59;

Flur 19, Parzelle 86;

Gemarkung Rurdorf, Flur

9, Parzelle 47; Flur 9, Par-

zelle 107; Flur 9, Parzelle

108; Flur 9, Parzelle 109;

Flur 9, Parzelle 105; Flur 9,

Parzelle 115; Flur 9, Par-

zelle 133, Flur 9, Parzelle

116; Flur 9, Parzelle 113;

Flur 9, Parzelle 58; Flur 9,

Parzelle 106; Flur 9, Par-

zelle 110; Flur 9 Parzelle ougo ugu u Seite 3, Sonntag, 26. Juli 2015INFORMATIONEN AUS DER STADT LINNICH

Jugendui

Allen Leserinnen und Le-

sern wünsche ich weiter- same Urlaubszeit, allen

Schülerinnen und Schü

die, die noch verreisen werden, hoffe ich, dass die

Erwartungen an den Ur

laubsort sich erfüllen. Für die, die hier bleiben, gibt tursommer und für die tes Linnich“. Inzwischen steht unser RUBA grund gereinigt und voller Glanz allen Wasserfreunden und

Sonnenanbetern mit der

Außenterrasse und eini

gen Liegen wieder zur

Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Witkopp

foigou ii rensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher ge rügt und dabei die verletz- te Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Linnich, den 10.07.2015

i.V. gez. Corsten

Beigeordneter

foig

über die Bildung eines

Generationenbeitrates

der Stadt Linnich i.V.m. §

7 der Wahlordnung für

den Generationenbeirat der Stadt Linnich fordere ich zur Einreichung von werden Ersatzbewerber für die folgenden Alter-

Die Wahl von Ersatzbe-

werbern ist erforderlich, von jedem Bürger der

Stadt eingereicht werden.

Jeder Bürger kann einen

oder mehrere Wahlvor- einzelne Wahlvorschlag muss Familiennamen, Vor- namen, Geburtsdatum,

Gem. § 3 Abs. 3 der Sat-

zung über die Bildung ei- nes Generationenbeirates der Stadt Linnich ist jede/ jeder Einwohnerin/Ein- wohner der Stadt Linnich, die/der das 14. Lebensjahr

Der Generationenbeirat

setzt sich wie folgt zusam- men:

Aus der Altersgruppe der

Mitglieder

Aus der Altersgruppe der

die Wahl des Generatio- nenbeirates der Stadt Lin- nich , bei der Stadt Linnich - Wahl- amt, Rurdorfer Straße 64,

52441 Linnich, Zimmer

Linnich, 06.07.2015

i.V.

Corsten

foig

Mit Wirkung vom

3 Abs. 2 des Gesetzes zum

Schutz und zur P?ege der

Nordrhein-Westfalen

(Denkmalschutzgesetz -

1980 (GV.NRW.1980 S.

226 / SGV.NRW. 224), zu-

setz vom 16.07.2013 (GV.

NRW. 488 / SGV.

NRW.224) ein weiteres

Bau- und Bodendenkmal

in die Denkmalliste der

Stadt Linnich eingetragen:

Lage des Objektes: Ge-

markung Linnich, Flur 3,

Parzelle 84/10; Flur 5, Par-

zelle 120/50; Flur 5, Parzel- le 123/50; Flur 8, Parzelle

173; Flur 16, Parzelle 59;

Flur 19, Parzelle 86;

Gemarkung Rurdorf, Flur

9, Parzelle 47; Flur 9, Par-

zelle 107; Flur 9, Parzelle

108; Flur 9, Parzelle 109;

Flur 9, Parzelle 105; Flur 9,

Parzelle 115; Flur 9, Par-

zelle 133, Flur 9, Parzelle

116; Flur 9, Parzelle 113;

Flur 9, Parzelle 58; Flur 9,

Parzelle 106; Flur 9, Par-

zelle 110; Flur 9 Parzelle 111

Mit der Eintragung in die

Denkmalliste der Stadt

Linnich unterliegt das

Denkmal den Vorschriften

des Denkmalschutzgeset- schutzgesetz bedarf der

Erlaubnis der Unteren

an einen anderen Ort ver- bringen oder die bisherige b) in der engeren Umge- bung u.a. von Baudenk- will, wenn hierdurch das

Erscheinungsbild des

wird.

Über die Betroffenheit

und Erlaubnisp?icht muss im Einzelfall entschieden werden.

Die o.a. Eintragung des

Denkmals in die Denk-

malliste der Stadt Linnich kannt gemacht.

Linnich, den 09.07.2015

Stadt Linnich

Der Bürgermeister

de- i.V.

Corsten

uog ougoou ou

iiogogo

uounig fouiggu oio D ie Deutsche Renten- versicherung (DRV)

Rheinland bietet auch im

Jahr 2015 eine Rentenbe-

ratung in Linnich an.

Diese wird im Rathaus,

Rurdorfer Straße 64,

durchgeführt am:

Mo. 17.08.2015

Mo. 21.09.2015

Mo. 19.10.2015

Mo. 16.11.2015

Mo. 21.12.2015

jeweils von 08.30 - 12.30

Uhr - ohne Terminabspra-

che und 13.30 - 15.30 Uhrquotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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