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KapitelVIIIVV

StandVundVEntwicklungVderVKonzentrationV

vonVGroßunternehmenV

Auszug aus Hauptgutachten XVII (2006/2007)

1.Gegenstand und Ziel der Untersuchung

2006

3.Branchenspezifische Betrachtung

Bundeskartellamt angezeigten

Unternehmenszusammenschlüssen

Inhaltsverzeichnis

Kapitel III: Stand und Entwicklung der Konzentration von Großunternehmen

(aggregierte Konzentration).....................................................................................133

1.Gegenstand und Ziel der Untersuchung.....................................................................................133

2.1Methodische Vorbemerkungen.......................................................................................135

3.Branchenspezifische Betrachtung..............................................................................................158

3.4Verkehr und Dienstleistungen........................................................................................165

4.2.1Gegenstand und Datenquellen........................................................................................172

4.3Personelle Verflechtungen..............................................................................................193

4.3.1Methodische Vorbemerkungen.......................................................................................193

4.4Kooperationen im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen.........................................204

4.4.1Methodische Vorbemerkungen.......................................................................................204

4.4.3Verflechtungen der Energieversorgungsunternehmen aus dem Kreis der

Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 133 -Drucksache 16/10140

Kapitel III

Stand und Entwicklung der Konzentration von Großunternehmen (aggregierte Konzentration)

1. Gegenstand und Ziel der Untersuchung

326.Die nachfolgende Untersuchung beleuchtet den

Stand und die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen

Bedeutung und des Verflechtungsgrades der hundert

mittelt. Die Unternehmen werden im Hinblick auf die Anteils der Großunternehmen an den jeweiligen gesamt-

Monopolkommission einen Schwerpunkt auf die Ver-

flechtungen zwischen den Unternehmen. Neben Kapital- beteiligungen werden personelle Verflechtungen und Kooperationen über Gemeinschaftsunternehmen berück- sichtigt. Die Berichterstattung endet mit der Ermittlung kartellamt 2006/2007 nach § 39 Abs. 6 GWB angezeigten Unternehmenszusammenschlüssen.Der Beurteilung der Bedeutung von Großunternehmen in einzelnen Branchen dient die Untersuchung der nach den , Handels- und

Dienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute

2 und Versi- cherungen 3 sowie die Ermittlung ihres Anteils am gesam- umfassen. Praktisch wird das Unternehmen durch den Konsolidierungskreis im Sinne der Vorschriften des Han- delsgesetzbuchs (HGB) über die Rechnungslegung im Konzern dargestellt, mit dem Unterschied, dass der hier Abs. 2 HGB auch die Unternehmen einbezogen, bei de-

nen die Muttergesellschaft über die Mehrheit der Stimm-rechte verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwal-

tungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen bzw. abberufen oder aufgrund der Satzung bzw. eines Beherr- schungsvertrags einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (Control-Konzept). Gemeinschaftsunternehmen, die nicht zu 100 Prozent bei den übergeordneten Unterneh- kriterien erfüllen, werden in den Ranglisten gesondert er- die Monopolkommission auch die Erfassung von Gleich- ordnungskonzernen an. Hierbei handelt es sich um Unter- nehmensgruppen, deren Leitungsfunktionen nicht durch eine, sondern durch mehrere Konzernobergesellschaften ausgeübt werden. 5

