[PDF] Betriebsanlagenverfahren V2 HINWEISE: Eine Person verliert ihre





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Betriebsanlagenverfahren V2

Seite 1 von 2. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT OBERWART. BH Oberwart Hauptplatz 1



Betriebsanlagenverfahren V2

HINWEISE: Eine Person verliert ihre Stellung als Partei soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der. Verhandlung bei der Behörde oder während der 



Betriebsanlagenverfahren V2

08 Oct 2014 8 - HR Sicherheits- und Umwelttechnik - Gewerbe. 7000 Eisenstadt



Betriebsanlagenverfahren V2

HINWEISE: Eine Person verliert ihre Stellung als Partei soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der. Verhandlung bei der Behörde oder während der 



Betriebsanlagenverfahren V2

Seite 1 von 2. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÜSSING. BH Güssing Hauptstraße 1



Betriebsanlagenverfahren V2

Seite 1 von 2. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUSIEDL AM SEE. BH Neusiedl/See Eisenstädter-Str. 1



Betriebsanlagenverfahren V2

einen Verkaufscontainer für die Lagerung von max. 100 kg pyrotechnischer. Gegenstände der Kategorien F1 und F2 sowie für deren Verkauf in der Zeit von.



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Seite 1 von 2. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUSIEDL AM SEE. BH Neusiedl/See Eisenstädter-Str. 1



Betriebsanlagenverfahren V2

HINWEISE: Eine Person verliert ihre Stellung als Partei soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der. Verhandlung bei der Behörde oder während der 



Betriebsanlagenverfahren V2

Die Entwurfsunterlagen liegen bis zum Verhandlungsvortage beim Gemeindeamt während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen 

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT JENNERSDORF

8380 Jennersdorf, Hauptplatz 15

Telefon: 057 600/ 4713 DW, Fax: 033 29 / 452 02-4777

Email: bh.jennersdorf@bgld.gv.at, DVR: 0088919

Amtsstunden: Mo - Do 7.30 - 16.00 Uhr, Fr 7.30 - 13.00 Uhr

Zahl: JE-BA-105-83/13-3

(Bei Antwortschreiben bitte anführen)

Jennersdorf, am 22.09.2014

eAkt: Sattler AG, Rudersdorf, Textilwerk

Sb: Mag. Dunkl

Kundmachung

Betreff: Änderung einer Betriebsanlage

Anlageninhaber: Sattler AG, Sattler Straße 1, 7571 Rudersdorf Anlage: Textilwerk; Montage einer Markisenschweißmaschine in der Konfektion und Umwidmung des Selbstfahreraufzuges in einen Lastenaufzug in der

Weberei

Standort: KG Rudersdorf, GstNr.: 194; Sattler Straße 1 Kundmachung einer mündlichen Verhandlung für die Änderung der oben angeführten Anlage in der KG Rudersdorf, GstNr.: 194; Sattler Straße 1 am: 16.10.2014, um: 13:30 Uhr

Ort: am Ort der Betriebsanlage

Verhandlungsleiter: Mag. Dunkl

Rechtsgrundlagen:

§§ 74 bis 83 in Verbindung mit 356 GewO 1994 i.d.g.F. sowie §§ 40 bis 44 AVG.

HINWEISE:

für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grund trifft, kann binnen 2 Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, und § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Parteien, die nichts vorzubringen haben, brauchen zur Verhandlung nicht erscheinen.

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Ergeht an:

den BÜRGERMEISTER von Rudersdorf p.A. Gemeindeamt mit folgenden Hinweisen: in dreifacher Ausfertigung mit dem Auftrage, die Kundmachung a) an der do. Amtstafel und anzuschlagen. Verhandlung oder innerhalb einer Frist von vier Wochen Stellung zu nehmen. Die mit dem Anschlags- und Abnahmevermerk versehene Kundmachung und die Nachweise der

übergeben.

Ergeht (weiters) an:

1. Sattler AG, Sattler Straße 1, 7571 Rudersdorf, RSb

2. Herrn DI Gerhard Kasper, 8361 Hatzendorf 15, mit dem Ersuchen um Teilnahme als

3. das Arbeitsinspektorat für den 16. Aufsichtsbezirk, 7000 Eisenstadt, Franz Schubert Platz 2,

mit dem Ersuchen um Entsendung eines Vertreters, unter Anschluss eines

Projektgleichstückes.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann:

Mag. Dunkl

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