Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur
Vorsorgevoll- macht Bestattungsverfügungen
Bestattungsverfügung
Felsbestattung in folgender Einrichtung: Ich verfüge über eine Grabstätte bei folgender Einrichtung: Ein Formular von http:www.vorsorge-verantwortung.de
Vertrauensvoll vorsorgen
Teil der Vorsorgevollmacht Formular in doppelter Ausführung Bestattungsverfügung Je nach persönlichem Wunsch (gilt für A&B). VOrSOrgE ... 6. haftung.
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Vorsorgemappe 10 2019
einer Vollmacht sind in der sie als Bevollmächtigte benannt wurden. Durch die. Vorsorgevollmacht wird die Einsetzung eines durch das Betreuungsgericht
Die Vorsorgemappe
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VORSORGE UND
PATIENTENRECHTE
Mit ausführlichen Informationen zur VorsorgevollmachtBetreuungsrecht
Betreuungsrecht
Mit ausführlichen Informationen zur VorsorgevollmachtVorwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es kann uns allen passieren: Ein Unfall, eineKrankheit oder schlicht das Alter führen auf
einmal dazu, dass wir unsere rechtlichen Angele auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Vor diesem nicht vollkommen schützen. Aber das Betreu- ungsrecht sorgt dafür, dass wir Hilfe erhalten.Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für
mich? Wo kann ich die wesentlichen InformatioBetreuer, wie vermeide ich eine Betreuung durch
Erstellung einer Vorsorgevollmacht? Diese und
weitere Fragen beantwortet die vorliegende Broschüre. Wer für den Fall der eigenen Hilfsbe dürftigkeit planen oder sich als Betreuer insbe sondere ehrenamtlich engagieren will, hat hier- mit einen übersichtlichen Ratgeber bei der Hand.Neben Informationen zum Betreuungsrecht
nden Sie in dieser Broschüre auch ausführlicheMuster für die Erstellung einer solchen Voll-
macht. Das Formular ist eine Empfehlung undBetreuerbestellung ist dann in der Regel nicht
mehr erforderlich. lichen Angelegenheiten rechtzeitig vorzusorgen und zu bestimmen, wer Ihre Interessen - sei es vertreten soll. Haben Sie vor allem keine Sorge, dass Sie durch die Bestellung eines Betreuers ent- schon lange vorbei. Die Aufgabe des Betreuers ist es, die betreute Person bei der Ausübung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, wenn es erforderlich ist. Dabei gilt: Der Wille und die Wünsche der betreuten Person stehen immer im Vordergrund!Die Broschüre, die auch weiterführende Bera
bei diesen wichtigen Entscheidungen über dieVorsorge eine Hilfe sein.
An dieser Stelle sei auch auf die vom Bundesmi-
nisterium der Justiz erstellte Broschüre zur Pati- entenverfügung hingewiesen. Mit einer Patien werden dürfen und welche nicht.Dass Sie selbstbestimmt Ihre Wünsche und
Vorstellungen mit Hilfe eines rechtlichen Be-
treuers umsetzen, wenn Sie es allein nicht mehrDr. Marco Buschmann MdB
Bundesminister der Justiz
5Inhalt
1. Worum geht es beim Betreuungsrecht? .......................................................................8
1.1 Unter welchen Voraussetzungen wird ein Betreuer bestellt?.................................9
Grundsatz der Erforderlichkeit bei der BetreuerbestellungAndere Hilfen, Vorsorgevollmacht
Beratung; Erweiterte Unterstützung
Umfang der Betreuung
1.2 Auswirkungen der Betreuung .....................................................................................11
Einwilligungsvorbehalt
Eheschließung, Errichtung von Testamenten und WahlrechtDauer der Betreuung
1.3 Wer wird Betreuer? ........................................................................................................13
Ehrenamtliche Betreuer
Beruiche Betreuer
Wechsel des Betreuers
1.4 Welche Aufgaben hat der Betreuer? .........................................................................17
Wohl und Wünsche der betreuten Person
1.5 Schutz in Personenangelegenheiten .........................................................................21
Sterilisation
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Allgemeine Pichten
Rechnungslegung
Handlungen, die der Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedürfen1.7 Welche Rechte kann der Betreuer geltend machen? ...........................................34
Ersatz von Aufwendungen
Haftpichtversicherung
Vergütung
Hinweis
der Justiz unter www.bmj.deService Formulare, Muster und Vordrucke
ausdrucken.1.8 Gerichtliches Verfahren ................................................................................................37
Einleitung des Verfahrens
Stellung der betroffenen Person
Bestellung eines Verfahrensp?egers
Bekanntmachung und Wirksamkeit von Beschlüssen, BetreuerurkundeEinstweilige Anordnung
Rechtsmittel
Verfahren in Unterbringungssachen
Kosten des Verfahrens
2. Die Vorsorgevollmacht ...................................................................................................41
2.1 Fragen und Antworten
2.2 Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer
2.3 Ausfüllhinweise
Zum Heraustrennen am Schluss der Broschüre
Formular einer Vorsorgevollmacht
Formular einer Konto-/Depotvollmacht - VorsorgevollmachtFormular einer Betreuungsverfügung
Datenformular für Privatpersonen ..................................................................................62
Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen 71. Worum geht es beim
Betreuungsrecht?