328.Aufgrund seiner branchenübergreifenden Perspek-

tive, der Betrachtung von Konzernen als Untersuchungs- einheiten und der Berücksichtigung von Unternehmensver- Unternehmenskonzentration die in Kapitel II dieses Gut- achtens erfolgende Analyse der Konzentration in den Wirtschaftsbereichen und in der Güterproduktion unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Anbietergrup- rein wettbewerbspolitischen Sicht nicht von Bedeutung, sofern sie nicht in Bezug zum relevanten Markt gesetzt mens relativ kleine Unternehmen auf einem regionalen herrschende Stellung, andere sind vor allem auf nationa- Doch ist auch die Darstellung und Analyse der horizonta- anhand von Marktanteilsanalysen nicht erfasst werden. Um die Marktstellung von Unternehmen mit konglomera- Erhebungs- und Darstellungseinheit im Rahmen der Un- tersuchung daher weiter abgegrenzt werden als bei der1 Im Folgenden bezeichnet der Begriff "Industrie" das Produzierende Gewerbe. Nach der Einteilung des Statistischen Bundesamtes (Klas- sifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) sind diesem die Wirtschaftsabschnitte C Bergbau, D Verarbeitendes Gewerbe, E Energie- und Wasserversorgung sowie F Baugewerbe zugeordnet.2 Im Folgenden bezeichnet der Begriff "Kreditinstitute" das Kreditge- werbe (WZ 2003: Abteilung JA 65, Gruppe JA 67.1). 3 Im Folgenden bezeichnet der Begriff "Versicherungen" das Versiche- rungsgewerbe (WZ 2003: Abteilung JA 66, Gruppe JA 67.2). 4 Ein im Rahmen der vorliegenden Untersuchung gesondert erfasstes Gemeinschaftsunternehmen ist zum Beispiel die Bosch-Siemens 5 Ein Konzern mit Gleichordnungsstruktur im aktuellen Untersu- chungskreis ist die Debeka-Versicherungsgruppe. Drucksache 16/10140- 134 - Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode horizontalen Konzentrationserfassung, die sich auf die Bestimmung der Marktanteile in einzelnen Wirtschafts- neben dem Marktanteil insbesondere die Finanzkraft, der Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksich- tigen. Die Wirkungen, die von den aufgeführten Merkma- mensbezogene Betrachtungsweise darstellen. 6 mit die Abgrenzung des Untersuchungskreises erfolgt an- Weise sinnvoll interpretieren. Einerseits stellt sie bei einer realgüterwirtschaftlichen Betrachtung den Wert dar, der den von anderen Unternehmen bezogenen Realgütern (einschließlich Dienstleistungen) durch den in der Unter- nehmung abgelaufenen Leistungserstellungsprozess ins- gesamt hinzugefügt wurde. Andererseits entspricht die spektive der Summe der (Eigen- und Fremd-)Kapital- und

Arbeitseinkommen vor Steuern.

Gewichts von Unternehmen mit unterschiedlicher Bran- Dienstleistungen, Verkehr, Kreditwirtschaft, Versiche- rungsgewerbe). Das Konzept der betrieblichen Wert-

Beziehung zwischen Unternehmung und gesamtwirt-

Unternehmen ermittelbar. Handelt es sich bei dem be- trachteten Unternehmen weder um ein Versicherungsun- ternehmen noch um ein Kreditinstitut, so hat die Finanz- satz, die Leistung der einzelnen Unternehmen zu erfas- sen. Je nach Grad der vertikalen Integration kann das Ver- Anteil des Unternehmens an der Gesamtleistung unter- schiedlich ausfallen. So ist z. B. bei Handelsunterneh- men, die nicht oder nur in unbedeutendem Umfang verti-

Branchen.

7 Die aggregierte Konzentration auf der Grundlage des punkte über die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Dimension der Unternehmenskonzentration zu liefern. Steuersubjekte in der Bundesrepublik Deutschland. Die sen Unternehmen auf das volkswirtschaftliche Investi- tionsvolumen ausgeht. sich die Vermutung ableiten, dass Unternehmen, selbst wenn sie keine Marktmacht ausüben, dennoch über politi- menbedingungen wirtschaftlichen Handelns beeinflussen einnahmen eine entscheidende Rolle dafür, in welchem ausgeübt werden kann. Erfahrungen aus der Vergangen- heit zeigen, dass Unternehmen bestimmter Branchen, die nen den beschriebenen Effekt bei gleichgerichteten Interes- empfangenen Subventionen abgestellt werden. Anhand dieses Merkmals ließe sich die Vermutung überprüfen, in- wieweit Unternehmen mit bedeutendem wirtschaftlichem hender Rechnungslegungsvorschriften, der Vielschichtig- keit von Subventionen sowie unterschiedlicher Begriffs- definitionen nicht umsetzen.

