Teilegutachten
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme. Durch die vorgenommene Änderung erlischt die RP19. XJR1300 e13*2002/24*0168.
Teilegutachten
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme RP19. XJR1300 e13*2002/24*0168. RN16. FZ1 Fazer FZ1 e13*2002/24*0040.
Teilegutachten
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme RP19. XJR1300 e13*2002/24*0168. RN16. FZ1 Fazer FZ1 e13*2002/24*0040.
IM NAMEN DER REPUBLIK
GZ: VGW-251/082/RP19/10358/2017-1. Wien 03.08.2017 (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle
§ 22 52387
31 oct. 2018 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016 ... RP19-6016 V7 / ohne Ring ... Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE ...
Teilegutachten
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme RP19 e13*2002/24*0168. PE126. MT-01. RP12 e13*2002/24*0027.
Teilegutachten
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme RP19. XJR1300 e13*2002/24*0168. RN16. FZ1 Fazer FZ1 e13*2002/24*0040.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52387 nach §22 StVZO
31 oct. 2018 PKW-Sonderrad 6Jx16H2 Typ RP19-6016 ... RP19-6016 V2 / ohne Ring ... Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE ...
T E I L E G U T A C H T E N
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen. Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der
Kraftfahrt-Bundesamt
RP 19 85 in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0001-16-MURD vom 12.01. km/h nur zulässig
G-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRA D-Nr.: 500179/0000
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBHTeilegutachten
TGA-Art 9
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Deutschstraße 10
1230 Wien/Österreich
Telefon: +43 504 54-0
Fax: +43 504 54-6555
automotive@tuv.atAnsprechpartner:
Rainer SCHARFY
Telefon:
+49(0)711 722336-24rainer.scharfy@tuev-a.de
TÜV
Prüfstelle,
Inspektionsstelle,
Technischer Dienst
(BMVIT, KBA, NSAI)Ing. Mag. Christian
RÖTZER
Ing. Walter POSCH, MSc.
Sitz:Deutschstraße 10
1230 Wien/Österreich
weitereLinz und Filderstadt (D)
Firmenbuchgericht/
-nummer:Wien / FN 288473 a
Nr. 08-TAAS-0514/E16/SRA
für den Änderungsumfang : Kraftrad Sonderlenker vom Typ : Rizoma Alu-Lenker MA des HerstellersRizoma srl
Via Quarto 30-34
I - 21010 Ferno (VA)
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutach- schen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorgani- führen.Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.Mitführen von Dokumenten
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Änderung zu beantragen.
G-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRA
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBHI. Verwendungsbereich
• siehe Anlage 1 II. Beschreibung des Änderungsumfanges / der TeileKraftrad-Sonderlenker
Typ : Rizoma Alu-Lenker MA
Ausführungen a
: MA005 b c d e f g h : MA006 : MA008 : MA009 : MA010 : MA011 : MA015 : MA016 Kennzeichnungen : RIZOMA + Ausführungsbezeichnung a b c d e f g h : MA005 : MA006 : MA008 : MA009 : MA010 : MA011 : MA015 : MA016Ort der Kennzeichnung : auf dem Lenker mittig
Technische Daten
Hauptabmessungen Lenker
Breite
: MA005: 720 mm MA006: 740 mmMA008: 720 mm MA009: 740 mm MA010: 756 mm
MA011: 755 mm MA015: 755 mm MA016: 710 mm
: MA005: 115 mm MA006: 117 mmMA008: 110 mm MA009: 111 mm MA010: 40 mm
MA011: 40 mm MA015: 0 mm MA016: 0 mm
Durchmesser an der Einspannstelle
: 28,6 mm (konisch, an den Lenkerenden 22 mm)Werkstoff : Aluminiumlegierung ERGAL 7075
G-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRA
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBHBefestigung der Lenker
Lenkerausführung MA005
Lenkerausführung MA006
Lenkerausführung MA008
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerausführung MA009
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerausführung MA010
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerausführung MA011
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerausführung MA015
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerausführung MA016
Lenkerklemmungen, siehe Anlage 1
Lenkerklemmbock für Lenker MA005, MA006,MA008, MA009, MA010, MA011 und MA015 (Zuordnung zum Fahrzeug, siehe Anlage 1)Ausführungen A
: AZ200 B : AZ202 C : AZ402 D : AZ403 E : AZ405 F : AZ432 G : AZ452 H : AZ501 I : AZ600 J K L M : AZ701 : AZ803 : AZ203 : AZ453 Kennzeichnungen : RIZOMA-Logo + AusführungsbezeichnungTechnische Daten
Hauptabmessungen [mm]
AZ200 AZ202 : 23 mm : 75 mm AZ402 : 42 mm AZ403 : 60 mm AZ405 AZ432 AZ452 : 24 mm : 32 mm : 28,7 mm AZ501 : 25 mm AZ600 AZ701 AZ803 AZ203 AZ453 : 34 mm : 23 mm : 88 mm : 42 mm : 62 mmG-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRA
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen kungen:• Die Verwendung von geprüften Austauschbremsleitungen mit entsprechendem Teilegutachten oder
IV. Hinweise und Auflagen
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
• Dieses Teilegutachten ist den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.
• Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster
und Handelsware.Auflagen und Hinweise für den Anbau
• Alle Leitungen und Bowdenzüge müssen so verlegt sein, dass sie bei allen Lenk- und Einfederungsbewegungen knick- und spannungsfrei sind sowie ausreichender Abstand zu Scheuer- Bei vollem Lenkeinschlag, bei laufendem Motor, nach beiden Seiten darf sich die Motordrehzahl nicht• Es ist auf eine funktionsgerechte Lage aller am Lenker befindlichen Bedienteile, auch bei vollem Lenk-
befinden. jeder Seite zu achten. Der Lenker muss sich leicht von Lenkanschlag zu Lenkanschlag bewegen las- sen.• Nach der Montage ist eine Funktionskontrolle der Bremse, Kupplung, Gasgriff, Beleuchtung und Hupe
durchzuführen. Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme • Der fachgerechte Anbau des Sonderlenkers ist überprüfen. • Die Auflagen und Hinweise für den Anbau sind dabei zu beachten.Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter
• Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten.
• Die Montage hat in einer Fachwerkstatt zu erfolgen. • Die Hinweise und Auflagen für den Anbau sind zu beachten.G-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRA
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBHBerichtigung der Fahrzeugpapiere
den. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:Feld Eintragung
22 MIT SONDERLENKER DES HERSTELLERS RIZOMA SRL, KENNZEICHNUNG: MA005 ODER
MA006 ODER MA008 ODER MA009 ODER MA010 ODER MA011 ODER MA015 ODER MA016 IN VERBINDUNG MIT LENKER-KLEMMUNGEN AZ200 / AZ202/ AZ203/ AZ402 / AZ403 / AZ405 / AZ432 / AZ452/ AZ453/ AZ501 / AZ600/ AZ701 ODER AZ803 (ZUORDNUNG, SIEHE ANLAGE1)*******
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
krad und FmH. BMV/StV 13 / 36.25.10-07 vom 22.8.1978, VkBl S 366 sowie dem VdTÜV Merkblatt 763 Er entspricht den Forderungen dieser Richtlinien und den Bestimmungen der StVZO. • Betriebsfestigkeit LenkerStVZO und dem VdTÜV Merkblatt 763 (Stand 01.2011) für die Prüfung von Sonderlenkern für zwei- und
• Fahrverhalten und Bremsverhalten im leeren und beladenen Zustand wirkungen auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten an den Prüffahrzeugen festgestellt werden. Die Prüffahrzeuge blieben bei allen Bremsprüfungen stabil. • AnbauDer Anbau ist dauerhaft und sicher. Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht
• Lichttechnische Einrichtungen / Sicht auf Instrumente und KontrollleuchtenDie vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen werden durch den Anbau der Bauteile in ihrer Wirkung
• Bedienteile und Anbauteile am LenkerDie Funktion der Bedienteile und die Funktionsgerechte Arbeitslage der am Lenker befindlichen Bauteile
Montageanleitung, in funktionsgerechter Arbeitslage. • Äußere Gestaltung Die Vorschriften der § 30 und 30c StVZO und 97/24/EG Kapitel 3 sowie die Richtlinie über die168/2013 genehmigt sind genügen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten den Anforderungen der VO
(EU) 44/2014 Anhang VIII. • Sicherung gegen unbefugte Benutzung • Ablesbarkeit der Fahrzeugidentnummer • Sichtfeld durch Rückspiegel Die Forderungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 4 Anhang III werden erfüllt.G-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRA
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBHVI. Anlagen
Anlage 1 Verwendungsbereich (13 Seiten)
Anlage 2: Fotoblatt (5 Seiten)
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung undnannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller (Firma Rizoma Srl) hat den Nachweis (Verifizierung Reg. Nr. 15 102 15063, Zertifizierungs-
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 6 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.Filderstadt, 23.03.2018
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Der Zeichnungsberechtigte
Authorized signatory Der Prüfer
Test Engineer
Dr.-Ing. MÖCKEL Rainer SCHARFY
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 08-TAAS-0514/E16/SRASeite 1 von 13
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBHI. Verwendungsbereich und Ausführungen
Fahrzeughersteller: BAYER.MOT.WERKE-BMW
Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung
ABE-Nr. /
EG-BE-Nr.
Lenker-
klemmungLenker-
ausführungBMW 259 R850R G239 AZ405 MA005
MA006 MA008 MA009 MA010 MA011R21 R850R,R1150R e1*92/61*0041 AZ405 MA005
MA006 MA008 MA009quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht
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