Die rechtliche Betreuung ist am 1. Januar 1992
mit dem Betreuungsgesetz (BtG, Bundesgesetz- blatt Teil I 1990 S. 2002) eingeführt worden. DieSchaffung dieses neuen Rechtsinstruments des
Erwachsenenschutzes hat erhebliche Verbesse
Mitbürger, die früher unter Vormundschaft oderGebrechlichkeitsp?egschaft standen, gebracht.
Rechtliche Betreuung als Rechtsfürsorge zur
Unterstützung der betroffenen Person ist an dieStelle von Entmündigung, Vormundschaft für
Erwachsene und Gebrechlichkeitsp?egschaft
getreten. Die rechtliche Betreuung stellt ein ?exibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen dar, die aufgrund einer Krank- heit oder Behinderung ihre rechtlichen Angele nen. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerich ten und wahrt seine Selbstbestimmung. Rechts eingriffe werden auf das erforderliche Maß unterstützt eine erwachsene Person in einem gerichtlich genau festgelegten Aufgabenkreis dabei, ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Er macht von seiner Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. DemWillen und den Wünschen der betroffenen
det den Betreuten erheblich oder sie ist demBetreuer nicht zumutbar.
Die noch konsequentere Ausrichtung des Betreu-
ungsrechts und der Betreuungspraxis auf dasSelbstbestimmungsrecht der betreuten Person ist
zentrales Anliegen des Gesetzes zur Reform desVormundschafts- und Betreuungsrechts vom
4. Mai 2021 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 882), mit
dem das Betreuungsrecht insgesamt neu geregelt wurde.Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1. Januar
2023. Sie haben gegenüber dem alten Recht auch
den Vorteil, dass sie insgesamt übersichtlicher, staltet sind.Ein Betreuer kann nur für Erwachsene bestellt
werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behin- derung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweisePersonen sind im fortgeschrittenem Alter. Der
wird es ein Drittel sein. Für viele kann dies bedeu- ten, dass sie im letzten Abschnitt ihres Lebens auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, d.h. gerade für diesen Personenkreis wird die rechtli- che Betreuung voraussichtlich von Bedeutung sein. Aber auch für jüngere Menschen kann die rechtliche Betreuung relevant sein, etwa wenn sie higkeit ganz oder teilweise aueben.1.1 Unter welchen Voraussetzungen wird ein
Betreuer bestellt?
chen Gesetzbuchs (BGB) nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Unterstüt- zungsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer Krank- heit oder Behinderung beruht.Krankheiten
heiten sind von diesem Begriff umfasst. HierzuErkrankungen, insbesondere infolge von degene
rativen Hirnprozessen (Demenzerkrankungen) oder als Folge von Krankheiten (z. B. einer Hirn hautentzündung) oder von Verletzungen des regrad Krankheiten sein, die Anlass für eine Betreuerbestellung geben. Dasselbe gilt schließ- ("Psychopathien).Behinderungen
digungen erlittene Intelligenzdefekte verschiede- ner Schweregrade. für die Bestellung eines Betreuers sein, allerdings eigenen Angelegenheiten wenigstens teilweise aueben oder wesentlich behindern. Dies kann len vgl. Ziffer 1.8 "Einleitung des Verfahrens.Unterstützungsbedarf
Zu der Krankheit oder Behinderung muss ein
Unterstützungsbedarf hinzutreten, der kausal auf die Krankheit oder Behinderung zurückzuführen ist: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn die betroffene Person aufgrund der Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht rechtlich zu besorgen ver-Renten- oder Wohnungsprobleme, aber auch um
Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufent- halts handeln.§1814 BGB Voraussetzungen beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer). 9Grundsatz der Erforderlichkeit bei der
Betreuerbestellung
Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für dieBetroffenen dar. Sie kann von ihnen aber auch
als Eingriff empfunden werden, zumal wenn sie mit der Betreuerbestellung nicht einverstanden sind. Wenn eine Person ihren Willen frei bilden kann, darf gegen ihren Willen ein Betreuer nicht bestellt werden. Für alle Bereiche des Betreu- ungsrechts gilt außerdem der Grundsatz der Erforderlichkeit. Dieser besagt, dass ein Betreuer nur bestellt werden darf, soweit die Angelegen oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetz- licher Vertreter bestellt wird, erledigt werden Bereiche des Betreuungsrechts; es gilt außerdem der Grundsatz der Erforderlichkeit. Dieser be zieht sich auf das "Ob einer Betreuerbestellung, den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers, die Auswirkungen der gerichtlichen Maß- nahme und die Dauer der Betreuung.Andere Hilfen, Vorsorgevollmacht
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies not-
wendig ist, weil eine Person ihre rechtlichenAngelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr
besorgen kann. ge, Bekannte oder soziale Dienste die betroffenePerson bei praktischen Angelegenheiten des
der betroffenen Person erforderlich ist. Die Be stellung eines Betreuers kann auch dann vermie den werden, wenn bereits eine Person bevoll- genheiten, sondern auch für alle anderen Berei- che, etwa die Gesundheitsangelegenheiten oderFragen des Aufenthalts.