330.Mit der Berichterstattung über die aggregierte

Konzentration folgt die Monopolkommission ihrem ge- setzlichen Auftrag, die Entwicklung der Unternehmens- konzentration in der Bundesrepublik Deutschland regel- Vergangenheit hat sie diesen Auftrag auf die nach der in- in Deutschland bezogen. Aus diesem Grund hat die Mo- nopolkommission das Inlandskonzept ihrer Berichterstat- tung zugrunde gelegt. Die infolge der Globalisierung zu- nehmende internationale Ausrichtung der Produktions- und Beschaffungsprozesse und die damit verbundene zu der Frage, inwieweit ein Inlandskonzept noch aus- reicht, das wirtschaftliche Gewicht der für diese Unter- zu erfassen. Deswegen analysiert die Monopolkommis- men. 8 6 Hauptgutachten 1973/1975, Baden-Baden 1976, Tz. 4 ff., 207 f. 7 Vgl. Monopolkommission, Fortschritte bei der Konzentrationserfas- sung, Hauptgutachten 1980/1981, Baden-Baden 1982, Tz. 345 ff. 8

Vgl. Tz. 352 f.

Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 135 -Drucksache 16/10140 ternehmen in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt konzerne gesetzt. 9

331.Für die Untersuchung wurden vorrangig die Ge-

gungen sowie die beim elektronischen Bundesanzeiger eingereichten und im elektronischen Unternehmensregis- menden Unternehmen als Datenquellen verwendet. - Hoppenstedt Verlag - "Handbuch der Großunternehmen", verschiedene - "Konzernstrukturdatenbank" (CD-Rom), Aus- gabe 1/2007,

Ausgabe 2007,

- Müssig Verlag, "Die großen 500" (CD-Rom), ver- schiedene Ausgaben, - TradeDimensions, "Top-Firmen - Der Lebensmittel- handel in Deutschland - Food/Nonfood", verschie- - Planet Retail, "Company Profiles", Ausgabe 2007. men und die anderen zur Verfügung stehenden Quellen tigten Daten zu ermitteln, wurden die Unternehmen direkt befragt. Für die Untersuchung der Kapitalbeteiligungen und der ken, die das Netzwerk aus den gegenseitigen Beteiligun- mit dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, sellschaftsforschung nutzt die Daten der Monopolkom- denz zur Kapitalentflechtung zu veranschaulichen. ten" an den dem Bundeskartellamt nach § 39 Abs. 6

GWB in 2006 und 2007 angezeigten Unternehmenszu-

sammenschlüssen basiert auf den der Monopolkommis- Jahre in den offiziellen Statistiken aktualisiert. Die ge-

chung wurden entsprechend angepasst. Da es sich durch-weg um geringfügige Änderungen handelt, gelten die

Aussagen über die aggregierte Unternehmenskonzentra- und 2006

2.1 Methodische Vorbemerkungen

332.Die Monopolkommission verwendet als Merkmal

zur Untersuchung der Unternehmenskonzentration die handelsrechtlichen Jahresergebnis um nicht mit einer kehrt werden Aufwendungen, die Bestandteil der Wert- Die Abgrenzung der Unternehmen, die dem Kredit- oder branchenspezifischen Schemata zur Berechnung der gen zu diesem Gutachten ausführlich dargestellt. resabschlüsse die Gruppe von Unternehmen bestimmt, Abgrenzung des Untersuchungskreises erfolgt durch eine systematische Auswertung der beim elektronischen Bun- desanzeiger eingereichten und im elektronischen Unter- mens-Ranglisten.

334.Erschwerend für die Arbeit der Monopolkommis-

sion wirkt sich hierbei die großzügige Bemessung der ternehmen aus. § 325 Abs. 1 HGB bestimmt, dass die desanzeigers einzureichen sind. 10

Da im Rahmen der hier

vorgenommenen Untersuchung solche Jahresabschlüsse zu berücksichtigen sind, welche den 30. Juni 2006 ein- zum Stichtag 31. Mai 2007 bilanzieren und erst im Mai ternehmen durch die rechtliche Ausgestaltung ihrer Kon- Jahresabschlusses ausweichen. Anhand von in der Presse 9

Vgl. Tz. 358.

10

Monaten (§ 325 Abs. 4 HGB).

Drucksache 16/10140- 136 - Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode zelangaben ist zu vermuten, dass bezogen auf das Ge- effler KG sowie die Unternehmen der Aldi- und Schwarz-

336.Eine wesentliche Verbesserung der Durchsetzung

nuar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das

Unternehmensregister (EHUG)

11 erreicht werden, das zwei EU-Richtlinien 12 in das deutsche Recht umsetzt. elektronischen Bundesanzeigers die Führung eines zen- die Überprüfung der Einhaltung der Fristen und der Voll- durch das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfah- ren wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von

25 000 Euro vor.

Ein erheblicher Transparenzgewinn und eine effiziente Konzentrationserfassung hinsichtlich der Auswertung un- tersuchungsrelevanter Unternehmenskennzahlen durch die Monopolkommission konnte durch den elektroni- mensregister bekannt gemachten Jahresabschlüsse und Registereintragungen erreicht werden. Zu begrüßen sind außerdem seitens des Betreibers des elektronischen Bun- desanzeigers unternommene Anstrengungen zur Forma- tierung aller digitalisierten Jahresabschlussdaten nach ei- nem einheitlichen Standard, wodurch eine Extraktion und Auswertung einzelner Positionen der Bilanz und Erfolgs-

337.Handelt es sich bei der Konzernobergesellschaft

um ein Großunternehmen in den Rechtsformen Personen- handelsgesellschaft mit vollhaftendem Gesellschafter oder Einzelkaufmann, so muss die Gewinn- und Verlust- rechnung nicht offen gelegt werden (§ 9 Abs. 2 PublG), wenn in einer Anlage zur Bilanz bestimmte Erfolgsposi- den (§ 5 Abs. 5 PublG).

338.Sofern die auszuwertenden Konzernabschlüsse auf

der Basis internationaler Rechnungslegungsnormen er- von Personal- und Materialaufwand vorgenommen. 13 In fungsorientierter Gliederung der Erfolgsrechnung zurück- gegriffen. Eine Vereinheitlichung der Rechnungslegung ist durch die Aufhebung des §292a HGB zu erwarten, der den Unter- schluss nach HGB, IFRS oder US-GAAP aufzustellen. Ab- EU-Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. 14

Danach sind

alle Unternehmen, die dem Recht eines EU-Mitgliedstaates unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse für ab dem 1. Januar 2005 sennotierung in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind anerkannte Standards anwenden. Die den Mitgliedstaaten überlassenen Wahlrechte wurden in Deutschland durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 4. Dezember

2004 in nationales Recht umgesetzt.

15 Abs. 3 HGB erhalten nicht kapitalmarktorientierte Mutter- unternehmen ein Wahlrecht zur Erstellung eines befreien- den Konzernabschlusses nach IFRS. Für Einzelab- schlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen entfaltet das Wahlrecht nur für Offenlegungszwecke befreiende

Wirkung (§ 325 Abs. 2a HGB).

339.Sofern keine Pflicht zur Aufstellung eines Kon-

dischen Konzerns zum weit überwiegenden Teil durch eine einzige Gesellschaft erzielt wird, wird die Wert- rung "E" gekennzeichnet. 16 11 Vgl. BGBl. I 2006 S. 2553 sowie Monopolkommission, Mehr Wett- bewerb auch im Dienstleistungssektor!, Hauptgutachten 2004/2005,

Baden-Baden 2006, Tz. 272 f.

12 vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Ra- tes in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften be- stimmter Rechtsformen, ABl. EU Nr. L 221 vom 4. September 2003, und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emitten- ten, deren Wertpapiere zum Handel auf dem geregelten Markt zuge- lassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABl. EU

Nr. L 390 vom 31. Dezember 2004, S. 38.

13 Eine Pflicht zum gesonderten Ausweis des Personalaufwands besteht 14 und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung interna- tionaler Rechnungslegungsstandards,, ABl. EG Nr. L 243 vom

11. September 2002, S. 1.

15 Vgl. Bundesratsdrucksache 852/04 vom 5. November 2004. 16 Pflicht zur Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzern- abschluss befreite Unternehmen. Sind die in den Konsolidierungs- Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 137 -Drucksache 16/10140

340.Sowohl die nationalen als auch internationale

Rechnungslegungsnormen verpflichten zu einer Einbe- ziehung von Tochterunternehmen in den Konzernab- ten. 17 lung eines Teilkonzernabschlusses verzichten, sofern auf aufgestellt wird, der den Vorschriften der Siebten EG- Richtlinie entspricht und von einem Abschlussprüfer ge- prüft wird, der den Erfordernissen der Achten EG-Richt- Konzernabschlüsse nicht unmittelbar zu erheben. schaften einschließenden Konsolidierungskreises der un- tersuchten Unternehmen erforderlich ist, führt die Mono- polkommission Unternehmensbefragungen durch 18 , um Jahresabschlussdaten zu erhalten. Für die Erhebung der Hauptgutachten wurden insgesamt 129 Unternehmen be- fung erforderlichen Daten für den Inlandskonzern nicht lichten Konzernabschlusses jedoch ermittelt werden fung durch diese Additionsmethode ermittelt wurden, net. Die Diskussion der im Einzelnen angewandten gen zu diesem Gutachten.