Es kann sinnvoll sein, in gesunden Tagen voraus
tenden Betreuungsbedürftigkeit einer Vertrau- ensperson mit einer Vorsorgevollmacht dieWahrnehmung einzelner oder aller Angelegen
Person kann dann, wenn dieser Fall eintritt,
handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Betreuungsgericht wird nur in weni- schaltet. Einzelheiten zur Vorsorgevollmacht werden unter Ziffer 2Wenn es nur darum geht, dass jemand rein
Haushalt nicht mehr führen, die Wohnung
nicht mehr verlassen kann usw.), so rechtfer- tigt dies in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Hier wird es normalerweise auf ganz praktische Hilfen ankommen (z. B.Sauberhalten der Wohnung, Versorgung mit Essen), für die man keine rechtlicheVertretung braucht.
1010Beratung; Erweiterte Unterstützung
Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen
Betreuungsbedarf bestehen, soll die Betreu-
meidung einer Betreuung Beratungs- und Un- terstützungsangebote unterbreiten und mit deren Zustimmung auch andere Hilfen vermit- ne Person im Bedarfsfall aktiv dabei zu unter- stützen, den Kontakt zu den konkret in Betracht tigt und damit einverstanden ist. Dies kann auch die Vermittlung von Terminen umfassen.Kommt eine Sozialleistung in Betracht, die die
Stellung eines Antrags voraussetzt, zu der die
betroffene Person krankheits- oder behinde- rungsbedingt nicht in der Lage ist, hat die Be- zen, den jeweiligen Antrag zu stellen. Der tungen keine Vertretungsbefugnis zu. Vielmehr soll ihre quali?zierte Unterstützung die betrof- fene Person in die Lage versetzen, sich andereHilfen selbst zu erschließen.
de zudem mit Zustimmung der betroffenenPerson eine erweiterte Unterstützung - sowohl
vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens als keiten, die über die punktuelle Vermittlung anderer Hilfen hinausgehen, aber gleichfalls keine rechtliche Vertretung beinhalten. In Be tracht kommen vor allem solche Maßnahmen, plexerem Hilfebedarf gegenüber mehreren ver- duellen Unterstützungs- und Hilfebedarf derSchritt die Unterstützung, die sie individuell
ten Fall für eine erweiterte Unterstützung han rung der erweiterten Unterstützung zudem auf einen anerkannten Betreuungsverein oder einenUmfang der Betreuung
Ein Betreuer darf nur für die Aufgabenbereiche
bestellt werden, in denen eine Betreuung tat-Bereiche, welche die betroffene Person eigen-
nicht übertragen werden. Was die betroffenePerson noch selbst tun kann und wofür sie
Unterstützung durch einen rechtlichen Vertre-
festgestellt. Das Betreuungsgericht muss dieAufgabenbereiche im Einzelnen anordnen und
dabei die Erforderlichkeit strikt beachten. DieAnordnung einer "Betreuung in allen Angele-
genheiten", wie sie vor der Reform durchaus sollte das Gericht jeweils prüfen, ob es anstelle der Bestimmung weitgehender Aufgabenberei- kann, die sich etwa nur auf einzelne Maßnah men beziehen.1.2 Auswirkungen der Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrech
tung. Die Entmündigung ist abgeschafft. Eine Be treuerbestellung hat nicht zur Folge, dass die gen beurteilt sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob sie deren Wesen, Bedeutung 11 und Tragweite einsehen und ihr Handeln danach ausrichten kann. Die Frage, ob eine Person tat- beurteilt, ob ein Betreuer bestellt ist.Einwilligungsvorbehaltquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] beste beihilfe - bei Franke und Bornberg
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