2.2 Seit dem Berichtsjahr 2004 eingetretene

342.Der zuvor dargestellten Vorgehensweise folgend,

werden, soweit die Angaben verfügbar waren, für jedes

Nichtfinanzinstitute, Bilanzsumme der Kreditinstitute,Brutto-Beitragseinnahmen der Versicherungsunterneh-

denen die erforderlichen Daten für die Berechnung des der Cashflow des Inlandskonzerns anhand der Relation kreis herangezogen wurden. Fallgruppen unterscheidbar. Bezogen auf die Wirkung auf ten" führen, von Entflechtungs- bzw. Schrumpfungsvor- gebenenfalls einhergehend mit einem Austritt aus dem

Kreis der Großunternehmen. Im Hinblick auf die

derung kommen sowohl externes Wachstum bzw. Ent- flechtung als auch internes Wachstum bzw. interne Schrumpfung infrage. Externes Wachstum geht mit einer einher, welche durch den Erwerb von Tochtergesellschaf- ten oder die Fusion mit einem anderen Unternehmen voll- Tochtergesellschaften oder die Abspaltung von einem an- deren Unternehmen zurückführen und resultiert in einer Wachstum bzw. interne Schrumpfung liegt dagegen in ei- des Personalbestands etc. begründet, welche innerhalb ei- nes gleich bleibenden Konsolidierungskreises erfolgt. Aus realgüterwirtschaftlicher Perspektive kann die Ge- an der Gesamtleistung beeinflusst werden. Bei einer Ver- Umsatz einer Periode dem Produktionswert. Eine Ab- nahme der Fertigungstiefe ergibt sich bei sinkenden Um- absolute Zunahme der Vorleistungen kann unter anderem auf die Verlagerung vor allem arbeitsintensiver Teile der oder die Zunahme von Vorleistungen, die Unternehmen geführt werden (Offshoring- und Outsourcingstrategien). 17 Vgl. § 290 HGB, Standard 27.12 des International Accounting Stan- dards Committee sowie Standard 94.2 des US-amerikanischen Finan- cial Accounting Standards Board. 18 Vgl. z. B. auch Monopolkommission, Wettbewerbspolitik oder In- dustriepolitik, Hauptgutachten 1990/1991, Baden-Baden 1992,

Tz. 360.

Drucksache 16/10140- 138 - Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode folgenden Unternehmen ausgeschieden (Rang 2004 in

Klammern):

(57) Schering AG, (69) EUROHYPO AG, (94) Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG. rende Bayer Schering GmbH (vormals Dritte BV GmbH)

87,99 Prozent des stimmberechtigten Kapitals der

Schering AG. Die Schering AG wird im Bayer-Konzern ab dem 23. Juni 2006 voll konsolidiert. Mit Eintragung in das Handelsregister am 27. Oktober 2006 wurde ein zwi- schen der Bayer Schering GmbH und der Schering AG am 31. Juli 2006 geschlossener Beherrschungs- und Ge- winnabführungsvertrag wirksam. Die Umfirmierung der Schering AG in die Bayer Schering Pharma AG erfolgte mit Wirkung zum 29. Dezember 2006. Bis zum 31. De- stimmberechtigten Kapital der Bayer Schering Pharma gegenüber 2004 ist auf die Abspaltung des Teilkonzerns

LANXESS, in welchem wesentliche Teile der Chemie-

rückzuführen. Die rechtlich wirksame Abspaltung er- folgte mit der Eintragung in das Handelsregister zum notierung der LANXESS AG am amtlichen Markt der ten Unternehmen.

Die EUROHYPO AG entstand 2002 aus der Verschmel-

banken Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG und Commerzbank AG und wurde im Berichtsjahr 2004 erst-quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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